AuthoriseMe GmbH
Selbe AdresseErbringung von ergotherapeutischen Dienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Esther Freitag seit 17.3.2026 | Prokura |
Raffael August Fruscio seit 23.9.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Raan GmbHEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Raan GmbHHerbornKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Anhang zum Konzernabschlussder Raan GmbH, HerbornInhaltsverzeichnis zum Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021 1. Allgemeine Angaben 2. Konsolidierungskreis 3. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden 4. Erläuterungen zur Bilanz 5. Erläuterungen zu wesentlichen Bilanz-Positionen 6. Erläuterungen zu wesentlichen GuV-Positionen 7. Eventualschulden und sonstige finanzielle Verpflichtungen 8. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 9. Sonstige Angaben Konzernanhang für das Geschäftsjahr 20211. Allgemeine Angaben Der Konzernabschluss enthält alle Geschäftsvorfälle der Raan GmbH mit Sitz Unterm Damel 17, 35745 Herborn (im Folgenden auch "Raan" genannt) und ihrer Tochterunternehmen (im Folgenden auch "Raan Gruppe" oder "Konzern" genannt). Die Raan GmbH ist das oberste Mutterunternehmen der Unternehmensgruppe. Die Raan GmbH ist im Handelsregister Wetzlar unter HRB 6408 eingetragen. Der Konzernabschluss ist in EURO (EUR) aufgestellt. Sofern nichts anderes vermerkt, sind alle Beträge in Tausend EUR (TEUR) angegeben. Durch die Angabe in TEUR können Rundungsdifferenzen entstehen. 2. Konsolidierungskreis Der vorliegende Konzernabschluss beinhaltet die Abschlüsse der durch die Geschäftsführung als Raan Gruppe definierten Gesellschaften. Zum 31. Dezember 2021 wurden acht deutsche und zwölf ausländische Gesellschaften in den Konzernabschluss einbezogen.
Daneben ist die Raan GmbH noch an der der SARA Beteiligungs GmbH (Beteiligung: 40 %; Stammkapital: TEUR 25), der FinnLoop Oy (Beteiligung: 50 %; Stammkapital: TEUR 0,5), der REI GmbH (Beteiligung: 40 %; Stammkapital: TEUR 50) und der Rheinauhafen Real Estate CCAA Verwaltungs GmbH (Beteiligung: 50%; Stammkapital TEUR 25) beteiligt. Wegen der untergeordneten Bedeutung dieser Gesellschaften wurde auf eine Konsolidierung verzichtet. 3. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Geringwertige Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis EUR 800 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Für Anlagengegenstände mit Anschaffungskosten zwischen EUR 250 und EUR 1.000, für die in Vorjahren ein Sammelposten gebildet wurde, wird dieser Sammelposten weiterhin über fünf Jahre abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden Wertabschläge vorgenommen. Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschluss-Stichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Auf der Passivseite sind dort Einnahmen ausgewiesen, sofern sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in der Höhe der Beträge (Erfüllungsbeträge) gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sämtliche Einzelabschlüsse der einbezogenen Unternehmen sind auf den Stichtag des vorliegenden Konzernabschlusses aufgestellt. Sämtliche Tochterunternehmen, soweit wesentlich, werden über die Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Wir verweisen auf die Anteilsbesitzliste unter Punkt 9. Die Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Vollkonsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens. Alle konzerninternen Salden, Erträge, Aufwendungen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden in voller Höhe konsolidiert und eliminiert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Assoziierte Unternehmen sind die Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Es besteht die Vermutung, dass maßgeblicher Einfluss existiert, wenn der Konzern 20 bis 50 Prozent der Stimmrechte an einem anderen Unternehmen hält. Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert und zunächst mit den Anschaffungskosten angesetzt. Zu den Anschaffungskosten der Anteile zählen auch Transaktionskosten. Der Konzernabschluss enthält den Anteil des Konzerns am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Ergebnis der Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach Anpassungen zur Angleichung der Rechnungslegungsmethoden an die des Konzerns, ab dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche Einfluss beginnt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem der maßgebliche Einfluss endet. Wenn der Anteil des Konzerns an den Verlusten den Wert seines Anteils an einem Unternehmen, das nach der Equity-Methode bilanziert wird, übersteigt, wird der Buchwert dieses Anteils inklusive aller langfristigen Anteile, die diesem zuzuordnen sind, auf null reduziert. Weitere Verluste werden nicht mehr erfasst, außer in dem Umfang, in dem der Konzern eine Verpflichtung hat oder Zahlungen für das Beteiligungsunternehmen geleistet hat. Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Die funktionale Währung der ausländischen Gesellschaften entspricht deren Landeswährung. Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Abschlüsse in die funktionale Währung werden im sonstigen Ergebnis erfasst und als Währungsdifferenz im Eigenkapital ausgewiesen. Soweit der ausländische Geschäftsbetrieb ein nicht vollständig im Besitz des Mutterunternehmens stehendes Tochterunternehmen ist, wird der entsprechende Teil der Umrechnungsdifferenz den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen. Fremdwährungstransaktionen werden von Konzernunternehmen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Monetäre Posten in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskassakurses in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht-monetäre Posten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes gültig ist. Die bilanzielle Behandlung des Gewinns bzw. Verlustes aus der Umrechnung nicht-monetärer Posten orientiert sich an der Erfassung des Gewinns bzw. Verlustes aus der Änderung des beizulegenden Zeitwertes des Postens (d. h. Umrechnungsdifferenzen aus Posten, bei denen der Gewinn oder Verlust aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst wird, werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst). 4. Erläuterungen zur Bilanz Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sie werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Kosten für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um nutzungsbedingte planmäßige sowie gegebenenfalls erforderliche außerplanmäßige Abschreibungen. Die Annahmen und Schätzungen durch die Geschäftsleitung beziehen sich im Wesentlichen auf die Bestimmung von wirtschaftlichen Nutzungsdauern. Die Anschaffungskosten umfassen den Anschaffungspreis, Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich erhaltener Anschaffungspreisminderungen. Die planmäßige Abschreibung erfolgt entsprechend des Nutzungsverlaufs linear. Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn der Grund für die außerplanmäßige Abschreibung entfällt. Die Restbuchwerte, die Annahmen in Bezug auf die Restnutzungsdauern und die Angemessenheit der Abschreibungsmethode werden jährlich überprüft. Den planmäßigen Abschreibungen liegen für beide dargestellten Perioden folgende Nutzungsdauern zugrunde:
Mietzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu ihrem Nominalbetrag ausgewiesen. Sofern erforderlich erfolgen angemessene Wertberichtigungen. Die Zahlungsmittel bestehen ausschließlich aus Barmitteln und Bankguthaben. Zahlungsmitteläquivalente werden nicht gehalten. Das Gezeichnete Kapital wird als Bestandteil des Eigenkapitals ausgewiesen. Die an die Minderheitsgesellschafter entfallenden Anteile am Kapital und am Ergebnis werden in einem gesonderten Posten innerhalb des Eigenkapitals erfasst. Die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung umfasst alle Fremdwährungsdifferenzen für die Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen in die funktionale Währung des Konzerns sowie den wirksamen Teil von etwaigen Fremdwährungsdifferenzen aufgrund von Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb. Der Konzernbilanzgewinn setzt sich aus dem Jahresüberschuss des aktuellen Geschäftsjahres sowie aus den vorgetragenen Gewinnen/Verlusten der Vorjahre abzgl. erfolgter Ausschüttungen an die Gesellschafter zusammen. Bei den Pensionszusagen der Raan Group handelt es sich um Festrentenzusagen (leistungsorientierte Versorgungspläne), mit vereinbarten Steigerungssätzen, die nicht gehaltsabhängig sind. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck (siehe auch den Hinweis des Instituts der Wirtschaftsprüfer vom 8. September 2018). Die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) i.d.F. des BilMoG sind erstmals auf Abschlüsse für das nach dem 31.12.2009 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Umstellungszeitpunkt auf die HGB-Vorschriften i.d.F. des BilMoG war der 01.01.2010, d.h. die Umstellungsbeträge aus der erstmaligen Anwendung von BilMoG wurden als Differenz des Soll-Wertes der Pensionsverpflichtung nach HGB neue Fassung (n.F.) zum 01.01.2010 und des Soll-Wertes der Pensionsverpflichtung nach HGB alte Fassung (a.F.) zum 01.01.2010 ermittelt. Eine Rückstellungserhöhung aufgrund der Umstellung der HGB-Bilanzierung (positiver Umstellungsbetrag) kann auf bis zu 15 Jahre verteilt werden. Von diesem Verteilungswahlrecht wurde Gebrauch gemacht. Der Verteilungsbetrag beträgt zum 31. Dezember 2021 TEUR 2. Die Ermittlung des Soll-Wertes der Pensionsverpflichtung n.F. zum 31.12.2021 erfolgte nach § 253 HGB n.F. unter Verwendung der Projected Unit Credit (PUC) Methode und unter Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 1,87 %. Bei der Festlegung des Rechnungszinses wurde von der Vereinfachungsregelung des § 253 Absatz 2 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht. Der Rechnungszins entspricht demnach pauschal dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit (mittlere Duration) von 15 Jahren ergibt. Der aktuell gültige Zinssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) ermittelt und bekannt gegeben. Nach Änderung des § 253 HGB (BGBI Teil I Nr. 12 vom 16.03.2016) ist der Zeitraum für die Durchschnittsbildung bei der Ermittlung dieses Zinssatzes von sieben auf zehn Jahre erhöht worden. Für die Differenz zwischen den Pensionsrückstellungen mit siebenjähriger und zehnjähriger Durchschnittsbildung besteht eine Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6 HGB). Die Höhe der Ausschüttungssperre beträgt zum 31. Dezember 2021 TEUR 88. Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die frühere(n) Periode(n) werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Im Geschäftsjahr 2021 betrug der deutsche Körperschaftsteuersatz 15,0% zuzüglich des Solidaritätszuschlages in Höhe von 5,5% der Körperschaftsteuer. Daraus resultiert ein nomineller Steuersatz von 15,825%. Die Gewerbesteuerbelastung betrug bei einem durchschnittlichen Hebesatz von 436% rund 15,54%. Die für ausländische Gesellschaften zu Grunde gelegten jeweiligen landesspezifischen Ertragssteuersätze liegen im Geschäftsjahr 2021 zwischen 21,0% und 26,7%. Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Konzernbilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden in der Regel nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst. Eine Ausnahme bilden folgende Fälle: Wenn eine beim Kauf von Vermögenswerten oder Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von der Steuerbehörde eingefordert werden kann, wird die entrichtete Umsatzsteuer als Teil der Anschaffungskosten des Vermögenswertes bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst. Forderungen und Verbindlichkeiten werden mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt. Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet oder an diese abgeführt wird, wird in der Konzern-Bilanz unter sonstigen Vermögensgegenständen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten erfasst. Rückstellungen werden für Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, die wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss führen werden und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit der bestmöglichen Schätzung des erwarteten Mittelabflusses oder bei längerfristigen Rückstellungen, sofern der Zinseffekt wesentlich ist, mit dem Barwert des erwarteten Mittelabflusses. Abgrenzungen, Vorauszahlungen sowie nicht-finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Eventualschulden sind mögliche Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse bestätigt wird, die jedoch außerhalb des Einflussbereiches der Raan Gruppe liegen. Ferner können gegenwärtige Verpflichtungen dann Eventualschulden darstellen, wenn die Wahrscheinlichkeit des Abflusses von Ressourcen nicht hinreichend für die Bildung einer Rückstellung ist und/oder die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann. Eventualschulden entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang. Eventualschulden werden grundsätzlich nicht in der Bilanz erfasst, sondern im Anhang erläutert. Die Umsatzerlöse des Konzerns entstehen fast ausschließlich aus der Erbringung von Beratungs- und Entsorgungsdienstleistungen. Daneben betreibt die Raan Gruppe die Verwertung von Verpackungsmaterialien sowie den Handel mit Sekundärrohstoffen. Umsatzerlöse werden ausgewiesen, sobald durch die Raan Gruppe die Leistung erbracht wurde. Im Rahmen der Beratungs- und Entsorgungsdienstleistungen entsteht die Umsatzrealisation mit Übertragung der Verpflichtung zur Verpackungsentsorgung gemäß VerpackV durch den Kunden. Bei Vermittlungsgeschäften oder sonstigen Tätigkeiten, bei denen Beträge im Interesse Dritter eingezogen werden, sind nur solche Ertragsbestandteile als Umsatzerlöse darzustellen, die das Eigenkapital erhöhen. Erträge, die Gesellschaften der Raan Gruppe an Dritte weiterleiten sind demnach keine Umsatzerlöse. