Kocarek GmbH
Selbe AdresseDolmetschen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Werner Dr. Burger seit 16.1.2025 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MedicalContact AGEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT 20231. Grundlagen der MedicalContact AG Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 575.000 Stückaktien als Stammaktien, die sich auf 12 Betriebskrankenkassen, die DAK-Gesundheit, die Knappschaft, die BIG direkt gesund und einen privaten Anteilseigner verteilen. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB und wird auch nach § 53 HGrG geprüft. Der Vorstand ist nach Satzung dazu verpflichtet, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Die Gesellschaft ist nach der ISO-Norm 9001:2015 zertifiziert. Im Bereich Datenschutz hat die Gesellschaft sich auf die Einhaltung der Verhaltensregel für Auftragsverarbeiter "Trusted Data Processor" verpflichtet. Damit werden alle Anforderungen umgesetzt, die der Standardisierung und Transparenz der Prozesse von der Auftragsvergabe bis zur Einhaltung der Pflichten nach Art. 28 DS-GVO dienen. Die Gesellschaft wird von der DSZ als Kontrollstelle im Sinne von Art. 41 DS-GVO überwacht. Die MedicalContact AG erbringt ihre Dienstleistungen zum Gesundheitscoaching im Premiumsegment. Neben gesetzlichen und privaten Krankenversicherern gehören im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements auch Unternehmen und EAP-Dienstleister zu den Kunden der Gesellschaft. Das Geschäftsjahr 2023 war im wesentlichen durch folgende Aktivitäten geprägt:
2. Wirtschaftsbericht a. Allgemeine Rahmenbedingungen Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland ist im Jahr 2023 um etwa 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Für das Jahr 2024 rechnet das Institut der Deutschen Wirtschaft erneut mit einem Rückgang der deutschen Wirtschaftsleistung um etwa 0,5 Prozent und einem weiteren Rezessionsjahr. Die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden möglicherweise erhebliche negative Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der MedicalContact AG haben. Zum einen ist die Gesellschaft ebenso wie ihre Kunden von massiven Kostensteigerungen betroffen. Auf den Kunden aus dem Bereich der Krankenversicherer lastet darüber hinaus ein enormer Beitragssatzdruck. Auch die Unternehmen befinden sich aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung in einer kritischen Situation. Vor diesem Hintergrund sieht die Gesellschaft nicht unbeträchtliche Risiken für den Absatz ihrer Produkte. b. Ertragslage Die im Geschäftsjahr 2023 erzielten Umsatzerlöse in Höhe von EUR 6.870.313 (Vj.: EUR 7.317.785) sind gegenüber dem Vorjahr um 6,11 Prozent gesunken. Das Rohergebnis liegt mit EUR 5.872.294 um EUR 614.907 unter dem Vorjahr. Das Jahresergebnis beträgt EUR -833.492 (Vj.: EUR -580.996). Die Aufwandpositionen haben sich gegenüber dem Vorjahr in folgenden Bereichen verändert:
Der Anstieg im Materialaufwand geht unter anderem auf erheblich gestiegene Druck- und Papierkosten zurück. Im Vorgriff auf weitere Preissteigerungen in 2024 wurde Ende 2023 der Bestand an Broschüren für den Bedarf 2024 bevorratet. Dem Anstieg im Bereich Fremdleistungen für Pflegeberatung stehen entsprechende Umsatzerlöse gegenüber. Die gestiegenen Personalkosten ergeben sich aus einer zweistufigen Gehaltserhöhung (Oktober 2022 und Oktober 2023) in Höhe von 3 % bzw. 2,2 %, der Gewährung eines zeitlich befristeten Mobilitätszuschusses für die Mitarbeiter und einer - teils unterjährigen - Personalaufstockung. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen resultieren mit T€ 81 aus der Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. c. Finanzlage/Vermögenslage Das Anlagevermögen hat einen Anteil an der Bilanzsumme von 26,52 Prozent. Im wesentlichen sind darin Finanzanlagen enthalten. Auf den Bestand an liquiden Mitteln und Wertpapieren des Umlaufvermögens entfällt ein Anteil von 65,32 Prozent. Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens betreffen einen in Liquidation befindlichen Fonds. Die Verfügbarkeit ist diesbezüglich auf die eingehenden Liquidationszahlungen beschränkt. Die Bilanzsumme hat sich im Vergleich zum Vorjahr um EUR 941.441 verringert. Die Vermögenslage der Gesellschaft ist gut; Eigenkapitalquote von 96,8 Prozent und Liquidität sind auskömmlich. Fremde Mittel wurden nicht in Anspruch genommen, und die Aufnahme von Krediten ist auch für das Geschäftsjahr 2024 nicht geplant. Die liquiden Mittel einschließlich der Wertpapiere des Umlaufvermögens betrugen zum Ende des Berichtsjahres EUR 11.236.973. Im Vergleich zum Vorjahr sind sie um EUR 791.704 gesunken. Die Liquidität ist auch für das Geschäftsjahr 2024 hinreichend gesichert. Für die Jahresabschlüsse 2020 bis 2022 ist aufgrund fehlender Kenntnis eines etwaigen Fehlbetrags, der aus den mittelbaren Verpflichtungen der Gesellschaft aus Zusagen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf eine Pension resultieren könnte und im Anhang angegeben werden muß, nur ein eingeschränktes Prüfungsurteil erteilt worden. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 ein versicherungsmathematisches Gutachten zur handelsrechtlichen Bewertung der betrieblichen Altersversorgung der MedicalContact AG erstellen lassen, aus dem sich nunmehr der Fehlbetrag ergibt. Die Differenz zwischen dem notwendigen Erfüllungsbetrag der Altersversorgungsverpflichtungen und dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens bei der Unterstützungskasse beträgt etwa EUR 1,2 Mio. Im Falle einer Liquidation der Gesellschaft beliefe sich der Fehlbetrag auf etwa EUR 3,4 Mio. Die Finanzlage stellt sich wie folgt dar:
Insgesamt betrachtet konnte die MedicalContact AG das Geschäftsjahr 2023 nicht wie erwartet abschließen. Die im Lagebericht des letzten Geschäftsjahres enthaltene Prognose, daß mindestens ein Ergebnis auf Vorjahresniveau erreicht wird, ist wegen der anhaltenden Konjunkturflaute nicht eingetreten. Somit hat sich der Geschäftsverlauf ungünstiger entwickelt als erwartet. d. Investitionen Die MedicalContact AG hat im Geschäftsjahr 2023 Investitionen in EDV-Software sowie EDV-Hardware und sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von EUR 180.814 getätigt. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht a. Chancen- und Risikobericht Die Gesellschaft sieht für ihr Dienstleistungsportfolio zum Gesundheitscoaching nach wie vor gute Absatzmöglichkeiten in hinreichend großen Marktsegmenten. Während die Nachfrage der gesetzlichen Krankenversicherer seit einigen Jahren rückläufig ist, steigen die Umsätze mit Kunden außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Um den veränderten Anforderungen an den Vertrieb ihrer Produkte Rechnung zu tragen, hat die Gesellschaft neue Vertriebsformen und -tools entwickelt. Damit kann die Gesellschaft künftig neben ihren klassischen Vertriebsaktivitäten weitere wirksame Maßnahmen zur Generierung neuer Umsätze einsetzen. Der ohnehin eo ipso volatile Gesundheitsmarkt birgt in Verbindung mit der aktuellen Konjunkturlage erhebliche Planungsrisiken für die Gesellschaft. Aufgrund des hohen Beitragssatzdrucks bei den gesetzlichen Krankenversicherern und der nach wie vor angespannten Lage vieler Unternehmen kann nicht ausgeschlossen werden, daß aktuelle und potentiell neue Kunden vorübergehend zurückhaltender bei der Nachfrage nach den Premiumdienstleistungen der Gesellschaft sein werden. Gleichzeitig sieht sich die Gesellschaft trotz rückläufiger Inflation nach wie vor mit steigenden Kosten konfrontiert, die sie aufgrund der aktuellen Lage nur eingeschränkt durch Preisanhebungen an ihre Kunden weitergeben kann. Enorme Risiken für die Gesellschaft liegen weiterhin in den fortgesetzten Aktivitäten des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) gegen die Aktionäre die Durchsetzung eines Aufsichtsrechts betreffend. Das BAS vertritt mit Verweis auf ein keinesfalls eindeutiges und in hohem Maße interpretationsfähiges Urteil des Bundessozialgerichts vom 8. Oktober 2019 nach wie vor die Auffassung, daß ihm ein Aufsichtsrecht gegenüber der MedicalContact AG zusteht. Ebenso hält das BAS die Verträge der Gesellschaft mit Kunden außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für rechtswidrig. Auf Druck