Stammdaten

Register
Amtsgericht Lüneburg HRB 207574
Vorher
Blitz 15-140 GmbH
Eingetragen
19.6.2015
Branche
BeteiligungsgesellschaftenElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungBetrieb von Baumschulen
Gegenstand
Erwerb sowie Betrieb von einer Biogasanlage und Veräußerung von Biogasanlagen und/oder von Teilen hiervon

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Philip Keith Emery
seit 27.6.2018
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
ZR International LimitedGBR
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
ZR International Limited
United Kingdom
25.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Zeus Renewables GmbH

Soltau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2.451.742,36 2.346.861,36
I. Sachanlagen 2.426.951,64 2.322.070,64
II. Finanzanlagen 24.790,72 24.790,72
B. Umlaufvermögen 1.466.616,71 1.083.162,92
I. Vorräte 131.687,50 135.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.106.911,98 614.193,16
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 228.017,23 333.969,76
C. Rechnungsabgrenzungsposten 37.694,91 35.020,83
Summe Aktiva 3.956.053,98 3.465.045,11

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 988.484,87 369.868,44
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 1.500.000,00 1.500.000,00
III. Verlustvortrag 1.155.131,56 1.451.965,19
IV. Jahresüberschuss 618.616,43 296.833,63
B. Rückstellungen 27.800,00 22.800,00
C. Verbindlichkeiten 2.939.769,11 3.072.376,67
Summe Passiva 3.956.053,98 3.465.045,11

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Zeus Renewables GmbH hat Ihren Sitz von München nach Soltau verlegt. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HR B 207574 eingetragen (vormals Amtsgericht München HR B 219108).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§266 Abs.1,276,288HGB) und bei der Offenlegung (§326HGB bzw. §327HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des §§ 264, 267 II HGB auf.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsansätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§265I2, 266 ff. HGB).

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ändert sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden, sofern im Jahresabschluss anzusetzen, wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB).

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß §7Abs.1EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr bis auf den Erinnerungswert von EUR 1,00 sofort abgeschrieben.

3. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Das Prinzip der Verlust freien Bewertung wurde berücksichtigt.

4. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§253I2 HGB). Rückstellungen von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten entfallen TEUR 1.406 (VJ TEUR 1.443) auf eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und EUR 0,00 (VJ TEUR 0) auf eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 2.534 ausgewiesen unter Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

D. Sonstige Angaben/Ergänzende Angaben

Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich neben dem Geschäftsführer (i. Vj. 2 ) ohne Bezüge 4 Mitarbeiter (i. Vj. 4) beschäftigt.

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Vertretungsbefugnis
Emery Philip Keith Einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

gez. 29.10.2024 Philip Keith Emery

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.10.2024.

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