M & S Modelle Strick-Shop GmbHLiquidiert
Feldstraße 202c, 46485 Wesel, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rolf Marczinzik seit 3.9.2014 | Liquidator |
Rolf Textilkaufmann Marzinzik seit 19.8.2002 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
M&S Modelle Strick Shop GmbHGladbeckJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2013Allgemeine AngabenGrundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Wertansätze in der Bilanz der M&S Modelle Strick Shop GmbH zum 31.12.2012 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von über 150,00 € bis 1.000,00 € wurden im Berichtsjahr in einen Sammelposten eingestellt und einheitlich über 5 Jahre abgeschrieben. Die Finanzanlagen (Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen) wurden mit dem Rückkaufswert zum Stichtag bewertet. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Pensionsrückstellungen beruhen auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen. Die abweichende Berechnung nach den steuerrechtlichen Bestimmungen wurde bei der Steuerberechnung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Grundlagen der Währungsumrechnung Im vorliegenden Jahresabschluss sind die Bankguthaben in fremder Währung mit dem Kurs zum Bilanzstichtag bewertet. Erträge und Aufwendungen aufgrund von Kursänderungen sind ergebniswirksam berücksichtigt worden. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Rechnungsabgrenzungsposten Im Rechnungsabgrenzungsposten sind Aufwendungen enthalten, die auf einen Zeitraum nach dem Bilanzstichtag entfallen. Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen waren nach der Neufassung des HGB handelsrechtlich zum 01.01.2010 unter Berücksichtigung des § 253 HGB neu zu bewerten. Die Hohe des Verpflichtungsumfanges (Rückstellung vor Saldierung und Verteilung) wurde unter Beachtung des § 249 ff HGB sowie Art. 28 EGHGB ermittelt. Steuerrechtlich sind die Bewertungsmethoden gem. § 6a EStG beizubehalten. Daraus ergeben sich sowohl auf den 01.01.2010 wie auch in den Folgebewertungen Bewertungsunterschiede. Der Bewertungsunterschied zum 01.01.2010, welcher handelsrechtlich zu zusätzlichem Aufwand führte, betrug 63.256,00 €. Dieser wurde in 2010 in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den außerordentlichen Aufwendungen ausgewiesen. Berechnungsgrundlagen: - Den Berechnungen liegen die Grundwerte aus dem Textband "Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck", erschienen im Verlag Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln 2005 G, zugrunde. - Der Rechnungszins beträgt 5,15% p.a. - Es wurde ohne Gehaltstrend gerechnet. - Es wurde ohne Rententrend gerechnet. - Es wurde ohne Fluktuation gerechnet. - Als Berechnungsverfahren kam die PUC-Methode zur Anwendung. Überleitungsrechnung:
Von der Übergangsvorschrift nach Art. 67 Abs. 1 Satz a EGHGB, wonach der Bilanzierende den Zuführungsbetrag aus der Neubewertung von Pensionsrückstellungen in jedem Geschäftsjahr zu mindestens 1/15 ansammeln kann, wurde kein Gebrauch gemacht. Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses 2013:
Gewinn lt. Handelsbilanz 23.626,06 € Unterschiedsbetrag Pensionsrückstellung 11.989,29 € Gewinn lt. Steuerbilanz 35.615,35 € Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantiemeansprüche sowie übrige Rückstellungen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Rolf Marczinzik, Wesel und Herrn Rolf Schmidt, Essen. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Gladbeck, den 23.Juni 2014 Geschäftsführer Vorschlag über die Verwendung des BilanzgewinnsDie Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 23.626,06 wird dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 156.309,16 hinzugerechnet und der sich ergebende Bilanzgewinn von EUR 179.935,22 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Gladbeck, den 23.Juni 2014 Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7.7.2014. |
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