Apleona MT Services GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Catharina Dr. Lenz seit 14.9.2021 | Prokura |
Helen Neamen seit 25.6.2020 | Prokura |
Ralf J. Bumba seit 5.5.2020 | Geschäftsführer |
Martin Schrimpf seit 5.5.2020 | Geschäftsführer |
Michael Winfried Engel seit 5.5.2020 | Prokura |
Marc Cornelius Dr. Becker seit 5.5.2020 | Prokura |
Heinrich Wilhelm Beck seit 5.5.2020 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
SCUR-Alpha 1804 GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Apleona Group GmbH (vormals: Panaleo MidCo GmbH)Neu-IsenburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Apleona Group GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Apleona Group GmbH, Neu-Isenburg und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022, der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Apleona Group GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Abschnitt 3.2.2 und Abschnitt 3.7 des Konzernlageberichts, bei dem es sich um lageberichtsfremde Angaben handelt, haben wir nicht inhaltlich geprüft. Lageberichtsfremde Angaben im Konzernlagebericht sind Angaben, die weder nach §§ 315, 315a bzw. nach §§ 315b bis 315d HGB vorgeschrieben, noch nach DRS 20 gefordert sind. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannten Abschnitte 3.2.2 und 3.7 des Konzernlageberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Mannheim, 5. April 2023 Ernst
& Young GmbH
Hellmich, Wirtschaftsprüfer Lange-Schönbeck, Wirtschaftsprüferin KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG
KONZERNBILANZin TEUR Aktiva
Passiva
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG
IFRS-Konzernanhang zum 31. Dezember 2022Inhaltsverzeichnis Anhang zum Konzernabschluss 1 Allgemeine Angaben 2 Grundlagen der Bilanzierung 2.1 Grundlagen 2.2 Erstmalige Anwendung der IFRS Standards 2.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.4 Beurteilungen und Schätzungen 2.5 Konsolidierungsgrundsätze 2.6 Währungsumrechnung 3 Konsolidierungskreis 3.1 Veränderungen des Konsolidierungskreises und Einbeziehung 3.2 Akquisitionen 3.3 Desinvestitionen 4 Nicht fortzuführende Aktivitäten und Veräußerungsgruppen 4.1 Ergebnis aus nicht fortzuführenden Aktivitäten 4.2 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten 5 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 5.1 Umsatzerlöse 5.2 Sonstige betriebliche Erträge 5.3 Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.4 Personalaufwand und durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter 5.5 Abschreibungen und Wertminderungen 5.6 Zins- und übriges Finanzergebnis 5.7 Ertragsteuern 6 Erläuterungen zur Bilanz 6.1 Immaterielle Vermögenswerte 6.1.1 Geschäfts- oder Firmenwerte 6.1.2 Immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen 6.1.3 Leasingverhältnisse 6.2 Sachanlagen 6.3 Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen 6.4 Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 6.5 Vorräte und aktivierte Vertragskosten 6.6 Forderungen und sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 6.7 Übrige Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmittel-äquivalente 6.8 Eigenkapital 6.9 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 6.10 Steuer- und sonstige Rückstellungen 6.11 Finanzschulden 6.12 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 6.13 Übrige Verbindlichkeiten 6.14 Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten 6.15 Risiken aus Finanzinstrumenten, Finanzrisikomanagement und Sicherungsgeschäfte 7 Sonstige Angaben 7.1 Zusätzliche Angaben zum Kapitalmanagement 7.2 Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen 7.3 Sicherheitengestellung 7.4 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung 7.5 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen 7.6 Abschlussprüferhonorare 7.7 Organe der Gesellschaft 7.8 Vergütung für Management in Schlüsselpositionen 7.9 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 7.10 Anteilsbesitzliste nach § 313 Abs. 2 HGB Anhang zum Konzernabschluss1 Allgemeine Angaben Die Apleona Group GmbH - im Folgenden auch "Gesellschaft", "Apleona", "Apleona Gruppe" oder "Konzern" - ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 53976 eingetragen und hat ihren Firmensitz in D-63263 Neu-Isenburg, An der Gehespitz 50. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Verpflichtung zur Aufstellung dieses Konzernabschlusses ergibt sich grundsätzlich aus § 290 HGB, allerdings erfolgt die Aufstellung eines befreienden Konzernabschlusses im Sinne des § 291 HGB durch die Apleona TopCo GmbH, D-63263 Neu-Isenburg, An der Gehespitz 50 als oberste deutsche Gesellschaft. Diese hält sämtliche Anteile an der Apleona Group GmbH und ist daher entsprechend § 290 HGB zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Die Apleona Group GmbH ist aufgrund des Konsortialkreditvertrages zu der Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet, der gemäß des Vertrages nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS zu erstellen ist (Anwendung gemäß § 315e Abs. 3 HGB). Die Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte der Apleona Group GmbH wie auch der Apleona TopCo GmbH werden beim Unternehmensregister eingereicht und dort bekannt gemacht. Die Muttergesellschaft der Apleona TopCo GmbH ist die Panaleo S.a.r.l, Luxemburg. Final wirtschaftlich Berechtigte sind letztlich die Investoren in den vom Fondsverwalter PAI-Partners S.a.r.l., Luxemburg verwalteten Fonds PAI Europe VII und Apleona Co-Invest. Die Gesellschaften in Luxemburg sind von der Aufstellung von Konzernabschlüssen befreit. Die Gesellschaft hält sämtliche Anteile an der Apleona Holding GmbH, D-63263 Neu-Isenburg, An der Gehespitz 50. Mit Wirkung vom 30. April 2021 erwarb die Apleona Holding GmbH sämtliche Anteile an der damaligen Apleona Group GmbH und somit auch an allen Beteiligungen dieser Gesellschaft. Zum 01. Mai 2021 hat der Konzern seine operative Tätigkeit aufgenommen. Daraus folgt, dass die Vorjahresangaben - soweit sich diese auf Angaben der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung und der Kapitalflussrechnung beziehen - nur einen Zeitraum von acht Monaten darstellen und somit nur eingeschränkt mit den Werten der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung und der Kapitalflussrechnung des Geschäftsjahres 2022 vergleichbar sind. Apleona bietet ein umfangreiches Leistungsspektrum an Immobiliendienstleistungen vom Facility Management über das Property- und Center-Management bis hin zum Fondsmanagement an. Das operative Geschäft ist dezentral organisiert. Die operativen Gesellschaften sind den Geschäftsfeldern Facility Management DACH, Facility Management International und Add-On-Services zugeordnet. Informationen über die Konzernstruktur finden sich unter 7.10. Informationen über andere Beziehungen des Konzerns zu nahestehenden Unternehmen und Personen finden sich unter 7.5 und 7.8. Der vorliegende IFRS Konzernabschluss der Apleona Group GmbH für das Geschäftsjahr 2022 wurde am 05. April 2023 von der Geschäftsführung genehmigt und zur Veröffentlichung freigegeben. Alle Beträge sind in Tausend Euro (TEUR) angegeben, soweit nichts Anderes vermerkt ist. Die Gewinn-und-Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt. Wie schon im Vorjahr in Bezug auf Covid 19 hat sich auch in 2022 der Großteil des Konzerngeschäfts als sehr krisenfest erwiesen. Der Krieg in der Ukraine hat sich direkt nur unwesentlich auf das Geschäft der Apleona Gruppe ausgewirkt. Negativen Folgen auf das Ergebnis und die Liquidität durch die stark gestiegene Inflation konnte durch konsequentes Kosten- und Cashmanagement sowie Preisanpassungen erfolgreich entgegengewirkt werden. Wesentliche staatliche Subventionen hat der Konzern nicht in Anspruch genommen. 2 Grundlagen der Bilanzierung 2.1 Grundlagen Im Konzernabschluss werden nur die am Bilanzstichtag bereits verpflichtend in Kraft getretenen International Financial Reporting Standards (IFRS) angewendet. Die IFRS umfassen die vom International Accounting Standards Board (IASB) erlassenen IFRS, die International Accounting Standards (IAS), die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie des Standing Interpretations Committee (SIC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Ergänzend werden die nach § 315e HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet. 2.2 Erstmalige Anwendung der IFRS Standards Apleona hat alle Standards und Änderungen, die für am oder nach dem 01. Januar 2022 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sind, erstmals angewendet. Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewendeten Methoden, soweit nachstehend keine Änderungen explizit beschrieben werden. Die Änderungen von Standards bzw. neu eingeführte Standards stellen sich wie folgt dar: IFRS-Verlautbarung
Effekte aus der erstmaligen Anwendung der IFRS Standards haben sich nicht ergeben. Der Konzern hat keine Standards, Interpretationen oder Änderungen, die zwar veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind, vorzeitig angewendet. Aus der künftigen Anwendung werden keine Wesentlichen Effekte erwartet. 2.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Lebensdauer werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Dabei beträgt die voraussichtliche Nutzungsdauer überwiegend zwischen 3 und 8 Jahren. Davon abweichend liegt die voraussichtliche Nutzungsdauer für Kundenbeziehungen zwischen 3 und 30 Jahren. Firmenwerte und immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer oder unbegrenzter Nutzungsdauer werden gemäß IAS 36 nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen wird die Werthaltigkeit dieser Posten regelmäßig einmal jährlich sowie zusätzlich unterjährig überprüft, wenn Anzeichen für einen außerplanmäßigen Wertminderungsbedarf vorliegen. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht aufgeholt werden. Ein immaterieller Vermögenswert wird entweder bei Abgang (d.h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der Empfänger die Verfügungsgewalt erlangt) ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst. Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Der Werteverzehr wird durch planmäßige lineare Abschreibungen erfasst, sofern nicht in Ausnahmefällen ein anderer Abschreibungsverlauf dem Nutzungsverlauf besser gerecht wird. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt beziehungsweise indirekt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten. Reparaturkosten werden grundsätzlich als Aufwand behandelt. Die Nutzungsdauern stellen sich - unterteilt nach den wesentlichen Anlagenklassen - wie folgt dar:
Für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts unter den Buchwert gesunken ist. Dabei stellt der erzielbare Betrag den höheren der beiden Werte aus Nettoveräußerungswert und dem Barwert der geschätzten Mittelzuflüsse (Nutzungswert) aus dem Vermögenswert dar. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr besteht, wird eine Wertaufholung höchstens bis zum Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Die Überprüfung der Werthaltigkeit findet auf der Ebene des entsprechenden Vermögenswertes statt. Generiert dieser Vermögenswert keine eigenen Zahlungsströme, so wird die Werthaltigkeit auf der kleinsten zahlungsmittelgenerierenden Einheit, die dem entsprechenden Vermögenswert unterliegt, durchgeführt. Für Leasingverträge erfolgt die Aktivierung zum Barwert der ausstehenden Leasingraten abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize. Es werden ausschließlich Leasingverträge bilanziell erfasst, die als zugrundeliegenden Vermögenswert eine Sachanlage zur Nutzung überlassen. Die Abschreibung erfolgt planmäßig über die Nutzungsdauer und kann, wie oben beschrieben, auch außerplanmäßigen Abschreibungen unterliegen. Die aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen sind unter den Finanzschulden passiviert. Der Zinssatz, der zur Diskontierung der zukünftigen, aus dem Leasingvertrag resultierenden Zahlungsabflüssen, dient, entspricht den Bestimmungen des Grenzfremdkapitalzinssatzes gem. IFRS 16. Der Grenzfremdkapitalzinssatz (incremental borrowing rate, IBR) berücksichtigt dabei die Vertragslaufzeiten des Leasingverhältnisses, die Kreditwürdigkeit, das wirtschaftliche Umfeld, in dem das Leasingverhältnis geschlossen wurde, sowie den Währungsraum. Aus diesen aufgeführten Komponenten bildet sich der Diskontierungssatz und wird anhand von Vertragslaufzeiten, wie folgt, angewandt:
Der Großteil (mengen- und wertmäßig) der Leasingverhältnisse in der Apleona Gruppe liegt in Deutschland, Österreich und UK, sodass im Wesentlichen Leasingverträge in den Währungen EURO und GBP abgeschlossen werden. Neben der oben dargestellten Aufteilung der IBR nach Vertragslaufzeit erfolgt aufgrund des Fokus auf den EURO- und GBP-Währungsraum auch dahingehend eine Unterscheidung der IBR auf Verträge, abgeschlossen in GBP sowie alle anderen Verträge, die mit der EURO-IBR diskontiert werden. Generell werden nur die reinen Finanzierungsraten als Leasingzahlungen angesetzt. Servicepauschalen oder auch Leasingnebenkosten finden keinen Eingang in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit sowie des Nutzungsrechts am Leasinggegenstand. Eine Behandlung von variablen Leasingzahlungen in der Apleona Gruppe kann aus Abschnitt 2.4 dieses Anhangs entnommen werden. Eine Bilanzierung von Nutzungsrechten, denen ein Vermögenswert mit einem Neuwert von unter EURO 4.500 (sog. low-value leases) unterliegt, wird nicht vorgenommen. In diesem Fall nimmt Apleona von dem Wahlrecht der Ausnahme des Bilanzierungszwangs Gebrauch. Diese Verfahrenslogik gilt ebenso für Leasingverhältnisse, die eine Laufzeit von maximal 12 Monaten (sog. short-term leases) haben. Die nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen - assoziierte Unternehmen sowie Gemeinschaftsunternehmen - werden unter Berücksichtigung der anteiligen Reinvermögensänderung der Gesellschaft sowie gegebenenfalls vorgenommener Wertminderungen bewertet. Gemeinsame Vereinbarungen sind vertragliche Vereinbarungen, in denen zwei oder mehrere Parteien eine wirtschaftliche Tätigkeit durchführen, die einer gemeinschaftlichen Führung unterliegt. Darunter fallen im Apleona-Konzern Gemeinschaftsunternehmen, welche auch Bauarbeitsgemeinschaften umfassen, die nach der Equity-Methode bewertet werden. Latente Steuern werden auf Abweichungen zwischen den Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen in Höhe der voraussichtlichen künftigen Steuerbelastung beziehungsweise -entlastung berücksichtigt. Daneben werden aktive latente Steuern für künftige Vermögensvorteile aus steuerlichen Verlustvorträgen angesetzt, soweit deren Realisierung hinreichend wahrscheinlich ist. Eine Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern aus Bewertungsunterschieden erfolgt, soweit die Möglichkeit einer gesetzlichen Aufrechnung besteht. Vorräte an unfertigen und fertigen Erzeugnissen und Waren sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise Herstellungskosten oder dem niedrigeren, am Bilanzstichtag realisierbaren Nettoveräußerungswert angesetzt. Soweit bei früher abgewerteten Vorräten der Nettoveräußerungswert gestiegen ist, werden entsprechende Wertaufholungen vorgenommen. Die Herstellungskosten umfassen alle direkt beziehungsweise indirekt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten. Die Gemeinkosten werden auf der Basis der Normalbeschäftigung ermittelt. Finanzierungskosten sind regelmäßig nicht zu berücksichtigen. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Veräußerungserlös abzüglich der geschätzten Aufwendungen, die in direkter Verbindung mit der Veräußerung entstehen. Übrige Vermögenswerte sind nicht-finanzielle Vermögenswerte, die keiner anderen Bilanzposition zugeordnet sind. Sie werden mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet. Zahlungsmittel schließen Barmittel, Geldkonten und kurzfristige Geldanlagen bei Kreditinstituten ein. Die Zahlungsmittel sind zum Nominalwert angesetzt. Fremdwährungsbestände werden mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach der Projected-Unit-Credit-Methode für leistungsorientierte Altersversorgungspläne unter Berücksichtigung von zukünftigen Entgelt- und Rentenanpassungen ermittelt. Etwaiges Planvermögen wird mit den Pensionsverpflichtungen saldiert. Der aus den Nettopensionsverpflichtungen resultierende Nettozinsaufwand oder -ertrag wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste aus Pensionsverpflichtungen sowie Neubewertungsgewinne oder -verluste beim Planvermögen werden erfolgsneutral im Eigenkapital verrechnet. Die sonstigen Rückstellungen sind insoweit gebildet, als sich aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung ergibt, die Inanspruchnahme eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich ist und die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen werden nur für rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet. Die Rückstellungen werden mit ihrem Erfüllungsbetrag, das heißt unter Berücksichtigung von Preis- und Kostensteigerungen, angesetzt und nicht mit positiven Erfolgsbeiträgen saldiert. Liegt eine Einzelverpflichtung vor, wird der Betrag mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit passiviert. Bei wesentlichem Zinseffekt wird die Rückstellung mit dem Marktzins für risikolose Anlagen abgezinst. Die Rückstellungsbeträge werden geschätzt unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten aus ähnlichen Sachverhalten der Vergangenheit sowie aller Erkenntnisse aus Ereignissen bis zur Erstellung des Konzernabschlusses. Insbesondere bei den Rückstellungen für Risiken aus Auftragsabwicklung und Prozessen sowie Gewährleistungsrisiken können die Rahmenbedingungen sehr komplex sein. Daher bestehen Unsicherheiten hinsichtlich des zeitlichen Anfalls und der genauen Höhe der Verpflichtungen. Übrige Verbindlichkeiten sind nicht-finanzielle Verbindlichkeiten, die keiner anderen Bilanzposition zugeordnet sind. Sie werden mit den Anschaffungskosten beziehungsweise dem Erfüllungsbetrag bewertet. Finanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung eines Eigenkapitalinstruments oder einer finanziellen Verbindlichkeit führen. Ein Finanzinstrument ist in der Bilanz anzusetzen, sobald ein Unternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dem Erwerb direkt zurechenbare Transaktionskosten werden bei der Ermittlung des Buchwerts beim erstmaligen Ansatz berücksichtigt, sofern es sich um ein Finanzinstrument handelt, dass nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert designiert wird. Die Folgebewertung der Finanzinstrumente erfolgt nach Maßgabe der Zuordnung der Finanzinstrumente zu den in IFRS 9 festgelegten Bewertungskategorien entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert. Hierzu unterteilt IFRS 9 finanzielle Vermögenswerte in die folgenden Kategorien:
Die Klassifizierung von Finanzinstrumenten basiert auf dem Geschäftsmodell, in welchem die Instrumente gehalten werden, sowie der Zusammensetzung der vertraglichen Zahlungsströme. Die Festlegung des Geschäftsmodells erfolgt dabei auf Portfolioebene und richtet sich nach der Intention des Managements sowie den Transaktionsmustern der Vergangenheit. Die Prüfung der Zahlungsströme erfolgt auf Basis der einzelnen Instrumente. Wird ein finanzieller Vermögenswert zu dem Zweck des Geschäftsmodells "Halten" oder "Halten und Verkaufen" gehalten und die vertraglichen Zahlungsströme setzen sich ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag zusammen (sogenannte Fremdkapitalinstrumente) und handelt es sich nicht um ein derivatives Finanzinstrument, sind diese finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. In diese Kategorie fallen insbesondere Forderungen aus Lieferung und Leistung sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Diese aufgelisteten finanziellen Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten folgebehandelt. Für finanzielle Vermögenswerte, die als Fremdkapitalinstrumente klassifiziert sind und dadurch zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wird von der Möglichkeit der Anwendung der Fair-Value Option (Bewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert) in der Apleona Gruppe kein Gebrauch gemacht. Mit dem Abgang von Schuldinstrumenten dieser Kategorie werden die über das sonstige Ergebnis erfassten kumulierten Gewinne und Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasst. Erhaltene Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden grundsätzlich als Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfolgswirksam berücksichtigt. Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, umfassen finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme nicht ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen. Daneben sind auch finanzielle Vermögenswerte hierbei enthalten, die weder dem Geschäftsmodell "Halten" noch dem Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" zugeordnet wurden. Ebenfalls in diese Kategorie zuzuordnen sind zu Handelszwecken gehaltene Derivate (einschließlich eingebetteter Derivate, die vom Basisvertrag getrennt wurden), die nicht als Sicherungsinstrumente in ein Hedge Accounting einbezogen sind, sowie Aktien oder verzinsliche Wertpapiere, die mit der Absicht der kurzfristigen Veräußerung erworben wurden. Gewinne oder Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden erfolgswirksam erfasst. Bei Eigenkapitalinstrumenten, bei denen keine Handelsabsicht vorliegt, wird die Anwendung der Fair Value OCI Option (Bewertung erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert) zwingend bei der Apleona Gruppe ausgeübt. Ausnahme bilden hierbei Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen, die trotz einer Klassifizierung als Eigenkapitalinstrument, aufgrund der Uneinbringlichkeit der Daten und aus Wesentlichkeitsgründen, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Nach der erstmaligen Bewertung werden Eigenkapitalinstrumenten, bei denen keine Handelsabsicht vorliegt, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei nicht realisierte Gewinne oder Verluste im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Zeitwertänderungen von Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden nicht erfolgswirksam erfasst, sondern bei Abgang in die Gewinnrücklage umgebucht. Dividenden werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfolgswirksam erfasst. Wertminderung finanzieller Vermögenswerte Nach IFRS 9 sind Verluste dann zu erfassen, wenn mit diesen auf Basis des Kreditrisikos zu rechnen ist (Expected Credit Loss). Bei Zugang werden alle Finanzinstrumente, die dem Modell unterliegen, grundsätzlich in Stufe 1 eingeordnet. Der zu erfassende Wertminderungsaufwand bemisst sich auf dieser Stufe nach dem sog. erwarteten 12-Monats-Verlust. Darunter ist der Barwert der Zahlungsausfälle zu verstehen, der sich aus möglichen Ausfallereignissen in den kommenden zwölf Monaten nach dem Stichtag ergibt. Hat sich das Kreditrisiko gegenüber dem Zugangszeitpunkt signifikant erhöht, erfolgt ein Transfer auf Stufe 2 des Wertminderungsmodells. Dies hat zur Folge, dass fortan eine Risikovorsorge in Höhe des Barwerts, der über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Verluste zu bilden ist. Als Indikator für eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos kann bspw. ein verschlechtertes Bonitätsrating des Schuldners gelten. Liegen objektive Hinweise auf eine Wertminderung vor (z.B. Insolvenzgefahr des Schuldners), ist der Vermögenswert schließlich in Stufe 3 einzuordnen. Die Ermittlung der zu erfassenden Risikoversorge ist dabei unverändert zu Stufe 2. Die Vereinnahmung von Zinserträgen im Rahmen der Effektivzinsmethode darf für diese Finanzinstrumente jedoch nur noch auf Basis des (wertgeminderten) Nettobuchwerts erfolgen. Uneinbringlichkeit einer Forderung ist bei Apleona mit einer Überfälligkeit der Forderungssumme von größer 360 Tagen definiert. Diese überfälligen Forderungen werden, sofern keine anderen Maßnahmen zur Einbringung der Forderung vollzogen werden, voll wertberichtigt (Stufe 3). Die Apleona Gruppe macht von dem in IFRS 9 verankerten Wahlrecht des vereinfachten Ansatzes für Forderungen aus Lieferung und Leistung, Vertragsvermögenswerte ohne signifikante Finanzierungskomponente und eventuell vorhandene Leasingforderungen Gebrauch, wonach diese Vermögenswerte bereits bei der erstmaligen Erfassung der Stufe 2 zugeordnet werden. Der ECL in Stufe 2 für den vereinfachten Ansatz wird in der Apleona Gruppe anhand von einer Altersstrukturmatrix hergeleitet (sog. provision matrix). Hierzu werden die Datenmeldungen der Altersstruktur der Forderungen aus Lieferung und Leistung sowie Vertragsvermögenswerte nach IFRS 15 der letzten drei Jahre herangezogen und eine Wahrscheinlichkeit, dass ein Vermögenswert von einer Zeitscheibe in die nächste wandert (bspw. von "nicht überfällig" auf "überfällig 1-30 Tage"), abgeleitet (sog. Migrationswahrscheinlichkeit). Diese Vorgehensweise wird auf alle Daten der Altersstruktur angewandt, sodass sich eine Migrationsmatrix ergibt. Alle Migrationswahrscheinlichkeiten pro Zeitscheibe (bspw. "überfällig 1-30 Tage") werden gemittelt, sodass sich eine durchschnittliche Migrationswahrscheinlichkeit für jede Zeitscheibe ergibt. Ausgehend von der durchschnittlichen Migrationswahrscheinlichkeit der letzten Zeitscheibe ("überfällig >360 Tage" abzüglich bereits erfasster EWBs) werden die durchschnittlichen Migrationswahrscheinlichkeiten der anderen Zeitscheiben mit dieser multipliziert, sodass für jede Zeitscheibe eine Ausfallrate entsteht. In diese ermittelten Ausfallraten sind noch zukunftsgerichtete Informationen einzubeziehen. Dies erfolgt durch die Einpreisung der Veränderung des CDS-spreads der 125 größten europäischen börsennotierten Unternehmen (Index: iTraxx Europe) auf die errechneten Ausfallraten pro Zeitscheibe. Für die Ermittlung der ECL-Quote werden Sicherheiten und erhaltene Anzahlungen vom Forderungsbestand abgezogen. Für die Ermittlung des ECLs der Stufe 1 auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden in der Apleona Gruppe Ratings für die wesentlichen Kreditinstitute eingeholt, bei denen der Großteil der Sichteinlagen liegt. Aus Wesentlichkeitsgründen wurde im Berichtsjahr sowie in der Vorperiode keine Risikovorsorge auf diese finanziellen Vermögenswerte gebildet. Sollte sich eine signifikante Verschlechterung der Ratings bei den zu Grunde liegenden Kreditinstituten vollziehen, würde ein ECL der Stufe 2 gebildet werden. Des Weiteren hat die Apleona Gruppe sonstige finanzielle, nicht derivative Vermögenswerte, die im Wesentlichen Darlehen an nicht konsolidierte Tochterunternehmen beinhalten. Für die Ermittlung des ECLs für diese finanziellen Vermögenswerte wendet die Apleona Gruppe die Ausnahme von der Stufenzuordnung für finanzielle Vermögenswerte mit niedrigem Kreditrisiko an und ordnet diese stets der Stufe 1 zu. Der ECL dieser finanziellen Vermögenswerte wird anhand des Ratings der Apleona Gruppe berechnet. Der erstmalige Ansatz nicht-derivativer finanzieller Vermögenswerte erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungstag. Derivative Finanzinstrumente werden erstmalig am Handelstag erfasst. Die finanziellen Verbindlichkeiten werden in folgende Kategorien unterteilt:
Finanzielle Verbindlichkeiten enthalten insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, derivative Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten. Der Großteil der finanziellen Verbindlichkeiten in der Apleona Gruppe sind zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Ausnahme würden hiervon nur derivative Verbindlichkeiten (derivatives Finanzinstrument mit negativem Zeitwert) bilden, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit ergeben sich gemäß der Effektivzinsmethode aus den historischen Anschaffungskosten abzüglich der vorgenommenen Tilgungen zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag sowie abzüglich etwaiger Abschreibungen und Wertminderungen beziehungsweise zuzüglich Zuschreibungen und Wertaufholungen. Bei kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten grundsätzlich dem Nennbetrag beziehungsweise dem Rückzahlungsbetrag. Die Zinseffekte aus der Anwendung der Effektivzinsmethode sowie Effekte aus der Währungsumrechnung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst. Der beizulegende Zeitwert ist der (Markt-)Preis, der bei der hypothetischen Übertragung eines bestimmten Vermögenswerts oder einer bestimmten Verbindlichkeit im Rahmen einer ordentlichen (Markt-)Transaktion auf dem jeweiligen zugänglichen Hauptmarkt oder vorteilhaftesten Markt zwischen Marktteilnehmern im Zeitpunkt der Bewertung erzielt werden könnte. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ist jeweils die Bewertungsmethode anzuwenden, welche am besten den gegebenen Umständen entspricht, und welche möglichst viele objektive beziehungsweise beobachtbare Informationen verwendet. Je nach Art der zu bewertenden Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sind dies die Marktpreis-Methode (zum Beispiel bei gehandelten Finanz-instrumenten), die Wiederbeschaffungspreis-Methode (zum Beispiel bei Sachanlagen) oder Discounted-Cash-Flow-Verfahren (zum Beispiel OTC-Derivate und Anteile an nicht börsennotierten Gesellschaften). Bei derivativen Finanzinstrumenten, die in einem Sicherungszusammenhang stehen, wird die Bilanzierung von Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts durch die Art der Sicherungsbeziehung bestimmt. Das Ziel der Sicherung durch einen Fair-Value-Hedge ist der Ausgleich der Marktwertänderungen von bilanzierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten oder von bilanzunwirksamen festen Verpflichtungen durch gegenläufige Marktwertänderungen des Sicherungsgeschäfts. Dabei erfolgt eine Anpassung der Buchwerte der abgesicherten Grundgeschäfte an Marktwertänderungen, soweit diese aus den abgesicherten Risikofaktoren resultieren. Die Marktwertänderungen der Sicherungsgeschäfte sowie die Buchwertanpassungen der abgesicherten Grundgeschäfte werden ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ein Cashflow-Hedge dient der Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen aus bilanzierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten oder aus festen Verpflichtungen und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden geplanten Transaktionen. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats werden zunächst erfolgsneutral, unter Berücksichtigung latenter Steuern, im Eigenkapital (Rücklage aus Sicherungsgeschäften) erfasst und erst bei Realisierung des abgesicherten Grundgeschäfts erfolgswirksam. Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen werden - soweit die Anwendungsvoraussetzungen erfüllt sind - gemäß IFRS 15 als zeitraumbezogene Umsatzerlöse erfasst. Die Umsatzrealisierung erfolgt dabei anhand der Ermittlung des Fertigstellungsgrades je nach Zweckmäßigkeit auf der Basis der Relation der am Stichtag erreichten Leistung zu der insgesamt geschuldeten Leistung oder entsprechend dem Verhältnis der bereits angefallenen Kosten zu den geschätzten Gesamtauftragskosten. Soweit das Ergebnis aus Fertigungsaufträgen nicht verlässlich geschätzt werden kann, werden Umsatzerlöse in Höhe der angefallenen und wahrscheinlich einbringbaren Auftragskosten erfasst. Der Großteil der Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Facility Managements sowie im Bereich des technischen, infrastrukturellen und kaufmännischen Managements von Immobilien, Anlagen und Produktionsstätten wird ebenfalls zeitraumbezogen erfasst. Die Verträge umfassen Dienstleistungen, die weitestgehend voneinander unabhängig sind und über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg erbracht werden. Der Rhythmus der Leistungserbringung der einzelnen Dienstleistungen kann dabei zum Teil unterschiedlich (ständig, zu festgelegten Zeitpunkten, saisonal etc.) sein. Die Hauptleistungsverpflichtungen aus dem Dienstleistungsgeschäft der Apleona Gruppe werden regelmäßig (zumeist täglich) erbracht und monatlich pro rata vom Kunden vergütet. Da ein ständiger Kundennutzen durch die Leistungserbringung dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, wird die monatliche Vergütung aus den Hauptleistungsverpflichtungen als Umsatzerlös realisiert. Sollten in der monatlichen Vergütung Bestandteile enthalten sein, die auf Leistungsverpflichtungen entfallen, die nicht regelmäßig erfolgen (bspw. Wartungen oder ähnliche Instandhaltungen), werden diese Bestandteile der monatlichen Vergütung als Vertragsverbindlichkeiten bzw. Rückstellungen abgegrenzt. Erst nach Erfüllung solch einer Leistungsverpflichtung erfolgt die Auflösung der Vertragsverbindlichkeit oder der abgegrenzten Kosten. Ebenso wird mit etwaigen Gewährleistungsrisiken, die aus den Verträgen entstehen, verfahren. Soweit für Verträge, die zu einer zeitraumbezogenen Erfassung von Umsätzen führen, Leistungen erbracht wurden, die den Betrag der dafür gestellten Rechnungen bzw. erhaltenen (Abschlags-)-zahlungen übersteigen, erfolgt der Ausweis innerhalb des Postens Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als Kundenvertragsvermögenswert. Ist der Betrag der erhaltenen Zahlungen aus gestellten (Abschlags-)-rechnungen höher als die erbrachte Leistung, erfolgt der Ausweis innerhalb der Kundenvertragsverbindlichkeiten. Für Fertigungsaufträge entspricht der Ausweis des Kundenvertragsvermögenswerts dem Saldo der erbrachten Leistungen, der die gestellten Abschlagsrechnungen abzüglich auf das Projekt entfallende erhaltene Anzahlungen übersteigt. Sobald drohende Verluste entstehen, werden diese in voller Höhe berücksichtigt. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern bzw. für einmalige nicht wiederkehrende Erbringungen von Dienstleistungen werden erfasst, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diese erlangt. Dies ist grundsätzlich dann gegeben, wenn der Kunde Besitz an den Gütern erhält oder den Nutzen aus der Dienstleistung ziehen kann. Forderungen aus Lieferungen und Leistung werden dann angesetzt, wenn die Apleona Gruppe einen unbedingten Anspruch auf Gegenleistung hat. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Fälligkeit (bspw. einer Zahlung) automatisch durch Zeitablauf eintritt. Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Entwicklungskosten werden nur dann aufwandswirksam erfasst, wenn die Voraussetzungen für eine Aktivierung gemäß IAS 38.57 nicht erfüllt werden. In der Berichtsperiode wurden Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in nur unwesentlicher Höhe erfasst. 2.4 Beurteilungen und Schätzungen Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist es zu einem gewissen Grad erforderlich, Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf den Ansatz und die Bewertung in der Bilanz beziehungsweise der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns sowie auf die Eventualverbindlichkeiten der Berichtsperiode ausgewirkt haben. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf den jeweils aktuell verfügbaren Kenntnissen basieren. Durch von den Annahmen abweichende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Bewertung folgender Sachverhalte:
2.5 Konsolidierungsgrundsätze Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem Konzernanteil am neu bewerteten Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile oder der erstmaligen Konsolidierung. Die ansatzfähigen Vermögenswerte, Schulden und Eventualverpflichtungen der Tochterunternehmen werden dabei unabhängig von der Höhe des Minderheitenanteils mit ihren vollen beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Sofern die beizulegenden Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt des Unternehmenszusammenschlusses bis zum Zeitpunkt der erstmaligen Bilanzierung nur provisorisch bestimmt werden können, wird der Unternehmenszusammenschluss mit diesen vorläufig ermittelten Werten bilanziert. Die Fertigstellung der erstmaligen Bilanzierung erfolgt in Übereinstimmung mit IFRS 3.45 unter Berücksichtigung des Bewertungszeitraumes von zwölf Monaten ab Erwerbszeitpunkt. Innerhalb dieses Bewertungszeitraumes werden alle erforderlichen Anpassungen an den ermittelten beizulegenden Zeitwerten gegen den vorläufig ermittelten Unterschiedsbetrag gebucht. Bei jedem Erwerb besteht ein gesondert ausübbares Wahlrecht, ob die Anteile fremder Gesellschafter zum beizulegenden Zeitwert oder zum anteiligen Nettovermögen bewertet werden. Grundsätzlich erfolgt die Darstellung eines Minderheitenanteils im Konzern auf Basis des anteiligen Nettovermögens. Anschaffungsnebenkosten des Erwerbs werden aufwandswirksam erfasst. Bei stufenweisen Erwerben werden bereits gehaltene Anteile erfolgswirksam neu bewertet. Bedingte Kaufpreisverpflichtungen werden zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und in Folgeperioden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei der Erstkonsolidierung entstehende aktive Unterschiedsbeträge (Geschäfts- oder Firmenwerte) werden aktiviert und entsprechend IAS 36 jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairmenttest) unterzogen. Negative Unterschiedsbeträge werden unmittelbar nach dem Erwerb ertragswirksam aufgelöst. Bei Entkonsolidierungen werden die Restbuchwerte der aktiven Unterschiedsbeträge bei der Berechnung des Abgangsergebnisses berücksichtigt. Veränderungen der Beteiligungsquote, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Transaktionen zwischen Anteilseignern erfolgsneutral behandelt. Diese Transaktionen führen weder zu einem Ansatz von Geschäfts- oder Firmenwert noch zur Realisierung von Veräußerungserfolgen. Bei Anteilsverkäufen, die zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden die verbleibenden Anteile erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und die im Eigenkapital in Bezug auf die Beteiligung erfassten kumulierten sonstigen Ergebnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung oder, soweit es sich um versicherungsmathematische Gewinne/Verluste handelt, in den Gewinnrücklagen erfasst. Verluste, die auf die nicht-beherrschenden Anteile entfallen, werden diesen in voller Höhe zugerechnet, auch wenn hieraus ein negativer Buchwert resultiert. Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten zuzüglich der anteiligen Änderungen des Nettovermögens bewertet, wobei ein bilanzierter Geschäfts- oder Firmenwert im Beteiligungsansatz ausgewiesen wird. Bei Verlust des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung werden die verbleibenden Anteile ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Forderungen, Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträge zwischen konsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet. Das Anlagevermögen sowie die Vorräte aus Konzernleistungen sind um Zwischenergebnisse bereinigt. Latente Steuern aus ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgängen werden abgegrenzt. 2.6 Währungsumrechnung Die in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochtergesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung gemäß IAS 21 in die Berichtswährung des Konzerns (Euro) umgerechnet. Die funktionale Währung ausländischer Gesellschaften wird hierbei durch das wirtschaftliche Umfeld, in dem sie hauptsächlich operieren, bestimmt. Im Konzernabschluss werden Vermögenswerte und Schulden der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse mit dem Mittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Die Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Aufwendungen und Erträge erfolgt zum Jahresdurchschnittskurs. Der Unterschiedsbetrag gegenüber der Umrechnung zum Stichtagskurs wird im Eigenkapital gesondert ausgewiesen. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit den jeweilig relevanten Fremdwährungskursen zum Transaktionszeitpunkt umgerechnet. Der Währungsumrechnung wurden folgende Wechselkurse zugrunde gelegt:
3 Konsolidierungskreis 3.1 Veränderungen des Konsolidierungskreises und Einbeziehung In den Konzernabschluss sind außer der Apleona Group GmbH 37 (Vorjahr: 40) inländische Unternehmen und 40 (Vorjahr: 37) Unternehmen mit Sitz im Ausland einbezogen. Drei inländische (Vorjahr: 3) und 8 (Vorjahr: 11) ausländische Gesellschaften wurden nicht in dem Konsolidierungskreis berücksichtigt, da sie als unwesentlich eingestuft wurden. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit werden quantitative und qualitative Kriterien herangezogen. Im Berichtsjahr sind durch Zukäufe 6 Gesellschaften neu in den Konsolidierungskreis aufgenommen worden. Durch Verschmelzungen sind 5 (Vorjahr: 1) Gesellschaften und durch Veräußerung eine Gesellschaft aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden. Daneben wurden 13 (Vorjahr: 13) inländische und 2 (Vorjahr: 2) ausländische Unternehmen nach der Equity-Methode bilanziert. Grundsätzlich werden alle Tochterunternehmen vollkonsolidiert; ausgenommen sind insbesondere inaktive Gesellschaften wie Vorratsgesellschaften und Gesellschaften in Liquidation. Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, die von der Apleona Group GmbH unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden. Beherrschung besteht, wenn Apleona die Verfügungsgewalt über ein Beteiligungsunternehmen besitzt, schwankenden Renditen aus dem Engagement in das Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist beziehungsweise Anrechte auf diese besitzt, sowie die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Apleona über mehr als die Hälfte der Stimmrechte einer Gesellschaft verfügt, oder wenn Apleona ausnahmsweise auf andere Art und Weise die Möglichkeit besitzt, aufgrund vertraglicher Vereinbarungen oder ähnlichem Verfügungsgewalt über ein Unternehmen zur Beeinflussung der Apleona zustehenden Rückflüsse auszuüben. Assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern durch Mitwirkung an der Finanz- und Geschäftspolitik maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung ausüben kann. Maßgeblicher Einfluss wird grundsätzlich angenommen, wenn Apleona einen Stimmrechtsanteil von 20% oder mehr hält. Gemeinschaftsunternehmen werden ebenfalls nach der Equity-Methode bilanziert. Ein Gemeinschaftsunternehmen liegt vor, wenn die Gesellschafter vertraglich vereinbaren, das Unternehmen gemeinschaftlich zu führen, und die Gesellschafter Rechte am Nettovermögen des Unternehmens besitzen. Die Angaben nach § 313 Abs. 2 HGB sind in der Aufstellung des Anteilsbesitzes zusammengefasst. Hierin enthalten ist auch eine abschließende Aufzählung aller Tochterunternehmen, die von der Offenlegungserleichterung gemäß § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen. Zum Stichtag bestanden für den Konzern, bezogen auf das Eigenkapital, keine wesentlichen Anteile anderer Gesellschafter. Der Aufstellung des Anteilsbesitzes ist zu entnehmen, bei welchen Tochterunternehmen Anteile anderer Gesellschafter bestanden. Des Weiteren bestanden keine erheblichen Beschränkungen des Konzerns bezüglich des Zugangs zu beziehungsweise der Nutzung von Vermögenswerten von Tochterunternehmen. Nachstehend ist die Zusammensetzung der Apleona Gruppe aufgeführt:
3.2 Akquisitionen Im Berichtsjahr ergaben sich nachstehende Akquisitionen aus Unternehmenszusammenschlüssen:
Übertragene Gegenleistung Der beizulegende Zeitwert der gesamten übertragenen Gegenleistung dieser vier Akquisitionen zum Erwerbszeitpunkt beträgt EUR 117,8 Mio. und setzt sich wie folgt zusammen:
In der Kapitalflussrechnung wird der Kaufpreis mit den im Rahmen der Akquisition erworbenen Zahlungsmitteln in Höhe von EUR 31,8 Mio. saldiert dargestellt. Die erwerbsbezogenen Kosten beliefen sich auf EUR 2,4 Mio. Sie wurden von der übertragenen Gegenleistung ausgenommen, als Aufwand des Geschäftsjahres erfasst und innerhalb der Verwaltungskosten und der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Erworbene Vermögenswerte und Schulden, die zum Erwerbszeitpunkt angesetzt wurden Die für die Erstkonsolidierung verwendete Kaufpreisallokation ist für den Erwerb der Siemens Gebäudetechnik & -Services G.m.b.H. final, da sich auch aus heutiger Sicht bis zum Aufstellungszeitpunkt keine Erkenntnisse ergeben haben, die noch zu einer nachträglichen Anpassung innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb führen können und gemäß IFRS 3.45 erfolgsneutral gegen den ermittelten Geschäfts- oder Firmenwert zu erfassen wären. Für alle anderen Akquisitionen ist aufgrund der Nähe zum Abschlusszeitpunkt die Kaufpreisallokation als vorläufig zu betrachten. Die erstmalige Bilanzierung der erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt erfolgt auf Basis folgender Werte:
Die im Rahmen der Kaufpreisallokation identifizierten ansetzbaren immateriellen Vermögenswerte in Höhe von EUR 42,8 Mio. setzen sich zusammen aus EUR 28,3 Mio. für Kundenbeziehungen sowie EUR 14,5 Mio. für den Auftragsbestand. Zur Bewertung der Kundenbeziehungen und Auftragsbestände wurde die multi-period excess earnings - Methode herangezogen. Die erworbenen Forderungen, welche im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren, besitzen einen beizulegenden Zeitwert von EUR 21,6 Mio. und einen Bruttovertragswert in Höhe von EUR 21,7 Mio. Die im Erwerbszeitpunkt vorgenommene beste Schätzung der vertraglichen Zahlungsströme, deren Einbringlichkeit nicht erwartet wird, beläuft sich auf EUR 0,1 Mio. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Aufgrund des Einbezugs der Call-/Putoptionen in die Kaufpreisbilanzierung werden aus den Erwerben keine Anteile nicht beherrschender Gesellschafter ausgewiesen. Mit dem Erwerb entstandener Geschäfts- oder Firmenwert Aus den Erwerben sind Geschäfts- oder Firmenwerte entstanden, die die Kosten des Zusammenschlusses, die Vorteile aus Umsatzwachstum, künftigen Marktentwicklungen und die bestehende Arbeitskraft berücksichtigen. Diese Vorteile werden nicht getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt, da sie den Ansatzvorschriften immaterieller Vermögenswerte nicht genügen. Eine Aufstellung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ist Abschnitt 6.1.1 zu entnehmen. Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde wie folgt ermittelt:
Es wird für keinen aus diesen Erwerben resultierenden Geschäfts- oder Firmenwert eine steuerliche Abzugsfähigkeit erwartet. Auswirkungen des Erwerbs auf die Ergebnisse des Konzerns Die neu erworbenen Gesellschaften haben mit EUR 50,3 Mio. zum Umsatz und mit EUR 0,6 Mio. zum Konzernergebnis beigetragen. Wären die Unternehmenszusammenschlüsse zum 01. Januar 2022 erfolgt, hätte der Konzernumsatz EUR 2.347 Mio. und das Ergebnis nach Steuern EUR 18 Mio. betragen. Außerhalb dieser Unternehmenszusammenschlüsse wurden im Berichtsjahr mit Wirkung zum 02. Januar 2022 49% der Geschäftsanteile an der DP DHL Facility Management Deutschland GmbH (vormals CSG.TS GmbH) zum Kaufpreis von EUR 7,6 Mio. für das Geschäftsfeld Facility Management DACH erworben. Auswirkung der Akquisition der Apleona Gruppe in 2021 In der Vorperiode, mit Wirkung zum 30. April 2021, wurden durch die Tochtergesellschaft Apleona Holding GmbH 100% der Anteile der damaligen Apleona Group GmbH, An der Gehespitz 50, D-63263 Neu-Isenburg, gegen einen Kaufpreis von EUR 990,6 Mio. erworben. Dadurch wurden sämtliche im Konzern vorhandenen Gesellschaften außer der heutigen Apleona Group GmbH und der Apleona Holding GmbH erworben. Ziel des Erwerbs ist die erfolgreiche Weiterveräußerung der Apleona Gruppe in einem mittelfristigen Zeithorizont. Übertragene Gegenleistung Der beizulegende Zeitwert der gesamten übertragenen Gegenleistung zum Erwerbszeitpunkt betrug EUR 990,6 Mio. und setzte sich wie folgt zusammen: Basiskaufpreis EUR 987,2 Mio. (durch Zahlungsmittel ausgeglichen) Earn Out Kaufpreisverpflichtung EUR 3,4 Mio. (fällig in Folgejahren) Die erwerbsbezogenen Kosten beliefen sich auf EUR 21,6 Mio. Sie wurden von der übertragenen Gegenleistung ausgenommen, als Aufwand des Geschäftsjahres 2021 erfasst und innerhalb der Verwaltungskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Erworbene Vermögenswerte und Schulden, die zum Erwerbszeitpunkt angesetzt wurden Die erstmalige Bilanzierung der erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum Erwerbszeitpunkt erfolgte auf Basis folgender Werte:
Die im Rahmen der Kaufpreisallokation identifizierten ansetzbaren immateriellen Vermögenswerte in Höhe von EUR 841 Mio. setzten sich zusammen aus EUR 630 Mio. für Kundenbeziehungen, EUR 147 Mio. für den Auftragsbestand sowie EUR 64 Mio. für die Marke Apleona. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter Die nicht beherrschenden Anteile wurden zum Erwerbszeitpunkt in Höhe von EUR 3,1 Mio. bilanziert. Die Bewertung erfolgte auf Basis des entsprechenden Anteils der bestehenden Eigentumsinstrumente an den für das identifizierbare Nettovermögen der erworbenen Unternehmensgruppe angesetzten Beträgen. Mit dem Erwerb entstandener Geschäfts- oder Firmenwert Aus dem Erwerb ist ein Geschäfts- oder Firmenwert entstanden, der die Kosten des Zusammenschlusses, die Vorteile aus Umsatzwachstum, künftigen Marktentwicklungen und die bestehende Arbeitskraft berücksichtigte. Diese Vorteile wurden nicht getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt, da sie den Ansatzvorschriften immaterieller Vermögenswerte nicht genügen. Eine Aufteilung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ist den Vorjahreszahlen des Abschnitts 6.1.1 zu entnehmen. Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde wie folgt ermittelt:
Es wurde für keinen aus diesen Erwerben resultierenden Geschäfts- oder Firmenwert eine steuerliche Abzugsfähigkeit erwartet. 3.3 Desinvestitionen In der Berichtsperiode 2022 wurde eine zuvor vollkonsolidierte Tochtergesellschaft sowie ein at-equity bilanziertes Unternehmen veräußert. Beide Gesellschaften waren von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Apleona Gruppe. Wesentliche Effekte haben sich weder für die Bilanz noch für die Gewinn- und Verlustrechnung ergeben. Im Vorjahr wurden die von Apleona gehaltenen 49% Anteile an dem assoziierten Unternehmen CSG GmbH an den Mitgesellschafter veräußert. Der sich aus der Transaktion ergebende Veräußerungsgewinn war in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten (siehe auch Abschnitt 5.2). 4 Nicht fortzuführende Aktivitäten und Veräußerungsgruppen 4.1 Ergebnis aus nicht fortzuführenden Aktivitäten Im Geschäftsjahr 2022 wie auch in der Vorperiode ergaben sich keine Ereignisse, über die in diesem Abschnitt zu berichten wäre. 4.2 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten Für das Geschäftsjahr 2022 wie auch in der Vorperiode erfolgt kein Ausweis von zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte oder zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten. 5 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Wie bereits in Abschnitt 1 ausgeführt, erfolgt die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung für die Vorperiode im Wesentlichen für den Zeitraum vom 01. Mai bis 31. Dezember 2021, da der Konzern zum 01. Mai 2021 seine operative Tätigkeit aufgenommen hat. Daraus folgt, dass dem Zwölfmonatszeitraum 2022 eine lediglich achtmonatige Periode in 2021 gegenübersteht, was einen Vergleich mit dem Vorjahr nur eingeschränkt zulässt. 5.1 Umsatzerlöse Umsatzerlöse umfassen bei der Apleona Gruppe zum wesentlichen Teil die Erbringung von Dienstleistungen, vermindert um direkte Erlösschmälerungen wie kundenbezogene Rabatte, Rückvergütungen und übrige Entgelte. Umsatzerlöse werden erfasst, sobald die Dienstleistung erbracht wurde. Zu den detaillierten Schemata der Erfassung von Umsatzerlösen bei der Apleona Gruppe wird auf Abschnitt 2.3 verwiesen. Die Umsatzerlöse umfassen den Gegenwert, den die Apleona Gruppe für die Erbringung von Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Dabei muss es wahrscheinlich sein, dass keine wesentliche Korrektur der kumulativ erfassten Umsatzerlöse stattfindet. Folgende Umsatzerlöse wurden für das Berichtsjahr 2022 und in der Vorperiode erfasst:
In den verschiedenen Geschäftsbereichen der Apleona Gruppe sind branchenübliche Zahlungsziele vereinbart, die je nach Kunden und Auftrag auch variieren können. Die Apleona Gruppe hat keine Verträge mit Kunden, in denen wesentliche Finanzierungskomponenten enthalten sind. Die zeitpunktbezogenen Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen Catering-Leistungen. Die in den Verträgen mit Kunden gegebenenfalls enthaltenen Vereinbarungen zu Gewährleistungsverpflichtungen stellen im Wesentlichen keine separaten Leistungsverpflichtungen dar. Hieraus resultierende Verpflichtungen werden gemäß IAS 37 als Rückstellungen erfasst. Die Entwicklung der Gewährleitungsverpflichtungen ist in Abschnitt 6.10 dargestellt. Für Informationen zu Schlusssalden sowie Wertminderungen auf Forderungen aus Verträgen mit Kunden sowie der Kundenvertragsvermögenswerten wird auf die Berichterstattung zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Abschnitt 6.6 verwiesen. In der Position Kundenvertragsvermögenswert sind im Geschäftsjahr 2022 sowie in der Vorperiode keine außerplanmäßigen Abschreibungen enthalten. Nachstehende Tabelle zeigt die etwaig verbleibenden Transaktionspreise, die für bereits vertraglich vereinbarte zukünftige Leistungsverpflichtungen noch erwirtschaftet werden:
Im aktuellen Berichtsjahr 2022 wurden EUR -16,1 Mio. Erlösschmälerungen aus in Vorperioden erfassten Umsätzen gebucht. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 2022 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 91,2 Mio. aus in den Vorperioden erfassten Kundenvertragsverbindlichkeiten realisiert. 5.2 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in der Berichtsperiode 2022 setzen sich wie folgt zusammen:
Die Erträge aus Beteiligungen der Vorperiode ergaben sich im Wesentlichen aus dem Verkauf der Minderheitsbeteiligung an der CSG GmbH, Bonn. 5.3 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Berichtsperiode 2022 setzen sich wie folgt zusammen:
Die übrigen Aufwendungen der Berichtsperiode 2022 sowie der Vorperiode beinhalten im wesentlichen Restrukturierungsaufwendungen im Zusammenhang mit dem nach dem Erwerb aufgesetzten Value Creation Plan (VCP). Darüber hinaus sind in dieser Position Anschaffungsnebenkosten aus Unternehmenserwerben enthalten. 5.4 Personalaufwand und durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter Der Personalaufwand sowie die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter können nachfolgender Tabelle entnommen werden:
5.5 Abschreibungen und Wertminderungen Auf immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen wurden planmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 78,2 Mio. (Vorjahr: 50,4) vorgenommen. Diese sind in den Umsatzkosten ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen auf übrige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen belaufen sich auf EUR 14,8 Mio. (Vorjahr: 9,0) und teilen sich wie folgt auf:
Für die Abschreibung auf Nutzungsrechte im Sinne des IFRS 16 sind in der aktuellen Berichtsperiode Aufwendungen in Höhe von EUR 29,1 Mio. (Vorjahr: 15,0) angefallen. Eine Entwicklung der Nutzungsrechte innerhalb des aktuellen Geschäftsjahres erfolgt in Abschnitt 6.1.3 dieses Konzernanhangs. In der aktuellen Berichtsperiode ergaben sich keine Wertminderungen auf Beteiligungen. 5.6 Zins- und übriges Finanzergebnis Das Zins- und übrige Finanzergebnis umfasst folgende Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung:
Die Zinserträge beinhalten im Wesentlichen (EUR 32,5 Mio.; Vorjahr: 6,3) Erträge aus der fair-value-Bewertung der abgespaltenen Derivate, die sich aus den im Rahmen des Erwerbsprozesses aufgenommenen Darlehens ergeben. Zu weitergehenden Ausführungen verweisen wir auf Abschnitt 6.11 sowie 6.15 dieses Konzernanhangs. Der Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten beinhaltet für die Berichtsperiode die Aufzinsungsbeträge der passivierten Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16. Die laufenden Zinsaufwendungen entfallen im Wesentlichen auf Finanzschulden mit variablen Zinssätzen (EUR 36,2 Mio.) sowie Avalprovisionen in Höhe von EUR 6,3 Mio. (Vorjahr: 3,9). Außerdem ist dort auch die Aufzinsung des Barwertes der Konsortialkredite nach der Effektivzinsmethode in Höhe von EUR 6,5 Mio. (Vorjahr: 4,2) enthalten. Zur Entwicklung des Konsortialkredites im aktuellen Berichtsjahr wird auf Abschnitt 6.11 dieses Anhangs verwiesen. 5.7 Ertragsteuern Als Ertragsteuern sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Der Berechnung liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen beziehungsweise verabschiedeten gesetzlichen Regelungen.
Die latenten Steuern enthalten latente Steuererträge aus Bewertungsunterschieden in Höhe von TEUR 9.620 (Vorjahr: 1.598) und einen Aufwand aus der Wertberichtigung von aktivierten Verlustvorträgen TEUR -50 (Vorjahr Aufwand aus Wertberichtigung von aktivierten Verlust-/Zinsvorträgen: -9.430). Der sich bei Anwendung des Konzernsteuersatzes ergebende theoretische Steueraufwand lässt sich zum ausgewiesenen Steueraufwand wie folgt überleiten:
Der verwendete durchschnittliche Konzernsteuersatz beläuft sich auf 31,0%, bestehend im Wesentlichen aus der inländischen Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von 15% und dem Solidaritätszuschlag, der in Höhe von 5,5% auf die Körperschaftsteuer erhoben wird, sowie der Gewerbeertragsteuer mit einem durchschnittlichen Hebesatz von 431,4%. Die aktiven und passiven latenten Steuern verteilen sich auf folgende Bilanzpositionen:
Die passiven latenten Steuern auf langfristige Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen in Höhe von EUR 205 Mio. (Vorjahr: 218). Zum Stichtag sind passive latente Steuern in Höhe von EUR 12 Mio. (Vorjahr: 2), erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet, die fast ausschließlich aus der Bewertung von Pensionsverpflichtungen gemäß IAS 19 resultieren. Aktive latente Steuern werden nur insoweit angesetzt, als die Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist, d. h. soweit die Unternehmensplanung innerhalb von fünf Jahren Gewinne (unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften) ausweist, durch welche die temporären Differenzen sowie die Verlust- und Zinsvorträge realisiert werden können, oder soweit passive latente Steuern vorliegen. Aktive latente Steuern in Höhe von EUR 3,1 Mio. auf im Geschäftsjahr neu entstandene Zinsvorträge des Organträgers Apleona Holding GmbH können mangels Nutzbarkeit in den nächsten 5 Jahre nicht aktiviert werden. Weiterhin bestehen noch wertberichtigte latente Steuern aus Zinsvorträgen der Vorjahre von insgesamt EUR 13,1 Mio. Es werden im Berichtsjahr insgesamt aktive latente Steuern auf Verlustvorträge außerhalb des Organkreises in Höhe von EUR 0,7 Mio. (Vorjahr: 0,8) ausgewiesen. Verlustvorträge, für die keine aktive Steuerlatenz angesetzt wurde, betreffen neun (Vorjahr: zehn) ausländische Gesellschaften und betragen EUR 36,5 Mio. (Vorjahr: 37,2). Davon verfallen EUR 25,7 Mio. (Vorjahr: 26,0) in den nächsten zehn Jahren. Der Restbetrag ist zeitlich unbegrenzt nutzbar. Zum Bilanzstichtag waren bei Gesellschaften, die in der Berichts- bzw. Vorperiode Verluste erzielt haben, auf Basis von anhand der Unternehmensplanung künftig erwarteter steuerlicher Gewinne Überhänge aktiver über passive latente Steuern i.S.v. IAS 12.82 in Höhe von EUR 2,9 Mio. (Vorjahr: 2,0) aktiviert. Für mögliche Steuerzahlungen auf künftige Ausschüttungen von thesaurierten Gewinnen der Tochtergesellschaften in Höhe von EUR 61,6 Mio. (Vorjahr: 58,9) wurden keine passiven latenten Steuern gebildet, da diese Gewinne langfristig zur Finanzierung der jeweiligen Tochtergesellschaft erforderlich sind bzw. die geplanten Ausschüttungen steuerfrei vereinnahmt werden können. Für Risiken aus Steuerpositionen, die zum Zeitpunkt der Berechnung von Steuererstattungsansprüchen und -verbindlichkeiten noch nicht veranlagt waren, wurden Rückstellungen in ausreichender Höhe gebildet. Die Steuerpositionen werden auf der Grundlage der wahrscheinlichsten Auslegung der Steuerregelungen bestimmt. 6 Erläuterungen zur Bilanz 6.1 Immaterielle Vermögenswerte Das immaterielle Vermögen des Konzerns unterteilt sich im aktuellen Berichtsjahr wie folgt:
In der Vorperiode ergaben sich die nachstehenden Werte:
Die Entwicklung der Leasingverhältnisse, kategorisiert nach zugrundeliegenden Vertragsgegen-ständen, erfolgt in Abschnitt 6.1.3 dieses Anhangs. 6.1.1 Geschäfts- oder Firmenwerte Die Veränderung im Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich durch die Konsolidierungskreisänderung. Im Rahmen der Kaufpreisallokation für die Erwerbe der in Abschnitt 3.2 akquirierten Unternehmen wurde ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von EUR 79 Mio. aktiviert. Für die jährliche Überprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte auf Wertminderung gemäß IAS 36 werden diese Geschäfts- oder Firmenwerte den betreffenden Divisionen als zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units bzw. CGU) zugeordnet. Die Verteilung der Geschäfts- oder Firmenwerte auf die einzelnen Divisionen erfolgt wie in der nachstehenden Tabelle aufgezeigt:
Die Firmenwerte werden in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich) einem Wertminderungstest unterzogen. Zu der jährlichen Überprüfung auf Wertminderung ist zusätzlich eine Überprüfung durchzuführen, sobald Hinweise auf eine Wertminderung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorliegen (ein sogenannter triggering event). Die Wertminderungsprüfung der erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt anhand des Nutzungswertes und somit auf Basis der prognostizierten Cashflows der CGUs. Dieser Ermittlung werden aktuelle, von der Unternehmensführung genehmigte Planungsrechnungen über einen Dreijahreszeitraum zugrunde gelegt, deren Planungen auf bestehenden Verträgen und externen Benchmarks, Erfahrungen der Vergangenheit sowie der bestmöglichen Einschätzung durch die Unternehmensführung zur künftigen wirtschaftlichen Entwicklung beruhen. Dabei werden Marktannahmen, wie beispielsweise die Entwicklung des Zinsniveaus und der Wechselkurse, anhand externer makroökonomischer und industriespezifischer Quellen in den relevanten Märkten berücksichtigt. Die größte CGU stellt das Geschäftsfeld Facility Management DACH (FM DACH) dar. In dieser CGU eingeschlossen sind die Bereiche des Facility Managements in Deutschland, Österreich und der Schweiz, sowie das Real Estate Management-Geschäft. Für dieses Geschäftsfeld sehen wir in den kommenden Jahren eine starke Nachfrage nach komplexen länderübergreifenden FM-Dienstleistungen und einer Ausweitung des Geschäfts. Den bestehenden Herausforderungen Kostensteigerungen und Personalbedarf wird mit bereits eingeleiteten Digitalisierungs- und Effizienzsteigerungsprogrammen sowie der Ausweitung der Personal-Recruiting-Aktivitäten entgegengewirkt. Alle bereits begonnenen wie auch geplanten Maßnahmen sind aus unserer Sicht dazu geeignet, Kostensteigerungen und dem wachsenden Personalbedarf entgegenzuwirken und führen in der Planung zu signifikant höheren Ergebniserwartungen für künftige Perioden. Dazu passt auch die strategische Ausrichtung, den Bereich Real Estate Management in den Bereich FM DACH zu integrieren, um zukünftig der Nachfrage der Kunden zur Abdeckung eines größeren Dienstleistungsspektrums noch besser nachkommen zu können. Auch in der Berichtsperiode 2022 wurden für den Bereich FM DACH Akquisitionen abgeschlossen (siehe Abschnitt 3.2), die zur Erweiterung der Präsenz am Markt beitragen. Für die CGU Facility Management International (FMI) gehen wir in den kommenden Jahren ebenfalls von einem starken Wachstum - insbesondere getrieben durch die immer stärker wachsende Nachfrage von länderübergreifenden FM Dienstleistungen - aus. Auch für diese CGU wurden bereits in der Vergangenheit Digitalisierungs- und Effizienzsteigerungsprogramme gestartet, die aus Sicht der Gruppe dazu geeignet sind, den Kostensteigerungen entgegenzuwirken und in kommenden Perioden zu einem starken Wachstum beizutragen. Auch die CGU FMI wurde in der Berichtsperiode 2022 durch Akquisitionen (siehe Abschnitt 3.2) weiter verstärkt. Im Geschäftsfeld Add-On-Services rechnen wir mit einer stabilen Nachfrage an Ausbau- und Installationsarbeiten sowohl im Bereich Umbau vorhandener Gebäude als auch im Neubaubereich, die sich in einer positiven Geschäftsentwicklung mit gleichmäßigem Wachstum niederschlägt. Den Werten der Umsatzerlöse für den dreijährigen Planungszeitraum der Cash Generating Units liegen durchschnittliche jährliche Wachstumsraten zwischen 6,1% und 11,5% zugrunde. Für den Zeitraum nach der Detailplanung werden Cashflows angesetzt, bei denen ein künftiges Wachstum nur in Form von erwarteten inflationsbedingten Preissteigerungen berücksichtigt werden und ein organisches Wachstum unberücksichtigt bleibt. Die aus den langfristigen Verträgen oder Erwartungen an die Geschäftsentwicklung ermittelten prognostizierten Zahlungen werden zur Ermittlung der jeweiligen Nutzungswerte mit einem risikogewichteten Zinssatz (WACC) auf den jeweiligen Stichtag diskontiert. Diese so ermittelten Zahlungszuflüsse werden mit den Buchwerten (inklusive allokierten Geschäfts- oder Firmenwerte) der entsprechenden CGU verglichen und führen bei Buchwerten, die über den ermittelten Nutzungswerten liegen, zu einem Impairment (außerplanmäßige Abschreibung). Die ermittelten risikogewichteten Zinssätze vor Steuern (WACC) der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Die für den Zeitraum nach der Detailplanung angewandten langfristigen Wachstumsabschläge auf den WACC der einzelnen CGUs betragen für Facility Management DACH 0,60% (Vorjahr: 0,53%), für Facility Management International 1,19% (Vorjahr: 1,14%) und für Add-On Services 0,64% (Vorjahr: 0,58%). Der Wertminderungstest zum 31. Dezember 2022 führte bei keiner der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zu einer außerplanmäßigen Abschreibung des allokierten Geschäfts- oder Firmenwerts. Auch bei einer Sensitivitätsbetrachtung der verschiedenen Inputparameter (wie bspw. Inflationsraten, Marktrisikoprämien, Steuersätze) für die Bestimmung des risikogewichteten Zinssatzes (WACC), die einen Anstieg der WACCs von 75 Basispunkten per CGU zur Folge hätten, würde auf Basis der zugrunde gelegten erwarteten Geschäftsentwicklung kein außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf entstehen. Bei allen CGUs hätte auch eine negative Abweichung der den Planungsrechnungen zugrunde gelegten Cashflows (rund 10%) keinen Abschreibungsbedarf der Geschäfts- oder Firmenwerte zur Folge. 6.1.2 Immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen Die immateriellen Vermögenswerte aus Akquisitionen betreffen die den Auftragsbeständen, Kundenstämmen und der Marke zugeordneten Kaufpreisanteile und werden grundsätzlich ihrer Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben. Davon ausgenommen ist die Folgebewertung der in den immateriellen Vermögenswerten aus Akquisitionen zugeordnete Marke "Apleona" in Höhe von EUR 64 Mio. Bei dem zugeordneten Kaufpreisanteil wird davon ausgegangen, dass die Marke unter Berücksichtigung der Reputation sowie der Wettbewerbsvorteile innerhalb der relevanten Märkte eine unbegrenzte Nutzungsdauer hat. Daher erfolgt im Rahmen der Folgebewertung keine regelmäßige Abschreibung. Die Marke wird den CGUs auf Basis des jeweiligen Umsatzerlösanteils am Gesamtumsatz des Konzerns zugeordnet und im Rahmen des Impairmenttests der CGU auf Wertminderung geprüft (siehe hierzu Abschnitt 6.1.1). Die Marke wurde den einzelnen CGUs wie folgt zugerechnet:
Zu den im laufenden Jahr neu durch Erstkonsolidierung hinzugekommenen immateriellen Vermögenswerten aus Akquisitionen verweisen wir auf die Ausführungen im Kapitel 3.2 Akquisitionen. 6.1.3 Leasingverhältnisse Die nachfolgende Abbildung zeigt die Entwicklung der Leasingverhältnisse kategorisiert nach zugrundeliegenden Vertragsgegenständen des Berichtszeitraums 2022 auf:
In der Vorperiode ergaben sich die nachstehenden Werte:
In der Apleona Gruppe wird zur erstmaligen Vertragsbewertung von Leasingverhältnisse grundsätzlich auf die sich aus dem Vertrag ergebende Laufzeit des Leasingverhältnisses abgestellt. Etwaige Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen werden dann berücksichtigt, wenn von diesen Optionen tatsächlich Gebrauch gemacht wurde oder deren Inanspruchnahme hochwahrscheinlich ist. Treten während der Vertragslaufzeit Vertragsanpassungen ein, führen diese Änderungen zur Neubewertung der Leasingverbindlichkeit sowie zu einer Anpassung des Nutzungsrechts. Änderungen an Leasingverhältnissen während der Vertragslaufzeit treten bei der Apleona Gruppe auf, wenn Zahlungen, die an einen Index gebunden sind, sich aufgrund der Unter- / Überschreitung des indexbasierten Parameters verändern. Indexbasierte Zahlungen sind vor allem in der Vertragskategorie Büroimmobilien und Geschäftsausstattung gebräuchlich. Bei den indexbasierten Parametern handelt es sich hierbei meist um einen Mietpreis- bzw. Verbraucherpreisindex. Sofern sich der zugrundeliegende Index um eine vertraglich festgelegte Schwelle ändert, werden auch die monatlichen Leasingzahlungen angepasst. Auch diese Änderung führt ebenfalls zu einer Neubewertung der Leasingverbindlichkeit sowie einer Anpassung des Nutzungsrechts. Indexbasierte Zahlungen, die an einen Referenzzinssatz gekoppelt sind, gibt es bei Verträgen in der Apleona Gruppe nicht. Die Nutzungsrechte werden in den immateriellen Vermögenswerten zu Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen sowie ggf. anfallender Wertminderungen angesetzt. Die Anschaffungskosten der Nutzungsrechte ermitteln sich als Barwert aus den regelmäßigen Leasingzahlungen, zuzüglich solcher Zahlungen, die zu oder vor Beginn der Laufzeit getätigt werden, sowie Vertragsabschlusskosten. Des Weiteren werden sämtliche Kosten, die für den Rückbau oder Demontage des Leasinggegenstands bei der Beendigung des Leasingverhältnisses entstehen werden, bestmöglich geschätzt und in der Apleona Gruppe auf das Nutzungsrecht aktiviert, sowie eine Rückstellung in gleicher Höhe gebildet. Zum Abzug kommen sämtliche Anreize, die im Rahmen des Vertragsabschlusses erhalten wurde. In diesem Zusammenhang nimmt die Apleona Gruppe das Wahlrecht nicht in Anspruch, die Zahlungen für Nicht-Leasingkomponenten grundsätzlich als Leasingzahlungen zu berücksichtigen, sodass diese Aufwendungen bei Entstehung als Aufwand in den Funktionskosten erfasst werden. Soweit die zu berücksichtigenden Leasingzahlungen auch den Eigentumsübergang an dem zugrundeliegenden Vermögenswert zum Ende der Laufzeit umfassen, einschließlich der Wahrnehmung einer Kaufoption, erfolgt die Abschreibung über die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Andernfalls wird das Nutzungsrecht über die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Kommt es zu einer Laufzeitverlängerung bzw. Erhöhung der monatlichen Leasingrate innerhalb der Vertragslaufzeit, werden die kumulierten Effekte hieraus, neben tatsächlich neu geschlossenen Leasingverträgen, als Zugang des Nutzungsrechts abgebildet. Werden Verträge in der Laufzeit bzw. in der monatlichen Leasingrate vermindert gegenüber den Parametern, die bei der Erstbewertung angesetzt wurden, so ist der kumulierte Effekt hieraus als Vertragskürzung im Nutzungsrecht dargestellt. Vertraglich festgeschriebene sowie vorzeitige Vertragsbeendigungen innerhalb der Berichtsperiode werden als Abgang im Nutzungsrecht sowie als Abgang bei den kumulierten Abschreibungen erfasst. Der erstmalige Ansatz der Leasingverbindlichkeiten bestimmt sich als Barwert der ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung des zugrundeliegenden Vermögenswerts zu leistenden Leasingzahlungen. In der Folgebewertung wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit aufgezinst und erfolgsneutral um die geleisteten Leasingzahlungen vermindert. Der Buchwert der Leasingverbindlichkeit der Berichtsperiode 2022 stellt sich folgendermaßen dar:
In der Vorperiode ergaben sich die nachstehenden Werte:
Neben den festen Leasingzahlungen sind vor allem bei den Leasingverhältnissen, denen Kraftfahrzeuge zugrunde liegen, Restwertgarantien im Buchwert der Leasingverbindlichkeit enthalten. Es erfolgt keine Separierung der Restwertgarantie zu der Finanzrate. Die Restwertgarantie wird somit als feste Zahlung behandelt. Kommt es zu Vertragsanpassungen aufgrund von Verringerung oder Erhöhung der mtl. Rate oder Kürzung bzw. Verlängerung der Laufzeit wird auch entsprechend die Restwertgarantie angepasst. Es entsteht dadurch kein Risiko unberücksichtigter Anpassungen der Restwertgarantien bei Vertragsänderungen. Für die anderen dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden Vertragsvermögenswerten werden keine bzw. nur unwesentliche Restwertgarantien erfasst. Die Behandlung von etwaig im Leasingvertrag erfassten variablen bzw. de-facto (Leasing-)Zahlungen an den Leasinggeber wird in Abschnitt 2.4 dieses Anhangs aufgezeigt. Die Abschreibungen des Nutzungsrechts ist gemäß IFRS 16 den Funktionskosten zugeordnet. Der Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeit beträgt in der aktuellen Berichtsperiode EUR 1,7 Mio. (Vorjahr: 0,6) und ist im Finanzergebnis (Abschnitt 5.6) ausgewiesen. Die Leasingverhältnisse führen zu den nachfolgend zukünftigen nicht diskontierten Zahlungsmittelabflüssen:
Im Vorjahr ergaben sich die nachstehenden Werte:
Neben den in Abschnitt 2.4 aufgezeigten Umgang mit Bewertungs- und Schätzunsicherheiten bei der Bilanzierung von Leasingverhältnissen ist in Abschnitt 6.15 dieses Anhangs eine Erläuterung zu den Maßnahmen dargestellt, die die Apleona Gruppe im Hinblick auf die Vermeidung bzw. Verringerung von sämtlichen sich ergebenden Liquiditätsrisiken aus finanziellen Verbindlichkeiten ergreift. In der Berichtsperiode 2022 ist der aufgrund von gewährten Bilanzierungsausnahmen direkt erfolgswirksam erfasste Teil an Leasingzahlungen wie folgt auf die beiden Kategorien short-term und low-value Leasingverhältnisse (Erläuterungen zu den Begrifflichkeiten in Abschnitt 2.3) verteilt:
In der Vorperiode ergaben sich die nachstehenden Werte:
Für die unter die Kategorie "short-term-Leases" fallenden Leasingverträge ist für die Vorperiode anzumerken, dass diese im Wesentlichen aus bisher als IFRS-16-relevante Leasingverträge ausgewiesen wurden, jedoch im Rahmen der Neubewertung zur Erstkonsolidierung aufgrund ihrer Laufzeit ab dem Erstkonsolidierungszeitpunkt (< 12 Monate) nunmehr unter dieser Position ausgewiesen werden. Die zum 31. Dezember 2022 noch vorhandenen short-term-leases werden in 2023 voraussichtlich zu einem Zahlungsmittelabfluss von 60 TEUR führen. Die daraus entstandenen Leasingaufwendungen sind in den Funktionskosten erfasst. Zur Ermittlung der Barwerte der Leasingverbindlichkeiten wurden, unter Berücksichtigung der obenstehenden Erleichterungsvorschriften die zum Erstkonsolidierungszeitpunkt noch ausstehenden Leasingzahlungen mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinst. Nachstehend sind die Grenzfremdkapitalzinssätze zum 31. Dezember 2022 beschrieben:
Die zum 31. Dezember 2021 verwendeten Grenzfremdkapitalzinssätze stellen sich wie folgt dar:
6.2 Sachanlagen Die Sachanlagen im Konzern unterteilen sich zum aktuellen Stichtag folgendermaßen:
In der Vorperiode unterteilte sich das Sachanlagevermögen wie folgt:
6.3 Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen Hinsichtlich eines Überblicks der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen wird auf die Aufstellung des Anteilsbesitzes verwiesen (siehe Abschnitt 7.10). Die Buchwerte beziehungsweise Ergebnisse aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen verteilen sich wie folgt auf assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen:
6.4 Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte Insgesamt lagen zum Stichtag folgende sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte vor:
Die liquiden Mittel mit Verfügungsbeschränkung betreffen für Pensionsverpflichtungen verpfändete Bankkonten, die nicht als Plan Assets qualifizieren. Die sonstigen finanziellen derivativen Vermögenswerte (langfristig) werden in Abschnitt 6.11 erläutert. 6.5 Vorräte und aktivierte Vertragskosten Die Vorräte und aktivierten Vertragskosten setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:
Die Umsatzkosten enthalten Materialaufwendungen in Höhe von EUR 1.093 Mio. (Vorjahr: 649). Die aktivierten Kundenvertragskosten sind als Vertragserfüllungskosten im Sinne des IFRS 15 klassifiziert. Für einen Großteil der Verträge bei der Apleona Gruppe, insbesondere im Bereich des Facility Managements, müssen Vorleistungen erbracht werden, damit die Leistungsverpflichtung erfüllt werden kann. Diese Vorleistungen spiegeln Mobilisierungskosten wider. Im Wesentlichen beinhalten diese Kosten die Ausgestaltung der Vertrags- und Prozessdetails, Einbeziehung des Kunden in die IT-Infrastruktur, Gefährdungsanalysen, Aufnahme der technischen Anlagen und ähnliches. Der größte Kostenfaktor der Vorleistungen ist dabei Lohn- und Gehalt. Die Mobilisierungskosten stellen keine eigenständige Leistungsverpflichtung gemäß IFRS 15 dar, sie werden jedoch durch den Transaktionspreis der Gesamtleistung vergütet. Daher sind solche Kosten in der Apleona Gruppe aktiviert. In der Apleona Gruppe gibt es eine einheitliche Definition zur Aktivierung von Mobilisierungskosten sowie einen klar formulierten Genehmigungsprozess. Im Rahmen der internen Berichterstattung der aktivierten Kundenvertragskosten durch das Management der einzelnen Business Units an die Geschäftsführung der Apleona Gruppe wird eine einheitliche Überprüfung der gesamten aktivierten Mobilisierungskosten gewährleistet. Da ohne die Erbringung der Vorleistungen keine der wesentlichen vertraglich vereinbarten Leistungsverpflichtungen von der Apleona Gruppe erfüllt werden könnten, werden diese Kosten nicht auf einzelne Leistungsverpflichtungen heruntergebrochen, sondern auf die Gesamtheit des Vertrages verteilt. Diese Vorgehensweise hat zur Folge, dass die aktivierten Kundenvertragskosten linear über die entsprechende Vertragslaufzeit abgeschrieben werden. Im Berichtsjahr 2022 wurden Abschreibungen in Höhe von EUR 4,7 Mio. auf aktivierte Kundenvertragskosten erfasst. Kommt es während der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen zu einer negativen Änderung der Einschätzung der Erfassung der noch ausstehenden Umsatzerlöse, erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung der auf diesen Vertrag aktivierten Kundenvertragskosten. In den ausgewiesenen aktivierten Vertragskosten wurden im laufenden Jahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Etwaige Vertragsanbahnungskosten bei denen im Falle einer Aktivierung der Abschreibungszeitraum nicht mehr als ein Jahr betragen hätte, werden in der Apleona Gruppe nicht aktiviert, sondern bei Entstehung direkt erfolgswirksam erfasst. 6.6 Forderungen und sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte
Angaben zur Überfälligkeit und zu Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
Das Expected Credit Loss Modell für Forderungen aus Lieferung und Leistung sowie Kundenvertragsvermögenswerte hat sich wie folgt entwickelt:
Die Veränderung des ECLs der Kategorie 2 in Höhe von TEUR 191 (Vorjahr: -115) gibt die Summe der erfassten ECL-Veränderungen dieser Kategorie (sowohl Erträge als auch Aufwendungen) aller Konzerngesellschaften wieder. Die Ermittlung dieser Veränderung erfolgt anhand der Beschreibung in Abschnitt 2.3 (provision matrix). Die gesamten Aufwendungen und Erträge aus Wertberichtigungen sind in Abschnitt 5.2 und 5.3 ersichtlich. Der dabei erfolgswirksam erfasste Gesamteffekt aus der Wertberichtigungszuführung bzw. -auflösung beträgt TEUR 545 (Vorjahr: -91). Für die nicht einzelwertberichtigten Forderungen ist ein Expected Credit Loss der Kategorie 2 in Höhe von TEUR 715 (Vorjahr: 524) im Berichtsjahr gebildet. Für die darüber hinaus nicht einzelwertberichtigten Forderungen ist derzeit kein Ausfallrisiko erkennbar. Die sonstigen finanziellen, nicht-derivativen Vermögenswerte betreffen hauptsächlich Forderungen und Vermögenswerte außerhalb des Lieferungs- und Leistungsverkehrs. Ein auf die sonstigen finanziellen, nicht-derivativen Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder deren Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis des Eigenkapitals erfasst werden, zu berücksichtigender Expected Credit Loss wurde im Geschäftsjahr 2022 nicht erfasst. Für die Erfassung von weiteren Expected Credit Losses auf andere finanzielle Vermögenswerte wird auf Abschnitt 2.4 und 6.4 verwiesen. Die sonstigen finanziellen derivativen Vermögenswerte (kurzfristig) werden in Abschnitt 6.11 erläutert. 6.7 Übrige Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Die übrigen Vermögenswerte in Höhe von EUR 21,2 Mio. (Vorjahr: 16,3) enthalten im Wesentlichen Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von EUR 15,2 Mio. (Vorjahr: 11,6) sowie Steuerforderungen in Höhe von EUR 5,1 Mio. (Vorjahr: 4,1). Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten mit EUR 110,7 Mio. (Vorjahr: 127,0) insbesondere Guthaben bei Kreditinstituten. 6.8 Eigenkapital Die Aufgliederung und Veränderung des Eigenkapitals ist in der Entwicklung des Konzerneigenkapitals dargestellt. Das Gezeichnete Kapital beträgt TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 25) und wurde vollständig bei Gründung eingezahlt. Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2022 EUR 677,5 Mio. (Vorjahr: 657,5). Im Geschäftsjahr erfolgte eine Kapitaleinlage durch die Apleona TopCo GmbH in Höhe von EUR 20 Mio. Die Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 15,9 Mio. (Vorjahr: -25,0) beinhalten im Wesentlichen das aufgelaufene Ergebnis des Berichtsjahres 2022 in Höhe von EUR 16,2 Mio. sowie der Vorjahre (-26,2), die Effekte aus der Neubewertung für Pensionsrückstellungen nach Steuern in Höhe von EUR 33,9 Mio. (EUR 46,0 Mio. vor latenten Steuern), sowie Eigenkapitalverrechnungen aus Änderungen der Beteiligungsquote in Höhe von EUR -8,2 Mio. Die Neubewertungen enthalten die in den Pensionsrückstellungen vollständig erfassten Abweichungen (versicherungsmathematische Gewinne beziehungsweise Verluste) zwischen dem zum erwarteten und dem tatsächlichen Stand der Pensionsverpflichtungen am Jahresende sowie den Unterschiedsbetrag zwischen den dem Planvermögen zugrunde gelegten Erträgen in Höhe des Diskontierungszinssatzes für die Pensionsrückstellungen und den tatsächlich erzielten Erträgen aus Planvermögen. Die übrigen Rücklagen in Höhe von EUR 5,8 Mio. (Vorjahr: 3,6) enthalten Währungskursdifferenzen. Die Rücklage für Fremdwährungsumrechnung betrifft alle Fremdwährungsunterschiede, die aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Konzerngesellschaften entstehen. 6.9 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Im Apleona Konzern bestehen unterschiedliche Altersversorgungssysteme, dabei handelt es sich sowohl um beitragsorientierte (defined contribution) als auch um leistungsorientierte (defined benefit) Versorgungspläne. Bei beitragsorientierten Plänen werden von der Gesellschaft auf vertraglicher oder freiwilliger Basis feste Beiträge an einen externen Versorgungsträger entrichtet. Darüber hinaus bestehen für die Gesellschaft weder rechtliche noch faktische Zahlungsverpflichtungen, falls die Mittel später nicht ausreichen, die Versorgungsleistungen in vollem Umfang zu erbringen. Die Beiträge werden bei Fälligkeit als Aufwand für Altersversorgung erfasst. Pensionspläne, die nicht die Definition als beitragsorientierte Pläne erfüllen, gelten als leistungsorientierte Pläne. Diese werden mit ihrem Anwartschaftsbarwert (DBO) zum Bilanzstichtag bewertet. Soweit Vermögen reserviert ist, das ausschließlich zur Erfüllung dieser Verpflichtungen verwendet werden darf, wird dieses als Planvermögen zum Fair Value in Abzug gebracht und der saldierte Betrag in der Bilanz ausgewiesen. Ein die Verpflichtungen übersteigender Betrag wird - unter Beachtung einer eventuellen Vermögenswertbegrenzung - als sonstiger finanzieller Vermögenswert ausgewiesen. Die Verpflichtungen aus Leistungszusagen werden für jeden Plan separat ermittelt, indem die künftigen, bereits erdienten Pensionszahlungen geschätzt werden. Diese werden auf den Barwert zum Stichtag abgezinst. Dabei kommt der Zinssatz zur Anwendung, der der Rendite erstrangiger Unternehmensanleihen mit einem AA-Rating entspricht, die auf die gleiche Währung lauten wie die Pensionsverpflichtungen und eine ähnliche Fristigkeit wie diese haben. Zum Stichtag wird die Höhe der Pensionsverpflichtungen unter Berücksichtigung von Annahmen zur zukünftigen Entwicklung anhand der sogenannten Projected-Unit-Credit Methode versicherungsmathematisch ermittelt. Die den Berechnungen zu Grunde liegenden Annahmen beruhen auf publizierten länderspezifischen Statistiken und Erfahrungswerten. Sie betreffen neben Schätzungen zur künftigen Einkommens- und Rentenentwicklung auch biometrische Annahmen. Letzteren liegen die jeweils lokal anerkannten Richttafeln zugrunde; in Deutschland sind dies die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck, in der Schweiz die BVG 2020 und in Großbritannien die Base Table S2PA / CMI 2017.
Neben dem langfristigen Rententrend in Höhe von 2% wurde bei der Berechnung der Verpflichtungen zum 31. Dezember 2022 in Deutschland die in den nächsten 3 Jahren vertraglich anstehenden Rentenanpassungen mit einem durchschnittlichen aus der Inflation abgeleiteten Satz berücksichtigt. Gewinne und Verluste aus der Veränderung versicherungsmathematischer Annahmen und aus erfahrungsbedingten Anpassungen werden in der Periode ihres Entstehens erfolgsneutral im Eigenkapital - sonstiges, direkt im Eigenkapital erfasstes Ergebnis - verrechnet. Nachträglicher Dienstzeitaufwand aufgrund der Kürzung, Einführung oder Änderung von Plänen wird zum Zeitpunkt des Entstehens ergebniswirksam erfasst. Entsprechendes gilt für Gewinne oder Verluste aus der Abgeltung von Plänen. Zusammensetzung der Pensionsrückstellung:
Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen entfällt vor allem mit EUR 145 Mio. (Vorjahr: 182) auf Deutschland und mit EUR 113 Mio. (Vorjahr: 115) auf die Schweiz. Weitere EUR 10 Mio. (Vorjahr: 17) entfallen auf Verpflichtungen in UK. Die Pensionspläne der Konzerngesellschaften in Deutschland sind in der Regel so gestaltet, dass Mitarbeitern Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung in Form gleichbleibender, lebenslänglicher Rentenzahlungen zugesagt werden, deren Höhe regelmäßig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und teilweise auch von dem jeweiligen Lohn- beziehungsweise Gehaltsniveau des Mitarbeiters abhängt. Zusätzlich wurde in bestimmten Fällen die Möglichkeit geschaffen, statt lebenslanger Rente auch den Gegenwert als Einmalbetrag zu beziehen (Kapitaloption). Neben unmittelbaren Pensionszusagen an meist leitende Angestellte bestehen im Apleona Konzern Zusagen im Rahmen von Betriebsvereinbarungen zum Teil indirekt über Unterstützungs- und Pensionskassen beziehungsweise -fonds sowie in Form von Direktversicherungen. Eine Anpassung laufender Renten an die Preisentwicklung erfolgt entsprechend der gesetzlichen Regelung spätestens nach drei Jahren. Für Mitarbeiter einiger inländischer Tochtergesellschaften bestehen Pläne zur beruflichen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung, die den Mitarbeitern Anspruch auf jährliche Beitragsgutschriften auf ein individuelles Altersvorsorgekonto gewähren. Die Höhe der Beitragsgutschriften ist nach Beitragsgruppen gestaffelt beziehungsweise bei Führungskräften vertraglich vereinbart. Daneben besteht für Mitarbeiter die Möglichkeit, durch Entgeltumwandlung eigene Beiträge zur Verbesserung ihrer betrieblichen Altersvorsorge zu leisten. Die Verzinsung der jeweiligen Vorsorgekontenstände erfolgt in Anlehnung an die erzielte Rendite aus entsprechendem Planvermögen, wobei eine Mindestverzinsung in Höhe von 2% p. a. durch das Unternehmen garantiert wird. Aufgrund der Beitragsorientierung der Leistungen werden Risiken aus Abweichungen von biometrischen Annahmen gegenüber der späteren tatsächlichen Entwicklung weitgehend ausgeschlossen. Pensionszahlungen können gegebenenfalls nach Wahl des Mitarbeiters als Einmalbetrag, in Raten oder in Form einer Rente nach Ausscheiden des Mitarbeiters aus der Gesellschaft erfolgen, frühestens jedoch ab Vollendung des sechzigsten Lebensjahres. In der Schweiz unterliegt die betriebliche Altersvorsorge dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), wonach solche Pläne über rechtlich selbständige unabhängige Fonds zu verwalten sind, die einer staatlichen Aufsicht unterliegen. Das BVG gibt hierzu Mindestvorgaben vor und verpflichtet Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Entrichtung lohnabhängiger Beiträge an einen Fonds. Die Ansprüche der Arbeitnehmer bestehen ausschließlich gegenüber dem Fonds, eine Haftung des Arbeitgebers besteht grundsätzlich nicht. Im Falle einer Unterdeckung des Fonds sind jedoch geeignete Sanierungsmaßnahmen einzuleiten, um die Unterdeckung innerhalb angemessener Frist zu beheben. Im Rahmen dieser Maßnahmen können zusätzliche Beiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber anfallen. Die Altersleistungen sind nach dem Beitragsprimat, die Risikoleistungen nach dem Leistungsprimat definiert. Das Vorsorgevermögen ist gemeinsam mit dem Vermögen anderer Versorgungswerke angelegt. Für jeden Mitarbeiter wird ein individuelles Altersvorsorgekonto geführt, auf welchem die jährlichen Beiträge gutgeschrieben und verzinst werden. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 stehen Verpflichtungen in Höhe von EUR 113 Mio. (Vorjahr: 115) Vermögenswerten in Höhe von EUR 105 Mio. (Vorjahr: 102) gegenüber. Es bestehen Unterdeckungen in Höhe von EUR 8 Mio. (Vorjahr: 13), die vor allem auf das tiefe Zinsniveau zurückzuführen sind. Durch geeignete Maßnahmen wie etwa Senkung der Zinsgutschriften auf Vorsorgekonten soll die Unterdeckung mittelfristig ausgeglichen werden. Die für das Jahr 2023 erwarteten Arbeitgeberbeiträge an diese Pläne belaufen sich auf EUR 5 Mio. Nachfolgend wird die Entwicklung der Netto-Pensionsrückstellungen während der Berichtsperiode dargestellt:
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden der Dienstzeitaufwand und gegebenenfalls Gewinne beziehungsweise Verluste aus Planabgeltungen den jeweiligen Funktionsbereichen zugeordnet und somit im EBIT erfasst. Der Nettozinsaufwand aus der Verzinsung der Netto-Pensionsverpflichtung ist im Zinsergebnis ausgewiesen. Die beitragsorientierten Pensionsaufwendungen betragen im Geschäftsjahr EUR 3 Mio. (Vorjahr: 2). Davon sind EUR 1,6 Mio. (Vorjahr: 1,6) in den Herstellungskosten des Umsatzes und der wesentliche verbleibende Betrag in den Verwaltungsaufwendungen enthalten. Die gewogene durchschnittliche Laufzeit der Pensionsverpflichtungen beträgt am 31. Dezember 2022 Jahre 10,9 (Vorjahr: 13,3). Das Planvermögen zum 31. Dezember 2022 setzte sich wie folgt zusammen:
Die Anlage des Planvermögens ist an den zugrundeliegenden leistungsorientierten Versorgungszusagen ausgerichtet. Eine wichtige Steuerungsgröße dabei ist der Finanzierungsstatus. Dieser wird von Apleona fortlaufend überwacht. Die zum Stichtag bestehenden Pensionsverpflichtungen werden in den kommenden zehn Geschäftsjahren voraussichtlich zu folgenden - undiskontierten - Mittelabflüssen führen:
