DJURABCHI Textil GmbH
Darmstädter Landstraße 384, 60598 Frankfurt am Main, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Masoud Djurabchi seit 4.8.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DJURABCHI Textil GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAKTIVA
Anhang Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015Djurabchi Textil GmbH, FrankfurtRechtliche Verhältnisse und wirtschaftliche Grundlagen
Wirtschaftliche Verhältnisse Die Größenkategorien des § 267 HGB, die eine Einordnung als kleine Kapitalgesellschaft vorsieht, war in den letzten drei Jahren in allen drei Merkmalen erfüllt. Damit erfolgte die Einordnung der Djurabchi Textil GmbH in die Größenklasse nach
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss 2015 ist unter Beibehaltung der auf den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Das Anlagevermögen ist mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und um planmäßige Abschreibung vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der steuerlichen zulässigen Höchstsätze degressiv oder linear abgeschrieben. Bei den beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens werden die Zugänge des Jahres der monatlich anteiligen Jahresabschreibung unterworfen. Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug angemessener Wertberichtigungen angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungswert passiviert. Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung des Geschäftes unverändert bei Herrn Masoud Djurabchi. Der Gewinnverwendungsvorschlag lautet wie folgt:
Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Rechnungswesen Die angefallenen Geschäftsvorfälle wurden in meinem Haus erfasst unter Anwendung des EDV- Buchführungssystems DATEV. Die Lohn- und Gehaltsbuchführung wird ebenfalls mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung ( DATEV ) erstellt. Die Buchführung und das Belegwesen entsprechen nach meiner Feststellung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Der Jahresabschluss schließt an den materiell unveränderten Jahresabschluss zum 31.12.2014 an. Bestandsnachweise Forderungen und Verbindlichkeiten sind durch Saldenlisten belegt. Der Kassenbestand ist aus dem Kassenbuch ersichtlich. Guthaben und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit Kontoauszügen bzw. Saldenbestätigungen abgestimmt. Die sonstigen Vermögensgegenstände und sonstigen Verbindlichkeiten sind durch Einzelaufstellungen belegt. Für die Rückstellungen liegen die erforderlichen Berechnungsunterlagen vor. Bestandsnachweise Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB. Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten liegen nicht vor.
Frankfurt, den 20.10.2016, den 20. Oktober 2016 gez. Masoud Djurabchi Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.10.2016 |
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