Malerei- und Lackiergewerbe
Autohaus Hultsch GmbHLiquidiert
Puschwitzer Straße 2, 02699 Neschwitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christine Hultsch seit 31.8.2017 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autohaus Hultsch GmbHNeschwitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGGrundsätzliches zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2011 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des BilMoG beachtet. Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2010 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Außergewöhnliche Sachverhalte, über die zu berichten wären, sind auch nach dem Abschlussstichtag nicht eingetreten. Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Gleichwohl kann von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen werden, da in Höhe von 71.500,00 EUR eine Rangrücktrittsvereinbarung vom Gläubiger vorliegt. Zudem sind die Verbindlichkeiten gegenüber den Kreditinstituten durch Sicherungsübereignung und unbeschränkt selbstschuldnerische Bürgschaft des Gesellschafters abgesichert, so dass die buchmäßige Überschuldung beseitigt ist. Angaben zu den Posten des Jahresabschlusses Die Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Die Nutzungsdauer wurde anhand der von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen ermittelt. Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden. Die Grundsätze der Poolbewertung nach § 6 Abs. 2a EStG bei Wirtschaftsgütern mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurden auch für die Handelsbilanz angewandt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 150,00 EUR wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Warenbestände wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich sind die niedrigen beizulegenden Werte angesetzt worden. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände i.H.v. 27.904,37 EUR (VJ: 21.875,59 EUR) haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5% des Nettobetrages vorgenommen. Das gezeichnete Kapital in Höhe von 61.335,03 EUR ist in voller Höhe eingezahlt. Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von 181.944,71 EUR enthalten. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Fälligkeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Sicherungsübereignung und unbeschränkt selbstschuldnerische Bürgschaft der Gesellschafter gesichert. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen wie im Vorjahr zum Abschlussstichtag keine. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen von nur untergeordneter Bedeutung enthalten. Sonstige Angaben Zum Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesenen Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Lage der Gesellschaft von Bedeutung sind, bestanden zum Abschlussstichtag aus Leasingverträgen in Höhe von 1,8 TEUR. Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt: · Karl-Heinz Hultsch, Kaufmann, 02699 Königswartha Zu Gunsten der Geschäftsführung wurden während des Geschäftsjahres keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Ebenfalls ist die Gesellschaft keine Haftungsverhältnisse eingegangen.
Karl-Heinz Hultsch Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.06.2012 |
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