Lutho - Haustechnik GmbH
Pulsnitztalstraße 53, 01896 Pulsnitz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kai Lunze seit 3.4.2017 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 48.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lutho - Haustechnik GmbHPulsnitzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangI.
1. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen für die Einordnung in die Größenklasse der kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethodena) Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. b) Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreib-ungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Dabei wurden Bewertungsvereinfachungsverfahren gem. §§ 240, 256 HGB angewandt. Bei der Aufnahme der Materialbestände haben wir nicht mitgewirkt. Das Material wurde zu Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen sowie sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessener Pauschaltwertberichtigungen Rechnung getragen. Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. 3. Angaben zur BilanzDie Darstellung und Entwicklung des Anlagevermögens ergeben sich aus einer gesonderten Anlage zur Bilanz (Anlagenspiegel). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr betrugen zum Bilanzstichtag 172.989,14 Euro. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahre bestanden zum Bilanzstichtag insgesamt in Höhe von 721.223,85 Euro. Davon bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 80.987,52 Euro. Letztere wurden mit 1 % p.a. verzinst. Davon bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die durch Pfandrechte gesichert sind, in Höhe von 606.653,88 Euro. Erhaltene Darlehen von der Commerzbank AG wurden mit Buchgrundschulden in Höhe von insgesamt 700.000,00 EUR sowie der Abtretung aller Rechte und Ansprüche aus den Kapitallebensversicherungen der Gesellschafter abgesichert. 4. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. 5. Sonstige Pflichtangaben zur BilanzZusatzangaben zur Bilanz sind nach § 326 HGB nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt. Die Geschäfte wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr durch durch durch Kai Lunze, Installateur- u. Heizungsbaumeister geführt. Außer dem Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr keine weiteren Organe bestellt
Pulsnitz, den 29.10.2024 _____________________ Kai LunzeGeschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.12.2024. |
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