Boomerang-Reisen GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ralf Böhler seit 5.12.2005 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BOOMERANG - SOLUTIONS GmbHTrierJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. II. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen saldiert worden. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Nicht realisierte Gewinne wurden nur gem. § 256a HGB berücksichtigt. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Anlagevermögen
2. Vorräte Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
4. Guthaben bei Kreditinstituten
5. Rückstellungen
6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Postenbezeichnung wurde im Vergleich zum Vorjahr (sonstige Verbindlichkeiten) angepasst. Hintergrund ist die Erweiterung des Auslegungskreises der verbundenen Unternehmen nach § 271 Abs. 2 HGB, wonach alle mit demselben übergeordneten, unter der einheitlichen Leitung dieses übergeordneten Unternehmens stehenden Unternehmen auch unter einander verbundene Unternehmen darstellen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ausschließlich den Liefer- und Leistungsverkehr. B. Ergänzende Angaben IV. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Geschäftsführer
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Forderungen bestanden in Höhe von EUR 42.036,08, die gesamten Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind in Höhe von EUR 39.373,48 auch Forderungen gegen Gesellschafter. C. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen V. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.
Trier, den 20.03.2012 Ralf Böhler, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 05.06.2012 festgestellt. |
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