An staatliche Rentenversicherungsträger wurden im Geschäftsjahr 2022 Beiträge in Höhe von EUR 42,0 Mio. (Vorjahr: 26,4) geleistet. Durch die Pensionspläne ist der Konzern verschiedenen Risiken ausgesetzt. Ein Rückgang des Rechnungszinssatzes zur Diskontierung der Pensionsrückstellungen (Zinssatz von erstrangigen Unternehmensanleihen) würde einen Anstieg der Pensionsverpflichtungen zur Folge haben. Entsprechende Auswirkung hätten höhere als erwartete Einkommens- und Rentensteigerungen. Ebenso würden höhere Lebenserwartungen als angenommen zu einem Anstieg der Pensionsverpflichtungen führen, vor allem wenn fixe Leistungen gewährt werden, die unabhängig von den in der Vergangenheit geleisteten Beiträgen sind. Sofern Planvermögen zur Deckung der Pensionsverpflichtungen vorhanden ist, wird dessen Verzinsung in Höhe des Rechnungszinssatzes der Pensionsverpflichtungen unterstellt. Bleibt die tatsächliche Verzinsung dahinter zurück, führt dies zu einem Anstieg der Netto-Pensionsverpflichtungen. Für Pensionspläne, die auf Fremdwährung lauten, bestehen außerdem entsprechende Währungsumrechnungsrisiken. Die nachfolgende Sensitivitätsanalyse gibt die Veränderung der Pensionsverpflichtungen (DBO) in TEUR aufgrund der Veränderung einer der den Berechnungen zu Grunde liegenden Annahme an, während jeweils alle anderen Annahmen unverändert bleiben. Es ist als unwahrscheinlich anzusehen, dass Abweichungen von den getroffenen Annahmen isoliert voneinander auftreten, da die Annahmen teilweise zueinander in Bezug stehen. Aus diesem Grund dürfte die vorstehende Sensitivitätsanalyse nicht repräsentativ für die tatsächliche Veränderung der leistungsorientierten Verpflichtungen sein. Sensitivitätsanalyse zu versicherungsmathematischen Annahmen:
6.10 Steuer- und sonstige Rückstellungen Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen haben sich in der Berichtsperiode 2022 wie folgt entwickelt:
Risiken aus Auftragsabwicklung und Prozessen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Risiken aus laufenden Projekten, Rückstellungen für Nacharbeiten, Rückstellungen für Prozessrisiken und Risikovorsorgen für Instandhaltungsverpflichtungen aus langfristigen PPP Verträgen. Gewährleistungsrisiken umfassen vor allem einzelfallbezogene Gewährleistungsrückstellungen aus abgerechneten Projekten. Personalbezogene Verpflichtungen umfassen insbesondere Rückstellungen für Jubiläum und Altersteilzeit sowie Rückstellungen für Personalabfindungen, die nicht Restrukturierungsmaßnahmen betreffen. Der Betrag der Jubiläums- und Altersteilzeitrückstellungen wird jährlich durch Gutachten ermittelt. Die Rückstellungen für Restrukturierungen betreffen vor allem Restrukturierungsmaßnahmen im Rahmen des Programms Value Creation Plan und beziehen sich im Wesentlichen auf die Optimierung der Organisationsstrukturen im Bereich Facility Management. Neben Kosten für Standortschließungen und Abwicklungskosten beinhalten die Rückstellungen vorrangig Aufwendungen für Abfindungs- und Freistellungszahlungen an ausscheidende Mitarbeiter. Die übrigen sonstigen Rückstellungen enthalten unter anderem Jahresabschlusskosten, Beraterkosten, Rückbauverpflichtungen, Archivierungskosten sowie sonstige ungewisse Verbindlichkeiten. 6.11 Finanzschulden
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten den verbleibenden Teil des Konsortialkredits über die Kaufpreisfinanzierung der Apleona Gruppe mit einem Rückzahlungsvolumen von EUR 840 Mio. Der Konsortialkredit wird nach der Effektivzinsmethode bewertet. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten setzen sich aus dem Senior Facilities Agreement (Nominalvolumen: EUR 765 Mio.) und der Second Lien Facility (Nominalvolumen: EUR 75 Mio.) zusammen. Beide Konsortialkredite haben eine variable Verzinsung, die sich aus der Marge und dem 3-Monats-EURIBOR ergibt, wobei der 3-Monats-EURIBOR auf ein Minimum von 0% begrenzt ist. Da diese sogenannte "Floor-Option" die Definition eines eingebetteten Derivats erfüllt, ergibt sich für beide Konsortialkredite eine Trennungspflicht, da der Floor nicht eng mit dem Basisvertrag verbunden ist. Daraus ergibt sich, dass für beide Derivate eine Abspaltung und eigenständige Bewertung erfolgt. Die fair-value-Bewertung zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 führte für das abgespaltene Derivat aus dem Senior Facilities Agreement zu einem Bilanzausweis von EUR 1,0 Mio. (Vorjahr: 18,7) bzw. EUR 0,1 Mio. (Vorjahr: 1,8) für das Derivat aus der Second Lien Facility. Beide Derivate werden unter der Bilanzposition "sonstige langfristige Verbindlichkeiten" ausgewiesen. Die Erträge aus der fair-value-Bewertung zum 31. Dezember 2022 werden in der Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb des Zinsergebnisses ausgewiesen. Neben der "Floor-Option" haben beide Konsortialkredite ein vorvertragliches Kündigungsrecht, dass ebenso als eingebettetes Derivat im Sinne des IFRS 9 designiert ist. Bei diesen beiden hybriden Finanzinstrumenten (Floor und Kündigungsrecht) handelt es sich um unabhängige, nicht saldierungsfähige Instrumente, sodass für das vorvertragliche Kündigungsrecht ein separater Bilanzansatz erfolgt. Das Kündigungsrecht ist mit einem Betrag von EUR 5,3 Mio. für das Senior Facilities Agreement sowie mit einem Betrag von EUR 0,8 Mio. für die Second Lien Facility erstmalig zum 31. Dezember 2022 bewertet worden. Die fair-value-Bewertung wird erfolgswirksam innerhalb des Zinsergebnisses ausgewiesen. Der entsprechende Betrag ist als finanzielle Forderung aktiviert (siehe Abschnitt 6.4). Angaben zu der Leasingverbindlichkeit gemäß IFRS 16 und den daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen befinden sich im Abschnitt 6.1.3 dieses Anhangs. 6.12 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen bedingte Gegenleistungen aus den Akquisitionen in Höhe von EUR 7,9 Mio., (Vorjahr 0,0) derivative Finanzverbind-lichkeiten (wir verweisen auf Abschnitt 6.11 dieses Konzernanhangs) in Höhe von EUR 1,1 Mio. (Vorjahr: 20,5), sowie Genussrechte. Die als kurzfristige Kundenvertragsverbindlichkeiten ausgewiesenen EUR 114,0 Mio. (Vorjahr: 91,2) beinhalten im Wesentlichen erhaltene Anzahlungen aus Verträgen mit Kunden, die zeitraumbezogen als Umsatz realisiert werden, sowie Abschlagsrechnungen, die dazu führen, dass der Kunde einen unbedingten Anspruch auf Gegenleistung hat, der von der Apleona Gruppe noch nicht erfüllt worden ist. Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 62,6 Mio. (Vorjahr: 55,0) beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Mitarbeitererfolgsbeteiligungen in Höhe von EUR 25,5 Mio. (Vorjahr: 24,1), Verbindlichkeiten aus Lohn- und Gehaltsabrechnungen in Höhe von EUR 14,3 Mio. (Vorjahr: 9,8), kreditorische Debitoren in Höhe von EUR 5,5 Mio. (Vorjahr: 5,3), Verbindlichkeiten aus Zinsen und Avalabgrenzungen in Höhe von EUR 8,8 Mio. (Vorjahr: 7,2) sowie Kaufpreisverpflichtungen aus Earn-Out-Klauseln in Höhe von EUR 3,6 Mio. (Vorjahr: 3,5). 6.13 Übrige Verbindlichkeiten
Die aufgeführten übrigen Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. 6.14 Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten Nachfolgend sind die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten gegliedert nach den Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 und unter Angabe der Stufe gemäß IFRS 13-Bewertungshierarchie dargestellt. Die entsprechenden Angaben zu Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 werden in Abschnitt 6.1.3 dieses Anhangs dargestellt:
* amc = amortised cost Aggregierter Ausweis nach Bewertungskategorien
* amc = amortised cost Aggregierter Ausweis nach Stufen der IFRS 13-Hierarchie
Die Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bewertet, da ein beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann. Bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, den kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie den kurzfristigen sonstigen finanziellen, nicht-derivativen Vermögenswerten und sonstigen nicht-derivativen Verbindlichkeiten entsprechen die Buchwerte wegen der kurzen Restlaufzeit näherungsweise den beizulegenden Zeitwerten. Die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die der Bewertungskategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet angehören, entsprechen den unter Verwendung aktueller marktbasierter Zinsparameter ermittelten Barwerten. Bei den Derivaten werden die beizulegenden Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Methoden auf der Grundlage beobachtbarer Marktdaten (Wechselkurse, Zinssätze) ermittelt (Forwards und Swaps: Barwert-Verfahren; Optionen: Options-Preis-Modelle). Hierarchie der beizulegenden Zeitwerte nach eingehenden Bewertungsfaktoren: Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, oder für welche Anhangsangaben zum beizulegenden Zeitwert erforderlich sind, werden basierend auf der Qualität und Objektivität der eingehenden Bewertungsparameter einer Stufe in der folgenden IFRS 13-Bewertungshierarchie zugeordnet:
Die Beurteilung, ob es bei den finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die im Abschluss auf wiederkehrender Basis zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, zu einer Umgruppierung zwischen den verschiedenen Stufen der IFRS 13-Bewertungshierarchie gekommen ist, erfolgt jeweils am Ende der Berichtsperiode basierend auf dem Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist. Im Geschäftsjahr fanden keine Umgruppierungen zwischen den Stufen der IFRS 13-Bewertungshierarchie statt. Nachfolgend wird das Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten, gegliedert nach IFRS 9-Bewertungskategorien, aufgezeigt:
* amc = amortised cost Zinsen aus Finanzinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (siehe Abschnitt 5.6), und Dividenden sind nicht Bestandteile des ausgewiesenen Nettoergebnisses. Das Nettoergebnis der Bewertungskategorie Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte beinhaltet Wertminderungen, Wertaufholungen sowie Ergebnisse aus Währungsumrechnung. Hinsichtlich der Wertminderungen wird auch auf die Entwicklung des Wertberichtigungskontos für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verwiesen (siehe Abschnitt 6.6). Das Nettoergebnis der Bewertungskategorie Derivative Verbindlichkeiten beinhaltet im Wesentlichen die Ergebnisse aus der fair-value-Bewertung der abgespaltenen Derivate. Wir verweisen auf Abschnitt 6.11 dieses Konzernanhangs. Das Nettoergebnis der Bewertungskategorie Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten beinhalten insbesondere Ergebnisse aus Währungsumrechnung. Auf Beteiligungen erfolgten keine außerplanmäßigen Abschreibungen. 6.15 Risiken aus Finanzinstrumenten, Finanzrisikomanagement und Sicherungsgeschäfte Finanzrisiken (Ausfallrisiko, Liquiditätsrisiko und Marktpreisrisiken) werden mit bewährten Kontroll- und Steuerungsinstrumenten, die eine zeitnahe und transparente Berichterstattung ermöglichen, überwacht. Das Berichtswesen des Konzerns gewährleistet eine regelmäßige Erfassung, Analyse, Bewertung und Steuerung finanzieller Risiken. In diese Betrachtungen sind alle relevanten Beteiligungsgesellschaften und Joint Ventures einbezogen. Außerordentliche Risikokonzentrationen bestehen nicht. Die Behandlung von Grundsatzfragen des Risikomanagements, wie beispielsweise die Festlegung oder Überprüfung von Methodik, Limits oder Risikostrategien, erfolgt mit direkter Einbindung der Geschäftsführung. Das Liquiditätsrisiko stellt das Risiko dar, dass ein Unternehmen Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen hat, die sich aus seinen finanziellen Verbindlichkeiten ergeben. Aufgrund einer nicht erwarteten negativen geschäftlichen Entwicklung kann es zu erhöhtem Finanzierungsbedarf in den operativen Einheiten kommen. Zugleich kann eine negative geschäftliche Entwicklung zu einer geänderten Bonitätseinschätzung von Apleona insbesondere durch Ratingagenturen und Banken führen, die zu einer erschwerten und verteuerten Finanzierung beziehungsweise zur erschwerten und verteuerten Beschaffung von Avalen und Garantien führen kann. Durch eine externe Finanzierung kann es zusätzlich zu einer Verschlechterung des dynamischen Verschuldungsgrades kommen, dessen Einhaltung im Rahmen des vereinbarten Financial Covenants zugesichert ist. Die Verletzung des Financial Covenant kann zu einer Fälligstellung aller Finanzierungen auf Recourse Basis und damit zusätzlich zum ungeplanten Abfluss von Liquidität führen. Dem Risiko wird begegnet, indem mittels einer rollierenden Cashflow-Planung die Liquiditätsentwicklung und -risiken im Konzern zentral überwacht und frühzeitig gegengesteuert wird. Im Rahmen der zentralen Finanzierung stellt die Tochtergesellschaft Apleona GmbH ihren Beteiligungsgesellschaften notwendige Liquidität zur Verfügung. Für die Finanzierung des Erwerbs der Apleona Gruppe wurde im April 2021 ein Konsortialkredit (Senior Facility Agreement, SFA) mit einem Volumen von EUR 765 Mio. mit Fälligkeit im April 2028 aufgenommen. Darüber hinaus wurde im April 2021 ein weiterer Kredit (Second Lien) mit einem Volumen von EUR 75 Mio. aufgenommen, dessen Fälligkeit im April 2029 liegt. Für beide Kredite erfolgt eine variable Verzinsung. Der Zinssatz setzt sich zusammen aus einer vertraglich definierten Marge zuzüglich EURIBOR, wobei der EURIBOR mindestens 0% beträgt. Die Marge für das SFA liegt aktuell bei 3,2%, während die Marge für die Second Lien 7,7% beträgt. Mit Datum vom 16. März 2022 wurde von Apleona ein Zinsbegrenzungsgeschäft in der Form einer Höchstsatzvereinbarung (Cap) abgeschlossen. Durch diesen Vertrag wurde die Verzinsung der obenstehenden Kredite, die sich aus dem EURIBOR ergibt, bis zu einem Betrag von EUR 400 Mio. auf 1,5% begrenzt. Durch diesen Vertragsabschluss wurde dem steigenden Zinsniveau im Euro-Raum frühzeitig entgegengewirkt. Zum 31. Dezember 2022 hat der Zinscap einen positiven Marktwert in Höhe von EUR 7,1 Mio., wovon EUR 2,9 Mio. erfolgswirksam im Zinsergebnis erfasst wurden und der restliche Betrag in Höhe von EUR 4,2 Mio. eine Prämienforderung darstellt. Weitere Erläuterungen befinden sich hierzu in den Abschnitten 5.6 und 6.11. Zur Finanzierung des Working Capital verfügt das Unternehmen über eine bis Oktober 2027 fest zugesagte Bankkreditlinie in Höhe von EUR 145 Mio. Diese beinhaltet einen marktüblichen Financial Covenant in Form einer Limitierung des dynamischen Verschuldungsgrads Senior Secured Debt/EBITDA. Der Wert per 31. Dezember 2022 liegt erheblich unter der vertraglich vereinbarten Obergrenze. Sollte im Falle einer deutlichen Verschlechterung eine Anpassung mit Einverständnis der Kreditgeber nicht erfolgen, kann die Verletzung des Financial Covenant zu einer Fälligstellung aller Finanzierungen auf Recourse Basis führen. Die für die Abwicklung des Ausbau- und Servicegeschäfts aktuell zur Verfügung stehenden Avalkreditlinien betragen EUR 258 Mio. und sind ausreichend dimensioniert, um die weitere Unternehmensentwicklung zu begleiten. Folgende Übersicht zeigt die Fälligkeit zukünftiger, vertraglicher, undiskontierter Auszahlungen aus finanziellen Verbindlichkeiten. Diese bestehen aus Rückzahlungen, Tilgungen, Zinsen und Zahlungen aus Derivaten mit negativem Marktwert. Bei derivativen finanziellen Verbindlichkeiten mit Erfüllung auf Bruttobasis werden Ein- und Auszahlungen ausgewiesen, bei derivativen finanziellen Verbindlichkeiten mit Erfüllung auf Nettobasis werden die Nettozahlungen angegeben. Im aktuellen Berichtsjahr gibt es keine derivativen finanziellen Verbindlichkeiten, wofür Auszahlungen vorgesehen sind.
Die Übersicht der undiskontierten Zahlungsabflüsse aus Leasingverbindlichkeit gemäß IFRS 16 ist in Abschnitt 6.1.3 dieses Anhangs abgebildet. Der Apleona Konzern unterliegt als international tätiges Dienstleistungsunternehmen Marktpreisrisiken, die vor allem Wechselkurse, Zinssätze und Marktwerte der Geldanlagen betreffen. Das Unternehmen begegnet Marktpreisrisiken, indem bestimmte Währungs-, und Zinsrisiken mittels derivativer Finanzinstrumente abgesichert werden. Dabei ermöglicht die zentrale Steuerung der Marktpreisrisiken ein weitgehendes Netting der Cashflows und Finanzpositionen. Um die verbleibenden Restrisiken einzugrenzen und Schwankungen in Ergebnissen, Bewertungen oder Cashflows zu begrenzen, werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. In Abhängigkeit von der Entwicklung von Wechselkursen und Zinssätzen könnten Sicherungsgeschäfte Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Deshalb werden keine Finanztransaktionen unternommen, die über das bestehende Grundgeschäftsrisiko hinausgehen. Angaben zu Sicherungsgeschäften Für den Zinscap werden die Bilanzierungsregeln für Sicherungsbeziehungen nicht angewendet, sodass im Berichtszeitraum keine Geschäfte mit Finanzinstrumenten bestehen, für die Sicherungsbeziehungen erfolgen. Währungsrisiko bezeichnet das Risiko, dass sich beizulegende Zeitwerte oder zukünftige Zahlungen von Finanzinstrumenten aufgrund von Wechselkursänderungen verändern. Als global agierendes Unternehmen unterliegt der Konzern Wechselkursschwankungen, insbesondere zwischen dem Euro und dem britischen Pfund, da ein Anteil des Geschäftsvolumens in UK generiert wird. Die folgende Sensitivitätsanalyse unterstellt einen 10%igen Anstieg oder Fall des Euros gegenüber der jeweiligen Fremdwährung und beinhaltet lediglich ausstehende, auf fremde Währung lautende monetäre Positionen und passt deren Umrechnung zum Periodenende gemäß der 10%igen Änderung der Wechselkurse an. Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet Bankguthaben, externe Darlehen sowie Darlehen für ausländische Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns, falls das Darlehen in einer anderen Währung als der funktionalen Währung des Darlehensgebers oder Darlehensnehmers dominiert ist. Eine einheitliche Abwertung der Fremdwährungen hätte zu einer ergebniswirksamen Veränderung der Buchwerte von EUR -11,0 Mio. geführt, wobei der wesentliche Teil auf das Britische Pfund und den Schweizer Franken zurückzuführen wären. Bei einer einheitlichen Aufwertung hätte dies für den Konzern zu einer ergebniswirksamen Veränderung der Buchwerte von EUR +13,4 Mio. geführt. Zinsänderungsrisiko bezeichnet das Risiko, dass die beizulegenden Zeitwerte oder künftigen Zahlungen von Finanzinstrumenten aufgrund der Änderungen von Marktzinssätzen schwanken. Negative Entwicklungen auf den Finanzmärkten und Änderungen in der Politik der Zentralbanken könnten sich negativ auf unser Ergebnis auswirken. Zur Steuerung verwendet der Konzern überwiegend Zinsswaps. Die nachfolgende Sensitivitätsanalyse wurde für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten unter der Annahme erstellt, dass der Betrag der ausstehenden Verbindlichkeit zum Ende der Berichtsperiode für das gesamte Jahr ausstehend war. Eine Zinserhöhung von 50 Basispunkten hätte ein Effekt in Höhe von EUR -0,8 Mio. (Vorjahr: 0,0) auf das Ergebnis vor Steuern des Berichtsjahrs. Dagegen hätte eine Minderung der Zinsen um 50 Basispunkte eine Auswirkung von EUR 0,3 Mio. (Vorjahr: 0,0) auf das Ergebnis vor Steuern im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022. Das Ausfallrisiko stellt das Risiko dar, dass ein Vertragspartner eines Finanzinstruments seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Positive Marktwerte und die Anlage liquider Mittel bei Banken führen zu Kreditrisiken gegenüber diesen Banken. Bei Ausfall der Bank droht ein Verlust, der sich negativ auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken kann. Diesen Risiken wird begegnet, indem entsprechende Finanztransaktionen mit Banken abgeschlossen werden, deren öffentliches kurzfristiges Rating mindestens A beträgt. Das Ausfallrisiko aus Forderungen im operativen Geschäft wird laufend von den Konzerngesellschaften überwacht und gesteuert. Dabei werden auch Sicherheiten, wie zum Beispiel Bürgschaften, hereingenommen (siehe hierzu auch Abschnitt 6.6). Bei Forderungen und sonstigen finanziellen, nicht-derivativen Vermögenswerten wird möglichen Ausfallrisiken durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Das maximale Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten, zum Beispiel Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Forderungen, Derivaten, entspricht ihrem in der Bilanz angesetzten Buchwert. 7 Sonstige Angaben 7.1 Zusätzliche Angaben zum Kapitalmanagement Zielsetzung des Kapitalmanagements von Apleona ist es, ein starkes Finanzprofil einschließlich der Einhaltung des Financial Covenant zu gewährleisten. Dabei steht neben der Sicherung der Liquidität und der Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken eine hinreichende finanzielle Flexibilität als Voraussetzung zur kontinuierlichen Weiterentwicklung unseres Geschäftsportfolios im Fokus. Auf der Basis einer adäquaten Kapitalstruktur verfolgen wir das Ziel der Optimierung der Gesamtkapitalkosten. Ausgehend von der mittelfristigen Unternehmensplanung und unter Verwendung verschiedener Akquisitions- und Entwicklungsszenarien wird der hieraus abgeleitete finanzielle Handlungsspielraum regelmäßig mit Blick auf notwendige Maßnahmen analysiert. 7.2 Eventualverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Haftungsverhältnisse in Höhe von TEUR 40.790 (Vorjahr: 36.720) bestehen im Wesentlichen aus Konzernbürgschaften für Vertragserfüllung und Gewährleistung gegenüber Kunden der Apleona Gruppe. Ein tatsächlicher Abfluss von Ressourcen aus diesen Haftungsverhältnissen wird als unwahrscheinlich erachtet. 7.3 Sicherheitengestellung Für die Konsortialkredite mit einem Rückzahlungsvolumen von EUR 840 Mio. (siehe Abschnitt 6.11) haften insgesamt 23 (Vorjahr: 21) Konzerngesellschaften. Davon haben insgesamt 11 (Vorjahr: 7) Konzerngesellschaften Sicherheiten gestellt. Zum 31. Dezember 2022 betrifft die Sicherheitengestellung mit EUR 1,2 Mio. verpfändete Bankguthaben und mit EUR 462 Mio. ein konzerninternes Shareholder Loan. Daneben bestehen Verpfändungen von Gesellschaftsanteilen an verbundenen konsolidierten Unternehmen in Höhe von EUR 2.457 Mio. Die Verpfändung der Bankkonten ist rein vorsorglich und über die vorhandenen Mittel kann aktuell frei verfügt werden. 7.4 Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bankguthaben und Kassenbestände. Fremdwährungsbestände werden zum jeweiligen Stichtagskurs umgerechnet. Im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit fortzuführender Aktivitäten sind im Berichtsjahr folgende Positionen enthalten:
Die nachfolgende Tabelle enthält die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsaktivitäten unterteilt nach zahlungswirksamen und zahlungsunwirksamen Komponenten:
Im Vorjahr ergab sich folgende Überleitung der finanziellen Verpflichtungen:
7.5 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Als nahestehende Unternehmen und Personen im Sinne des IAS 24 gelten Unternehmen beziehungsweise Personen, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden können, beziehungsweise die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können. Die wesentlichen Beziehungen zwischen vollkonsolidierten Gesellschaften des Konzerns und nahestehenden Unternehmen beziehungsweise Personen betreffen insbesondere assoziierte Unternehmen und nicht konsolidierte Tochterunternehmen. Sie sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Die Apleona TopCo GmbH, als Mutter der Apleona Group GmbH, erbrachte im aktuellen Berichtsjahr eine Kapitaleinlage in Höhe von EUR 20,0 Mio. Wesentliche angabepflichtige Geschäftsvorfälle mit den Geschäftsführern und Mitgliedern des Managementboards und deren nahen Angehörigen fanden im Geschäftsjahr nicht statt. 7.6 Abschlussprüferhonorare Die nachfolgend angeführten Beträge betreffen Leistungen, die durch Gesellschaften des Apleona Konzerns an unseren Abschlussprüfer Ernst & Young im Geschäftsjahr 2022 vergeben wurden. Soweit diese Leistungen Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betreffen, sind diese Beträge als "Davon"-Angabe dargestellt.
