Kawitron
GmbH
Gräfelfing
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.439,00 |
73.368,11 |
| I.
Sachanlagen |
10.439,00 |
13.978,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
59.390,11 |
| B.
Umlaufvermögen |
98.109,78 |
109.310,56 |
| I.
Vorräte |
22.110,00 |
52.086,38 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
61.341,04 |
33.018,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.658,74 |
24.205,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.457,52 |
3.417,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
112.006,30 |
186.096,19 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
86.310,38 |
60.006,86 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
35.006,86 |
18.879,59 |
| III.
Jahresüberschuss |
26.303,52 |
16.127,27 |
| B.
Rückstellungen |
14.215,49 |
70.011,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.480,43 |
56.078,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.480,43 |
56.078,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
112.006,30 |
186.096,19 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS UND ZUR
OFFENLEGUNG
Die Firma Kawitron GmbH wird in der Rechtsform einer
Kapitalgesellschaft betrieben und hat als kleine
Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs. 1 HGB den
Jahresabschluss generell nach den §§ 264 ff. HGB
aufzustellen; für die Aufstellung des
Jahresabschlusses und die Offenlegung werden die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 266, 274a, 288 bzw. 326 HGB in Anspruch
genommen. Auf die Aufstellung des Lageberichtes wird gem.
§ 264 Abs. 1 HGB verzichtet.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften erstellt, wobei die Vorschriften
des Handelsgesetzbuchs erstmals in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009
Anwendung fanden. Da die Vorjahreszahlen nicht angepasst
wurden, ist die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen
nur eingeschränkt gegeben.
Die Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen
der §§ 252 bis 256a HGB vorgenommen; die
Sondervorschriften der §§ 264 bis 278 HGB
für Kapitalgesellschaften (betreffend Gliederung,
Ansatz und Bewertung) wurden berücksichtigt.
Sämtliche Sachanlagengegenstände sind zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige,
nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Die
Abschreibungen erfolgten nach der linearen Methode mit
steuerlichen Sätzen analog den steuerlichen
Vorschriften. Selbständig bewertbare
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis
zu EUR 150,00 werden im Zugangsjahr in voller
Höhe abgeschrieben. Für geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als
EUR 150,00 und höchstens EUR 1.000,00 wird gem. §
6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet, der -
unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer
der Wirtschaftsgüter - über fünf Jahre
linear abgeschrieben wird. Finanzanlagen werden zu
Anschaffungskosten bewertet; bei voraussichtlich
dauerhafter Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den
niedrigeren beizulegenden Wert.
Vorräte werden mit den Anschaffungskosten
bewertet. Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel sind mit den jeweiligen Nennwerten angesetzt.
Die Abgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Das gezeichnete Kapital entspricht dem im
Handelsregister als Stammeinlage eingetragenen Nennwert.
Die Rückstellungen werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Rückstellungen aus Lebensarbeitszeitkonten wurden gem.
§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit dem
zugehörigen Deckungskapital saldiert ausgewiesen.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
SONSTIGE ANGABEN
Gegenüber Gesellschaftern bestanden Forderungen
in Höhe von EUR 5.267,25 (Vorjahr: EUR 267,16) und
Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr:
EUR 22.087,50).
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit
von unter einem Jahr.
Als einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführerin war im Geschäftsjahr Frau
Karin Sauer, Gräfelfing, bestellt.
München, den 20. Januar 2012
Karin Sauer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.01.2012 festgestellt.
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