BR - Design
GmbH Bausch & Reinelt Büro &
Objekteinrichtungen
Günzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
28.666,00 |
43.892,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
28.665,00 |
43.891,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
538.310,81 |
431.299,02 |
| I.
Vorräte |
36.060,46 |
50.186,39 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
320.563,02 |
380.840,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.160,07 |
3.154,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
181.687,33 |
271,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.240,90 |
|
| Aktiva |
572.217,71 |
475.191,02 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
286.986,87 |
268.315,55 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
105.815,55 |
88.324,31 |
| III.
Jahresüberschuss |
168.671,32 |
167.491,24 |
| B.
Rückstellungen |
103.823,00 |
105.321,04 |
| C.
Verbindlichkeiten |
181.407,84 |
101.554,43 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
181.407,84 |
101.554,43 |
| Summe
Passiva |
572.217,71 |
475.191,02 |
Anhang
zum Jahresabschluss der BR-Design GmbH für das
Geschäftsjahr 2023
Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur
Bilanzierung
Eckdaten zum Unternehmen, Gliederung,
Vorjahresbeträge
Der Jahresabschluss der BR-Design GmbH, Günzburg
(Amtsgericht Memmingen, HR A/B 11553) wird nach
handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften sowie
ergänzenden Regelungen des
GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt. Alle im Jahresabschluss
ausgewiesenen Beträge lauten auf EUR.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen der
§§ 266 Abs. 1 S. 3,
274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB wurde überwiegend
Gebrauch gemacht.
Bilanzierung und Bewertung
Die Gliederung des Jahresabschlusses richtet sich
nach den Vorschriften der §§ 266 und
275 Abs. 2 HGB.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und linear pro
rata temporis über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.
Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich der
planmäßigen und
außerplanmäßigen Abschreibungen bewertet.
Die Bewertung zu Herstellungskosten richtet sich nach dem
handelsrechtlichen Mindestumfang.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem
Einzelanschaffungspreis von EUR 800,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang
behandelt.
Vermögensgegenstände mit einem Wert von EUR
250,00 bis EUR 1.000,00 werden
übereinstimmend mit steuerlichen Regelungen
(§ 6 Abs. 2a EStG) in einem Sammelposten erfasst, der
jährlich zu 20% gewinnmindernd aufgelöst
wird.
Außerplanmäßige Abschreibungen
werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung der
Vermögensgegenstände vorgenommen.
Finanzanlagen werden ebenfalls mit ihren
Anschaffungskosten bewertet.
Außerplanmäßige Abschreibungen
erfolgen nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung.
Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Die Herstellungskosten umfassen dabei
den handelsrechtlichen Mindestumfang. Sofern die
Tagespreise bzw. Verkehrswerte zum Stichtag
niedriger sind, werden diese für die Ermittlung des
Wertansatzes herangezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit ihrem
Nennbetrag abzüglich notwendiger Wertberichtigungen
angesetzt. Forderungen in Fremdwährung bestehen nicht.
Die
Wertpapiere werden grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten bewertet. Sofern der
Börsenkurs am Bilanzstichtag niedriger ist,
erfolgt die Bewertung mit dem Stichtagskurs
gemäß
§ 253 Abs. 4 S. 1 HGB. Sofern der
Börsenkurs am Bilanzstichtag höher ist als der
beizulegende Wert des Vorjahres wird gemäß
§ 253 Abs. 5 HGB eine Wertaufholung vorgenommen.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei
Rückstellungen mit einer Restlautzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 2 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Verbindlichkeiten
in Fremdwährung wurden gemäß §
256a HGB umgerechnet.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Eine Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist aus der Anlage Entwicklung
des Anlagevermögens ersichtlich.
Zinsen für Fremdkapital wurden bei keinem Posten
des Anlagevermögens aktiviert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Art der Forderung
|
|
Gesamtbetrag
|
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
zum
|
31. Dezember 2023
|
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
|
320,6
|
320,6
|
0,0
|
gegenüber
verbundenen Unternehmen
|
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
gegenüber
beteiligten Unternehmen
|
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
gegenüber Vorstand
und Aufsichtsrat
|
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
aus ausstehenden
Einlagen
|
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
eingeforderte
Nachschüsse
|
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
|
-3,7
|
-3,7
|
0,0
|
Summe
|
|
316,9
|
316,9
|
0,0
|
Bilanzgewinn/-verlust
Im Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2023 ist ein
Gewinnvortrag in Höhe von EUR 105.815,55
enthalten.
Verbindlichkeiten
Art der Verbindlichkeit
|
|
Gesamtbetrag
|
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
zum
|
31. Dezember 2023
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
Anleihen
|
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
erhaltene Anzahlungen
|
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
|
67,8
|
67,8
|
0,0
|
0,0
|
aus
Wechselgeschäften
|
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
gegenüber
verbundenen Unternehmen
|
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
gegenüber
beteiligten Unternehmen
|
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
|
113,6
|
113,6
|
0,0
|
0,0
|
Summe
|
|
181,4
|
181,4
|
0,0
|
0,0
|
Sonstiges
Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich vier
Mitarbeiter beschäftigt.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung lag im Berichtsjahr
bei Herrn Mario Bausch, Günzburg, Kaufmann
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor:
Der Jahresüberschuss 2023 in Höhe von
EUR 168.671,32 wird zusammen mit dem bestehenden
Gewinnvortrag in Höhe vonEUR 105.815,55 auf neue
Rechnung vorgetragen.
Günzburg,
.......................................
..............................................(Unterschrift)
sonstige Berichtsbestandteile
Günzburg, den 19.
März 2025
gez.
Mario Bausch
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.03.2025
festgestellt.
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