M & S Modelle Strick-Shop GmbHLiquidiert

Feldstraße 202c, 46485 Wesel, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4345
Eingetragen
25.10.1974
Branche
Großhandel mit TextilienEinzelhandel mit TextilienGroßhandel mit Bekleidung
Gegenstand
Handel mit Waren aller Art, insbesondere der Vertrieb mit Textilien jeder Art im Großund Einzelhandel. Die Gesellschaft kann sich an gleichen oder gleichartigen Unternehmen beteiligen, Anteile erwerben, Haftungen übernehmen. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Niederlassungen zu gründen.

Historie

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Management

NameRolle
Rolf Marczinzik
seit 3.9.2014
Liquidator
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

M&S Modelle Strick Shop GmbH

Gladbeck

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 601.054,89 586.740,60
I. Sachanlagen 21.007,00 28.850,00
II. Finanzanlagen 580.047,89 557.890,60
B. Umlaufvermögen 819.286,29 1.076.165,59
I. Vorräte 87.697,15 275.466,11
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 186.541,07 277.342,97
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 545.048,07 523.356,51
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.099,76 4.678,06
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.422.440,94 1.667.584,25

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 384.451,97 621.698,02
I. gezeichnetes Kapital 204.516,75 204.516,75
II. Gewinnvortrag 156.309,16 374.824,23
III. Jahresüberschuss 23.626,06 42.357,04
B. Rückstellungen 927.424,01 865.813,54
C. Verbindlichkeiten 110.564,96 179.112,35
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 960,34
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.422.440,94 1.667.584,25

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2013

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der M&S Modelle Strick Shop GmbH zum 31.12.2012 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von über 150,00 € bis 1.000,00 € wurden im Berichtsjahr in einen Sammelposten eingestellt und einheitlich über 5 Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen (Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen) wurden mit dem Rückkaufswert zum Stichtag bewertet.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken.

Die Pensionsrückstellungen beruhen auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen. Die abweichende Berechnung nach den steuerrechtlichen Bestimmungen wurde bei der Steuerberechnung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Grundlagen der Währungsumrechnung

Im vorliegenden Jahresabschluss sind die Bankguthaben in fremder Währung mit dem Kurs zum Bilanzstichtag bewertet. Erträge und Aufwendungen aufgrund von Kursänderungen sind ergebniswirksam berücksichtigt worden.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 153.788,74 € 0,00 € 173.703,13 € 0,00 €
Sonstige Vermögensgegenstände 32.752,33 € 6.293,88 € 103.639,84 € 6.293,88 €

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten sind Aufwendungen enthalten, die auf einen Zeitraum nach dem Bilanzstichtag entfallen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionen waren nach der Neufassung des HGB handelsrechtlich zum 01.01.2010 unter Berücksichtigung des § 253 HGB neu zu bewerten. Die Hohe des Verpflichtungsumfanges (Rückstellung vor Saldierung und Verteilung) wurde unter Beachtung des § 249 ff HGB sowie Art. 28 EGHGB ermittelt.

Steuerrechtlich sind die Bewertungsmethoden gem. § 6a EStG beizubehalten. Daraus ergeben sich sowohl auf den 01.01.2010 wie auch in den Folgebewertungen Bewertungsunterschiede.

Der Bewertungsunterschied zum 01.01.2010, welcher handelsrechtlich zu zusätzlichem Aufwand führte, betrug 63.256,00 €. Dieser wurde in 2010 in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den außerordentlichen Aufwendungen ausgewiesen.

Berechnungsgrundlagen:

- Den Berechnungen liegen die Grundwerte aus dem Textband "Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck", erschienen im Verlag Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln 2005 G, zugrunde.

- Der Rechnungszins beträgt 5,15% p.a.

- Es wurde ohne Gehaltstrend gerechnet.

- Es wurde ohne Rententrend gerechnet.

- Es wurde ohne Fluktuation gerechnet.

- Als Berechnungsverfahren kam die PUC-Methode zur Anwendung.

Überleitungsrechnung:

Handelsbilanz
31.12.2009
Handelsbilanz
01.01.2010
Steuerbilanz
01.01.2010
Zuführungs-betrag
Pensionsrückstellung 696.189,00 € 759.445,00 € 696.189,00 € 63.256,00 €

Von der Übergangsvorschrift nach Art. 67 Abs. 1 Satz a EGHGB, wonach der Bilanzierende den Zuführungsbetrag aus der Neubewertung von Pensionsrückstellungen in jedem Geschäftsjahr zu mindestens 1/15 ansammeln kann, wurde kein Gebrauch gemacht.

Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses 2013:

Handelsbilanz
31.12.2012
Handelsbilanz
31.12.2013
Unterschieds-betrag
Pensionsrückstellung 835.380,00 € 902.712,00 € 67.332,00 €
Steuerbilanz
31.12.2012
Steuerbilanz
31.12.2013
Unterschieds-betrag
Pensionsrückstellung 748.780,66 € 804.123,37 € 55.342,71 €
Angleichung Steuerbilanz 11.989,29 €

Gewinn lt. Handelsbilanz 23.626,06 €

Unterschiedsbetrag Pensionsrückstellung 11.989,29 €

Gewinn lt. Steuerbilanz 35.615,35 €

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten,

Tantiemeansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstitute 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Verbindlichkeiten aus Lieferung u. Leistung 475,55 € 475,55 € 0,00 €
Sonstige Verbindlichkeiten 110.089,41 € 110.089,41 € 0,00 €
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstitute 5.945,55 € 5.945,55 € 0,00 €
Verbindlichkeiten aus Lieferung u. Leistung 28.448,48 € 28.448,48 € 0,00 €
Sonstige Verbindlichkeiten 144.718,32 € 144.718,32 € 0,00 €

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Rolf Marczinzik, Wesel und

Herrn Rolf Schmidt, Essen.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB

angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Gladbeck, den 23.Juni 2014

Geschäftsführer

Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 23.626,06

wird dem

Bilanzgewinn in Höhe von EUR 156.309,16

hinzugerechnet und der sich ergebende

Bilanzgewinn von EUR 179.935,22

wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Gladbeck, den 23.Juni 2014

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7.7.2014.

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