7.7 Organe der Gesellschaft Mitglieder der Geschäftsführung zum Bilanzstichtag
7.8 Vergütung für Management in Schlüsselpositionen Nach IAS 24 sind die Bezüge für das Management in Schlüsselpositionen anzugeben. Hierzu zählen in der Apleona Gruppe nicht nur die Geschäftsführer der Apleona Group GmbH, sondern alle Mitglieder des erweiterten Führungskreises der Apleona Gruppe (Managementboard). Zu dem Managementboard gehören Personen, die sowohl für die operative wie strategische Führung der Gesamtgruppe verantwortlich sind. Neben den beiden Geschäftsführern gehören dazu die Chief Operating Officer (COO) für die Bereiche FM DACH und FMI, die Chief Executive Officer (CEO) für Northern Europe und Wolfferts sowie aus den Zentralabteilungen der Chief Transformation Officer, der Chief Sales Officer und der Head of Strategy. Für diesen Personenkreis wurden im Berichtszeitraum folgende Vergütungen gewährt: Kurzfristig fällige Leistungen: TEUR 5.680 (Vj. 3.997 für 8 Monate) Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällige Leistungen: TEUR 293 (Vj. 195 für 8 Monate) Zu den kurzfristig fälligen Leistungen zählen neben den laufenden Gehältern und Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung auch die Ansprüche auf variable Vergütung für das Jahr 2022, sowie Ansprüche für ausgeschiedene Mitglieder des Managementboards im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Von den kurzfristig fälligen Leistungen kommen TEUR 2.633 in 2023 zur Auszahlung. Die Angaben zu Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fälligen Leistungen betreffen ausschließlich beitragsorientierte Pensionspläne und Direktversicherungen. Für diesen Personenkreis sind daher auch keine Pensionsrückstellungen gebildet. 7.9 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Am 03. März 2023 haben die Gesellschafter der Apleona Gruppe und die Gesellschafter der Gegenbauer Gruppe mit Sitz in Berlin einen Vertrag über den Zusammenschluss beider Gruppen unterzeichnet. Mit dem Zusammenschluss wird unter der Marke Apleona ein integriertes Immobiliendienstleistungsunternehmen mit über 40.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von rund 3,5 Mrd. Euro entstehen. Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Prüfung. Der Vollzug des Vertrages wird daher erst in der 2. Jahreshälfte 2023 erwartet. Sonstige wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben.
Neu-Isenburg, 05. April 2023 Dr. Jochen Keysberg, Geschäftsführer Dr. Georg Fronja, Geschäftsführer 7.10 Anteilsbesitzliste nach § 313 Abs. 2 HGB
* Sämtliche Stimmrechte liegen bei der
Apleona Gruppe
Konzernlagebericht 20221 Allgemeine Informationen Der Lagebericht des Apleona Konzerns mit Sitz in Neu-Isenburg, Deutschland, ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Apleona Group GmbH (nachfolgend: "der Konzern", "Apleona", "Gesellschaft" oder "Apleona Gruppe") ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 53976 eingetragen und hat ihren Firmensitz in D-63263 Neu-Isenburg, An der Gehespitz 50. Die alleinige Gesellschafterin ist die Apleona TopCo GmbH, ebenfalls mit Sitz in Neu-Isenburg. Die Gesellschaft ist alleinige Gesellschafterin der Apleona Holding GmbH, Neu-Isenburg. Die Apleona Holding GmbH erwarb mit Wirkung zum 30. April 2021 sämtliche Anteile der Apleona GmbH, Neu-Isenburg, einschließlich all ihrer Tochtergesellschaften. Unter der Apleona GmbH ist das gesamte operative Geschäft der Apleona Gruppe angesiedelt. Durch den Erwerb der Anteile mit Wirkung zum 30. April 2021 enthalten die Vorjahresangaben - soweit sich diese auf die Gewinn- und Verlustrechnung beziehen - im Wesentlichen einen Zeitraum von lediglich acht Monaten und sind somit nur eingeschränkt mit den Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung 2022 vergleichbar. Nachstehendes Schaubild gibt strukturell die Besitzverhältnisse der Apleona wieder:
Keiner der Investoren in den PAI Fonds hält mehr als 20% und die Gesellschaften in Luxemburg sind nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. 2 Grundlagen des Konzerns 2.1 Geschäftsmodell Die Apleona Gruppe bietet ein umfangreiches Leistungsspektrum an Immobiliendienstleistungen vom Facility Management über das Property- und Center-Management bis zum Fondsmanagement an und deckt damit das Spektrum an Services für Immobilien und Anlagen ab, wobei der Schwerpunkt auf dem Facility Management liegt. Mit der Erfahrung von rund 20.000 Mitarbeitern für insbesondere das Management und den Betrieb von Immobilien, werden Potenziale erkannt und erschlossen. Das internationale Netzwerk des Konzerns gewährleistet darüber hinaus eine länderübergreifende Beratung, die einheitliche Qualitätsstandards ermöglichen soll. 2.2 Organisatorische Struktur Die operativen Gesellschaften waren im Geschäftsjahr 2022 wie auch in der Vorperiode den Geschäftsfeldern Facility Management DACH (FM DACH), Facility Management International (FM International) und Add-On Services zugeordnet, welche die folgenden Tätigkeiten umfassen:
Die Tätigkeiten im größten Geschäftsfeld Facility Management DACH beinhalten neben dem Schwerpunkt auf technischem Gebäudemanagement auch infrastrukturelle Reinigungs- und Sicherheitsdienstleistungen und kaufmännisches Gebäudemanagement. Darüber hinaus werden in zunehmenden Maß integrierte und länderübergreifende Facility Managementverträge abgeschlossen, bei denen der Kunde Facility Management Leistungen für seine Standorte in mehreren Ländern erhält. Zu den Kernkompetenzen im Bereich Real Estate Management - der im Bereich Facility Management DACH aufgehängt ist - gehören das Vermögens- und Immobilienmanagement sowie die technische und kaufmännische Beratung. Die Tätigkeiten im Geschäftsfeld Facility Management International entsprechen weitgehend denen des Felds FM DACH. Haupttätigkeit in diesem Geschäftsfeld sind die Erbringung von integrierten FM Leistungen für internationale Kunden in mehreren Ländern. Das Leistungsangebot für den Bereich Add-On Services umfasst den Bereich Innenausbau (Wände, Decken, Böden) und den Bereich Gebäudetechnologie (Heizung, Kälte, Lüftung, Sanitär). Im Fokus der Apleona Gruppe steht weiterhin die Marktpositionen zu stärken und weiter auszubauen. Neben dem organischen Wachstum setzt die Apleona hierbei auch auf ausgewählte Zukäufe in den relevanten Märkten. Im Berichtsjahr 2022 wurde die Apleona Gruppe durch die folgenden Unternehmenserwerbe weiter gestärkt:
3 Wirtschaftsbericht 3.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Europa Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine wirkt sich über engere wirtschaftliche Verflechtungen, nicht zuletzt auf den Energiemärkten, stärker auf die europäischen Volkswirtschaften als auf andere Regionen der Welt aus. Dennoch dürfte das Wirtschaftswachstum des Euroraums nach einem guten ersten Halbjahr im Jahr 2022 3,3% erreicht haben. Nach einem robusten Wachstum in der ersten Jahreshälfte 2022 ließ die Wachstumsdynamik im dritten Quartal nach, allerdings etwas weniger als erwartet. Trotz der außergewöhnlichen Ereignisse konnte die EU-Wirtschaft den in der Herbstprognose für das vierte Quartal 2022 erwarteten Konjunkturrückgang abwenden. Die jährliche Wachstumsrate für 2022 wird nun sowohl in der EU als auch im Euroraum auf 3,5% geschätzt. Weiterhin kräftig entwickelt sich der EU-Arbeitsmarkt, die Arbeitslosenquote betrug Ende 2022 6,1% und blieb so niedrig wie nie zuvor. Quelle: Winterprognose 2023 der Europäischen Kommission vom 13.02.2023 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_707 Quelle: Frühjahrsgutachten Immobilienwirtschaft 2022 des Rates der Immobilienweisen im Auftrag des ZIA Zentraler Immobilienausschuss e.V., Langfassung, 14.02.2023, Seite 30 Langfassung: https://zia-deutschland.de/wp-content/uploads/2023/02/Fruehjahrsgutachten-2023.pdf Deutschland Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2022 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 1,9% höher als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug das Wirtschaftswachstum 2,0%. Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2022 als Folge des Kriegs in der Ukraine von extremen Energiepreiserhöhungen geprägt. Hinzu kamen verschärfte Material- und Lieferengpässe, massiv steigende Preise beispielsweise für Nahrungsmittel sowie der Fachkräftemangel und die andauernde, wenn auch im Jahresverlauf nachlassende Corona-Pandemie. Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2022 um 0,7% höher. Die Bauinvestitionen nahmen im Jahr 2022 preisbereinigt um 1,6% ab. Dabei wirkten sich die fehlenden Baumaterialien und der Fachkräftemangel vor allem im Hochbau und bei Wohnbauten aus. Zunehmende Auftragsstornierungen gewerblicher und privater Bauvorhaben im Zuge andauernd hoher Baupreise sowie steigender Bauzinsen verstärkten den negativen Trend der Bauinvestitionen im Jahresverlauf 2022. Die Wirtschaftsleistung wurde im Jahr 2022 von durchschnittlich 45,6 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland erbracht. Das waren 1,3% mehr als im Jahr zuvor. 93% des Beschäftigungsaufbaus fand in den Dienstleistungsbereichen statt, die im Jahr 2022 um 1,6% gegenüber 2021 auf rund 34,3 Millionen Erwerbstätige anwuchsen. Im Verarbeitenden Gewerbe stieg die Zahl der Erwerbstätigen 2022 nur leicht und konnte die Beschäftigungsverluste der beiden Vorjahre nicht ausgleichen. Im Baugewerbe gab es trotz Fachkräftemangel erneut einen kleinen Beschäftigungszuwachs. Eine Ursache für die Beschäftigungszunahme im Jahr 2022 war auch die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte. Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahresdurchschnitt 2022 um 7,9% gegenüber 2021 erhöht. Im Jahr 2021 hatte sie noch bei +3,1% gelegen. Die historisch hohe Jahresteuerungsrate wurde vor allem von den Preisanstiegen für Energieprodukte und Nahrungsmittel seit Beginn des Kriegs in der Ukraine getrieben. Die Energieprodukte verteuerten sich 2022 gegenüber dem Vorjahr deutlich um 34,7%, nach einem Anstieg um 10,4% im Jahr 2021. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher gab es 2022 kräftige Preiserhöhungen bei der Haushaltsenergie (+39,1%). Besonders deutlich erhöhten sich die Preise für leichtes Heizöl (+87,0%) und Erdgas (+64,8%). Auch andere Haushaltsenergieprodukte wurden teurer, zum Beispiel kostete Strom 20,1% mehr als ein Jahr zuvor. Kraftstoffe verteuerten sich im Jahresdurchschnitt um 26,8%, betroffen waren alle Kraftstoffsorten (Diesel: +39,6%; Super: +21,8%). Ohne Berücksichtigung der Energiepreise hätte die Jahresteuerungsrate 2022 nur bei +4,9% gelegen. Quelle: Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 001 vom 02.01.2023 (Erwerbstätigkeit) https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/01/PD23_001_13321.html Quelle: Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 020 vom 13.01.2023 (Wirtschaftswachstum) https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/01/PD23_020_811.html https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/01/PD22_020_811.html Quelle: Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 022 vom 17.01.2023 (Verbraucherpreise) https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/01/PD23_022_611.html Entwicklung des Immobilienmarktes Die Aussichten für die Bau- und Immobilienbranche im Jahr 2022 waren eher ungünstig. Sich verschlechternde Finanzierungsbedingungen und steigende Baukosten führen zu Stornierungen und hoher Unsicherheit. Eine bedrohliche Verschlechterung der Lage ist gleichwohl wenig wahrscheinlich, da die Nachfrage nach Wohnraum hoch bleibt und sich nicht zuletzt in einem stärkeren Anstieg der Mieten ausdrückt. Mit nachlassendem Preisdruck im Zuge der Bewältigung der Lieferkettenprobleme und einer Normalisierung der Energie und Rohstoffpreise sowie einer Stabilisierung des Zinsniveaus werden sich die Aussichten wieder verbessern. Das Thema Nachhaltigkeit von Immobilieninvestments wird in Zukunft das Marktgeschehen bestimmen. Im Rahmen der ESG Kriterien sind hierbei insbesondere die Erfüllung von ökologischen und sozialen Standards gemeint. Für Fondsinitiatoren ist in der Regel das Ziel das Erreichen einer Betriebsgenehmigung der Bafin zumindest nach Artikel 8 bzw. idealerweise nach Artikel 9 der EU Offenlegungsverordnung. Dabei ist der Umgang hiermit jedoch sehr vielschichtig und reicht vom Erfüllen von Mindestanforderungen bis hin zu sehr weitreichenden energetischen Maßnahmen. Die Wertrelevanz der Eigenschaft der ökologischen Nachhaltigkeit für Immobilien - insbesondere auch unter Berücksichtigung des erklärten Ziels der EU sowie der Immobiliennutzer (Corporates) der Dekarbonisierung des Gebäudebestandes und betriebs - dürfte zukünftig immer weiter zunehmen. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im internationalen Vergleich spät mit der Straffung ihrer Geldpolitik begonnen; nun aber sorgen hohe Inflationsraten für ein Ende der jahrelangen Niedrigzinsphase. Infolgedessen steigen die Zinssätze und Renditen über alle Laufzeiten hinweg stark an. Die drei Zinssätze der EZB wurden in vier Zinsschritten von zweimal 50 und zweimal 75 Basispunkten auf 2,5% gemessen am Hauptrefinanzierungssatz im Dezember 2022 angehoben. Zudem werden seit Juli 2022 netto keine Anleihekäufe mehr getätigt, aber alle Rückzahlungen aus fällig werdenden Anleihen vollumfänglich reinvestiert. Die Herausforderung für die EZB besteht darin, die Zinssätze mit dem nötigen Nachdruck anzuheben, um die hohe Inflation wirksam zu bekämpfen, ohne einen übermäßigen Einbruch der Wirtschaft zu verursachen. Der relativ abrupte Rückgang der realen Bauinvestitionen ist vor allem auf die anhaltende Materialknappheit zurückzuführen, auf die damit verbundenen hohen Preissteigerungen für Baustoffe, den Fachkräftemangel und die deutlich gestiegenen Finanzierungskosten für kreditfinanzierte Projekte. Quelle: Frühjahrsgutachten Immobilienwirtschaft 2022 des Rates der Immobilienweisen im Auftrag des ZIA Zentraler Immobilienausschuss e.V., Langfassung, 14.02.2023, Seite 27, 29, 32, 34, 54-55, 139 Langfassung: https://zia-deutschland.de/wp-content/uploads/2023/02/Fruehjahrsgutachten-2023.pdf Kurzfassung: https://zia-deutschland.de/wp-content/uploads/2023/02/Fruehjahrsgutachten-2023-kurz.pdf Entwicklung des Marktes für Facility und Real Estate Management Nachdem die weltweite Corona-Pandemie erstmals zu einem Rückgang des Umsatzes im Facility Management 2021 seit Beginn der Marktbeobachtung im Jahr 2003 geführt hatte, steuerte die Branche 2022 wieder in gesunde Wachstumswerte zurück. Der gesamte Umsatz mit fremdvergebenem Facility Management und Facility Services summiert sich auf 55,0 Mrd. (Vorjahr: 54,0 Mrd. €). Das Marktvolumen ist gegenüber dem Vorjahr um 1,0 Milliarde Euro angestiegen (+1,9%). Vom gesamten Marktvolumen entfallen ca. 20,2 Mrd. € auf infrastrukturelle Dienstleistungen und ca. 33,7 Mrd. € auf technische Services. Der Inlandsumsatz der Top 10 im Jahr 2021 lag bei 9,8 Mrd. € (2020: 9,3 Mrd. € bzw. +5,4% ggü. dem Vorjahr). Der Inlandsumsatz der Top 25 lag bei 13,8 Mrd. € (2020: 13,4 Mrd. € bzw. (+3,0% ggü. dem Vorjahr). Die zehn führenden Unternehmen, zu denen auch Apleona gehört, steigerten ihr Wachstum um 5,5% (2021: 2,7%). Dienstleister mit einem technischen Serviceschwerpunkt wuchsen mit durchschnittlich 6,1% deutlich stärker als eher infrastrukturell ausgerichtete Anbieter (1,7%). Der Facility-Service-Markt reagiert vergleichsweise langsam, mit zeitlichem Abstand und gedämpft auf konjunkturelle Entwicklungen. Die Amplitude der Ausschläge in der Marktentwicklung ist im Vergleich zur BIP-Entwicklung verzögert und fällt weniger stark aus. Das gilt für Krisen genauso wie für Zeiten einer starken wirtschaftlichen Entwicklung. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass die hohe Auslastung bei den Kundenunternehmen nur dann bei Facility-Service-Unternehmen sichtbar wird, wenn diese entweder die Serviceintervalle in den Bestandsgebäuden erhöhen oder zusätzliche Flächen anmieten oder bauen. Dies geschieht in der Regel erst bei belastbarer zusätzlicher Nachfrage. Der Verdrängungswettbewerb und die Marktkonsolidierung halten im FM-Markt weiterhin an. Der zunehmende wirtschaftliche Druck und die anstehenden technologischen Herausforderungen im Zuge der Digitalisierung sowie die steigende Kundennachfrage nach Multidienstleistern befördern diese Marktkonsolidierung. Auf die zehn führenden Unternehmen entfällt inzwischen ein Marktanteil von 17,7% (2020: 17,1%), auf die Top 25 ein Marktanteil von 25,1% (2020: 24,7%). Hierbei sind Apleona und Spie im nationalen Umsatzranking > 1,5 Mrd. € führend. 2021 wurden 25,0% der Umsätze mit Großaufträgen erzielt (> 750 T€ p.a. pro Kunde). Bei den Top 10 der FM-Dienstleister lag dieser Anteil bei 48%. Das ist keine Überraschung, denn nur große Multidienstleister sind in der Lage, gebündelte und komplexe Services national und international aus einer Hand abzudecken. Bei den Top 10 der deutschen FM-Unternehmen ist nach wie vor die Gebäudereinigung mit 30,2% des Umsatzes (2020: 29,5%) weiterhin das wichtigste Gewerk. Dahinter folgen Sicherheits- und Wachdienste 20,6% (2020: 20,7%), die Instandhaltung der Gebäudetechnik mit 19,8% (2020: 19,7%), Energiemanagement/Contracting mit 10,3% (2020: 10,4%) sowie Cateringleistungen mit 4,8% (2020: 5,2%). Der Personalmangel ist das wichtigste Wachstumshindernis im Markt. Facility Services zählen zu den personalintensiven Dienstleistungsbranchen. Der seit vielen Jahren anhaltende strukturelle Personalmangel herrschte auch 2022 weiterhin. Das Facility Management reagiert darauf in vielerlei Hinsicht. So sind die Ausbildungsquoten in den letzten Jahren gestiegen und es wird immer aktiver auf dem Arbeitsmarkt und in der Öffentlichkeit geworben. Die größte Herausforderung in den kommenden Jahren wird es sein, sich im Wettbewerb um Arbeitskräfte jeglicher Art als attraktiver Arbeitgeber in einem immer härteren Wettbewerb zu positionieren. Zu den wichtigsten Kundengruppen der FM-Unternehmen gehörten Unternehmen der Industrie mit 23,3% (2020: 24,3%) sowie der Immobilienwirtschaft mit 16,1% (2020: 15,0%). Zusammengenommen werden im Durchschnitt ca. 40% aller Umsätze in diesen beiden Branchen erwirtschaftet. Es folgen Behörden und der öffentliche Dienst mit 15,3% (2020: 15,5%), Gesundheitswesen mit 9,0% (2020: 9,4%), Banken mit 8,6% (2020: 8,6%), Handel mit 5,6% (2020: 5,7%), Versicherungen mit 5,4% (2020: 5,4%), IT und Telekommunikation mit 4,9% (2020: 4,6%), Verkehr und Logistik mit 4,4% (2020: 4,1%) sowie Energie mit 3,0% (2020: 3,0%). Für das Jahr 2022 rechnen die Top 10 der deutschen FM-Branche mit einer Wachstumsrate von 5,1%. Im Bereich Real Estate Management gilt der Bell-Report als die umfassendste Übersicht über den Markt deutscher Property Management Dienstleister. Hierbei werden jährlich in 30 verschiedenen Kompetenzfeldern Kunden um eine Bewertung der Property Management Unternehmen gebeten. Das Volumen des Gesamtmarktes ist auch 2022 durch die Marktteilnehmer nicht abschätzbar. Die Rangliste, die den Jahresumsatz 2022 widerspiegelt, der in den Unternehmen auf das Property-Management entfällt, führt Strabag PFS mit EUR 35,3 Mio. an (2021: EUR 35,6 Mio.). Es folgen Apleona mit EUR 33 Mio. (2021: EUR 38,0 Mio.) und Tectareal mit EUR 30,9 Mio. (2021: EUR 29,2 Mio.). Die Bewertung der einzelnen Property Management Unternehmen beruht auf einer Befragung von Auftraggebern und Marktteilnehmern und berücksichtigt sowohl die Markenstärke (8%) als auch die Kompetenz in verschiedenen Tätigkeitsfeldern (92%). Apleona erhielt im Bericht 2022 die folgende Bewertung:
Der Anteil der Auftraggeber mit Wechselabsichten hat dem Report zufolge sowohl im Bürobereich (Anstieg von 24% auf 27%) als auch im Handel (Anstieg von 14% auf 19%) zugenommen. Trotz im Durchschnitt sinkender Kundenzufriedenheit und zunehmender Wechselbereitschaft würden über alle Assetklassen hinweg aber 82% der Auftraggeber ihren jeweiligen Property-Manager weiterempfehlen. Im vergangenen Jahr waren das nur 76%. Quelle: Lünendonk®-Studie 2022: Facility-Service-Unternehmen in Deutschland, Eine Analyse des Facility-Management-Marktes für infrastrukturelles und technisches Gebäudemanagement, August 2022, Seiten 4, 11-13, 15, 21, 27, 39, 42, 50, 64 sowie Anlage Seite 29, 35, 210 Quelle: Bell Management Consultants: Property Management Report 2022, Der Markt deutscher Property Management Dienstleister, Juli 2022 (zitiert in Immobilienzeitung 29/2022 vom 21.07.2022 "Die Verwalterkunden sind unzufrieden") 3.2 Ertragslage Der Konzernabschluss der Apleona Gruppe für das Berichtsjahr 2022 wird nachstehend dargestellt. Für den Vorjahresberichtszeitraum bezieht sich das Zahlenwerk auf einen operativen Zeitraum vom 01. Mai bis 31. Dezember 2021, da mit Wirkung vom 30. April 2021 alle operativen Gesellschaften erworben wurden. Zur besseren Aussagekraft der Ertragslage werden in einem zusätzlichen Abschnitt die Zahlen für 2021 als "12-Monats-Zeitraum" dargestellt. Diese Darstellung wird jedoch nur bis zum Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen auf Kaufpreisallokation (EBITA) geführt, da eine weitergehende Darstellung aufgrund der erwerbsbezogenen Effekte nicht sinnvoll ist. 3.2.1 Ertragslage des Konzerns Die wesentlichen Steuerungsgrößen (KPI) für die Apleona Gruppe sind die Umsatzerlöse sowie das bereinigte EBITA und seit diesem Jahr auch der operative Cashflow. Das bereinigte EBITA ist um Einmal-, Sonder- und Währungseffekte berichtigt. Zusätzlich werden auch alle IFRS 16 Effekte eliminiert. Daher erfolgt nachstehend für die Berichtsperiode 2022 sowie für das Vorjahr eine tabellarische Überleitung auf das bereinigte EBITA. Zahlen des Konzernabschlusses:
Im Vorjahr ergaben sich folgende Werte:
Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse in der Berichtsperiode beliefen sich auf EUR 2.252 Mio. (Vorjahr: 1.352). Sie beinhalten insbesondere Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen und Fertigungsaufträgen. Die im Geschäftsjahr erworbenen Gesellschaften haben dazu mit EUR 50 Mio. beigetragen Nachstehende Tabelle separiert die Umsatzerlöse sowohl nach Regionen als auch nach Geschäftsbereichen.