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam. Zinsen werden periodengerecht unter Anwendung der Effektivzinsmethode im Finanzergebnis erfasst. Dividenden werden mit Entstehung des Rechtsanspruches vereinnahmt. Die Gesellschaft beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswertes auf Wertminderung verpflichtend, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswertes / der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert / die zahlungsmittelgenerierende Einheit als wertgemindert betrachtet und auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben. 5. Erläuterungen zu wesentlichen Bilanz-Positionen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Bei dem nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen handelt es sich um die 33,33%-ige Beteiligte an der RESY Organisation für Wertstoffentsorgung GmbH, Darmstadt ("RESY"). Die in Vorjahren unter dieser Position ausgewiesene 50%-ige Beteiligung an dem Joint Venture Zyklus S.A., Santiago/Chile ("ZYKLUS"), deren Anteile nicht am aktiven Markt gehandelt werden, wurde in 2021 abgestoßen. Bei der RESY handelt es sich um eine Beteiligung an einem strategischen Partner innerhalb der Recycling-Systeme für Papier, Pappen- und Wellpappenverpackungen. Bei der Zyklus handelte es sich um eine Vertiefung der Zusammenarbeit mit einem chilenischen Partner, bei der neue Geschäftsmöglichkeiten, die sich als Folge aus den erwarteten neuen gesetzlichen Regelungen zum Wertstoffgesetz in Chile ergeben, erwogen werden. Zu diesem Zweck wurde von der Gesellschaft ein Grundstück in Chile erworben. Aufgrund der unklaren Rechtslage in Chile und da aktuell nicht absehbar ist, wann diese sich so ändert, dass auf eine baldige Geschäftsaufnahme zu schließen ist, wurde das Engagement in Chile beendet. Die zusammenfassenden Finanzinformationen für die at equity bewertete Gesellschaft sind wie folgt:
Der Anteil an den Nettovermögenswerten der RESY beträgt zum 31. Dezember 2021 TEUR 197 (Vorjahr: TEUR 202). Im Geschäftsjahr 2021 ergibt sich für den Konzern eine Wertminderung i. H. v. TEUR 5. Die Umsatzerlöse der RESY betragen für das Geschäftsjahr 2021 TEUR 1.359 (Vorjahr: TEUR 1.231). Der Jahresüberschuss der RESY beträgt zum 31. Dezember 2021 TEUR 44 (Vorjahr: TEUR 48). Der Abschluss der RESY basiert auf den lokalen handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Eine Überleitung auf die Rechnungslegungsvorschriften auf konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erfolgt aufgrund von Wesentlichkeitsüberlegungen nicht. Das assoziierte Unternehmen hatte keinen Anteil am sonstigen Ergebnis. Zum 31. Dezember 2021 beinhalten Beteiligungen die Anteile (7,69%) an der "Gemeinsamen Stelle dualer Systeme Deutschlands GmbH" in Höhe von TEUR 9 und die 16,05% Beteiligung an der Leko S.A. Die letztgenannte Beteiligung ist auf TEUR 0 voll wertberichtigt. Da die Leko im abgelaufenen Geschäftsjahr nur eine geringe Geschäftstätigkeit verzeichnete und darüber hinaus beabsichtigt ist, die Anteilsmehrheit perspektivisch wieder an verpflichtete Inverkehrbringer abzugeben, wurde auf die Konsolidierung der Gesellschaft verzichtet. Bei der "Gemeinsamen Stelle dualer Systeme Deutschlands GmbH" handelt es sich um eine sich aus dem Betrieb eines dualen Systems ergebende Pflichtbeteiligung. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie auch im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Für erkennbare Ausfallrisiken sind zum 31. Dezember 2021 durch Einzelfallbetrachtungen Wertberichtigungen i. H. v. TEUR 1.101 (Vorjahr: TEUR 1.674) vorgenommen worden.) vor vorgenommen Das gezeichnete Kapital der Raan Gruppe betrifft in Höhe von TEUR 25 das gezeichnete Kapital der Raan GmbH. Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Stichtag für die Erstkonsolidierung im Raan Konzern war der 1. Januar 2020. Die Kapitalkonsolidierung wurde gemäß § 301 HGB durchgeführt. Der sich aus den Unterschieden zwischen Buchwert der Beteiligung und Eigenkapital der Beteiligung ergebende positive Unterschiedsbetrag wurde als Geschäfts- und Firmenwert ausgewiesen. Negative Unterschiedsbeträge lagen nicht vor. Der bilanzierte Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von TEUR 10.661 wird über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde erstmals die Mandala Pure Living Son Vida S.L., Palma de Mallorca konsolidiert. Aus der Konsolidierung ergab sich ein in den Gewinnrücklagen ausgewiesener passivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 2.472. Stichtag für die Erstkonsolidierung der damaligen inländischen Tochterunternehmen der Reclay Holding GmbH (Teilkonzern) war die Einbringung der Gesellschaftsanteile am 18. August 2009, die im Wege einer Sachkapitalerhöhung zu historischen Buchwerten erfolgte. Die Kapitalkonsolidierung wurde nach der Neubewertungsmethode durchgeführt. Dabei werden die vorhandenen Beteiligungsbuchwerte der konsolidierten Gesellschaften gegen das konsolidierungspflichtige Eigenkapital des Tochterunternehmens verrechnet. Die aus der Erstkonsolidierung entstandenen aktivischen Unterschiedsbeträge wurden gemäß zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung am 18. August 2009 mit den Kapitalrücklagen verrechnet. Die passivischen Unterschiedsbeträge wurden ebenfalls in der Kapitalrücklage ausgewiesen, da ihre Entstehung im Rahmen der Sachkapitalerhöhung technisch bedingt war. Insgesamt ergeben sich verrechnete aktivische und passivische Unterschiedsbeträge in Höhe von TEUR 5.686 (aktivische Unterschiedsbeträge). Die Entwicklung des Eigenkapitals kann der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung entnommen werden. Die nicht beherrschenden Anteile umfassen die Anteile Dritter am Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen. Diese belaufen sich zum 31. Dezember 2021 auf ein positives Eigenkapital von TEUR 1.122 (Vorjahr: TEUR 975). Das anteilige negative Eigenkapital der Minderheitsgesellschafter beträgt insgesamt TEUR 186 (Vorjahr: TEUR 331), das positive Eigenkapital TEUR 1.308 (Vorjahr: TEUR 1.306. Der Konzern hat Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unmittelbar zugesagt. Bei den Pensionszusagen handelt es sich um Festrentenzusagen (leistungsorientierte Versorgungspläne), mit vereinbarten Steigerungssätzen, die nicht gehaltsabhängig sind. Die Zusage sieht monatliche Altersrenten nach Erreichen der Altersgrenze sowie Invaliden- und Witwenrenten vor. Es handelt sich um eine Endgehaltszusage, der aus dem Erwerb der Vfw GmbH resultiert. Die leistungsorientierten Pensionszusagen der Raan Group sehen sich Risiken aus Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen, wie Rechnungszins, Gehalts- und Rententrend, dem Kapitalanlagenrisiko sowie dem Langlebigkeitsrisiko ausgesetzt. Ein niedrigerer Abzinsungsfaktor führt zu höheren Pensionsverpflichtungen. Entsprechend kann eine niedriger als erwartet ausfallende Entwicklung des Planvermögens zu einer Verschlechterung des Finanzierungsstatus führen oder die Zahlung von zusätzlichen Beiträgen erforderlich machen. Im Folgenden sind die wichtigsten zum Abschlussstichtag verwendeten versicherungsmathematischen Annahmen (in Form von gewichteten Durchschnittswerten) aufgeführt:
Die Annahmen über die künftige Sterblichkeit beruhen auf veröffentlichten Statistiken und Sterbetafeln. Die Höhe der Pensionsrückstellung beträgt zum 31. Dezember 2021 TEUR 904 (Vorjahr: TEUR 647). Die sonstigen Rückstellungen haben sich im Geschäftsjahr 2021 wie folgt entwickelt:
Die im Geschäftsjahr 2021 gebildeten kurzfristigen Rückstellungen beinhalten, wie auch im Vorjahr, Rückstellungen für Prozesskosten aus dem Risiko der Mengenstromprüfung sowie weiteren Rechtsstreitigkeiten und die Anpassungen an die aktuelle Rechtslage. Die übrigen Rückstellungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen ausstehende Rechnungen aus dem Systemgeschäft. Die erwarteten Fälligkeiten der sonstigen Rückstellungen liegen alle innerhalb eines Jahres. Zum Bilanzstichtag werden Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 1.504 (Vorjahr: TEUR 1.814) ausgewiesen. Diese betreffen im Wesentlichen die Umsatzsteuer. Außerdem enthalten sind die sonstigen Verbindlichkeiten TEUR 137 (Vorjahr: TEUR 118) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit. 6. Erläuterungen zu wesentlichen GuV-Positionen Im Geschäftsjahr 2021 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 290.339 (Vorjahr: TEUR 273.381) erlöst und setzen sich wie folgt zusammen:
Die Umsatzerlöse nach Regionen stellen sich wie folgt dar:
In den Umsatzerlösen sind abgegrenzte Erlöse in Höhe von TEUR 6.134 (Vorjahr: TEUR 3.665) enthalten, die auf Erfahrungswerten oder rechnerischen Ermittlungen von Durchschnittswerten der unterjährig gemeldeten Daten beruhen. Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen im Geschäftsjahr TEUR 3.303 (Vorjahr: TEUR 3.580). Sie enthalten im Wesentlichen Erträge aus Schadenersatz (TEUR 408) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 2.006; Vorjahr: TEUR 659). Darüber hinaus sind in dieser Position Erträge aus der Währungsumrechnung i. H. v. TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 65) enthalten. Der Materialaufwand beläuft sich im Geschäftsjahr auf TEUR 258.316 (Vorjahr: TEUR 250.487). Er enthält im Wesentlichen Aufwendungen für bezogene Dienstleistungen (TEUR 240.895; Vorjahr TEUR 211.096) und Nebenentgelte (TEUR 17.133; Vorjahr: TEUR 20.603). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen im Geschäftsjahr 2021 TEUR 7.411 (Vorjahr: TEUR 10.115). Sie enthalten im Wesentlichen TEUR 503 (Vorjahr: TEUR 2.988) Wertberichtigungen, TEUR 1.426 (Vorjahr: TEUR 2.122) für externe Beratungsleistungen sowie TEUR 1.219 (Vorjahr: TEUR 1.003) Raumkosten. Die Aufwendungen aus Wechselkurseffekten betragen TEUR 300 (Vorjahr: TEUR 200). Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
Im Finanzergebnis sind Zinsaufwendungen aus der Bewertung der Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 22) enthalten. Die Erträge aus Beteiligungen resultieren im Wesentlichen aus der anteiligen Gewinnausschüttung der at-equity-Beteiligung an der RESY i. H. v. TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 20) Die wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2021 setzen sich wie folgt zusammen:
Die latenten Steuerschulden setzen sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt zusammen:
Diese werden in der Bilanz wie folgt dargestellt:
Es bestehen noch steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen in Höhe von TEUR 14.646 für die keine aktiven latenten Steuern gebildet werden konnten. 7. Eventualschulden und sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen werden, stellt sich wie folgt dar:
Die Verpflichtungen bestehen im Wesentlichen aus befristeten Miet- und Leasingverträgen. Der Konzern hat Leasingverträge für verschiedene Kraftfahrzeuge und technische Anlagen abgeschlossen. Die durchschnittliche Laufzeit der Leasingverträge liegt zwischen drei und fünf Jahren. Die Leasingverträge beinhalten keine Verlängerungsoptionen. Dem Konzern als Leasingnehmer werden keine Beschränkungen durch die Leasingvereinbarungen auferlegt. Die Mietverpflichtungen resultieren aus Gebäudemietverhältnissen für Geschäftsräume und Archive der verschiedenen Konzernbetriebsstätten und werden als Operating-Lease bewertet. 8. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es sind keine Ereignisse eingetreten, die für den Konzern von wesentlicher Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung des Unternehmens führen könnten. 9. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr 2021 waren im Durchschnitt 144 (Vorjahr:118) Angestellte im Konzern beschäftigt. Davon sind im Inland im Durchschnitt 105 (Vorjahr: 76) Mitarbeiter und im Ausland 39 (Vorjahr: 42) Mitarbeiter beschäftigt. Die im Folgenden aufgeführten Tochterunternehmen sind in den Konzernabschluss der Raan GmbH einbezogen und haben nach § 264 Abs. 3 HGB, ebenso wie für die Muttergesellschaft, auf die Aufstellung des Anhangs und des Lageberichtes sowie die Prüfung und Offenlegung eines (Einzel-)Jahresabschlusses verzichtet:
Zwischen der Raan GmbH einerseits und der Raan Beteiligungs GmbH, der RecycleMe GmbH und der Reclay Holding GmbH andererseits besteht ebenso ein Ergebnisabführungsvertrag wie zwischen der Reclay Systems GmbH und der Frieda & August Wine Concept GmbH mit ihrer Muttergesellschaft, der Reclay Holding GmbH. Für die Abschlussprüfung wurden im Geschäftsjahr TEUR 47 aufgewendet. Zu Geschäftsführern der Raan GmbH waren im Geschäftsjahr Frau Andrea Fruscio, Kauffrau und Herr Raffael A. Fruscio, Kaufmann, Herborn bestellt. Der Anteilsbesitz der Raan GmbH und ihrer Tochterunternehmen am 31. Dezember 2021 sieht wie folgt aus:
Gemäß § 311 Abs. 2 HGB wurde auf die at-equity Bilanzierung der Anteile an der Gemeinsamen Stelle dualer Systeme Deutschland GmbH verzichtet, da die Gesellschaft keine operative Tätigkeit ausführt. Daneben ist die Raan GmbH noch an der der SARA Beteiligungs GmbH (Beteiligung: 40 %; Stammkapital: TEUR 25), der FinnLoop Oy (Beteiligung: 50 %; Stammkapital: TEUR 0,5), der REI GmbH (Beteiligung: 40 %; Stammkapital: TEUR 50) und der Rheinauhafen Real Estate CCAA Verwaltungs GmbH (Beteiligung: 50%; Stammkapital TEUR 25) beteiligt. Wegen der untergeordneten Bedeutung dieser Gesellschaften wurde auf eine Konsolidierung verzichtet.
