Axma Fonds
GmbH
Bad
Marienberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
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31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
11.702,87 |
13.938,64 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.422,00 |
9.222,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.280,87 |
4.716,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
11.702,87 |
13.938,64 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.131,60 |
4.142,10 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
155.883,96 |
151.883,96 |
| III.
Verlustvortrag |
172.741,86 |
112.499,14 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
4.010,50 |
60.242,72 |
| B.
Einlagen stiller Gesellschafter |
422,00 |
2.222,00 |
| C.
Rückstellungen |
4.100,00 |
5.200,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
3.049,27 |
2.374,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
11.702,87 |
13.938,64 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
Firma: Axma Fonds GmbH
Firmensitz: Bad Marienberg
Registergericht: Montabaur
Handelsregister-Nr.: HRB 20500
2. Gliederung des Jahresabschlusses
Die Bilanz ist nach dem gesetzlich vorgeschriebenen
Gliederungsschema in der verkürzten Form des §
266 Abs. 1 S. 3 HGB aufgestellt.
Für die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt. Von den größenabhängigen
Erleichterungen gem. § 276 S. 1 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
Die anzuwendenden Vorschriften des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurden
beachtet.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Angabe der Bilanzierungsmethoden
Alle bilanzierungspflichtigen
Vermögensgegenstände und Schulden sind unter den
gesetzlich vorgeschriebenen Posten ausgewiesen.
Ansatzwahlrechte und Ausweiswahlrechte sind nicht in
Anspruch genommen worden.
b) Angabe der Bewertungsmethoden
Forderungen sind unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Im Übrigen sind die Posten des
Umlaufvermögens zu Nominalwerten angesetzt.
Die Rückstellungen wurden gem. § 253 Abs. 1
S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
II. Angaben zur Bilanz
1. Am Bilanzstichtag bestehen Einlagen stiller
Gesellschafter in Höhe von EUR 422,00.
Dabei handelt es sich im Einzelnen um:
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|
EUR
|
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Nominalkapital Stille
per 31.12.2019
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67.000,00
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verrechneter Verlust
2008 (Teilbetrag ohne Ausgeschiedene)
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-13.000,00
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verrechneter Verlust
2009 (Teilbetrag ohne Ausgeschiedene)
|
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-12.159,40
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verrechneter Verlust
2010 (Teilbetrag ohne Ausgeschiedene)
|
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-25.218,60
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|
verrechneter Gewinn 2011
(Teilbetrag ohne Ausgeschiedene)
|
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8.997,15
|
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verrechneter Verlust
2012 (Teilbetrag ohne Ausgeschiedene)
|
|
-6.834,65
|
|
|
verrechneter Verlust
2013 (Teilbetrag ohne Ausgeschiedene)
|
|
-123,67
|
|
|
verrechneter Verlust
2014 (Teilbetrag ohne Ausgeschiedene)
|
|
-2.812,55
|
|
|
Entnahmen 2014
(Teilbetrag ohne Ausgeschiedene)
|
|
0,00
|
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verrechneter Verlust
2015 (Teilbetrag ohne Ausgeschiedene)
|
|
-8.226,28
|
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verrechneter Verlust
2017 (Teilbetrag ohne Ausgeschiedene)
|
|
-3.600,00
|
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|
verrechneter Verlust
2018 (Teilbetrag ohne Ausgeschiedene)
|
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-1.800,00
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|
verrechneter Verlust
2019 (Teilbetrag ohne Ausgeschiedene)
|
|
-1.800,00
|
|
|
|
|
422,00
|
|
Die Dauer der typisch stillen Gesellschaften ist
unbestimmt. Sie können frühestens mit Ablauf der
Mindestvertragsdauer von 8 Jahren zum Ende des dann
laufenden Geschäftsjahres unter Beachtung einer Frist
von 12 Monaten sowohl durch die Axma Fonds GmbH als auch
durch die typisch stillen Gesellschafter gekündigt
werden.