Die Umsatzerlöse der Berichtsperiode 2022 übertrafen die budgetierten Werte. Die Entwicklung der Umsatzerlöse spiegelt die im Vorjahr beschriebenen Auftragseingänge wider, die sowohl auf Verlängerungen von bestehenden Kundenbeziehungen, der Erweiterung von Aufträgen sowie dem Gewinn neuer Kunden zurückzuführen ist und auch auf der Qualität unserer Arbeit beim Kunden beruht. In den Geschäftsbereichen FM DACH wie auch FM International wurden die budgetierten Werte übertroffen, während der Geschäftsbereich Add-On leicht unterhalb der budgetierten Umsatzerlöse zurückgeblieben ist, was insbesondere auf die Verfügbarkeiten von Materialien und Rohstoffen wie auch auf die weiterhin angespannte Personalsituation der Branche zurückzuführen ist. Der Auftragseingang der Apleona Gruppe für das Geschäftsjahr 2022 belief sich auf EUR 2.787 Mio. (Vorjahr: 1.297). Der noch offene Auftragsbestand am Bilanzstichtag betrug EUR 3.195 Mio. (Vorjahr: 2.731) und repräsentiert damit deutlich mehr als einen Jahresumsatz, was aus Sicht der Apleona Gruppe eine hervorragende Basis für die Geschäftsentwicklung in den Folgejahren darstellt. Umsatzkosten Die Umsatzkosten (ohne Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen) betragen in der Berichtsperiode EUR 1.956 Mio. (Vorjahr: 1.174) und beinhalten hauptsächlich Material- und Personalaufwand. Zudem wurden Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen und Nutzungsrechten an Leasinggegenständen (IFRS 16) sowie sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit dem Umsatzprozess stehen, berücksichtigt. Die Höhe der einbezogenen Kostenarten variierte dabei von Auftrag zu Auftrag. Die Umsatzkosten lagen gemessen an den Umsatzerlösen bei 86,9% (Vorjahr: 86,9%). Der Anteil des Material- und Personalaufwands lag mit EUR 1.826 Mio. (Vorjahr: 1.095) bei 93,3% (Vorjahr: 93,2%). Die Abschreibungen auf Sachanlagen waren mit EUR 7,3 Mio. (Vorjahr: 4,3) und die Abschreibungen auf Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 mit EUR 20,7 Mio. (Vorjahr: 11,4) in den Umsatzkosten enthalten. Die aus den Umsatzkosten herausgerechneten Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen beliefen sich auf EUR 78,2 Mio. (Vorjahr: 50,4) und betreffen planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Werte aus langfristigen Kundenbeziehungen und erworbenen Auftragsbeständen. Bruttoergebnis Das im Geschäftsjahr erzielte Bruttoergebnis ohne Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Akquisitionen lag bei EUR 296 Mio. (Vorjahr: 178) für den Berichtszeitraum. Daraus ergab sich eine Bruttomarge (gemessen an den Umsatzerlösen) von 13,1% (Vorjahr: 13,1%). Vertriebs- und Verwaltungskosten Die Vertriebs- und Verwaltungskosten beinhalten für die Berichtsperiode insbesondere Personalaufwendungen (EUR 94,3 Mio.; Vorjahr: 52,8), planmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 15,8 Mio. (Vorjahr: 8,2), Beratungsaufwendungen (EUR 12,9 Mio.; Vorjahr: 28,1), Bürokosten (EUR 6, 1 Mio.; Vorjahr: 3,6) sowie IT-Aufwendungen. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge der Berichtsperiode (EUR 11,7 Mio.; Vorjahr: 19,1) setzen sich im Wesentlichen aus Erträgen aus Währungsumrechnung (EUR 10,4 Mio.; Vorjahr: 6,1) sowie Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen (EUR 0,2 Mio.; Vorjahr: 0,4) zusammen. Eine detaillierte Aufstellung findet sich in Abschnitt 5.2 des Konzernanhangs. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Berichtsperiode betragen in der Berichtsperiode EUR 19,0 Mio. (Vorjahr: 18,6) und enthalten vor allem Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von EUR 13,9 Mio. (Vorjahr: 10,5), Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von EUR 1,8 Mio. (Vorjahr: 6,4) sowie Aufwendungen im Rahmen von Unternehmenserwerben in Höhe von EUR 1,6 Mio. (Vorjahr: 0,0). Eine detaillierte Aufstellung finden Sie in Abschnitt 5.3 des Konzernanhangs. Ergebnis aus nach der Equity Methode bilanzierten Beteiligungen Das Ergebnis aus nach der Equity Methode bilanzierten Beteiligungen betrug EUR 1,7 Mio. (Vorjahr: 4,1). Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte (EBITA) / bereinigtes EBITA Das EBITA für die Berichtsperiode 2022 lag bei EUR 131,6 Mio. (Vorjahr: 73,2), während das bereinigte EBITA für den gleichen Zeitraum EUR 152,7 Mio. (Vorjahr: 103,4) betrug. Für die Berechnung des bereinigten EBITA wurden neben der Neutralisierung von IFRS 16 Effekten (EUR 0,1 Mio.; Vorjahr: 0,5)) sämtliche Sonder- und Einzeleffekte der Berichtsperiode in Höhe von EUR 21,0 Mio. (Vorjahr: 30,3) berücksichtigt. Die Sonder- und Einzeleffekte betreffen vor allem die M&A- und Integrationskosten der Erwerbe sowie nicht abgeschlossener Transaktionen (EUR 8,0 Mio.; Vorjahr: 21,6), Währungseffekte (EUR 3,7 Mio.; Vorjahr: 4,4), und die in der Berichtsperiode angefallenen Effizienzsteigerungs- und Restrukturierungsaufwendungen (EUR 4,4 Mio.; Vorjahr: 12,0). Zinsergebnis Das negative Zinsergebnis der Berichtsperiode in Höhe von EUR 25,5 Mio. (Vorjahr: 28,2) resultiert aus den laufenden Zinsaufwendungen in Höhe von EUR 54,6 Mio. (Vorjahr: 32,6) die sich insbesondere aus den im Rahmen der Kaufpreisfinanzierung aufgenommenen Konsortialkrediten sowie den im Zinsergebnis ausgewiesenen Avalprovisionen ergeben. Neben den laufenden Zinsaufwendungen sind das Nettozinsergebnis aus Pensionsverpflichtungen in Höhe von EUR 1,6 Mio. (Vorjahr: 1,1) sowie die Zinsen aus IFRS 16 Leasingverpflichtungen enthalten. Gegenläufig enthalten sind hohe Erträge aus der fair-value-Bewertung der abgespaltenen Derivate aus den Konsortialkrediten sowie des im Berichtsjahr abgeschlossenen Zinscap in Höhe von EUR 32,5 Mio. (Vorjahr: 6,3). Für weitere detaillierte Angaben wird auf Abschnitt 5.6 des Konzernanhangs verwiesen. Ergebnis vor und nach Ertragsteuern Das Ergebnis vor Steuern der Berichtsperiode beträgt EUR 27,9 Mio. (Vorjahr: -5,3), das Ergebnis nach Steuern liegt bei EUR 17,0 Mio. (Vorjahr: -25,4). Der aus der Konzernsteuerquote von 31,0% eigentlich zu erwartende Steueraufwand (EUR 8,7 Mio.) wurde neben den Steuerauswirkungen der nicht abzugsfähigen Aufwendungen, der steuerfreien Erträge und der periodenfremden Steuern insbesondere durch die Wertberichtigung von aktivierten latenten Steuern aus der Zinsschranke im deutschen Organkreis sowie dem Nichtansatz eines Teils der aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgen beeinflusst, so dass sich ein tatsächlicher Steueraufwand von EUR 10,9 Mio. (Vorjahr: 20,0) für die Berichtsperiode ergeben hat. Siehe hierzu auch Abschnitt 5.7 des Konzernanhangs. Ergebnisanteile anderer Gesellschafter Die Ergebnisanteile anderer Gesellschafter betrugen im Berichtszeitraum EUR 0,8 Mio. (Vorjahr: 0,8). Konzernergebnis Die Apleona Gruppe schließt den Berichtszeitraum mit einem Konzernergebnis von EUR 16,2 Mio. (Vorjahr: -26,2) ab, was eine Verbesserung von EUR 42,4 Mio. bedeutet, die allerdings auch durch die hohen Zinserträge aus den Derivaten stark beeinflusst ist. 3.2.2 Ertragslage 12-Monats-Periode für die erworbene Apleona Gruppe 2021 1 Nachstehend wird die Gewinn- und Verlustrechnung der Apleona Gruppe für die 12-Monats-Periode des Vorjahres 2021 dargestellt. Die Zahlen ergeben sich aus der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung 2021 sowie den Monaten Januar bis April der erworbenen Apleona-Gruppe dar. Die Darstellung der Positionen erfolgt bis zum bereinigten EBITA.
1 Alle Angaben zu diesem Kapitel sind nicht
geprüft.
Zahlenwerk der 12-Monats-Periode 2021:
3.3 Vermögenslage Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2022 beträgt EUR 2.638 Mio. (Vorjahr: 2.469). Auf der Aktivseite werden unter den langfristigen Vermögenswerten EUR 1.897 Mio. (Vorjahr: 1.845) und unter den kurzfristigen Vermögenswerten EUR 741 Mio. (Vorjahr: 624) ausgewiesen. Auf der Passivseite weist die Bilanz ein langfristiges Fremdkapital von EUR 1.242 Mio. (Vorjahr: 1.281) und kurzfristiges Fremdkapital von EUR 695 Mio. (Vorjahr: 550), sodass sich ein Eigenkapital von EUR 701 Mio. (Vorjahr: 638) ergibt. Die langfristigen Vermögenswerte setzen sich im Wesentlichen aus Geschäfts- oder Firmenwerten in Höhe von EUR 969 Mio. (Vorjahr: 890), immateriellen Vermögenswerten aus Akquisitionen in Höhe von EUR 755 Mio. (Vorjahr: 791) sowie Nutzungsrechten an Leasinggegenständen von EUR 66 Mio. (Vorjahr: 67) zusammen. Im Rahmen der Kaufpreisallokation, der im Berichtsjahr 2021 erworbenen Apleona Gruppe, wurden Auftragsbestände, Kundenstämme und eine Marke aktiviert, die entsprechend ihrer Nutzungsdauer - mit Ausnahme der Marke, für die eine unbegrenzte Nutzungsdauer unterstellt wird - linear abgeschrieben werden. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Erwerbs Geschäfts- oder Firmenwerte bilanziert, die auf die nachstehenden Cash Generating Units allokiert wurden:
Im Geschäftsjahr 2022 haben sich die Geschäfts- und Firmenwerte aufgrund der erfolgten Neuakquisitionen um EUR 79 Mio. erhöht. Des Weiteren wurden bei diesen Akquisitionen immaterielle Vermögenswerte in Höhe von EUR 43 Mio. aufgedeckt (für weitergehende Informationen verweisen wir hier auf Ziffer 3.2 des Anhangs). Der zum Konzernabschluss für die einzelnen CGUs durchgeführte Impairmenttest hat keinen Abwertungsbedarf für die Geschäfts- oder Firmenwerte ergeben. Die erworbene Marke wurde auf die obenstehenden CGUs allokiert. Auch hier ergab sich kein Abwertungsbedarf. Für weiterführende Informationen verweisen wir auf 6.1.1 des Konzernanhangs. In den kurzfristigen Vermögenswerten sind im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte in Höhe von EUR 573 Mio. (Vorjahr: 449) sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von EUR 111 Mio. (Vorjahr: 127) enthalten. Zum Bilanzstichtag weist die Apleona Gruppe ein Eigenkapital in Höhe von EUR 701 Mio. (Vorjahr: 638) aus. Darin enthalten sind das bei Gründung des Mutterunternehmens eingezahlte gezeichnete Kapital in Höhe von TEUR 25 (Vorjahr: 25), die Kapitalrücklage (EUR 677 Mio., Vorjahr: 657), die Gewinnrücklagen (EUR 16 Mio., Vorjahr: -25), die übrigen Rücklagen (EUR 6 Mio., Vorjahr: 4) sowie Anteile anderer Gesellschafter (EUR 2 Mio., Vorjahr: 2). Die Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 26,6% (Vorjahr: 25,7%). Der Anstieg des Eigenkapitals resultiert im Wesentlichen aus einer Einlage in die Kapitalrücklage (EUR 20 Mio.), den Effekten aus der Neubewertung der Pensionen (EUR 25 Mio.) sowie dem Ergebnis nach Steuern. Am 31. Dezember 2022 beinhaltet das langfristige Fremdkapital vor allem die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von EUR 141 Mio. (Vorjahr: 183), Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 799 Mio. (Vorjahr: 792) für den Barwert der Konsortialkredite zur Kaufpreisfinanzierung der Apleona Gruppe mit einem Rückzahlungsvolumen von EUR 840 Mio. (fällig April 2028 in Höhe von EUR 765 Mio. und April 2029 in Höhe von EUR 75 Mio.), Leasingverbindlichkeiten in Höhe von EUR 42 Mio. (Vorjahr: 42) sowie passive latente Steuern von EUR 224 Mio. (Vorjahr: 221), die sich insbesondere auf die im Rahmen der Kaufpreisallokation aktivierten immateriellen Vermögenswerte beziehen. Das kurzfristige Fremdkapital beinhaltet neben den Steuerrückstellungen von EUR 24 Mio. (Vorjahr: 26), den sonstigen Rückstellungen von EUR 24 Mio. (Vorjahr: 34) und der Inanspruchnahme des Kontokorrentkredites in Höhe von EUR 15 Mio. (Vorjahr 0) den kurzfristigen Anteil der Leasingverbindlichkeiten sowie die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 516 Mio. (Vorjahr: 371) und die übrigen Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 91 Mio. (Vorjahr: 93). Zur Finanzierung des Working Capital verfügt die Apleona Gruppe über eine bis Oktober 2027 fest zugesagte Bankkreditlinie in Höhe von EUR 145 Mio. 3.4 Finanzlage Die Grundzüge und Ziele der Finanzpolitik des Konzerns legt die Geschäftsführung fest. Dabei stehen die Sicherung der Liquidität und die Begrenzung finanzwirtschaftlicher Risiken im Fokus. Die Steuerung von Markt- sowie Bonitätsrisiken erfolgt über ein konzernweites Kontrollsystem. Hierbei werden auch in begrenztem Umfang Finanzderivate eingesetzt. Über das Management von Finanzrisiken wird ausführlich im Abschnitt 5 "Risiko- und Chancenbericht" sowie im Anhang unter Abschnitt 6.15 "Risiken aus Finanzinstrumenten, Finanzrisikomanagement und Sicherungsgeschäfte" berichtet. Die Veränderung des Finanzmittelfonds gemäß IAS 7 beträgt in der Berichtsperiode EUR -16 Mio. und führt zusammen mit unwesentlichen Währungseffekten zu einem Finanzmittelbestand am 31. Dezember 2022 von EUR 111 Mio. Die Veränderungen setzen sich dabei wie folgt zusammen: Der Cash Flow aus der operativen Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR +86 Mio. resultiert aus Cash Earnings in Höhe von EUR +95 Mio. und der Working Capital Veränderung in Höhe von EUR -9 Mio. Der Nettomittelabfluss aus Investitionstätigkeit beträgt im Berichtsjahr 2022 EUR -102 Mio. Für Erwerbe von Tochterunternehmen und Beteiligungen wurden Mittelabflüsse in Höhe von EUR -85 Mio. aufgewendet, die mit Ausnahme der Kapitaleinlage von EUR 20 Mio. aus der vorhandenen Liquidität finanziert wurden. Wir verweisen bezüglich der Erwerbe der Tochterunternehmen auf die Ausführungen in Abschnitt 2.2 dieses Lageberichts sowie Abschnitt 3.2 des Anhangs. Darüber wirkten sich Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte mit EUR -6 Mio. sowie den regulären Auszahlungen in Sachanlagen mit EUR -10 Mio. aus. Das Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit ist im Berichtsjahr 2022 ausgeglichen. Es erfolgten Einzahlungen von Kapitalrücklagen in Höhe von EUR 20 Mio., sowie Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden in Höhe von EUR 15 Mio., während Auszahlungen für Dividenden an andere Gesellschafter in Höhe von EUR -0,5 Mio. sowie die Tilgung von Finanzschulden mit EUR -35 Mio. negativen Einfluss auf den Cash Flow der Finanzierungstätigkeit hatten. Analog zu den Investitionen wird auch der Zugang der Leasingverbindlichkeiten aus neuen Verträgen nach IFRS 16 nicht im Finanzierungs-Cash Flow gezeigt, da es sich um cash unwirksame Vorgänge handelt, sondern nur die geleisteten Leasingzahlungen, die in der Tilgung von Finanzschulden enthalten sind. Zu Detailinformationen verweisen wir auf Abschnitt 6.11 des Anhangs. Der Konzern konnte seit Entstehung sämtlichen finanziellen Verpflichtungen jederzeit vollumfänglich nachkommen. Zu den Eventualverbindlichkeiten sowie Sicherheitengestellungen wird auf Abschnitt 7.2 und 7.3 des Konzernanhangs verwiesen. Im Hinblick auf die in 2023 voraussichtlich anstehende Investition im Rahmen des Zusammenschlusses mit der Gegenbauer Gruppe wird auf den Prognosebericht verwiesen. 3.5 Gesamtaussage Während die Herausforderungen, die sich aus der Covid-19-Pandemie in den Vorjahren ergaben, in 2022 deutlich weniger wurden, ergaben sich durch den Angriff von Russland auf die Ukraine und der damit einhergehenden Inflation auch im Berichtsjahr 2022 Herausforderungen, denen es durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken galt. Bereits frühzeitig im Geschäftsjahr wurde durch das Management ein Programm zur Bekämpfung der Auswirkungen der hohen Inflation aufgesetzt, das neben dem genauen Monitoring der Einkaufspreise insbesondere auch ein konsequentes Vertragsmanagement im Hinblick auf Preisanpassungen gegenüber Kunden beinhaltet. Trotz dieser in der Berichtsperiode zusätzlich zu bewältigenden Herausforderungen konnte in allen Geschäftsbereichen eine erfreuliche Umsatz- und Ergebnisentwicklung verzeichnet werden. Ebenfalls konnten in der Berichtsperiode weitere große langfristige Verträge mit neuen sowie bestehenden Kunden abgeschlossen werden. Durch bereits in der Vergangenheit eingeleitete Maßnahmen für strukturelle Änderungen und Effizienzsteigerungen sowie der eingeleiteten Gegensteuerungsmaßnahmen zu den Inflationsauswirkungen konnte den weiterhin steigenden Kosten entgegengewirkt und gravierende Auswirkungen auf die Ergebnislage der Apleona Gruppe vermieden werden. Dies zeigt sich auch in der nahezu konstant gehaltenen Marge des bereinigten EBITA. Vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen wie auch branchenspezifischen Entwicklung bewertet die Unternehmensleitung der Apleona Gruppe die Geschäftsentwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres als sehr positiv. Sowohl bei den Umsätzen als auch beim bereinigten EBITA ging die Prognose im letzten Jahr von einem deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr aus. Beide Ziele wurden erreicht bzw. übertroffen. Der sehr gute und deutlich über Budget liegende Auftragseingang und der zum Bilanzstichtag bestehende hohe Auftragsbestand lässt auf das Vertrauen unserer Kunden am Markt schließen und die Apleona Gruppe optimistisch in die Zukunft schauen. 3.6 Nicht fortzuführende Aktivitäten Im Geschäftsjahr 2022 gab es hierzu keine zu berichtenden Aktivitäten. 3.7 Nicht finanzielle Leistungsindikatoren 1 Neben den finanziellen Kennziffern des Geschäftsjahres spielen auch nicht finanzielle Leistungsindikatoren für den Unternehmenserfolg eine Rolle. Apleona hat hierzu alle wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte (Governance, Ökonomie, Ökologie, Soziales) systematisiert und im Rahmen eines Statusberichts zur Nachhaltigkeit gebündelt. Ziel ist es, einen Überblick über den aktuellen Stand der Aktivitäten und Ziele des Konzerns in den vorgenannten Bereichen zu geben und die gestiegenen Anforderungen an eine transparente Darstellung von ESG-Kriterien (E: Environmental; S: Social; G: Governance) zu erfüllen. Apleona veröffentlicht seit 2018 seine gesamte Nachhaltigkeitsberichterstattung transparent auf seiner Website. Die folgenden Berichte und Dokumente sollen sowohl die Transparenz innerhalb des Konzerns erhöhen als auch Shareholder, Kunden, Lieferanten, Dienstleister, Nachunternehmer und andere betroffene Gesellschaftsgruppen in die Lage versetzen, sich über unsere Aktivitäten und Ziele im Bereich der Nachhaltigkeit in komprimierter und verständlicher Form zu informieren. Folgende Dokumente sind auf unserer Website abrufbar:
Deutsch: http://www.apleona.com/ueber-apleona/verantwortung Englisch: http://www.apleona.com/en/about-apleona/responsibility/ Der aktuelle Fortschrittsbericht 2021 zu den zehn universellen Prinzipien des UN Global Compact vom 15. Juni 2022 (gleichlautend mit dem vorgenannten Statusbericht zur Nachhaltigkeit 2021) steht auf der Website des UNGC zur Verfügung.
1 Alle Angaben zu diesem Kapitel sind nicht
geprüft.
