Hohmann
& Sohn GmbH
Heusenstamm
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.736,00 |
34.033,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.733,00 |
34.030,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.465.694,25 |
2.689.246,03 |
| I.
Vorräte |
1.096.629,80 |
1.515.645,62 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
587.032,26 |
627.691,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
782.032,19 |
545.909,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.639,34 |
|
| Summe
Aktiva |
2.480.069,59 |
2.723.279,03 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.473.918,89 |
1.108.576,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
255.645,94 |
255.645,94 |
| II.
Kapitalrücklage |
600.000,00 |
600.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
618.272,95 |
252.930,37 |
| B.
Rückstellungen |
507.221,57 |
770.287,42 |
| C.
Verbindlichkeiten |
498.929,13 |
844.415,30 |
| Summe
Passiva |
2.480.069,59 |
2.723.279,03 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Firma Hohmann & Sohn GmbH ist im
Handelsregister beim Amtsgericht Offenbach am Main unter
der Nummer HRB 6329 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft
ist in Heusenstamm (§264 Abs. 1a Satz 1 HGB).
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva
erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden
Grundsätze der §§ 238 bis 256a HGB sowie den
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis
315a HGB. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen.
Gemäß § 268 Abs. 3 HGB wird ein nicht
durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auf der Aktivseite
ausgewiesen und in der Bilanzsumme entsprechend
berücksichtigt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz ist für jeden Posten der
entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
Eine Anpassung der Vorjahreswerte in der Gewinn- und
Verlustrechnung aufgrund der erstmaligen Anwendung der
Vorschriften nach den Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
(BilRUG) war nicht erforderlich.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden, die Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur
Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264
Abs. 2 Satz 1 HGB). Die auf den Jahresabschluss
angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten
worden (§ 265 Abs. 1 Satz 1 HGB). Zusätzliche
Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten
sowie Beträge des Jahresabschlusses mit denen des
Vorjahres sind nicht notwendig (§ 265 Abs. 1 Satz 2
und Abs. 2 Satz 2 HGB).
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Hohmann & Sohn GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs in der Fassung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Erstellung des
Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber
dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB). Dem stehen weder tatsächliche noch
rechtliche Gründe entgegen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände und Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren (§ 252 Abs.
1 Nr. 4 HGB).
Aufwendungen und Erträge wurden unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss erfasst (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).
Die Bilanzierungsverbote und -wahlrechte nach §
248 HGB wurden beachtet.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko
wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den
Forderungsbestand berücksichtigt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zu Bilanzposten
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände betragen
ausschließlich bis zu einem Jahr.
Die Gesellschaft hatte gegenüber den
Gesellschaftern zum 31.12.2023 Verbindlichkeiten in
Höhe von 91.140,97 Euro. Sie sind in den "Sonstigen
Verbindlichkeiten" enthalten (§ 42 Abs. 3 GmbHG).
Die Bilanz wurde nach Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt. Der Bilanzgewinn zum
31.12.2023 in Höhe von 618.272,95 Euro beinhaltet
einen Gewinnvortrag zum 31.12.2022 in Höhe von
252.930,37 Euro (§ 268 Abs. 1 HGB).
Zu den Verbindlichkeiten werden gemäß
§ 268 Abs. 5 Satz 1 und § 285 Nr. 1 HGB folgende
Angaben gemacht (Vorjahr in Klammern):
Bezeichnung der Verbindlichkeitsposition |
Gesamt |
bis zu
einem Jahr |
von einem Jahr bis zu fünf Jahren |
über fünf Jahre |
|
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
1. |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen |
7.727,76
(8.483,83)) |
7.727.76
(8.483,83)) |
0
(0) |
0
(0) |
2. |
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen |
0
(3.533,55)) |
0
(3.533,55)) |
0
(0) |
0
(0) |
3. |
Sonstige Verbindlichkeiten |
491.201,37
(832.397,92) |
50.060,40
(93.005,79)) |
0,00
(0,00) |
441.140,97
(739.392,13) |
|
davon aus Steuern |
42.072,74
(88.878,87) |
42.072,74
(88.878,87) |
0
(0) |
0
(0) |
|
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit |
937,68
(0) |
937,68
(0) |
0
(0) |
0
(0) |
|
Summe |
498.929,13
(844.415,30) |
57.788,16
(105.023,17))0 |
0
(0) |
441.140,97
(739.392,13) |
IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch Herrn
Matthias Hohmann, Kaufmann und Frau Evelyn Hohmann,
Kauffrau (§285 Nr. 10 HGB). Sie sind von den
Beschränkungen des §181 BGB befreit.
Die Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4
HGB wird in Anspruch genommen.
Auszuweisende Haftungsverhältnisse i. S. d.
§ 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
V. Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Der von dem Geschäftsführer aufgestellte
Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023
mit einer Bilanzsumme von 2.480.069,59 Euro, der Gewinn-
und Verlustrechnung vom 01.01. bis 31.12.2023 mit einem
Jahresüberschuss von 365.342,58 Euro sowie dem Anhang,
wird genehmigt und ist damit festgestellt.
Der Jahresüberschuss2023 in Höhe von
365.342,58 Euro wird zusammen mit dem Bilanzgewinn zum
31.12.2022 in Höhe von 252.930,37 Euro auf neue
Rechnung vorgetragen. Der Bilanzgewinn zum 31.12.2023
beträgt somit 618.727,95 Euro.
Heusenstamm, den
12.09.2024
Gez.
Evelyn Hohmann (Geschäftsführerin)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 12.9.2024.
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