Michael Egbers GmbH Rohr- und Kanalreinigung
Selbe AdresseAllgemeine Gebäudereinigung
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ERS GmbHRatingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2013ERS GmbH, RatingenA: Allgemeine Angaben: Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr wurden nicht vorgenommen. Weiterhin wurden die ab dem 1. Januar 2010 gültigen Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ( BilMoG ) angewandt. Anpassungsbuchungen ergaben sich dabei nicht. Die Firma ERS GmbH ist nach den in § 267 Abs. 1 HGB genannten Größenmerkmalen als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Die Bilanz ist nach den Bestimmungen des § 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze gemäß § 265 HGB gegliedert. Die Gesellschaft hat von der Regelung des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet. Aufstellungserleichterungen beim Anhang wurden teilweise in Anspruch genommen. B: Rechtliche Verhältnisse: Die Firma ERS GmbH wird seit der Gründung, am 23. Januar 2004, in der Rechtsform einer GmbH geführt. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 16. März 2004 unter der HRB Nummer 49526. Die Gesellschaft befindet sich seit dem 31.12. 2013 in Liquidation. Das Stammkapital, in Höhe von 25.000,-- €, wird von Herrn Michael Egbers gehalten. Herr Egbers ist als Gesellschafter- Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gegenstand des Unternehmens ist die Sanierung von Abwassersystemen im Inliner,- bzw. Kurzlinerverfahren. Sitz des Unternehmens ist Lerchenweg 1 in 40878 Ratingen Steuerrechtliche Verhältnisse Das Unternehmen unterliegt gem. § 2 Abs. 1 GewStG der Gewerbesteuerpflicht. Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gem. §§ 16 bis 18 UStG. Für die Zeit vom 1. Januar 2006 bis 31. Januar 2009 wurde am 16. Februar 2009 eine Lohnsteueraussenprüfung durchgeführt. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen. D: Grundsätzliche Angaben zur Gliederung und Bewertung Für das Unternehmen besteht gem. § 238 HGB Buchführungspflicht. Die Gliederung und Bewertung im Rahmen des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 erfolgte unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches ( §§ 264 ff HGB ). Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, soweit sie das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie wurden in Höhe der erwarteten Inanspruchnahme gebildet. Die passivierten Werte der Verbindlichkeiten entsprechen denn Rückzahlungsbeträgen. Nicht in der Bilanz aufgeführte Haftungsverhältnisse ( § 268 Abs. 7 i. V. m. § 251 HGB ) bestehen zum Bilanzstichtag nicht. 1. Anlagevermögen Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Als Anschaffungskosten wurden alle Aufwendungen betrachtet, die geleistet wurden, um das Wirtschaftsgut zu erwerben und es in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht zu den Anschaffungskosten gehörend betrachtet. Für die Abschreibungen wurde folgende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu Grunde gelegt:
Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150,-- € und 1.000,-- € wurde ein steuerlicher Sammelposten gebildet und auf fünf Jahre abgeschrieben. Auf den Bruttoanlagenspiegel wird hingewiesen. Der Zugang an geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 410,-- € wurde nach steuerrechtlichen Vorschriften voll abgeschrieben. 2. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Die liquiden Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt. 3. Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten wurden nicht gebildet. 4. Steuerüberzahlungen Hierbei handelt es sich um den Gewerbesteuererstattungsanspruch für das Bilanzjahr 2013 sowie die überzahlte Körperschaftsteuer 2012 ( Verlustrücktrag ) sowie 2013. Des Weiteren beinhaltet der Posten den Erstattungsanspruch aufgrund der Umsatzsteuererklärung 2012. 5. Rückstellungen Rückstellungsbedarf hat am Abschlussstichtag nicht bestanden. 6. Steuerrückstellungen: Steuerrückstellungen wurden nicht gebildet. 7. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig und unbesichert im Sinne des § 285 Nr. 1 HGB. Sämtliche Verbindlichkeiten wurden bis Ende März 2014 vollständig beglichen. 8. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten werden sämtlich binnen eines Jahres fällig. Aus Lohn- und Kirchensteuer bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 3.156,61 €. Aus Abgaben im Rahmen der sozialen Sicherheit bestehen keine Verbindlichkeiten. 9. Verbindlichkeiten aus Betriebsteuern Hierbei handelt es sich um die Zahllast aufgrund der Umsatzsteuervoranmeldung Dezember 2013. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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