Reifenvertrieb Seng GmbH
Butzbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
764.702,00 |
761.877,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.324,00 |
4.057,00 |
| II.
Sachanlagen |
762.377,00 |
757.819,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
13.843.115,84 |
14.793.653,06 |
| I.
Vorräte |
8.737.277,07 |
9.778.300,23 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.110.005,28 |
3.178.088,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.044.517,25 |
1.115.430,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
1.043.430,00 |
1.115.430,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.995.833,49 |
1.837.264,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.967,58 |
12.299,41 |
| Aktiva |
14.617.785,42 |
15.567.829,47 |
Passiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.837.616,22 |
8.597.298,91 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
9.737.616,22 |
8.497.298,91 |
| davon
Gewinnvortrag |
8.497.298,91 |
7.799.703,96 |
| B.
Rückstellungen |
377.663,79 |
631.220,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.402.505,41 |
6.339.310,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
4.402.505,41 |
6.339.310,23 |
| Passiva |
14.617.785,42 |
15.567.829,47 |
Anhang
Reifenvertrieb Seng GmbH
Handel mit Autoreifen
Butzbach
Anhang zum Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis
zum 30. Juni 2023
1. Anwendung der rechtlichen Grundlagen
Der Jahresabschluss der Reifenvertrieb Seng GmbH,
Butzbach, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022
bis zum 30. Juni 2023 wurde nach den Vorschriften des HGB
und GmbHG aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB ausgewiesen.
Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
der §§ 274 a, 276 Satz 2, 288 Satz 1, § 288
Abs. 1 Nr. 2 HGB teilweise Gebrauch gemacht.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögengsgegenstände wurden
entsprechend den handelsrechtlichen Normen aktiviert und
planmäßig linear abgeschrieben.
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und soweit abnutzbar um planmäßige sowie
gegebenenfalls um außerplanmäßige
Abschreibungen vermindert. Die planmäßige
Abschreibung erfolgte nach der linearen Methode, die der
voraussichtlichen wirtschaftlichen, technischen oder
rechtlichen Nutzungsdauer entsprach. Mit den
außerplanmäßigen Abschreibungen wurden die
Vermögensgegenstände mit jeweiligem am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert gemäß
§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB bewertet.
Zugänge zu den
geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) bis zu
EUR 800,00 im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG wurden im Jahr
der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben, da die
Sofortabschreibung von GWG als handelsrechtlich anerkannte
Vereinfachungsregelung anzusehen ist.
Die
Finanzanlagen wurden mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt.
Der
Warenbestand und die
geleisteten Anzahlungen wurden mit den
Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren Marktpreis am
Bilanzstichtag unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus einer
überdurchschnittlichen Lagerdauer, dauerhaft
geminderter Verwendbarkeit sowie aus anderen Gründen
ergeben, sind durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt worden.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert angesetzt worden. Neben notwendigen
Einzelwertberichtigungen wurden Pauschalwertberichtigungen
zur Berücksichtigung des allgemeinen Delkredererisikos
sowie für Mahn- und hauptsächlich
Finanzierungskosten in Höhe von 1,00 % der
Netto-Forderungen gebildet. Forderungen gegenüber
Gesellschaftern wurden ab Dezember 2014 mit 1,50 % p.a
verzinst.
Unter den
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten waren die
Beträge erfasst, die Aufwendungen für das
nächste Wirtschaftsjahr darstellen und vor dem
Bilanzstichtag gezahlt worden sind.
Die
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag gebildet. Sie berücksichtigten
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
3. Bilanzerläuterungen
Die Restlaufzeit der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem
Gesamtbetrag in Höhe von EUR 1.816.204,60 (Vj. EUR
1.330.300,69) lag wie im Vorjahr unter einem Jahr.
Die Restlaufzeit der
Verbindlichkeiten von EUR 4.402.505,41 (Vj. EUR
6.339.310,23) lag unter einem Jahr.
4. Sonstige Angaben
Angaben nach § 264 Abs. 1 a HGB und § 285 Nr.
7 HGB
Die Firma lautet "Reifenvertrieb Seng GmbH" mit Sitz
in Butzbach. Sie ist beim Registergericht Friedberg
(Hessen) im Handelsregister Abteilung B (HRB) unter der
Registernummer 6374 eingetragen.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 29.
Geschäftsführung
Am 19. Januar 2024 wurde die Abberufung des
bisherigen Geschäftsführers Gerhard Seng und die
Neubestellung des Kaufmanns Franz Bell, Frankfurt am Main,
als alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer in das Handelsregister
Friedberg (Hessen) eingetragen.
Butzbach, den 21. November 2024
____________________________
Franz Bell
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2024
festgestellt.
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