i - phase
Verwaltungs-GmbH
Westendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.976,62 |
14.976,62 |
| I.
Finanzanlagen |
14.976,62 |
14.976,62 |
| B.
Umlaufvermögen |
12.532,11 |
10.298,24 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.532,11 |
10.298,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
27.508,73 |
25.274,86 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.958,05 |
23.045,35 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-15.000,00 |
-15.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
15.000,00 |
15.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
8.045,35 |
6.154,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.912,70 |
1.891,35 |
| B.
Rückstellungen |
2.550,68 |
1.932,01 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
297,50 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0,00 |
297,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
27.508,73 |
25.274,86 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 01.01.-31.12.2011
i-phase Verwaltungs-GmbH, Augsburg
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen i. S.
der §§ 288 I HGB und 326 HGB wurden bei der
Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Forderungen wurden zum Nominalwert angesetzt. Den in
den Forderungen enthaltenen Risiken wird durch die Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz nach § 253 Abs.
2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des
Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungen mit Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr 0,00
Euro (Vj.: 0,00 Euro)
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind Euro 12.532,11
(Vorjahr: Euro 10.298,24) enthalten, die gegenüber der
i-phase GmbH & Co. KG bestehen.
Das gezeichnete Kapital von 30.000,00 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten
ausstehenden Einlagen von 15.000,00 Euro auf das
gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen
abgesetzt.
Gezeichnetes Kapital 30.000,00 Euro
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 15.000,00
Euro
Eingefordertes Kapital 15.000,00 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
0,00 Euro (Vj.:297,50 Euro)
E
. Sonstige Angaben
Die berichtende Gesellschaft ist unbeschränkt
haftende Gesellschafterin der i-phase GmbH& Co. KG mit
dem Sitz in Westendorf.
Die berichtende Gesellschaft ist an der i-phase GmbH
& Co. KG beteiligt.
Die Geschäftsführung oblag im
Geschäftsjahr den Herren
Herr Dr. Markus Rager, Kaufmann
Augsburg, den
22.10.2012
i-phase-GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer
Dr. Markus Rager
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.10.2012 festgestellt.
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