Herborn, den 31. Mai 2022 Raan GmbH Geschäftsführung Andrea Fruscio Raffael August Fruscio KONZERNLAGEBERICHT für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021I. Grundlagen des Konzerns Der Raan-Konzern besteht aus diversen mittelbaren und unmittelbaren in- und ausländischen Gesellschaften unterschiedlicher Unternehmensgegenstände und Rechtsformen, darunter Beteiligungen mit Immobilienbesitz. Neben den direkten Beteiligungen der Raan GmbH an der Raan Beteiligungs GmbH (Immobilien), Synopticons Deutschland GmbH (IT-Solutions), BUTT Media GmbH (Werbeagentur) und der RecycleMe GmbH (Beratungsunternehmen mit Schwerpunkt circular economy) (alle mit Sitz in Herborn), Mandala Pure Living Son Vida S.L., Palma de Mallorca (Immobiliengesellschaft) ist die Raan GmbH über die 100 %ige Beteiligung an der Reclay Holding GmbH alleiniger Gesellschafter der Reclay Group. Die Reclay Group stellt die Hauptbeteiligung des Konzerns dar und setzt sich zusammen aus den Unternehmen der Reclay Holding GmbH (Muttergesellschaft) und ihren Tochtergesellschaften namentlich der Reclay Systems GmbH, der Frieda & August Wine Concept GmbH (vormals: Reclay Materials GmbH), der RecycleMe GmbH mit Sitz in Wien (vormals: Reclay Österreich GmbH) und Tochtergesellschaften in der Slowakei und Tschechien, der Reclay Systems GmbH mit Sitz in Wien/Österreich (vormals: Reclay UFH GmbH), der Reclay Materials AG mit Sitz in Zürich/Schweiz (die Tochtergesellschaften in Chile wurden im Geschäftsjahr 2021 aufgelöst), der Reclay Investment Group America Inc. mit Sitz in Saint John/Kanada und deren Tochtergesellschaft der Reclay StewardEdge Inc. mit Sitz in On- tario/Kanada, der VALORIE SAS mit Sitz in Paris/Frankreich und ihrer französischen Tochtergesellschaft Leko SAS sowie der Reclay Iberia S.L. mit Sitz in Palma de Mallorca/Spanien zusammen. Alle Unternehmen der Reclay Group sind (bis auf die Frieda & August Wine Concept GmbH) schwerpunktmäßig auf dem Gebiet der erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) und freiwilligen Lösungen zum Schließen von Stoffkreisläufen und allen damit im Sachzusammenhang stehenden Dienstleistungen tätig. Das Geschäftsmodell ist dementsprechend stark regulatorisch geprägt, wobei das zunehmende öffentliche Interesse einen positiven Branchenausblick bestätigt. Das primär regulatorisch geprägte Geschäft ist weitgehend unabhängig von den konjunkturellen bzw. gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Reclay Holding GmbH hält sämtliche Geschäftsanteile an ihren "Tochtergesellschaften", namentlich an der Frieda & August Wine Concept GmbH (vormals: Reclay Materials GmbH), der Reclay Systems GmbH, der Reclay Materials AG, der Reclay Iberia S.L., der RecycleMe GmbH (Wien) und der Reclay Systems GmbH (Wien). Die Reclay Holding GmbH ist mithin Alleingesellschafterin der vorgenannten Tochtergesellschaften. An der Reclay StewardEdge Inc. hält die Reclay Holding GmbH mittelbar über ihre 100 %-ige Tochter Reclay Investment Group Americas Inc. 75,0 % der Anteile. Der Anteil der Reclay Holding GmbH gehaltenen Aktien an der VALORIE SAS beträgt unmittelbar 96,21 %. Zwischen der Muttergesellschaft Raan GmbH einerseits und den Tochtergesellschaften Raan Beteiligungs GmbH, RecycleMe GmbH, Herborn sowie der Reclay Holding GmbH andererseits besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Zwischen der Reclay Holding GmbH und deren Tochtergesellschaften Reclay Systems GmbH, Herborn und der Frieda & August Wine Concept GmbH besteht ebenfalls ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Angesichts der vorliegenden Beteiligungs- und Vertragsverhältnisse haben die vorgenannten Unternehmen des Raan-Konzerns damit im Rahmen eines Unterordnungskonzerns gemäß § 18 Abs. 1 AktG analog einen Vertragskonzern nach § 291 AktG analog begründet und sind mit Blick auf § 290 Abs. 2 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts verpflichtet. Konzernabschluss und -lagebericht erstrecken sich vorliegend auf den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021. Die Raan GmbH hat ihren Sitz in Herborn. Die Organe der Raan GmbH sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Das Unternehmen wird von der Geschäftsführung geleitet und gegenüber Dritten vertreten. Geschäftsführer der Raan GmbH waren im Berichtsjahr Frau Andrea Fruscio und Herr Raffael August Fruscio. Die Geschäftsführer führen die Geschäfte der Gesellschaft in Übereinstimmung mit dem Gesetz, dem Gesellschaftsvertrag, der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung sowie den Beschlüssen und Weisungen der Gesellschafterversammlung. Der Raan-Konzern hat als Zeichen guter Corporate Governance ein "Compliance Management" aufgebaut. Oberstes Ziel der Compliance-Aktivitäten des Raan-Konzerns ist die Sicherstellung, dass sich das Unternehmen und dessen Akteure rechtskonform und integer verhalten und handeln. Die Umsetzung dieses Selbstanspruchs erfolgt unter anderem durch den Code of Conduct des Raan-Konzerns, der auf den Grundsätzen und Grundwerten der Unternehmensgruppe basiert und Leitlinien für Entscheidungen und das Handeln gegenüber Geschäftspartnern, staatlichen Stellen, der Gesellschaft und deren Umwelt, aber auch im konzerninternen Umgang geben soll. Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 144 (Vorjahr: 118) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie 4 (Vorjahr: 3) Auszubildende beschäftigt. Der gesamte Personalaufwand belief sich im Berichtsjahr auf TEUR 12.629 (Vorjahr: TEUR 10.759). II. Wirtschaftsbericht 1. Geschäftsverlauf Insgesamt entspricht der Geschäftsverlauf in 2021 weitgehend den Erwartungen der Geschäftsführung. Für die Steuerung des Konzerns werden Größen wie Umsatzerlöse und das Ergebnis vor Steuern herangezogen. 