KlangSchrift GmbH
Greifswald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 17.09.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.211,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.211,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.289,84 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.873,04 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.416,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.500,84 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.411,98 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.450,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.550,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
10.138,02 |
| B.
Rückstellungen |
500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.588,86 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
203,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.500,84 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss der KlangSchrift GmbH für
2010 wurde auf der Grundlage der Gliederungs‑,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des
Jahresabschlusses wurde Gebrauch gemacht.
2.
Angaben und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung
2.1. Bilanzierungsmethoden
Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind
im Jahresabschluss sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit den Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und sind hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielle Vermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und gebildet.
2.2. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit der Schlussbilanz des
vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn diese bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Bei den Gegenständen des Anlagevermögens,
deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Bewertungsfreiheit für geringwertige
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gem. §
6
Abs. 2 und Abs. 2a EStG wurde in Anspruch genommen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und liquide Mittel sind mit dem Nennbetrag bewertet.
Die Rückstellungen sind in Höhe der
wahrscheinlichen Inanspruchnahme dotiert.
Die Bilanzierung der Verbindlichkeiten erfolgt zum
Rückzahlbetrag.
2.3. Angaben zu Positionen der Bilanz
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten
des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel
ersichtlich, ebenso wie die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
(Ort, Datum)
(Unterschrift)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.02.2011 festgestellt.
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