Rapp GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 205856
Eingetragen
8.3.2000
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Sparkassensektors
Gegenstand
Softwareentwicklung und Organisationsberatung für Kreditinstitute. Stets ausgenommen sind Leistungen, die nach dem Kreditwesengesetz, dem Rechtsberatungsgesetz, dem Steuerberatungsgesetz und der Wirtschaftsprüferordnung erlaubnispflichtig oder bestimmten Berufsgruppen vorbehalten sind.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Rapp GmbH

Korntal-Münchingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 268,50 569,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 265,50 566,00
B. Umlaufvermögen 35.770,42 59.592,38
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.792,37 50.191,98
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 33.978,05 9.400,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 215,35
Bilanzsumme, Summe Aktiva 36.038,92 60.376,73

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 23.471,76 27.540,23
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 2.540,23 5.443,67
III. Jahresfehlbetrag 4.068,47 2.903,44
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 7.000,00
C. Rückstellungen 2.250,00 10.453,00
D. Verbindlichkeiten 10.317,16 15.383,50
Bilanzsumme, Summe Passiva 36.038,92 60.376,73

Anhang



I. ALLGEMEINE ANGABEN


Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB. Von der größenabhängigen Erleichterung, die Posten 1 - 5 der Gewinn- und Verlustrechnung zum Rohergebnis zusammenzufassen, wurde kein Gebrauch gemacht.


Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.


Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.


1. Gliederungsgrundsätze


Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ändert sich nicht gegenüber dem Vorjahr.


Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar, für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.


2 Bilanzierungsmethoden


Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträge verrechnet worden.


Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und sind hinreichend aufgegliedert.


Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet.


 3. Bewertungsmethoden


Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorher- sehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.


Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
 

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögensgegenstände.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt.

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.



II. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS 2007


Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.


Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.


III. SONSTIGE PFLICHTANGABEN


a)  Geschäftsführer ist:                    Herr Walter Rapp (Geschäftsführer)


b) Forderungen gegenüber dem Gesellschafter bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe
    von Euro 33.978,05 (Vorjahr: Euro 49.319,39).


c) Die Verbindlicheiten bis zu einem Jahr betrugen Euro 10.317,16
    (Vorjahr: Euro 15.383,50).

  

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