Attinger
Verwaltungs-GmbH
Neusäß-Westheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2008 bis zum 30.06.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2009
EUR |
30.6.2008
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
23.525,41 |
23.460,88 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.525,41 |
23.460,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.258,55 |
1.389,32 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.950.888,82 |
2.950.603,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.974.414,23 |
2.974.064,23 |
Passiva
|
|
30.6.2009
EUR |
30.6.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
2.976.167,94 |
2.942.907,30 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
285,47 |
33.260,64 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.950.888,82 |
2.950.603,35 |
| B.
Rückstellungen |
500,00 |
150,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.973.914,23 |
2.973.914,23 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.973.914,23 |
2.973.914,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.974.414,23 |
2.974.064,23 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Anhang ist gemäß §
264 Abs. 1 Satz 1 HGB Bestandteil des Jahresabschlusses zum
30.06.2009 der Gesellschaft.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
EUR 2.950.888,82 aus und ist damit bilanziell
überschuldet. Die Gesellschaft ist am 17.02.2004 durch
rechtskräftige Abweisung eines Antrags auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse
aufgelöst. Dementsprechend wurde die Bewertung im
vorliegenden Jahresabschluss nicht mehr unter der Annahme
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
vorgenommen.
Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von allen
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB Gebrauch
gemacht.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den
Vorschriften des § 266 Abs. 1 HGB. Die Form der
Darstellung, insbesondere die Gliederung der Bilanz wurde
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr keine
Bilanzierungswahlrechte in Anspruch genommen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag
angesetzt. Unverzinsliche Forderungen sind mit dem Barwert
ausgewiesen.
Das gezeichnete Kapital wurde gemäß §
283 HGB zum Nennbetrag angesetzt.
Die übrigen Rückstellungen für
ungewisse Verbindlichkeiten sind nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung in Höhe ihrer
voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Erläuterungen zu Posten der Bilanz
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von EUR
21.876,25 enthalten. Bei den Verbindlichkeiten ergibt sich
gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis
ein Betrag von EUR 2.973.914,23.
4. Sonstige Angaben
Anteilsbesitz
Die Gesellschaft ist Komplementärin der Attinger
GmbH & Co. KG i.L., Neusäß.
Geschäftsführung
Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im
Berichtsjahr geführt von Herrn Bernhard Knoll,
Kaufmann.
Neusäß, 30.12.2010
Bernhard Knoll
Liquidator
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