des BAS haben die Aktionäre im Geschäftsjahr 2023 einen Hauptversammlungsbeschluß gefaßt, der ein Aufsichtsrecht des BAS in der Satzung der MedicalContact AG verankert. Der Vorstand hat die Satzungsänderung, die er für rechtswidrig hält, nicht zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet und eine Anfechtungsklage erhoben. Er geht davon aus, daß die Rechtswidrigkeit der von der Hauptversammlung beschlossenen Satzungsänderung nunmehr gerichtlich festgestellt wird. Die Gesellschaft hat in der Vergangenheit zahlreiche Vorschläge zur Auflösung des Konflikts zwischen den Aktionären und dem BAS mit der Zielsetzung, die Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen an der Aktiengesellschaft im Einvernehmen mit allen Parteien zu beenden, entwickelt. Damit bliebe der MedicalContact AG eine tragfähige Perspektive für eine wirtschaftlich erfolgreiche Geschäftstätigkeit erhalten. Die Umsetzung dieser Vorschläge wird nach wie vor sowohl vom BAS - mittelbar - als auch von einem Teil der Aktionäre blockiert. Vor diesem Hintergrund ist die Gesellschaft gezwungen, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um nachhaltigen Schaden von der MedicalContact AG abzuwenden. Die Gesellschaft unterzieht ihre Produkte einer regelmäßigen Überarbeitung und paßt sie - insbesondere mit Blick auf digitale Unterstützungstools - an veränderte Situationen und neue Anforderungen sowohl ihrer Bestandskunden als auch potentieller Neukunden an. Die Gesellschaft hält Anteile an einem Fonds, der sich in Abwicklung befindet. Für zeitliche Verzögerungen bei den ausstehenden Liquidationsraten wurde durch Wertberichtigungen Vorsorge getroffen. Ausfälle der Liquidationsraten werden zwar nicht erwartet, können jedoch auch nicht ausgeschlossen werden. Bei den gesetzlichen Krankenversicherern sind auch künftig Fusionen zu erwarten. Fusionen von Kunden der MedicalContact AG beinhalten sowohl Chancen (Umsatzsteigerungen durch Mengenausweitung) als auch Risiken (Umsatzverluste durch Vertragskündigungen von fusionierten Kunden) für die Gesellschaft. Die Gesellschaft wird aufgrund ihrer Eigenkapitalausstattung in der Lage sein, etwaige wegen der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen negative Auswirkungen auf das Geschäftsergebnis abzufedern. Allerdings stellen die Aktivitäten des BAS gegenüber den Aktionären weiterhin ein wesentliches Risiko dar. Nachdem die Aktionäre einen Satzungsänderungsbeschluß nach den Vorgaben des BAS gefaßt haben und der Vorstand eine Anfechtungsklage gegen diesen Beschluß erhoben hat, muß nunmehr die Entscheidung des Gerichts abgewartet werden. Sollte das BAS die rechtliche Möglichkeit erhalten, Verträge der Gesellschaft mit Kunden außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zu untersagen, würde dies zukünftig - ohne Kompensationsmöglichkeit - zu erheblichen Umsatzeinbußen und Verlusten für die Gesellschaft führen. Eine unmittelbare Bestandsgefährdung der Gesellschaft wird derzeit jedoch nicht gesehen, da die Gesellschaft auch in einem solchen Fall aufgrund ihrer Rücklagen und Liquiditätsreserven bestehende Verträge vollumfänglich bedienen könnte. b. Prognosebericht Die gute Finanzlage der Gesellschaft wird sich im Geschäftsjahr 2024 in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtern. Für den Fall eines nachhaltigen weiteren Abflauens der Konjunktur könnte sich die Finanzlage wegen ausbleibender neuer Vertragsabschlüsse wesentlich verschlechtern. Die Gesellschaft wird aufgrund ihrer Ausstattung mit liquiden Mitteln allerdings auch im Geschäftsjahr 2024 jederzeit in der Lage sein, fällige Verbindlichkeiten fristgerecht zu begleichen. Für das Geschäftsjahr 2024 wird auf Basis der aktuellen Kostenstruktur und der aktuellen Rahmenbedingungen abhängig von der konjunkturellen Lage mit einem Jahresergebnis auf dem Niveau des Vorjahres gerechnet. In jedem Fall wird die Gesellschaft ein negatives Jahresergebnis aus ihren Rücklagen kompensieren können. Sofern die Konjunkturkrise im Verlauf des Jahres 2024 überwunden werden kann, ist für das Geschäftsjahr 2025 mit einer deutlichen Besserung der Ergebnissituation zu rechnen.