2. Vermögens- und Finanzlage Die Vermögens- und Kapitalstruktur zeigt sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt: Das Vermögen der Raan Gruppe besteht, entsprechend der Tätigkeiten der verbundenen Unternehmen als Dienstleister, vornehmlich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen TEUR 66.052 (Vorjahr: TEUR 57.197), Wertpapieren des Umlaufvermögens TEUR 21.765 (Vorjahr: TEUR 3.018) sowie liquiden Mitteln TEUR 13.742 (Vorjahr: TEUR 18.079). Die wesentlichen Bestandteile der langfristigen Vermögensgegenstände sind die Finanzanlagen TEUR 5.632 (Vorjahr: TEUR 11.090), die Sachanlagen TEUR 5.293 (Vorjahr: TEUR 2.800) sowie der sich im Wesentlichen aus Konsolidierungsmaßnahmen ergebende Geschäfts- und Firmenwert TEUR 10.320 (Vorjahr: TEUR 9.646). Für die Erfüllung von Freistellungsverpflichtungen der Reclay Systems GmbH wurden Bankbürgschaften gegenüber den Bundesländern in Höhe von TEUR 4.005 (Vorjahr: TEUR 2.603) ausgereicht. Das gezeichnete Kapital der Raan Gruppe beläuft sich auf TEUR 25. Nach der Eigenkapitalkonsolidierung verbleiben neben dem gezeichneten Kapital eine Kapitalrücklage (nach Verrechnung mit aktivischen und passivischen Unterschiedsbeträgen) in Höhe von TEUR 6.890 (Vorjahr: TEUR 6.944) und der Konzernbilanzgewinn in Höhe von TEUR 20.991 (Vorjahr: TEUR 12.597). Die Minderheitenanteile werden in einer gesonderten Position im Eigenkapital in Höhe von TEUR 1.122 (Vorjahr: TEUR 975) erfasst. Die Eigenkapitalquote beträgt im Geschäftsjahr 2021 23,3 % (Vorjahr: 19,6 %). Es wird eine Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 904 (Vorjahr: TEUR 647) ausgewiesen. Unter den kurzfristigen Passiva werden TEUR 31.063 (Vorjahr: TEUR 23.479) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 5.193 (Vorjahr: TEUR 2.993), sonstige kurzfristige Rückstellungen in Höhe von TEUR 45.476 (Vorjahr: TEUR 47.140), verzinsliche Darlehen in Höhe von TEUR 6.835 (Vorjahr: TEUR 4.500) sowie Verbindlichkeiten aus Steuern TEUR 1.504 (Vorjahr: TEUR 1.814) ausgewiesen. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit des Jahres 2021 betrug TEUR 11.848 (Vorjahr: TEUR 10.937). Dem stand ein negativer Cashflow aus Investitionstätigkeit TEUR 11.932 (Vorjahr: TEUR 6.923) und ein negativer Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR - 125 (Vorjahr: TEUR + 3.705) gegenüber. Insgesamt verringerte sich der Finanzmittelfonds des Konzerns in 2021 um TEUR 4.337 (Vorjahr: TEUR + 6.620). 3. Umsatz- und Ertragslage Die Umsatz- und Ertragslage des Konzerns für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 zeigt sich wie folgt: Die Umsatzerlöse betragen im Geschäftsjahr TEUR 290.339 (Vorjahr: TEUR 273.382). Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen TEUR 3.303 (Vorjahr: TEUR 3.580) und enthalten im Wesentlichen die Auflösung von Rückstellungen TEUR 2.006 (Vorjahr: TEUR 659) und andere periodenfremde Erträge TEUR 729 (Vorjahr: TEUR 145). Der Materialaufwand beläuft sich im Geschäftsjahr 2021 auf TEUR 258.316 (Vorjahr: TEUR 250.487). Für Personal wurden im Geschäftsjahr TEUR 12.629 (Vorjahr: TEUR 10.759) aufgewendet. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Geschäftsjahr im Wesentlichen TEUR 1.426 (Vorjahr TEUR 2.122) externe Beratungskosten, TEUR 1.219 (Vorjahr: TEUR 1.003) Raumkosten sowie Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen TEUR 638 (Vorjahr: TEUR 349) und belaufen sich insgesamt auf TEUR 7.411 (Vorjahr: TEUR 10.115). Die Abschreibungen im Geschäftsjahr 2021 betragen TEUR 2.294 (Vorjahr: TEUR 1.808). Das Finanzergebnis war für das Geschäftsjahr 2021 insgesamt mit TEUR 1.650 (Vorjahr: TEUR - 947) positiv. Als Resultat dieser Effekte ergibt sich zum 31. Dezember 2021 ein Gewinn vor Steuern i.H.v. TEUR 15.142 (Vorjahr: TEUR 2.856). Nach Berücksichtigung der Steuern und Minderheitenanteilen ergibt sich ein Konzernergebnis i. H. v. TEUR 9.124 (Vorjahr: TEUR 304). Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten sowohl die laufenden Steueraufwendungen als auch latente Ertragsteuern. Details können dem Anhang entnommen werden. III. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Rahmenbedingungen Der Tätigkeitsbereich der Raan Group wird ganz wesentlich von den abfallrechtlichen Rahmenbedingungen auf der nationalen und europäischen Ebene bestimmt. Darüber hinaus prägen auch internationale Entwicklungen die Tätigkeitsfelder der Unternehmensgruppe. 1.1 Europäische Regelungen Wie schon in den vorausgegangenen Jahren wird die Entwicklung der abfallrechtlichen Rahmenbedingungen ganz wesentlich von der europäischen Ebene determiniert. So führte das Circular Economy Package zu Änderungen der Abfallrahmenrichtlinie, der Verpackungsrichtlinie und zum Erlass der Einwegkunststoffrichtlinie. Die genannten Richtlinien befinden sich derzeit im Verfahren der nationalen Umsetzung, die durch eine Änderung des Verpackungsgesetzes sowie durch eine Neuregelung in Form der Einwegkunststoffverbotsverordnung und der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung erfolgt. Die notwendigen Umsetzungsverfahren sollen bis zum Sommer 2022 abgeschlossen sein. Im Rahmen des von der EU-Kommission verkündeten "Green Deals" zeichnen sich bereits weitere Regulierungen auf der europäischen Ebene ab. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Verwendung und des Recyclings von Kunststoffen. Für den Verpackungsbereich wird dabei insbesondere die Vorgabe von Quoten für den Einsatz von Rezyklaten intensiv diskutiert. Die zunehmende Regulierung insbesondere im Bereich des Einsatzes und der Verwertung von Verpackungskunststoffen eröffnet der Raan Group perspektivisch eine generelle Ausweitung ihrer geschäftlichen Möglichkeiten, birgt aber im Einzelfall auch die Gefahr, dass bereits praktizierte Geschäftsmodelle unter Umständen beeinträchtigt werden. Um diesen Prozess zukünftig proaktiv begleiten zu können, hat die Geschäftsführung im Berichtsjahr Verhandlungen über eine Kooperation im Bereich der Kunststoffverwertung und dem Einsatz von Rezyklaten mit der Borealis AG, Wien aufgenommen, die zu Beginn des Jahres 2022 zum Abschluss eines entsprechenden LOl's geführt haben. Die Verhandlungen wurden im Mai diesen Jahres mit der Gründung eines gemeinsamen Joint Ventures abgeschlossen. Ziel ist es, der Reclay aus der Sammlung in Deutschland zustehenden LVP-Sammelmengen über das gemeinsame JV einer Sortierung und Verwertung zuzuführen und dabei die Verwertungsanlagen der Borealis AG für das mechanische Recycling von Polyolefinen vorrangig zu bedienen. Perspektivisch eröffnet die Zusammenarbeit mit Borealis aber auch den Zugang der Raan Group zum chemischen Recycling. 