Zymeri
GmbH
Wenzenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Sachanlagen
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61.992,53
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111.954,04
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B. Umlaufvermögen
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I. Vorräte
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16.905,00
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55.020,00
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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47.198,70
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79.501,93
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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27.346,12
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15.378,57
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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1.092,70
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2.634,19
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Summe Aktiva
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154.535,05
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264.488,73
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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25.000,00
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II. Bilanzverlust
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-81.888,95
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-24.556,85
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B. Rückstellungen
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7.765,00
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22.631,24
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C. Verbindlichkeiten
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203.659,00
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241.414,34
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Summe Passiva
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154.535,05
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264.488,73
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ANHANG
für das Geschäftsjahr 31.12.2010
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31.12.2010 der Zymeri
GmbH in 93057 Regensburg wurde auf Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu
beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
wurden in Anspruch genommen.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechts- modernisierungsgesetzes (BilMoG)
wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des
Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz
erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB.
Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen
Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die
erstmalige Anwendung des BilMoG sowie der Änderungen
durch die steuerliche Betriebsprüfung, stimmen die
Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs
sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Die
Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr
wurden zeitanteilig berechnet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen
erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung
getragen.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte
jeweils in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem
Anlagespiegel zu entnehmen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind -
wie im Vorjahr - sämtlich innerhalb eines Jahres
fällig.
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen
bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
wesentlichen
• Garantieverpflichtung
• Aufbewahrungsverpflichtung
• Abschlusskosten
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
4. Sonstige Pflichtangaben
Unternehmensorgane
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die
folgenden Geschäftsführer bestellt:
Herr Sebedin Ratkoceri
Er ist alleinvertretungsberechtigt und vom
Selbstkontrahierungsverbot befreit.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 19.01.2012
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