Essen, 26. Februar 2024 Martin Brinsa, Vorstand Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang 2023Inhalt A. Angaben zum Jahresabschluss. I. Allgemeine Angaben II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden III. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen 2. Rücklagen 3. Angaben zu den Restlaufzeiten und Sicherheiten der Verbindlichkeiten 4. Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen 5. Angaben zu Pensionsverpflichtungen gemäß Art. 28 EGHGB IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung .. 1. Gliederung 2. Einzelangaben B. Zusatzangaben I. Zahl der Mitarbeiter II. Aufsichtsrat und Vorstand III. Nachtragsbericht IV. Gesamtbezüge des Vorstandes V. Angaben zu Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist VI. Angaben zu Aktiengattungen A. Angaben zum Jahresabschluss I. Allgemeine Angaben Die MedicalContact AG hat ihren Sitz in Essen und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Essen unter HRB 16795 eingetragen. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 2 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften und nach den Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Darüber hinaus wurden jedoch freiwillig, insbesondere im Hinblick auf die Gliederungsvorschriften, einzelne Regelungen für große Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 3 HGB angewandt. Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach vollständiger Verwendung des Ergebnisses. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungsdauer wurde jeweils unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer geschätzt. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Immaterielle Vermögensgegenstände (Programme) mit Anschaffungskosten von nicht mehr als € 800,00 wurden in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen. Das in den Jahren 2008 sowie 2011 bis 2023 zugegangene Sachanlagevermögen wurde ebenfalls linear abgeschrieben. Ansonsten kam grundsätzlich die degressive Abschreibungsmethode zur Anwendung. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungskosten von weniger als € 800,00 wurden in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen. Die Finanzanlagen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bei voraussichtlich dauernder Wertminderung bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen. Die Wertpapiere wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Der niedrigere beizulegende Wert wird als Barwert bei einer geschätzten Rückzahlung in 4 Jahren und einem Zinssatz von 6,5 % berechnet. Die liquiden Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen decken alle bis zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken ab. Die sonstigen Rückstellungen werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag. III. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände ist in der Anlage zum Anhang (Blatt 10) dargestellt. 2. Rücklagen Die Rücklagen haben sich wie folgt entwickelt:
Die Entnahmen aus den anderen Gewinnrücklagen wurden vollständig zur Deckung des Jahresfehlbetrags verwendet. 3. Angaben zu den Restlaufzeiten und Sicherheiten der Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 230.844,76 (Vorjahr: EUR 236.271,69) sind innerhalb eines Jahres fällig; Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 6.682,98 (Vorjahr: EUR 13.365,95) haben eine Restlauzeit von mehr als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (EUR 6.667,29; Vorjahr EUR 0,00) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Zur Sicherung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. 4. Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen Aus zwei Mietverträgen bestehen bis zum 31. Dezember 2024 finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt rd. T€ 476, aus dem IT-Support- Vertrag bis zum 31. Dezember 2024 in Höhe von insgesamt rd. T€ 216. Aus Leasingverträgen bestehen folgende finanzielle Verpflichtungen:
5. Angaben zu Pensionsverpflichtungen gemäß Art. 28 EGHGB Es bestehen mittelbare Pensionsverpflichtungen gemäß Artikel 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB. Das Wahlrecht nach Artikel 28 Abs. 2 EGHGB hat die MedicalContact AG in Anspruch genommen und keine Rückstellungen gebildet. Der nach Artikel 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Fehlbetrag beträgt zum 31. Dezember 2023 T€ 1.236. Der Fehlbetrag nach Artikel 28 Abs. 2 EGHGB ergibt sich aus der Differenz zwischen dem notwendigen Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen und dem beizulegenden Zeitwert des Vermögens einer Unterstützungskasse. Die Pensionsverpflichtungen werden nach der versicherungsmathematischen "Projected Unit Credit-Method" (PUC-Methode) bewertet. Die Bewertung erfolgt auf der versicherungsmathematischen Grundlage nach den Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck. Als Rechnungszins wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Rechnungszinssatz für eine Vorsorgeverpflichtung mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 1,82% verwendet. Die Ermittlung berücksichtigt außerdem eine Lohn- und Gehaltssteigerung von 2% sowie einen Rententrend von 1%. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Gliederung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2. Einzelangaben Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens betreffen in Höhe von T€ 81 außerplanmäßige Abschreibungen von sonstigen Ausleihungen auf ihren beizulegenden Wert aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung. Bei sonstigen Ausleihungen mit einem Buchwert von T€ 1.529 wurde auf eine außerplanmäßige Abschreibung auf den beizulegenden Wert von T€ 1.496 verzichtet, da keine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Die Beurteilung, ob eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt, erfolgt im Rahmen systematischer Methoden unter Anwendung kursabhängiger Aufgreifkriterien. Die Aufwendungen aus Verlustübernahme betreffen den von der MedizinManagementGesellschaft (MMG) mbH, Essen, übernommenen Verlust des Geschäftsjahres 2023. B. Zusatzangaben I. Zahl der Mitarbeiter Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 92 Arbeitnehmer beschäftigt. II. Aufsichtsrat und Vorstand Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Berichtsjahr folgende Herren:
Vorstand war im Geschäftsjahr Herr Martin Brinsa, Kaufmann. III. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ablauf des Geschäftsjahres 2023 sind nicht eingetreten. IV. Gesamtbezüge des Vorstandes Die Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen. V. Angaben zu Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag an der MedizinManagementGesellschaft (MMG) mbH, Essen ("MMG mbH") zu mehr als 20 % beteiligt. Im Einzelnen ergeben sich folgende Daten:
Die Beteiligungen werden unter der Bilanzposition "Anteile an verbundenen Unternehmen" bilanziert. Das Jahresergebnis der MMG beträgt € 0,00. Mit der MedicalContact AG besteht seit 2009 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Soweit es den Beherrschungsvertrag betrifft, wurde dieser mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 aufgehoben. Der Vertrag besteht daher nur noch als Gewinnabführungsvertrag fort. VI. Angaben zu Aktiengattungen Das Grundkapital der Gesellschaft besteht aus 575.000 auf den Namen lautenden Stückaktien (Stammaktien). Der rechnerische Wert einer Stückaktie beläuft sich auf € 1,00.