Die Gewinn- und Verlustbeteiligung der typisch
stillen Gesellschafter gestaltet sich wie folgt:
Die Nominaleinlage partizipiert im Beitrittsjahr
zeitanteilig ab dem Tag der Einzahlung und in den
nachfolgenden Jahren in voller Höhe am Gewinn und am
Verlust des gesamten Geschäftsjahres der Axma Fonds
GmbH. Ermittlungsgrundlage ist der bilanziell festgestellte
Jahresüberschuss vor Gewinnabführung an die
typisch stillen Gesellschafter und vor Steuern bzw. der
bilanziell festgestellte Jahresfehlbetrag (Handelsbilanz).
Daran bemisst sich die Gewinnbeteiligung des typisch
stillen Gesellschafters entsprechend seiner eingezahlten
kapitalmäßigen Quote im Verhältnis zum
eingezahlten stillen Gesamtkapital und zum Kapital der
GmbH-Gesellschafter. An einem Verlust nimmt der typisch
stille Gesellschafter bis zur vollen Höhe dadurch
teil, dass das stille Kapital im Verhältnis zu den
nicht besonders gegen Ausschüttung geschützten
bilanzierten Eigenkapitalanteilen anteilig und im
Verhältnis zu den besonders gegen Ausschüttung
geschützten bilanzierten Eigenkapitalanteilen
vorrangig gemindert wird.
Die Verlustanteile der typisch stillen Gesellschafter
werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Ertrag, die
Gewinnabführungsanteile als Aufwand dargestellt.
Soweit ein Jahresfehlbetrag durch verlustbeteiligte typisch
stille Einlagen nicht gedeckt werden kann, wird dieser
zunächst zur Verrechnung mit zukünftigen Einlagen
zu Lasten der als Ratenanleger beteiligten typisch stillen
Gesellschafter vorgetragen, bis die Verluste prozentual
gleichmäßig auf alle typisch stillen
Gesellschafter verteilt sind.
Die typisch stillen Gesellschafter sind mit ihren
Entnahme- und Abfindungsansprüchen im Rang hinter die
Erfüllung der Forderungen von Gläubigern der Axma
Fonds GmbH zurückgetreten. Stille Einlagen können
im Falle der Liquidation oder der Insolvenz der Axma Fonds
GmbH erst nach Befriedigung der Gläubiger
zurückgefordert werden.
2. Das veröffentlichte Verkaufsprospekt der Axma
Fonds GmbH vom 11.12.2006 wurde durch den
- Nachtrag Nr. 1 vom 23. August 2007
- Nachtrag Nr. 2 vom 24. April 2008
- Nachtrag Nr. 3 vom 02. April 2009
- Nachtrag Nr. 4 vom 09. August 2010
geändert. Die Nachträge wurden
veröffentlicht.
3. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Es liegen keine berichtspflichtigen Sachverhalte vor.
IV. Sonstige Angaben
1. Die Gesellschaft hat im abgelaufenen
Geschäftsjahr kein Personal beschäftigt.
Bad Marienberg, den 16. Juni 2020
gez. Dr. Harry Schmidt-Bovendeert
gez. Dipl. Kfm. Philipp Schmidt-Bovendeert
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.08.2020 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Bestätigungsvermerk des unabhängigen
Abschlussprüfers
An die Axma Fonds GmbH, Bad Marienberg
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Axma Fonds GmbH,
Bad Marienberg - bestehend aus der Bilanz zum
31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis
zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum
31. Dezember 2019.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung
zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses
geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder
unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im
Jahresabschluss, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise,
die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage
für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das
Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht
aufgedeckt werden, ist bei Verstößen
höher als bei Unrichtigkeiten, da
Verstöße betrügerisches
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| • |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen,
die unter den gegebenen Umständen angemessen
sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems
der Gesellschaft abzugeben.
|
| • |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| • |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben
unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu
modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen
auf der Grundlage der bis zum Datum unseres
Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| • |
beurteilen wir die
Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des
Jahresabschlusses einschließlich der Angaben
sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
|
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Siegen, den 17. Juni 2020
S/W Treuhand Südwestfalen GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Schulz
Vereidigter Buchprüfer
Wilke
Wirtschaftsprüfer
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