Stammdaten

Register
Amtsgericht Montabaur HRB 20500
Eingetragen
30.10.2006
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für andere Gebäude und Bauwerke
Gegenstand
a) der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und sonstigen Vermögensanlagen, b) die Übernahme der Geschäftsführung in geschlossenen Immobilienfonds sowie treuhänderisches Halten von Gesellschaftsanteilen, c) die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen, für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte, d) wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung, e) sowie die Erbringung von Projektierungs-, Vermittlungs-, Beratungs- und Serviceleistungen.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Axma Fonds GmbH

Bad Marienberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Umlaufvermögen 11.702,87 13.938,64
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.422,00 9.222,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.280,87 4.716,64
Bilanzsumme, Summe Aktiva 11.702,87 13.938,64

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 4.131,60 4.142,10
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 155.883,96 151.883,96
III. Verlustvortrag 172.741,86 112.499,14
IV. Jahresfehlbetrag 4.010,50 60.242,72
B. Einlagen stiller Gesellschafter 422,00 2.222,00
C. Rückstellungen 4.100,00 5.200,00
D. Verbindlichkeiten 3.049,27 2.374,54
Bilanzsumme, Summe Passiva 11.702,87 13.938,64

Anhang


I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft

Firma: Axma Fonds GmbH

Firmensitz: Bad Marienberg

Registergericht: Montabaur

Handelsregister-Nr.: HRB 20500

2. Gliederung des Jahresabschlusses

Die Bilanz ist nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschema in der verkürzten Form des § 266 Abs. 1 S. 3 HGB aufgestellt.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Von den größenabhängigen Erleichterungen gem. § 276 S. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Die anzuwendenden Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) wurden beachtet.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

a) Angabe der Bilanzierungsmethoden

Alle bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände und Schulden sind unter den gesetzlich vorgeschriebenen Posten ausgewiesen.

Ansatzwahlrechte und Ausweiswahlrechte sind nicht in Anspruch genommen worden.

b)  Angabe der Bewertungsmethoden

Forderungen sind unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Im Übrigen sind die Posten des Umlaufvermögens zu Nominalwerten angesetzt.

Die Rückstellungen wurden gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

II. Angaben zur Bilanz

1. Am Bilanzstichtag bestehen Einlagen stiller Gesellschafter in Höhe von EUR 422,00.

   Dabei handelt es sich im Einzelnen um:
  

 
 
 
EUR
 
 
Nominalkapital Stille per 31.12.2019
 
67.000,00
 
 
verrechneter Verlust 2008 (Teilbetrag ohne Ausgeschiedene)
 
-13.000,00
 
 
verrechneter Verlust 2009 (Teilbetrag ohne Ausgeschiedene)
 
-12.159,40
 
 
verrechneter Verlust 2010 (Teilbetrag ohne Ausgeschiedene)
 
-25.218,60
 
 
verrechneter Gewinn 2011 (Teilbetrag ohne Ausgeschiedene)
 
8.997,15
 
 
verrechneter Verlust 2012 (Teilbetrag ohne Ausgeschiedene)
 
-6.834,65
 
 
verrechneter Verlust 2013 (Teilbetrag ohne Ausgeschiedene)
 
-123,67
 
 
verrechneter Verlust 2014 (Teilbetrag ohne Ausgeschiedene)
 
-2.812,55
 
 
Entnahmen 2014 (Teilbetrag ohne Ausgeschiedene)
 
0,00
 
 
verrechneter Verlust 2015 (Teilbetrag ohne Ausgeschiedene)
 
-8.226,28
 
 
verrechneter Verlust 2017 (Teilbetrag ohne Ausgeschiedene)
 
-3.600,00
 
 
verrechneter Verlust 2018 (Teilbetrag ohne Ausgeschiedene)
 
-1.800,00
 
 
verrechneter Verlust 2019 (Teilbetrag ohne Ausgeschiedene)
 
-1.800,00
 
 
 
 
422,00
 


Die Dauer der typisch stillen Gesellschaften ist unbestimmt. Sie können frühestens mit Ablauf der Mindestvertragsdauer von 8 Jahren zum Ende des dann laufenden Geschäftsjahres unter Beachtung einer Frist von 12 Monaten sowohl durch die Axma Fonds GmbH als auch durch die typisch stillen Gesellschafter gekündigt werden.

