Czekalla
Projekt GmbH
Emsdetten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
3,00 |
3,00 |
| I.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3,00 |
3,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3,00 |
3,00 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3,00 |
3,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/
Kapitalanteile |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
25.497,00 |
25.497,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3,00 |
3,00 |
Anhang
Angaben zur
Bilanzierung und Bewertung einschließlich der
Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen
Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im
Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:
| • |
Angaben zum Jahresabschluss
insgesamt
|
| • |
Angaben über Ansatz und
Bewertung von Posten der Bilanz
|
| • |
Angaben zur Gliederung des
Jahresabschlusses
|
| • |
Sonstige Angaben
|
Betriebsgröße
In § 267 HGB ist geregelt, welche Kriterien
für die Einstufung der Kapitalgesellschaften in die
verschiedenen Größenklassen gelten. Dabei sind
je nach Einstufung in sogenannte "kleine",
"mittelgroße" oder "große"
Kapitalgesellschaften unterschiedliche Vorschriften
für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine
mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten.
Die Betriebsgröße nach § 267 HGB hat
wesentlichen Einfluss auf die Berichts- und
Prüfungspflicht der Kapitalgesellschaft.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne
dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft
einzustufen.
Angaben zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses:
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Nachfolgend ist berichtet, wenn Angaben zu folgenden
Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind:
§ Bewertungsgrundsätze
mit besonderer Angabe bei Abweichungen von früheren
Methoden und Darstellung des Einflusses auf das
Jahresergebnis
§ Angaben über
Unterschiedsbeträge bei Bewertungen nach § 240
Abs. 4 und § 256 Satz 1 HGB
§ Einbeziehung von
Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten
§ angewandte
Abschreibungsmethoden
§ Vorrätebewertung
§ Angaben zu Aufwendungen
für Forschung und Entwicklung und den Grundlagen
für Währungsumrechnungen
Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und
Methoden:
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für eine klare und übersichtliche
Darstellung von allen geforderten Informationen war der
Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht
ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher
überwiegend im Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und ggf. degressiv
vorgenommen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung
der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 410 wurden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben.
Bei Anwendung der degressiven Abschreibung erfolgt
der Übergang zur linearen Abschreibung in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen werden ggf. wie folgt angesetzt und
bewertet:
§ Beteiligungen zu
Anschaffungskosten
§ Anteile an verbundenen
Unternehmen zu Anschaffungskosten
§ Ausleihungen zum Nennwert
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das allgemeine Kreditrisiko wurde erforderlichenfalls
durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand
berücksichtigt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen werden erforderlichenfalls
Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung
wird auf der Basis versicherungsmathematischer Berechnungen
entsprechend den steuerlichen Regelungen nach dem
Teilwertverfahren durchgeführt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
beträgt:
|
31.12.2007 |
31.12.2006 |
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000.000,00 |
000.000,00 |
Angaben
über Unternehmensbeziehungen
Es besteht kein Anteilsbesitz an anderen Unternehmen
noch ist die Berichtsfirma der unbeschränkt haftende
Gesellschafter von anderen Unternehmen.
Angaben
über persönlich haftende Gesellschafter
Nachfolgend werden gemäß § 285 Nr. 15
HGB alle Gesellschaften ausgewiesen, die persönlich
haftende Gesellschafter der Firma Czekalla Projekt GmbH
sind:
entfällt
Sonstige
Pflichtangaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
keine
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Ralf Czekalla
Thomas Czekalla
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft.
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