Essen, 26. Februar 2024 Martin Brinsa, Vorstand Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Der Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß §§ 325 ff. HGB. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die MedicalContact AG, Essen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MedicalContact AG, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MedicalContact AG, Essen, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Saarbrücken, den 26. Februar 2024 Gottschalk,
Becker & Partner
Prof. Dr. Gottschalk. Wirtschaftsprüfer Ansel, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats an die HauptversammlungDer Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung der MedicalContact AG im Geschäftsjahr 2023 sorgfältig überwacht und die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand - auch in strategischen Fragen - beratend begleitet. Der Aufsichtsrat hat sich vom Vorstand regelmäßig in den Aufsichtsratssitzungen sowie durch zusätzliche Berichte über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft, über die wesentlichen Vorhaben der Gesellschaft und über mögliche Risiken des Unternehmens informieren lassen. Die Berichte waren umfassend und sind zeitnah abgegeben worden. Der Aufsichtsrat hatte damit stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den Vorhaben des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und Anregungen einzubringen. Der Aufsichtsrat ist insbesondere zu der Auffassung gelangt, dass der Vorstand geeignete Vorkehrungen zur frühzeitigen Erkennung und Begrenzung von den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Risiken getroffen hat. Darüber hinaus ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen vom Vorstand regelmäßig über alle wichtigen laufenden Geschäfte unterrichtet worden. Im Berichtszeitraum haben vier Sitzungen des Aufsichtsrats stattgefunden, und zwar am 23. Januar 2023, am 7. März 2023, am 2. Mai 2023 und am 14. Dezember 2023. In diesen Sitzungen sind Beschlüsse zu den dem Aufsichtsrat obliegenden und vorbehaltenen Entscheidungen gefasst und Positionierungen des Aufsichtsrats vorgenommen worden. Gegenstand der Beschlüsse waren unter anderem die Billigung und Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022. Der Aufsichtsrat hat in allen Sitzungen den jeweils aktuellen Stand in der Auseinandersetzung der Gesellschaft bzw. ihrer Aktionäre mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) erörtert und Beschlüsse zum weiteren Vorgehen in dieser Causa gefasst. In der Sitzung am 23. Januar 2023 waren die Auseinandersetzung mit dem BAS und die Positionierung der Gesellschaft vor dem Hintergrund der vom BAS initiierten Eskalierung des Konflikts das zentrale Thema der Beratungen. In der Bilanzsitzung am 7. März 2023 waren im Beisein des Abschlussprüfers die Erörterung und eigene Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 sowie die Beschlussfassung über dessen Billigung und Feststellung Thema der Beratungen. In der Sitzung am 2. Mai 2023 hat sich der von der 21. ordentlichen Hauptversammlung gewählte Aufsichtsrat konstituiert. Gleichzeitig ist die Wahl des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und seines Stellvertreters erfolgt. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat in dieser Sitzung die aus der von der 21. ordentlichen Hauptversammlung beschlossenen Satzungsänderung resultierenden Konsequenzen beraten und einen Beschluss über das weitere Vorgehen der Gesellschaft gefasst. Die Erörterung des vom Vorstand in Auftrag gegebenen Gutachtens zur handelsrechtlichen Bewertung der Betrieblichen Altersversorgung der MedicalContact AG war das zentrale Thema der Beratungen der Aufsichtsratssitzung am 14. Dezember 2023. Der Aufsichtsrat hat auch die Beteiligung der Gesellschaft an einer anderen Gesellschaft und die Beziehungen zu dieser Gesellschaft geprüft und überwacht. Die Risiken aus dieser Beteiligung hat der Aufsichtsrat ebenfalls zum Gegenstand seiner Überwachung gemacht. Der nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss der MedicalContact AG für das Geschäftsjahr 2023 sowie der Lagebericht sind gemäß dem vom Aufsichtsrat aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12. April 2023 erteilten Auftrag von der Gottschalk, Becker & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, Saarbrücken, geprüft worden. Der Jahresabschluss hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers erhalten. Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats zur Prüfung vorgelegen. Diese Abschlussunterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 20. März 2024 in Gegenwart und nach einem Bericht des Abschlussprüfers ausführlich erörtert. Die Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer umfasste wie jedes Jahr auch die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz; diese hat keine Beanstandungen ergeben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Es bestanden nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats keine Einwände. Der Aufsichtsrat stimmt damit aufgrund seiner eigenen Prüfung dem Prüfergebnis des Abschlussprüfers zu und billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 sowie den Lagebericht. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Obwohl ein Konzernabschluss nicht aufzustellen war, hat dem Aufsichtsrat der Jahresabschluss der verbundenen Gesellschaft vorgelegen. Er hat keine Einwendungen gegen die in diesem Abschluss getroffenen Feststellungen. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft für die im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit.
Essen, 21. März 2024 Der Aufsichtsrat Reinhard Brücker, Vorsitzender des Aufsichtsrats Weitere Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 20. März 2024 gebilligt und damit nach § 22 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft festgestellt worden. |
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