Späth GmbHLiquidiert

74321 Bietigheim-Bissingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 301646
Eingetragen
13.6.1997
Branche
GlasergewerbeVeredlung und Bearbeitung von FlachglasGroßhandel mit Flachglas
Gegenstand
Die Glaserei, der Fensterbau sowie die Montage von Minirolläden, Spiegeln, Jalousetten und Türen.

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Späth
seit 7.1.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Späth GmbH

Bietigheim-Bissingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz zum 31. Dezember 2017

der Späth Fensterbau GmbH, Bietigheim-Bissingen

Aktiva

Stand am 31.12.2017 Stand am 31.12.2016
EUR TEUR
A. Anlagevermögen      
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   2,00 0
II. Sachanlagen   25.299,00 34
B. Umlaufvermögen      
I. Vorräte   116.371,03 100
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   92.702,95 146
III. Flüssige Mittel   107.398,79 100
C. Rechnungsabgrenzungsposten   11.661,68 11
D. Aktive latente Steuern   14.056,00 9
E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   3.640,87 0
    371.132,32 400

Passiva

     
  Stand am 31.12.2017 Stand am 31.12.2016
  EUR EUR TEUR
A. Kapital      
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59   26
II. Gewinnvortrag 0,00   3
III. Jahresüberschuss 0,00   0
IV. Bilanzverlust, soweit durch Eigenkapital gedeckt -25.564,59   0
    0,00 29
B. Rückstellungen   255.222,00 222
C. Verbindlichkeiten   115.910,32 149
    371.132,32 400

Anhang für das Geschäftsjahr 2017

der Späth Fensterbau GmbH, Bietigheim-Bissingen

A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Späth Fensterbau GmbH hat ihren Sitz in Bietigheim-Bissingen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 301646 eingetragen.

B. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter der für den Vorjahresabschluss angewandten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§ 265 Abs. 1, § 266 ff HGB).

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einzelner Posten

Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.

Das Sachanlagevermögen ist mit den steuerlich aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen gemindert.

Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden sowohl nach der degressiven als auch nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskoten bis EUR 410,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten, wobei für Lager- und Verwertungsrisiken Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen wurden.

Der Wert der unfertigen Erzeugnisse wurde retrograd ermittelt. Ausgangspunkt für die Bewertung des einzelnen Projekts sind angeforderte und erhaltene Anzahlungen. Für Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie für nicht realisierte Gewinne wurde ein Abschlag von 15 % vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1 % gebildet.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichem Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf der Basis der Wahrscheinlichkeitswerte nach den Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck sowie eines Zinssatzes von 3,72 % zugrunde gelegt.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

D. Erläuterungen zur Bilanz

1. Flüssige Mittel

Die Position enthält den Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten.

2. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag ergibt sich aus:

Bilanzverlust EUR 29.205,46
Gezeichnetes Kapital -25.564,59
  EUR 3.640,87

Der Bilanzverlust hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Gewinnvortrag EUR -3.302,17
Jahresfehlbetrag 32.507,63
  EUR 29.205,46

3. Verbindlichkeiten

Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.

E. Sonstige Angaben

1. Ausschüttungssperre Altersvorsorgeverpflichtungen

Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 31.957,00. Der Unterschiedsbetrag unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 HGB der Ausschüttungssperre.

2. Personal

Durchschnittlich wurden während des Geschäftsjahres 9 Mitarbeiter beschäftigt.

 

Bietigheim-Bissingen, 6. Februar 2019

Späth Fensterbau GmbH

gez. Wolfgang Späth

Feststellung des Jahresabschlusses

der Späth Fensterbau GmbH, Bietigheim-Bissingen

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde am 13. Februar 2019 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

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