Die Gewinn- und Verlustbeteiligung der typisch stillen Gesellschafter gestaltet sich wie folgt:

Die Nominaleinlage partizipiert im Beitrittsjahr zeitanteilig ab dem Tag der Einzahlung und in den nachfolgenden Jahren in voller Höhe am Gewinn und am Verlust des gesamten Geschäftsjahres der Axma Fonds GmbH. Ermittlungsgrundlage ist der bilanziell festgestellte Jahresüberschuss vor Gewinnabführung an die typisch stillen Gesellschafter und vor Steuern bzw. der bilanziell festgestellte Jahresfehlbetrag (Handelsbilanz). Daran bemisst sich die Gewinnbeteiligung des typisch stillen Gesellschafters entsprechend seiner eingezahlten kapitalmäßigen Quote im Verhältnis zum eingezahlten stillen Gesamtkapital und zum Kapital der GmbH-Gesellschafter. An einem Verlust nimmt der typisch stille Gesellschafter bis zur vollen Höhe dadurch teil, dass das stille Kapital im Verhältnis zu den nicht besonders gegen Ausschüttung geschützten bilanzierten Eigenkapitalanteilen anteilig und im Verhältnis zu den besonders gegen Ausschüttung geschützten bilanzierten Eigenkapitalanteilen vorrangig gemindert wird.

Die Verlustanteile der typisch stillen Gesellschafter werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Ertrag, die Gewinnabführungsanteile als Aufwand dargestellt. Soweit ein Jahresfehlbetrag durch verlustbeteiligte typisch stille Einlagen nicht gedeckt werden kann, wird dieser zunächst zur Verrechnung mit zukünftigen Einlagen zu Lasten der als Ratenanleger beteiligten typisch stillen Gesellschafter vorgetragen, bis die Verluste prozentual gleichmäßig auf alle typisch stillen Gesellschafter verteilt sind.

Die typisch stillen Gesellschafter sind mit ihren Entnahme- und Abfindungsansprüchen im Rang hinter die Erfüllung der Forderungen von Gläubigern der Axma Fonds GmbH zurückgetreten. Stille Einlagen können im Falle der Liquidation oder der Insolvenz der Axma Fonds GmbH erst nach Befriedigung der Gläubiger zurückgefordert werden.

2. Das veröffentlichte Verkaufsprospekt der Axma Fonds GmbH vom 11.12.2006 wurde durch den

   - Nachtrag Nr. 1 vom 23. August 2007
   - Nachtrag Nr. 2 vom 24. April 2008
   - Nachtrag Nr. 3 vom 02. April 2009
   - Nachtrag Nr. 4 vom 09. August 2010

geändert. Die Nachträge wurden veröffentlicht.

3. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Es liegen keine berichtspflichtigen Sachverhalte vor.

IV. Sonstige Angaben

1. Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr kein Personal beschäftigt.

Bad Marienberg, den 16. Juni 2020

gez. Dr. Harry Schmidt-Bovendeert
gez. Dipl. Kfm. Philipp Schmidt-Bovendeert
   Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.08.2020 festgestellt.

Bestätigungsvermerk


Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Axma Fonds GmbH, Bad Marienberg
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Axma Fonds GmbH, Bad Marienberg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grund­sätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Siegen, den 17. Juni 2020

S/W Treuhand Südwestfalen GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Schulz
Vereidigter Buchprüfer

Wilke
Wirtschaftsprüfer
  

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
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