CD Log
GmbH
Saarbrücken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
407.600,00 |
34.883,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
366.917,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
40.683,00 |
34.883,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
100.692,95 |
415.448,80 |
| I.
Vorräte |
6.828,82 |
8.897,13 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
82.283,77 |
401.660,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.580,36 |
4.891,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.657,79 |
2.657,77 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
180.130,03 |
89.726,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
691.080,77 |
542.715,93 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
114.726,36 |
18.706,04 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
90.403,67 |
96.020,32 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
180.130,03 |
89.726,36 |
| B.
Rückstellungen |
17.268,00 |
16.193,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
673.812,77 |
526.522,93 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
673.812,77 |
526.522,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
691.080,77 |
542.715,93 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft gehört nach Bilanzsumme,
Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl zu den kleinen
Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Bewertung wurde unter Berücksichtigung der
Fortführung des Unternehmens durchgeführt (going
concern-Prinzip).
Die Gesellschaft macht bei der Aufstellung der Bilanz
und des Anhangs von den Erleichterungen gem. § 266
Abs.1 Satz 3 bzw. § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch.
Sie wird für die Offenlegung die Erleichterungen
des § 326 HGB in Anspruch nehmen, d.h. nur die Bilanz
gem. § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und den sie betreffenden
Anhang beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers
elektronisch einreichen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bilanzierung und Bewertung erfolgten ungeachtet der
bilanziellen Überschuldung aufgrund einer positiven
Fortführungsprognose nach dem Going Concern Prinzip.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahre des
Zugangs aktiviert und über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs sofort als
Betriebsausgabe erfasst.
Die Vorräte wurden lt. Angaben der
Geschäftsleitung zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
sonstigen Vermögensgegenstände und die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert
bilanziert.
Aufgrund der von der Geschäftsführung
erstellten Fortführungsprognose bzw.
Unternehmensplanung für die Folgejahre steht die
bilanzielle Überschuldung der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht
entgegen.
Nach Ansicht der Geschäftsführung liegt aus
den vorgenannten Ausführungen kein Tatbestand des
§ 19 InsO vor.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Die Rückstellung wurde in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden
berücksichtigt und bei Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung
gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB vorgenommen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane
gem. § 285 Nr. 10 HGB
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer Herrn Dino Lewkowicz (Kaufmann)
geführt.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
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Betrag
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|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
581.205,36
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Die o.g. Beträge wurden verzinst.
Saarbrücken, 17.06.2014
Geschäftsführer
gez. Dino Lewkowicz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.06.2014 festgestellt.
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