Hotelresort Freudenstadt GmbHLiquidiert

72250 Freudenstadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 748973
Eingetragen
22.5.2014
Branche
Hotels (ohne Hotels garnis)Vermittlungstätigkeiten für BeherbergungsdienstleistungenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Betrieb von Hotels und gastronomischen Betrieben, insbesondere dem Hotelresort Freudenstadt

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Hotelresort Freudenstadt GmbH

Freudenstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 313.730,00 377.103,00
I. Sachanlagen 313.730,00 377.103,00
B. Umlaufvermögen 103.676,07 140.441,21
I. Vorräte 19.830,75 15.003,80
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 69.464,98 76.547,88
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.500,00 1.500,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.380,34 48.889,53
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.889,52 4.654,15
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 610.406,78 308.633,64
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.032.702,37 830.832,00

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Verlustvortrag 321.133,64 15.222,14
III. Jahresfehlbetrag 301.773,14 305.911,50
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 610.406,78 308.633,64
B. Rückstellungen 3.000,00 10.500,00
C. Verbindlichkeiten 1.029.702,37 820.332,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 235.014,84 216.075,25
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 794.687,53 604.256,75
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.032.702,37 830.832,00

Anhang


Allgemeine Angaben


Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 326 HGB werden für Zwecke der Offenlegung in Anspruch genommen.

Die Vorjahreswerte sind bezüglich der geänderten Darstellungsvorgaben des § 265 HGB teilweise nicht vergleichbar.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den §§ 238 ff. HGB.
Folgende Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wurden angewandt:

Going-Concern-Prinzip  (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
Einzelbewertung   (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
Prinzip der Vorsicht (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)
Periodenabgrenzung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB)
Bewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 - 256 HGB)

Wahlrechte wurden in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften ausgeübt. Posten in fremden Währungen wurden zum amtlichen Mittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet (§ 256 a HGB).

Anlagevermögen


Die materiellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.

Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG (Einzelanschaffungskosten von nicht mehr als 410,00 Euro) wurden im Jahr 2016  sofort abgeschrieben.

Umlaufvermögen

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen, die in Arbeit befindlichen Aufträge sowie die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertet. Fremdkapitalzinsen gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB kamen nicht zum Ansatz.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistung und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Kassenbestand, Bundesbankguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 Abs. 1 und Abs. 3 HGB gebildet.

Gemäß § 268 Abs. 3 HGB wurde der Überschuss der Passivposten über die Aktivposten als "nicht
druch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ausgewiesen.





Passivposten

Das Gezeichnete Kapital in Höhe von 25.000,00 Euro wurde mit dem Nennwert angesetzt.

Das Jahresergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB.
Es wurde keine Rückstellung für latente Steuern gebildet nach § 274 Abs. 1 HGB.

Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB bewertet. Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs oder zum jeweiligen ungünstigeren Stichtagskurs umgerechnet (§ 256 a HGB).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen keine.
Verbindlichkeiten gegenüber der haftenden Gesellschaft belaufen sich auf 4.760,00 Euro.

sonstige Angaben

Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane:

Geschäftsführer ist Herr Heinz Wild,

Freudenstadt, den 09. August 2017
Heinz Wild
-Geschäftsführer-




  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.08.2017 festgestellt.

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