1.2 Verpackungsgesetz 1.2.1 Umsetzung der EU-Richtlinien Die Umsetzung der Vorgaben aus der geänderten Abfallrahmenrichtlinie, der Verpackungsrichtlinie und der Einwegkunststoffrichtlinie erfolgten national ganz wesentlich durch eine umfassende Änderung des Verpackungsgesetzes, dessen erste Änderungen bereits zum 1. Juli 2021 in Kraft traten. Zahlreiche Änderungen betreffen dabei Hersteller und Vertreiber von Verpackungen. Über die RecycleMe GmbH hat die Raan Group schon frühzeitig in Form von Webinaren die Kunden über die anstehenden Änderungen informiert. Darauf aufbauend hat die Recycle Me aber auch zahlreiche individuelle Beratungen im Rahmen der Umsetzung der Änderungen des Verpackungsgesetzes durchgeführt. Soweit die Änderungen des Verpackungsgesetzes den Systembetrieb betreffen, sind die erforderlichen Vorkehrungen getroffen worden, um rechtzeitig und umfassend den geänderten Anforderungen zu entsprechen. 1.2.2 Abstimmungsvereinbarungen und PPK Nachdem um die Jahreswende 2020/2021 die erforderlichen Abschlüsse der Mitbenutzungsvereinbarungen für die Materialfraktion Papier/Pappe/Karton (PPK) doch noch getätigt werden konnten, hat sich das Verhältnis der Systeme zu den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern im Berichtszeitraum deutlich entspannt. Da der Großteil der Mitbenutzungsvereinbarungen aber zeitlich auf drei Jahre befristet abgeschlossen war, zeichnete sich im Sommer 2021 der Bedarf nach einer Anschlussregelung zur zuvor verwendeten Mustervereinbarung ab. Diese wurde dann auch zwischen Vertretern der Systeme und den kommunalen Spitzenverbänden bis in den Herbst verhandelt und liegt nunmehr in Form einer auch vom Bundeskartellamt gebilligten Mustervereinbarung vor. Gleichwohl gestaltet sich die Umsetzung in der Praxis zum Teil schwierig. Das liegt zum einen auch an den zwischenzeitlich erheblich gestiegenen Verwertungserlösen für diese Materialfraktion, was Begehrlichkeiten auf beiden Seiten geweckt hat. Zum anderen haben aber auch einige Berater ihr Geschäftsmodell darauf ausgerichtet, möglichst hohe Vergütungen für die von ihnen vertretenen Kommunen zu erzielen. 1.2.3 Verwaltungsverfahren der Länder Nachdem sich die Länder innerhalb der LAGA auf Berechnungsgrundsätze zur Festsetzung der von den Systemen nach § 18 Abs. 4 VerpackG zu hinterlegenden Sicherheiten geeinigt hatten, hatte die Mehrzahl der Länder bereits im Vorjahr mit der verfahrensmäßigen Umsetzung begonnen und entsprechende Bescheide, zum Teil unter Anordnung des Sofortvollzuges, auch gegenüber der Reclay Systems GmbH erlassen. Inhaltlich verzeichnen diese Bescheide eine Verdopplung bis hin zu einer Verzehnfachung der zuvor geleisteten Sicherheitsleistungen, so dass in allen Fällen verwaltungsgerichtliche Klagen anhängig gemacht wurden. Im Rahmen eines Verfahrens über die Rechtmäßigkeit des Sofortvollzugs hat dabei der Bayerische Verwaltungsgerichtshof umfassend die Rechtswidrigkeit des bayerischen Vorgehens bestätigt. Anderer Ansicht ist dagegen das OVG Münster, das im Wesentlichen die Entscheidung des Landesumweltamtes NRW für begründet hält. Ähnlich haben zwischenzeitlich auch der VGH Mannheim und das OVG Brandenburg entschieden. Insoweit zeichnet sich derzeit ein uneinheitliches Bild in der Rechtsprechung zu den Sicherheitsleistungen ab. Abschließende Klarheit wird wohl erst eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Hauptsacheverfahren in einigen Jahren bringen. 2. Recyclingfähigkeit von Verpackungen/Einsatz von Rezyklaten 2.1 Beratungsbedarf bei Industrie und Handel Der mit dem Übergang von der Verpackungsverordnung auf das Verpackungsgesetz aufgekommene Beratungsbedarf bei Industrie und Handel hinsichtlich der Recyclingfähigkeit der von ihnen verwendeten Verpackungen ist ungebrochen. Die Geschäftsführung hat darauf mit einem Ausbau des Beratungsangebots durch die RecycleMe GmbH und der Entwicklung verschiedener elektronischer Anwendungshilfen (Calculate, Circulate) reagiert. Wegen der anhaltenden Weiterentwicklung von europäischen Vorgaben und deren Umsetzung ist beabsichtigt, diesen Bereich weiter auszubauen. 2.2 Einsatz von Rezyklaten Neben der Recyclingfähigkeit von Verpackungen verlangt das Verpackungsgesetz auch, den Einsatz von Rezyklaten zu fördern. Die Reclay Group hat daher wie schon im vorausgegangenen Berichtszeitraum für spezielle Verpackungsanwendungen geeignete Rezyklate für Hersteller aus dem Konsumgüterbereich besorgt. Angesichts der absehbaren Vorgaben für Rezyklateinsatzquoten auf europäischer und nationaler Ebene bekommt der Zugang zu Rezyklaten zunehmend strategische Bedeutung. Die Geschäftsführung hat daher in den Verhandlungen zu dem Joint Venture mit der Borealis AG erreicht, ihren Kunden dauerhaft den Zugang zu Rezyklaten im erforderlichen Umfang und in gesicherter Qualität zu ermöglichen. 2.3 Berichtspflicht gem. § 21 Abs. 2 VerpackG Gem. § 21 Abs. 2 VerpackG haben die Systeme der Zentralen Stelle und dem Umweltbundesamt jährlich bis zum 1. Juni zu berichten, wie sie die Vorgaben an die Recyclingfähigkeit und den Einsatz von Rezyclaten umgesetzt haben. Die Reclay Systems GmbH hat diesen Bericht wiederum fristgerecht abgegeben. Offenbar sind die Berichte der Systeme aber weiterhin in Aufbau und Inhalt so unterschiedlich, dass eine Vergleichbarkeit nicht gegeben ist, so dass bislang kein System die für eine Veröffentlichung erforderliche Genehmigung der Zentralen Stelle erhalten hat. Die Novelle des Verpackungsgesetzes sieht hier deshalb entsprechende Konkretisierungen vor. 3. Gesamtmarktmenge 3.1 Entwicklung der Gesamtmarktmenge 2021 Die bei den dualen Systemen beteiligte Verkaufsverpackungsmenge hat sich 2021 wiederum oberhalb des Niveaus des Vorjahres stabilisiert. Ausweislich der kumulierten Planmengenmeldungen wurden im Jahr 2021 folgende Gesamtmarktmengen erreicht:
