BOOMERANG - SOLUTIONS GmbHLiquidiert

54293 Trier, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 4407
Eingetragen
22.9.2000
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen
Gegenstand
Die Erstellung von Webseiten, Druckerzeugnissen, die Dienstleistung im Multimediabereich, die Softwareentwicklung und Hardwaresupport, sowie alle damit verbundenen Nebengeschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Böhler
seit 5.12.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

BOOMERANG - SOLUTIONS GmbH

Trier

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 5.344,00 6.031,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.991,00 2.542,00
II. Sachanlagen 2.353,00 3.489,00
B. Umlaufvermögen 47.770,28 55.458,22
I. Vorräte 5.000,00 5.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 42.036,08 2.902,42
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 734,20 47.555,80
C. Rechnungsabgrenzungsposten 760,50 706,47
Bilanzsumme, Summe Aktiva 53.874,78 62.195,69

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 46.336,81 41.215,19
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 16.215,19 9.099,30
III. Jahresüberschuss 5.121,62 7.115,89
B. Rückstellungen 4.604,75 10.868,58
C. Verbindlichkeiten 2.933,22 10.111,92
Bilanzsumme, Summe Passiva 53.874,78 62.195,69

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen saldiert worden.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Nicht realisierte Gewinne wurden nur gem. § 256a HGB berücksichtigt. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Anlagevermögen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sowie Vermögensgegen-stände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen.

Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis zu 410,00 Euro wurden als geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift sofort abgeschrieben.

2. Vorräte

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen waren zum Abschlussstichtag nicht erforderlich. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen ausschließlich den Liefer- und Leistungsverkehr.

4. Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben bei Kreditinstituten betreffen ausschließlich kurzfristige Finanzforderungen aus den laufenden Geschäftskonten der Gesellschaft.

5. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Postenbezeichnung wurde im Vergleich zum Vorjahr (sonstige Verbindlichkeiten) angepasst. Hintergrund ist die Erweiterung des Auslegungskreises der verbundenen Unternehmen nach § 271 Abs. 2 HGB, wonach alle mit demselben übergeordneten, unter der einheitlichen Leitung dieses übergeordneten Unternehmens stehenden Unternehmen auch unter einander verbundene Unternehmen darstellen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ausschließlich den Liefer- und Leistungsverkehr.

B. Ergänzende Angaben

IV. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung
Böhler Ralf Geschäftsführer

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Forderungen bestanden in Höhe von EUR 42.036,08, die gesamten Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind in Höhe von EUR 39.373,48 auch Forderungen gegen Gesellschafter.

C. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

V. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

 

Trier, den 20.03.2012

Ralf Böhler, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 05.06.2012 festgestellt.

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