enolcon
gmbh
Bietigheim-Bissingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
103.137,00 |
152.771,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
99.609,00 |
148.047,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.528,00 |
4.724,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
437.920,59 |
516.617,83 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
346.119,11 |
285.651,34 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
91.801,48 |
230.966,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
24.882,43 |
3.670,64 |
| Aktiva |
565.940,02 |
673.059,47 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
471.102,83 |
470.121,79 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
445.121,79 |
439.460,04 |
| III.
Jahresüberschuss |
981,04 |
5.661,75 |
| B.
Rückstellungen |
32.908,36 |
138.981,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
61.928,83 |
63.956,68 |
| Summe
Passiva |
565.940,02 |
673.059,47 |
Anhang
Gliederunqsqrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich gegenüber dem
Vorjahr nicht. Die Posten des laufenden Jahres sind mit den
Vorjahreswerten vergleichbar.
Eine Mitzugehörigkeit von
Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen
Posten der Bilanz bestand nicht.
Bilanzierunqsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des S 249
HGB und
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des 5 250 HGB gebildet.
Bewertunqsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekanntgeworden sind. Gewinne sind nur
berücksichtigt worden, wenn sie bis zum
Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Soweit selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
aktiviert sind, wurden diese gemäß S 255 (2a)
HGB mit den bei der Entwicklung anfallenden Aufwendungen
(Entwicklungskosten) bewertet.
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist
die voraussichtliche Nutzungsdauer des
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibung der selbst geschaffenen
immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens erfolgt linear über eine
Nutzungsdauer von 10 Jahren.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
und Herstellungskosten bis EUR 800,00 wurden im Erwerbsjahr
vollständig abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen im
Sinne des 5 253 (3) HGB wegen voraussichtlich dauernder
Wertminderung des Anlagevermögens wurden nicht
vorgenommen.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel
wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das
allgemeine Ausfallrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1%
berücksichtigt.
Nach dem Abschlussstichtag entstanden rechtlich keine
sonstige Vermögensgegenstände.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Auf die Abgrenzung latenter Steuern wurde in
Ausübung des Wahlrechts des 5 274a Nr. 5 HGB
verzichtet.
Sonstiqe Anhanqanqaben
Der Gesamtbetrag der Forderungen mit einer
Restlaufzeit über 1 Jahr beträgt EUR
7.616,14 (Vorjahr EUR 7.600,61).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis 1 Jahr beträgt EUR
61.928,83 (Vorjahr EUR 63.956,68).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit über 5 Jahre beträgt EUR 0,00
(Vorjahr EUR 0,00).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt EUR 0,00 (Vorjahr EUR 0,00).
Haftungsverhältnisse im Sinne von 5 251 HGB
bestanden nicht.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem
Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in
der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz
berücksichtigt sind, sind nicht zu berichten.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zum Unterzeichner:
Bietigheim-Bissingen, 30.
Juli 2024
gez.
Dr. Günter Schneider
gez.
Dr. Hartmut Maier
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.10.2024
festgestellt.
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