Der kontinuierliche Anstieg der Gesamtmarktmengen hat sich im Berichtszeitraum nicht nur fortgesetzt, sondern auch durch die Corona-Pandemie bedingt insbesondere im Bereich der PPK-Fraktion überproportional entwickelt. 3.2 Einschätzung der Marktmengenentwicklung 2022 Für das laufende Geschäftsjahr hat die Geschäftsführung wiederum einen konservativen Ansatz für die Bewertung der Gesamtmarktmenge gewählt und geht lediglich von einem verhältnismäßig geringfügigen Anstieg aus. Die zwischenzeitlich von der Zentralen Stelle veröffentlichten Zahlen geben wiederum die berechtigte Hoffnung, dass die Gesamtjahresmenge 2022 letztlich über den gewählten Planungsansätzen liegen wird. 4. Wettbewerbliches Umfeld Trotz eines dramatischen Wettbewerbsdrucks in der zweiten Hälfte des Berichtsjahres ist es der Reclay Systems gelungen, auch für das laufende Geschäftsjahr ihren Marktanteil im Beteiligungsgeschäft zu verteidigen. Reclay hat sich damit in der vorderen Hälfte der Systembetreiber in Deutschland als verlässlicher Partner für Industrie und Handel etabliert. 5. Internationalisierung Die frühzeitig eingeleitete Internationalisierung der Unternehmensgruppe hat sich im Berichtsjahr weiter bestätigt und das ausländische Geschäft trägt zunehmend zum Unternehmenserfolg bei. Die Unternehmensgruppe ist derzeit mit entsprechenden Tochtergesellschaften/Beteiligungen in folgenden Ländern aktiv:
Wegen der anhaltend unklaren Rechtslage in Chile hat sich die Geschäftsführung entschlossen, die Aktivitäten dort mit dem Jahreswechsel 2021/2022 einzustellen. Aufgrund der derzeit stattfindenden Änderung des Rechtsrahmens in Finnland bereitet die Unternehmensgruppe zusammen mit einem Partner dort den Markteintritt vor und hat inzwischen schon eine Gesellschaft vor Ort errichtet und hat zwischenzeitlich bereits Anteile an einem Systembetreiber erworben. 6. Beratungsgeschäft Infolge eines zunehmend dynamischeren regulativen Umfelds auf europäischer wie auch auf nationaler Ebene einerseits, wie auch als Reaktion von Handel und Markenindustrie auf ein zunehmend ökologisch ausgerichteten Verbraucherverhaltens andererseits, war das Jahr 2021 von einer stark angestiegenen Nachfrage nach Beratungsleistungen geprägt. Im Vordergrund standen dabei Beratungsleistungen zu Recyclingfähigkeit von Verpackungen, Einsatz von Rezyklaten, aber auch Unterstützung in der Einführung oder Weiterentwicklung von Regimen der erweiterten Produktverantwortung (Extended Producer Responsibility) gerade im internationalen Kontext. Um diesen wachsenden Bedarfen gerecht werden zu können, wurde das Beratungsgeschäft innerhalb des Raan Konzerns unter der Marke RecycleMe neu aufgestellt. In Deutschland wurde dazu die RecycleMe GmbH, Herborn, neu gegründet und hat den Geschäftsbetrieb im zweiten Halbjahr 2021 erfolgreich aufgenommen. In Österreich wurde die Reclay Österreich GmbH in RecycleMe GmbH, Wien, umfirmiert. 7. Digital Solutions Die Digitalisierung von Prozessen bietet auch in der Recyclingbranche neue Möglichkeiten. Mit der SynoptiCons Deutschland GmbH besetzt der Raan Konzern hier das Geschäftsfeld Digital Solutions. Angeboten werden maßgeschneiderte Lösungen u.a. für digitale Pfandlösungen, freiwillige Anreizsysteme zur Verbesserung der Materialtrennung und von Rücklaufquoten, auch Portal- u. Systemlösungen für sog. Producer Responsibility Organisations (PRO, in Deutschland z.B. duale Systeme). Im Berichtsjahr ist es erfolgreich gelungen, die dafür erforderliche Expertise und Kapazitäten im Team der SynoptiCons Deutschland aufzubauen. 8. Geschäftsaussichten Nachdem es im Berichtszeitraum gelungen ist, den Umsatz im Bereich des dualen Systemgeschäfts auf hohem Niveau zu stabilisieren, erwartet die Geschäftsführung auch für 2022 wiederum ein positives Ergebnis. Die Liquidität ist gemäß Budget und aktueller Aussicht ganzjährig gesichert. Eine Inanspruchnahme von zusätzlichen Krediten oder Darlehen ist nicht geplant. Die durch die fortgesetzte Corona-Krise verursachten Verwerfungen haben innerhalb der Unternehmensgruppe zu keinen Umsatzrückgängen im Berichtsjahr geführt. Im Geschäftsbereich mit dem dualen System lagen die Beteiligungsmengen weiterhin auf hohem Niveau. Die ersten Mengenmeldungen lassen erwarten, dass sich das erreichte Niveau auch im laufenden Geschäftsjahr fortsetzt. Auf der Entsorgungsseite konnte die Erfassung durchweg uneingeschränkt aufrechterhalten werden. Gleiches gilt für die Sortierung und Verwertung. Hier lassen zuletzt deutlich steigende Erlöse für Sekundärrohstoffe eine weitere Entspannung erwarten. Gegenläufig sind allerdings die durch den Ukraine-Konflikt verursachten Steigerungen der Energiepreise. Die hohe Nachfrage nach Beratungsleistungen setzt sich zu Beginn des neuen Jahres fort. Der Druck aus verschärften Vorgaben für Rücknahmequoten von Getränkeverpackungen wie auch für Recyclingquoten allgemein führt in vielen Ländern zu steigendem Interesse an neuen und gerade verbraucherfreundlichen digitalen Lösungsangeboten. Die Geschäftsführung blickt daher zuversichtlich einem weiteren Wachstum in diesen Geschäftsfeldern entgegen. Aufgrund der insgesamt positiven Aussichten geht die Geschäftsführung davon aus, den prognostizierten Umsatz und Gewinn im laufenden Geschäftsjahr zu erreichen.
Herborn, den 31. Mai 2022 Raan GmbH Geschäftsführung Andrea Fruscio Raffael August Fruscio
Sämtliche Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten sind entgeltlich erworben. Konzerneigenkapitalspiegel für den Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021
Cash Flow
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Raan GmbH, Herborn Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Raan GmbH, Herborn, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Raan GmbH, Herborn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzerns und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutsche Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wetzlar, 7. Juli 2022 RPA
Treuhand GmbH
Thomas Ruhmann, Wirtschaftsprüfer KONZERNBILANZ zum 31. Dezember 2021AKTIVA
PASSIVA
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für das Geschäftsjahr 2021Raan GmbH, Herborn
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