Kotte
GmbH
Elsenfeld
OT. Rück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
11.504,07 |
| B.
Anlagevermögen |
10.500,00 |
10.500,00 |
| I.
Finanzanlagen |
10.500,00 |
10.500,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
25.192,21 |
6.170,36 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
22.763,46 |
2.390,50 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.428,75 |
3.779,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
35.692,21 |
28.174,43 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.872,76 |
19.863,93 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-11.504,07 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
14.060,52 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
5.700,66 |
-14.393,66 |
| III.
Jahresüberschuss |
18.512,90 |
-20.094,32 |
| B.
Rückstellungen |
5.100,24 |
1.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.719,21 |
6.510,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
35.692,21 |
28.174,43 |
Anhang
Der vorliegende Jahresabschluss der Gesellschaft
wurde erstmals nach den neuen Vorschriften des
Bilanzmodernisierungsgesetztes (BilMoG) erstellt.
Soweit beim Übergang zum 01.01.2010
Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte bestehen,
wurde von diesen Gebrauch gemacht. Vorjahreszahlen wurden
bei der erstmaligen Anwendung des BilMoG nicht angepasst.
Der Jahresabschluss der "Kotte GmbH" wurde unter
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten
Anteilsrechte zu Anschaffungskosten angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Das Körperschaftsteuerguthaben gemäß
§ 37 KStG ist durch die gesetzliche Neuregelung zum
Bilanzstichtag als Forderung auszuweisen. Die Forderung ist
abzuzinsen. Die Abzinsung wurde mit 4 % vorgenommen.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 2.118,39 EUR (Vorjahr
2.376,28 EUR).
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie
werden mit dem nach kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem vorgeschriebenen
durchschnittlichen Marktzins abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 3.719,21 EUR
(Vorjahr 6.510,50 EUR).
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurde die Geschäftsführung durch folgende
Personen wahrgenommen:
Ralf Kotte, Kaufmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt.
|