Wapp UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christopher Appler seit 16.12.2020 | Geschäftsführer |
Erich Appler seit 31.7.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Erich Appler Immobilien und Wohnbau GmbHEbersberg, OberbayJahresabschluss zum 31. Dezember 2012Finanzamt: Erding Steuer-Nr.: 114/125/80461 Bilanz zum 31. Dezember 2012Erich Appler Immobilien und Wohnbau GmbH , Egglesee 19 , 85560 Ebersberg, OberbayAKTIVA
AnhangErich Appler Immobilien und Wohnbau GmbHA. Allgemeine Angaben Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. I. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind durchweg an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet worden. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit entgeltlich erworben, sind zu Anschaffungskosten bewertet, die um planmäßige Abschreibungen vermindert wurden. Das Sachanlagevermögen wurde mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände ist anhand der steuerlichen AfA-Tabellen festgelegt, wobei jeweils möglichst kurze zulässige Nutzungsdauern gewählt wurden. Die Abschreibungen wurden entsprechend der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände planmäßig linear und degressiv vorgenommen. Es wurde von der degressiven zur linearen Abschreibung übergegangen, soweit dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die in der zweiten Jahreshälfte angeschafft wurden, ist von der steuerlichen Vereinfachungsregel Gebrauch gemacht worden. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,-- wurden im Jahr ihrer Anschaffung gem. § 6 Abs. 2 i.V. mit § 8 Abs. 1 KStG voll abgeschrieben. In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen, Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen zu Anschaffungskosten. Wegen der kontinuierlichen Wiederbeschaffung werden gewogene Durchschnittspreise zugrundegelegt. Die unfertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten die Einzelkosten sowie die notwendigen Gemeinkosten. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen - bei erkennbaren Einzelrisiken - und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Forderungen in Fremdwährung werden mit dem Kurs zum Tag der Rechnungsstellung angesetzt. Die Pensionsrückstellung wurde für Anwartschaften und laufende Verpflichtungen gebildet und ist voll dotiert (bzw. Fehlbetrag in Höhe von nach Art. 28 EGHB angeben). Sie wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewertet. Als Rechnungsgrundlagen wurden die Heubeck-Richttafeln 2005 G mit einem Rechnungszinsfuß von 6 % zugrundegelegt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, wurden im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften stehende Berechnungsverfahren verwendet. Die Verbindlichkeiten sind mit Ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Umrechnungskurs bei Eingang der Rechnung bewertet.
Ort, Datum Unterschrift |
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