Stammdaten

Register
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 6329
Eingetragen
24.2.1986
Branche
Großhandel mit Karton, Papier, Pappe, Schreibwaren und BürobedarfGroßhandel mit Roh- und SchnittholzGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Der Großhandel, der Im- und Export sowie die Vermittlung von Geschäften von Papierwaren und ähnlichen Erzeugnissen.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Evelyn Hohmann
seit 19.1.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Am Steinberg 23, 63128 Dietzenbach
500000
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hohmann & Sohn GmbH

Heusenstamm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 9.736,00 34.033,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 9.733,00 34.030,00
B. Umlaufvermögen 2.465.694,25 2.689.246,03
I. Vorräte 1.096.629,80 1.515.645,62
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 587.032,26 627.691,31
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 782.032,19 545.909,10
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.639,34  
Summe Aktiva 2.480.069,59 2.723.279,03

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.473.918,89 1.108.576,31
I. gezeichnetes Kapital 255.645,94 255.645,94
II. Kapitalrücklage 600.000,00 600.000,00
III. Bilanzgewinn 618.272,95 252.930,37
B. Rückstellungen 507.221,57 770.287,42
C. Verbindlichkeiten 498.929,13 844.415,30
Summe Passiva 2.480.069,59 2.723.279,03

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Die Firma Hohmann & Sohn GmbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der Nummer HRB 6329 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in Heusenstamm (§264 Abs. 1a Satz 1 HGB).
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden Grundsätze der §§ 238 bis 256a HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis 315a HGB. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Gemäß § 268 Abs. 3 HGB wird ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auf der Aktivseite ausgewiesen und in der Bilanzsumme entsprechend berücksichtigt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz ist für jeden Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.
Eine Anpassung der Vorjahreswerte in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund der erstmaligen Anwendung der Vorschriften nach den Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) war nicht erforderlich.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden, die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden (§ 265 Abs. 1 Satz 1 HGB). Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten sowie Beträge des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig (§ 265 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 HGB).

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Der Jahresabschluss der Hohmann & Sohn GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Aufwendungen und Erträge wurden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).
Die Bilanzierungsverbote und -wahlrechte nach § 248 HGB wurden beachtet.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zu Bilanzposten


Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen ausschließlich bis zu einem Jahr.
Die Gesellschaft hatte gegenüber den Gesellschaftern zum 31.12.2023 Verbindlichkeiten in Höhe von 91.140,97 Euro. Sie sind in den "Sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten (§ 42 Abs. 3 GmbHG).
Die Bilanz wurde nach Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der Bilanzgewinn zum 31.12.2023 in Höhe von 618.272,95 Euro beinhaltet einen Gewinnvortrag zum 31.12.2022 in Höhe von 252.930,37 Euro (§ 268 Abs. 1 HGB).
Zu den Verbindlichkeiten werden gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1 und § 285 Nr. 1 HGB folgende Angaben gemacht (Vorjahr in Klammern):


Bezeichnung der Verbindlichkeitsposition

Gesamt

bis zu
einem Jahr

von einem Jahr bis zu fünf Jahren

über fünf Jahre



TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

1.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

7.727,76
(8.483,83))

7.727.76
(8.483,83))

0
(0)

0
(0)

2.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

0
(3.533,55))

0
(3.533,55))

0
(0)

0
(0)

3.

Sonstige Verbindlichkeiten

491.201,37
(832.397,92)

50.060,40
(93.005,79))

0,00
(0,00)

441.140,97
(739.392,13)


davon aus Steuern

42.072,74
(88.878,87)

42.072,74
(88.878,87)

0
(0)

0
(0)


davon im Rahmen der sozialen Sicherheit

937,68
(0)

937,68
(0)

0
(0)

0
(0)


Summe

498.929,13
(844.415,30)

57.788,16
(105.023,17))0

0
(0)

441.140,97
(739.392,13)
IV.  Sonstige Angaben


Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch Herrn Matthias Hohmann, Kaufmann und Frau Evelyn Hohmann, Kauffrau (§285 Nr. 10 HGB). Sie sind von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.
Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB wird in Anspruch genommen.
Auszuweisende Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

V. Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung


Der von dem Geschäftsführer aufgestellte Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von 2.480.069,59 Euro, der Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.12.2023 mit einem Jahresüberschuss von 365.342,58 Euro sowie dem Anhang, wird genehmigt und ist damit festgestellt.
Der Jahresüberschuss2023 in Höhe von 365.342,58 Euro wird zusammen mit dem Bilanzgewinn zum 31.12.2022 in Höhe von 252.930,37 Euro auf neue Rechnung vorgetragen. Der Bilanzgewinn zum 31.12.2023 beträgt somit 618.727,95 Euro.

 

Heusenstamm, den 12.09.2024

Gez. Evelyn Hohmann (Geschäftsführerin)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.9.2024.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

13 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.