Stammdaten

Register
Amtsgericht Stralsund HRB 8065
Eingetragen
3.12.2010
Branche
Forschung und Entwicklung im Bereich BiotechnologieForschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie im Bereich Sprach-, Kultur- und KunstwissenschaftenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Forschung und Entwicklung, Vermarktung und Vertrieb von Hard- und Softwarelösungen zum Vorlesen gedruckter Informationsträger, akustischer oder sonstiger geeignete Wiedergabemodi für hörbare Informationen, der Entwicklung und Implementierung von Codierungslösungen für Privat- und Geschäftskunden und die Unterhaltung von Datenschnittstellensystemen.

Historie

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Management

NameRolle
Tunia Krystyna Swierk
seit 3.12.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (6)

NameAnteil
65.37%
D***** B****
24.85%
J** M**********
5.46%

Gesellschafter

6 Gesellschafter

GmbH-Struktur

5 von 6 angezeigt

Tonia Krystyna Swierk
Greifswald
21.825 €
65.37%
D***** B****
8.300 €
24.85%
J** M**********
1.825 €
5.46%
T****** G*****
1.250 €
3.74%
S******* B*****
100 €
0.30%

Konzern- und Jahresabschlüsse

KlangSchrift GmbH

Greifswald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 17.09.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 1.211,00
I. Sachanlagen 1.211,00
B. Umlaufvermögen 4.289,84
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.873,04
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.416,80
Bilanzsumme, Summe Aktiva 5.500,84

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 2.411,98
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.450,00
2. eingefordertes Kapital 12.550,00
II. Jahresfehlbetrag 10.138,02
B. Rückstellungen 500,00
C. Verbindlichkeiten 2.588,86
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 203,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 5.500,84

Anhang

1. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss der KlangSchrift GmbH für 2010 wurde auf der Grundlage der Gliederungs‑, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurde Gebrauch gemacht.
2. Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
2.1. Bilanzierungsmethoden
Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind im Jahresabschluss sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit den Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und sind hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und gebildet.
2.2. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn diese bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind  die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gem. § 6
Abs. 2 und Abs. 2a EStG wurde in Anspruch genommen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel sind mit dem Nennbetrag bewertet.
Die Rückstellungen sind in Höhe der wahrscheinlichen Inanspruchnahme dotiert.
Die Bilanzierung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Rückzahlbetrag.
2.3. Angaben zu Positionen der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich, ebenso wie die Abschreibungen des Geschäftsjahres.
(Ort, Datum)      (Unterschrift)

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.02.2011 festgestellt.

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