Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 162680
Eingetragen
13.6.2006
Branche
Herstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.Herstellung von elektrischem Installationsmaterial
Gegenstand
Produktion und Vertrieb von elektronischen Komponenten und Geräten.

Historie

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Management

NameRolle
Winfried Sauer
seit 4.1.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Winfried Sauer
Gräfelfing
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kawitron GmbH

Gräfelfing

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 10.439,00 73.368,11
I. Sachanlagen 10.439,00 13.978,00
II. Finanzanlagen 0,00 59.390,11
B. Umlaufvermögen 98.109,78 109.310,56
I. Vorräte 22.110,00 52.086,38
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 61.341,04 33.018,45
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.658,74 24.205,73
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.457,52 3.417,52
Bilanzsumme, Summe Aktiva 112.006,30 186.096,19

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 86.310,38 60.006,86
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 35.006,86 18.879,59
III. Jahresüberschuss 26.303,52 16.127,27
B. Rückstellungen 14.215,49 70.011,33
C. Verbindlichkeiten 11.480,43 56.078,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 11.480,43 56.078,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 112.006,30 186.096,19

Anhang


ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZUR OFFENLEGUNG


Die Firma Kawitron GmbH wird in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betrieben und hat als kleine Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 1 HGB den Jahresabschluss generell nach den §§ 264 ff. HGB aufzustellen; für die Aufstellung des Jahresabschlusses und die Offenlegung werden die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 266, 274a, 288 bzw. 326 HGB in Anspruch genommen. Auf die Aufstellung des Lageberichtes wird gem. § 264 Abs. 1 HGB verzichtet.


BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN


Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften erstellt, wobei die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs erstmals in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 Anwendung fanden. Da die Vorjahreszahlen nicht angepasst wurden, ist die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen nur eingeschränkt gegeben.


Die Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 bis 256a HGB vorgenommen; die Sondervorschriften der §§ 264 bis 278 HGB für Kapitalgesellschaf­ten (betreffend Gliederung, Ansatz und Bewertung) wurden berücksichtigt.


Sämtliche Sachanlagengegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgten nach der linearen Methode mit steuerlichen Sätzen analog den steuerlichen Vorschriften. Selbständig bewertbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu EUR 150,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 150,00 und höchstens EUR 1.000,00 wird gem. § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, der - unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter - über fünf Jahre linear abgeschrieben wird. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet; bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.


Vorräte werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel sind mit den jeweiligen Nennwerten angesetzt.


Die Abgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.


Das gezeichnete Kapital entspricht dem im Handelsregister als Stammeinlage eingetragenen Nennwert.


Die Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Rückstellungen aus Lebensarbeitszeitkonten wurden gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit dem zugehörigen Deckungskapital saldiert ausgewiesen.


Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.


SONSTIGE ANGABEN


Gegenüber Gesellschaftern bestanden Forderungen in Höhe von EUR 5.267,25 (Vorjahr: EUR 267,16) und Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 22.087,50).


Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von unter einem Jahr.


Als einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr Frau Karin Sauer, Gräfelfing, bestellt.


München, den 20. Januar 2012
Karin Sauer
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.01.2012 festgestellt.

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