Deutsch/Englisch: https://www.unglobalcompact.org/what-is-gc/participants/120401-Apleona-GmbH#cop Die Berichterstattung zu den insgesamt 22 nachhaltigen Aspekten unseres Geschäftsbetriebs orientiert sich an der Wesentlichkeitsanalyse, die im vorgenannten Statusbericht zur Nachhaltigkeit dokumentiert wurde:
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2022 soll spätestens am 15. Juni 2023 auf unserer Website (links wie zuvor) veröffentlicht werden. Bei der Weiterentwicklung unserer Nachhaltigkeitsstrategie orientieren wir uns an den allgemein anerkannten Rahmenwerken zur Nachhaltigkeit (DIN ISO 26000, UN Global Compact). In den Folgejahren soll die Detailtiefe der Nachhaltigkeitsberichtserstattung auf Basis gesammelter und analysierter Daten weiter steigen. 4 Nachtragsbericht Hierzu verweisen wir auf die in Ziffer 7.9 des Konzernanhangs gemachten Angaben. 5 Risiko- und Chancenbericht Die Apleona Gruppe sieht sich mit einer Vielzahl von Chancen und Risiken konfrontiert, die das operative Geschäft in unterschiedlicher Weise und Intensität beeinflussen. Als Chancen werden potentielle positive Auswirkungen, als Risiken potentielle negative Auswirkungen ungeplanter Ereignisse auf die Gesellschaften des Konzerns bzw. auf das Geschäft definiert. Die Identifikation und Erfassung von Chancen und Risiken erfolgt im Rahmen der strategischen Planung. Apleona setzt ein Top-Down Risikomanagementsystem ein, mit dem Ziel wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und durch gegensteuernde Maßnahmen zu begrenzen. Dieses System wird in der Konzernzentrale koordiniert. Zur Prüfung der Zielerreichung, Erkennung von Trends und Identifikation möglicher Abweichungen werden regelmäßige Business Reviews durchgeführt, in denen die Geschäftsleitung mit der Leitung einzelner Business Units die Geschäftsentwicklung, die kurz- und mittelfristigen Erwartungen sowie Maßnahmen zur Abwehr der Risiken bzw. Nutzung von Chancen erörtert. Wesentliche Faktoren für das Chancen- und Risikomanagement der Apleona Gruppe wie Märkte, Wettbewerbssituation, strategische Ausrichtung sowie Leistungs- und Ergebnisentwicklung werden in Betracht gezogen. Das Ergebnis ist Grundlage für Entscheidungen zur Ausschöpfung des Chancenpotentials und Verringerung der Risiken. Der Fachbereich Risk Management & Assurance führt bereichsübergreifende, qualitative Risiko-analysen durch und berichtet diese an die Geschäftsleitung. Das Ziel ist es, dass wesentliche Risiken auf der Gruppenebene frühzeitig identifiziert und entsprechend gesteuert werden. Auf Basis der Risikoanalysen werden Empfehlungen zur Risikosteuerung, -Diversifikation, -Transfer oder -Vermeidung an die Geschäftsleitung herausgegeben sowie Transferlösungen zur Absicherung versicherbarer Risiken in Form von betrieblichen Versicherungslösungen platziert. Durch verschiedene Tools soll sichergestellt werden, dass der Bestand geschützt und abgesichert sowie die Ergebnissituation des Unternehmens nachhaltig verbessert werden. Die Beobachtung und Steuerung wesentlicher finanzieller Geschäftschancen und -Risiken sowie deren Reporting an die Geschäftsleitung wird von der Controlling-Organisation durchgeführt. Alle Tochtergesellschaften der Apleona Gruppe melden monatlich auftragsbezogene und ergebnisbezogene Daten an das jeweilige Business-Unit-Controlling. Die monatlichen Ergebnis-meldungen der einzelnen Tochtergesellschaften werden auf Ebene der Business Units anhand von Soll-Ist-Vergleichen analysiert und mit den Gesellschaften durchgesprochen. Zusätzlich wird unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken die künftige Ergebnislage besprochen und der Forecast zum Jahresende bei materieller Abweichung überprüft. Abschließend laufen alle Ergebnismeldungen beim Apleona Group Controlling zusammen, das den Managementreport für die Geschäftsleitung erstellt. Internes Kontroll- und Steuerungssystem im Rechnungslegungsprozess Das Interne Kontroll- und Steuerungssystem (IKS) funktioniert als Ausführungsinstrument des konzernweiten Risikomanagementsystems. Das Ziel des IKS im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess ist es, die Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichtserstattung im Hinblick auf den Konzernabschluss sicherzustellen. Es umfasst Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, der Wirtschaftlichkeit, der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften und unterliegt einer kontinuierlichen Weiterentwicklung. Durch eine Evaluierung werden die wesentlichen Risikofaktoren identifiziert und ein Set an Kontrollaktivitäten festgelegt (die sogenannte Risiko-Kontroll-Matrix), deren regelmäßig wiederkehrende Prüfungen das Funktionieren der vorhandenen Prozesse untersuchen und bestätigen, oder gegebenenfalls ein vorhandenes Verbesserungspotenzial aufzeigen sollen. Einhaltung grundlegender Kontrollprinzipien wie Funktionstrennung, Vier-Augenprinzip oder ordnungsgemäße Zugriffsregelungen in EDV-Systemen sollen damit gewährleistet werden. Die Überprüfung der IKS-Wirksamkeit basiert auf dem Prinzip eines Self-Assessments mit anschließender Validierung durch die Zentralfunktion Risk Management & Assurance. Die Durchführung der Kontrollaktivitäten erfolgt durch die Prozess- und Kontrollverantwortlichen, die (unabhängige) Stichprobenermittlung durch den lokalen IKS-Officer. In Kombination mit den regelmäßigen Kontrollintervallen (1M, 3M, 6M, 1J) der Durchführung entsteht dadurch das als "Continous Control Self Assessment (CCSA)" bezeichnete System zur Durchführung und Qualitätssicherung des IKS, das seit 2020 bei Apleona zur Anwendung kommt. Der Konzernabschluss der Apleona Group GmbH wird nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 3 HGB ergänzend zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Hierzu verfügt die Apleona Gruppe über eine einheitliche Bilanzierungsrichtlinie, unterstützende Verfahrensanweisungen und IT-Systeme sowie IT-unterstützte Reporting- und Konsolidierungsprozesse, die die relevanten Anforderungen verbindlich festlegen. Die Konsolidierung der Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften erfolgt monatlich für alle Gesellschaften über die Software SAP SEM BCS. Hier ist ein einheitlicher Positionsplan hinterlegt, der von allen Gesellschaften anzuwenden ist und durch die Apleona Holding GmbH vorgegeben und gepflegt wird. Die Qualität der gemeldeten Daten wird zum Jahresabschluss zusätzlich durch den hohen Anteil an Jahresabschlussprüfungen der Einzelabschlüsse sowie ein breites Scoping für das IFRS Konzernreporting sichergestellt. Die Bewertungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen (zum Beispiel Kaufpreisallokation) erfolgen bei wesentlichen komplexen Transaktionen grundsätzlich auf Basis externer Bewertungsgutachten. Für die Bewertungen von Personalrückstellungen werden im Rahmen des Abschlusserstellungsprozesses regelmäßig externe Gutachter eingesetzt und die anzuwendenden Parameter zentral vorgegeben. 5.1 Risikobericht Wesentliche Risiken der Apleona fallen in folgende Kategorien:
5.1.1 Markt- und Geschäftsrisiken 1) Abhängigkeit von Großkunden Im Geschäftsfeld Facility Services ist ein bedeutender Teil des Geschäfts von Serviceverträgen mit hohen Auftragsvolumina und mehrjährigen Laufzeiten abhängig. Auf einem wettbewerbsintensiven Markt besteht das Risiko, dass wichtige Verträge gekündigt, nicht verlängert oder im Wettbewerb verloren werden. Die Abhängigkeit von Großkunden könnte sich somit negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Im Rahmen unserer Immobiliendienstleistungen betreuen wir Kunden, die in einer Vielzahl unterschiedlicher Branchen tätig sind. Ebenso richten wir unser Leistungsspektrum so aus, dass die Abhängigkeit von Nachfrageschwächen einzelner Branchen oder großer Kunden verringert wird. Zudem soll das breite Spektrum aus einzelnen, kombinierten und integrierten Dienstleistungen ein flexibles Leistungsangebot entlang des kompletten Lebenszyklus einer Immobilie bieten, das in enger Zusammenarbeit mit den Kunden weiterentwickelt wird. 2) Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Umfeld in unseren Kernmärkten Ein genereller konjunktureller Abschwung in den Immobiliensektoren in Deutschland, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich hätte spürbare negative Folgen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in unserem Geschäftsfeld. 3) Zinsentwicklung Der Zinssatz ist in der Immobilienwirtschaft ein wichtiger Parameter, der die Investitionsbereitschaft und damit die Nachfrage nach Immobiliendienstleistungen beeinflusst. Der in 2022 erfolgte Anstieg des zuvor niedrigen Zinsniveaus hat bereits schon im Berichtsjahr Einfluss insb. im Bereich des Transaktionsgeschäfts. Des Weiteren hat der stärkere Anstieg des EURIBOR auch die Kreditzinsen des Konsortialkreditvertrages negativ beeinflusst, da die Konsortialkredite anhand des EURIBOs variabel verzinst sind. Soweit möglich und wirtschaftlich vertretbar werden die Zinsänderungsrisiken über Zinsderivate abgesichert. 4) Inflationsentwicklung Die seit 2021 deutliche Zunahme der Inflationsraten im Euro Raum hat sich ab dem ersten Quartal 2022 durch den Ausbruch des Russland/Ukraine Konflikts insbesondere im Bereich der Energiekosten, noch deutlich verschärft. Durch vertraglich bedingte Anpassungsregelungen bzw. nachträgliche Vertragsanpassungen konnte ein Großteil der zusätzlich entstandenen Kosten an den Kunden weitergegeben werden. Apleona ist weiterhin bestrebt, etwaige weitere inflationsbedingte Kostensteigerungen durch bessere Vertragsbedingungen sowie Kosteneffizienz-programme bei der Beschaffung und im Bereich der Nachunternehmer einzudämmen. 5.1.2 Risiken aus der Leistungserbringung Aus der Beratung, dem Management und dem Betrieb von Immobilien unserer Kunden ergeben sich verschiedene Risiken. In der Angebotserstellung für Serviceverträge, die oft eine mehrjährige Laufzeit haben, könnten falsche Einschätzungen künftiger Entwicklungen und Fehler in der Kalkulation entstehen, die den Geschäftserfolg der betroffenen Bereiche beeinträchtigen. Dies gilt auch für Mängel bei der Ausführung von Immobiliendienstleistungen. Um eine hohe Kostensicherheit zu erhalten, sind eine intensive Bestandsaufnahme des zu betreuenden Objekts sowie systematische Plausibilitätsprüfungen fester Bestandteil der Angebotsbearbeitung. Bei der Aufnahme des Gebäudebetriebs werden speziell geschulte Start-Up Teams eingesetzt, die über Erfahrungen bei der Implementierung organisatorischer, technischer, kaufmännischer und infrastruktureller Abläufe verfügen. Um die Dienstleistungsqualität im laufenden Betrieb sicherzustellen, setzen wir eigenes, qualifiziertes Personal ein. Mittels regelmäßiger Objektreports wird die planmäßige wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Aufträge überwacht. 5.1.3 Finanzwirtschaftliche Risiken Für die Finanzierung des Erwerbs der Apleona Gruppe wurde im April 2021 ein Konsortialkredit (Senior Facility Agreement / SFA) mit einem Volumen von EUR 765 Mio. und einer Fälligkeit im April 2028 aufgenommen. Darüber hinaus wurde im April 2021 ein weiterer Kredit (Second Lien) mit einem Volumen von EUR 75 Mio. aufgenommen, dessen Fälligkeit im April 2029 liegt. Für beide Konsortialkredite erfolgt eine variable Verzinsung. Der Zinssatz setzt sich zusammen aus einer vertraglich definierten Marge zuzüglich dem 3-Monats-EURIBOR, wobei dieser mindestens bei 0% liegt (sog. Floor). Die Marge für das SFA liegt derzeit bei 3,2% (Vorjahr: 3,5%), während die Marge beim Second Lien derzeit bei 7,7% (Vorjahr: 7,75%) liegt. Die zur Finanzierung des Working Capitals bis Oktober 2027 fest zugesagte Bankkreditlinie in Höhe von EUR 145 Mio. beinhaltet einen marktüblichen Financial Covenant in Form einer Limitierung des dynamischen Verschuldungsgrads Senior Secured Debt / EBITDA. Der Wert zum 31. Dezember 2022 liegt erheblich unter der vertraglich vereinbarten Obergrenze. Sollte im Falle einer deutlichen Verschlechterung eine Anpassung mit Einverständnis der Kreditgeber nicht erfolgen, kann die Verletzung des Financial Covenant zu einer Fälligstellung aller Finanzierungen auf Recourse Basis führen. Für den gesamten Konsortialkredit wurde von Gesellschaften der Apleona Gruppe Sicherheiten in Form von Verpfändungen von Geschäftsanteilen und in beschränktem Umfang auch Bankguthaben gewährt. Weitere ausführliche Erläuterungen zu den finanzwirtschaftlichen Risiken und deren Management finden sich im Konzernanhang unter Abschnitt 6.15. Forderungsausfallrisiko Forderungsausfallrisiken können in den Geschäftsfeldern von Apleona entweder durch Streitigkeiten über den Umfang der erbachten Leistungen oder durch Bonitätsrisiken einzelner Kunden. entstehen. Beiden Risiken begegnen wir durch konsequentes Monitoring der offenen Posten, regelmäßiges Mahnwesen und falls erforderlich mit entsprechenden Wertberichtigungen. Forderungen, die älter sind als 12 Monate, werden grundsätzlich in voller Höhe wertberichtigt, es sei denn, es liegen begründete rechtliche Stellungnahmen zur Durchsetzbarkeit der Forderungen vor. 5.1.4 Informationssicherheitsrisiken Bedrohungen der Informationssicherheit können Risiken für die Sicherheit unserer Netzwerke, Systeme und somit ebenfalls unserer Service-Leistungen mit sich bringen. Auch die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Verlässlichkeit von Daten kann durch unberechtigte Zugriffe gefährdet werden. Daraus können sich negative Auswirkungen auf unsere Reputation, Geschäftstätigkeit und unsere Wettbewerbsfähigkeit ergeben. Um unberechtigte Zugriffe sowie Datenverluste zu verhindern und die ständige Verfügbarkeit unserer Systeme sicherzustellen, schützen wir unsere Informationstechnik durch zahlreiche technische Maßnahmen. Geltende Sicherheitsrichtlinien passen wir fortlaufend den aktuellen technischen Entwicklungen an. Für die Verwendung der Systeme bestehen klar festgelegte Regeln, welche unter anderem die Vergabe und Überprüfung von Zugriffsberechtigungen sowie die Verwendung von sicheren Passwörtern sicherstellen. Eine Zertifizierung des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) für Teile der Apleona Gruppe wurde 2019 erlangt und auch in 2022 erfolgreich aufrechterhalten. Die Aufrechterhaltung und die kontinuierliche Weiterentwicklung der Informationssicherheit sowie die Erweiterung des effektiven Wirkungsbereichs des ISMS ist eine grundlegende Konzernaufgabe des laufenden und der folgenden Jahre. Insbesondere die sich ständig weiterentwickelnde Risikosituation durch externe Angriffe und aufkommende Sicherheitslücken bedarf der konstanten Justierung und Stärkung der Fähigkeiten des Konzerns zur Abwehr von Bedrohungen. Besonderes Augenmerk unserer täglichen Arbeit liegt auf der schnellen Reaktionsfähigkeit und einer grundsätzlichen Ausrichtung hin zu Zero-Trust-Mechanismen. 5.1.5 Personalrisiken Personalrisiken ergeben sich im Wesentlichen aus der Fluktuation von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen sowie aus Mangel an Fachkräften am Arbeitsmarkt. Mögliche Qualifikationsdefizite sowie eine unzureichende Kundenorientierung und fachliche Expertise stellen das größte Risiko in diesem Bereich dar. Wir begegnen Personalrisiken, die aus Nachwuchsmangel, Fluktuation oder fehlender Qualifikation entstehen könnten, mit verschiedenen Maßnahmen der Personalentwicklung. Zu den verwendeten Instrumenten gehören Aus- und Weiterbildung qualifizierter Mitarbeiter, Unterhaltung enger Kontakte zu ausgesuchten Hochschulen, ein breites Angebot an Praktika und Möglichkeiten fürs Personal zur individuellen Weiterentwicklung und marktgerechte sowie leistungsorientierte Vergütung. Neben der Personalentwicklung legen wir einen großen Fokus auf die Personalbindung und bauen unser Angebot geeigneter Maßnahmen kontinuierlich aus. 5.1.6 Risiken aus Rechtsstreitigkeiten Der Ausgang von Rechtsstreitigkeiten ist in der Regel von Beweiserhebungen oder rechtlichen Würdigungen der Gerichte abhängig und daher nur begrenzt vorhersagbar. Es ist somit nicht auszuschließen, dass die Ergebnisse von Rechtsstreitigkeiten und Verfahren von unseren Einschätzungen und Prognosen abweichen und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen können. Juristische Auseinandersetzungen entstehen ganz überwiegend aus unserer Leistungserbringung. Kontroversen mit Auftraggebern beziehen sich zumeist auf behauptete Mängel unserer Leistung, Verzögerungen in der Fertigstellung oder auf den erbrachten Leistungsumfang. In diesen Fällen ergeben sich häufig auch gleichartige Auseinandersetzungen mit eingesetzten Nachunternehmern. Wir sind bestrebt, gerichtliche Auseinandersetzungen nach Möglichkeit zu vermeiden bzw. frühzeitig zu beenden. Schadensfälle im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Apleona Konzerns können, auch außerhalb von Rechtsstreitigkeiten, für die betroffene Konzerngesellschaft und gegebenenfalls für den Konzern erhebliche negative finanzielle Auswirkungen haben. Die Abteilung Legal prüft und bewertet rechtliche Risiken insbesondere auch vor der Angebotsabgabe, oberhalb bestimmter Schwellenwerte und bei bestimmten Risikoklassen, hat die Federführung bei der Wahrnehmung unserer rechtlichen Interessen sowie bei juristischen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung und dient damit der Sicherstellung von Haftungsregelungen in den wesentlichen, versicherbaren Risikobereichen. Legal berichtet regelmäßig aus ihrer jeweiligen fachlichen Sicht über die Risikosituation direkt ans Top Management. Wirtschaftlich sinnvoll versicherbare Haftungsrisiken transferieren wir in der Regel im Rahmen von Versicherungsverträgen des Konzerns. Dazu zählen verschiedene Haftpflichtversicherungen zur Absicherung gegenüber Ansprüchen Dritter, technische Versicherungen sowie Sach- und Transportversicherungen. Insgesamt gehen wir nach sorgfältiger Prüfung davon aus, dass für alle laufenden Rechtsstreitigkeiten ausreichende bilanzielle Vorsorge getroffen wurde und teilweise Rückgriffsansprüche bestehen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund der Schwierigkeit der Prognostizierung die Höhe der gebildeten Rückstellungen gegebenenfalls nicht ausreichend ist beziehungsweise aktivierte Forderungen nicht voll einbringlich sind. 5.1.7 Compliance-Risiken Korruptions-, Kartell- und ähnliche Verfahren gegen Apleona könnten zu straf- oder zivilrechtlicher Verfolgung, zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen sowie zu Geldbußen, Sanktionen, gerichtlichen Verfügungen, Gewinnabschöpfungen, zum Ausschluss von der direkten oder indirekten Teilnahme an bestimmten Geschäften oder zu anderen Restriktionen führen. Die konkrete Bedeutung der Compliance-Risiken für Apleona ist auf Basis vorliegender Umstände und Kenntnisse und des bestehenden Compliance Management Systems jedoch nicht als gravierend einzustufen. Das Risiko von Bußgeldzahlungen beziehungsweise Gewinnabschöpfungen erscheint hinsichtlich der ganz überwiegenden Anzahl der im Jahr 2022 und gegenwärtig untersuchten (vornehmlich in Deutschland und Österreich verorteten) Verdachtsfälle als sehr gering. Der Fachbereich Compliance setzt die Prioritäten und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Apleona Compliance- und Antikorruptionsprogramm und unterstützt dessen weltweite Umsetzung und führt regelmäßig Risikoanalysen (auch unterstützt durch Risk Management & Assurance) durch. Die Ergebnisse dieser Risikoanalysen fließen (neben der Auswertung anderer Erkenntnisquellen) in die Evaluation und Anpassung unseres Compliance- und Schulungsprogramms ein. Das umfassend aktualisierte Compliance Management System der Apleona Gruppe wird turnusgemäß durch unabhängige Experten überprüft und vom Institut für Corporate Governance in der Immobilienwirtschaft ICG letztmalig in 2021 mit Laufzeit bis 2024 zertifiziert. Anlaufstelle für die weltweite Entgegennahme, Dokumentation und Bearbeitung von vermutetem Fehlverhalten ist unser Hinweisgebersystem BKMS. Hier können Verdachtsfälle jederzeit vertraulich - auf Wunsch auch anonym - mitgeteilt werden. Damit können alle Mitarbeitenden, unsere Kunden oder Lieferanten einen mutmaßlichen oder tatsächlichen Verstoß gegen die Apleona-Richtlinien oder konkrete Verdachtsmomente auf Verstöße gegen strafrechtliche Bestimmungen oder Regelungen zum Schutz der Menschenrechte melden sowie Compliance-relevante Fragen stellen. Der Schutz von Hinweisgebern ist verbindlich geregelt. Eingegangene Hinweise auf vermutetes Fehlverhalten werden unabhängig und unter der Leitung des Fachbereichs Compliance bearbeitet. Hinweise zu Umwelt oder Menschenrechtsverletzungen werden vom LKSG Experten Teams bearbeitet. Durch die Fallanalyse und die transparente Abstimmung mit den Führungskräften können bei Bedarf Prozesse geändert oder optimiert werden, um künftig Schäden zu vermeiden. 5.1.8 Arbeitsschutz und Qualität Bei der Planung und Durchführung unserer Leistungen stellen wir höchste Ansprüche an Sicherheit, Umweltschutz und Qualität (HSEQ) und haben das Ziel "Jeder Unfall ist vermeidbar" in unserer Sicherheitskultur verankert. In den "Konzerngrundsätzen zur gesellschaftlichen Verantwortung" sind Haltung und Aktivitäten des Apleona Konzerns auch zu HSEQ Themen dargelegt. Die Konzernrichtlinie HSEQ ist der Standard zur Umsetzung der HSEQ-Organisation und den HSEQ-Prozessen. Mit HSEQ Managementsystemen in den Apleona Einheiten werden die Themen gesteuert und weiterentwickelt. Rund 90% der operativen FM Gesellschaften sind nach ISO 9001 Qualitätsmanagement, ISO 14001 Umweltmanagement und ISO 45001 Arbeitsschutz zertifiziert und werden intern / extern regelmäßig auditiert. Die Meldung und Analyse von Vorfällen über ein konzernweites HSEQ-IT-System und standardisierte Berichtsstrukturen sind seit Jahren eingeführt. Die Verantwortung für die Einhaltung der Apleona Arbeitsschutzstandards liegt bei den operativen Geschäftsführungen, die durch HSEQ-Funktionen in den Gesellschaften fachlich unterstützt werden. Zur Stärkung der Sicherheitskultur sind in den Einheiten Arbeitsschutzprogramme und -kampagnen installiert. Konzernweite Standards sind bspw. die Apleona "Life Saving Rules" oder die "Sicherheitsbegehungen durch Führungskräfte". Kennzahlen, wie LTIF (Lost Time Injury Frequency) oder ASR (Accident Severity Rate), messen und bewerten wir unternehmensweit. Apleona hat ein konzernweites HSEQ-IT-System (Quentic) im Einsatz, was wir zur Vorfallmeldung und -analyse, zur HSEQ-Kennzahlenermittlung, zum Qualifikationsmanagement mit E-Learnings, zur Steuerung und Durchführung von HSEQ-Audits und dem Maßnahmentracking einsetzen. Relevante HSE-Gesetzes- und Regelwerksänderungen werden systematisch analysiert und kommuniziert. Normendatenbanken (E-Norm, Umwelt-online u.a.) garantieren den schnellen Zugriff auf relevante Gesetze / Normen für die Einheiten. Unsere Apleona Konzerngrundsätze, -richtlinien, -anweisungen und -prozesse sind im digitalen Managementsystem für alle Mitarbeitenden verfügbar. Änderungen in Konzernvorgaben werden quartalsweise an alle Apleona Einheiten kommuniziert. 5.2 Chancenbericht Die Chancen für die Apleona-Gruppe bewerten wir fortlaufend in unseren Strategie- und Forecast-Prozessen. Als Chancen betrachten wir Entwicklungen, die positiv von der aktuellen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Situation abweichen und die bei Eintritt - und entsprechender Nutzung - der Apleona die Möglichkeit bietet Ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zur Folge zu verbessern. Wesentliche Chancen der Apleona fallen in folgende Kategorien:
5.2.1 Chancen des allgemeinen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umfeldes Die stetig steigenden Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Unternehmen sowie die zunehmende Vergleichbarkeit (z.B. durch die EU Taxonomy, CSRD oder Ratings) der ESG Performance bieten Chancen. Bereits heute werden Investitionen vor allen in Unternehmen gelenkt, die eine nachhaltige Entwicklung aufweisen und diese transparent darstellen können. Apleona sieht sich nicht zuletzt aufgrund ihrer bisherigen Leistungen (z.B. freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht seit 2018) als auch ihrer aktuellen Bemühungen zur Professionalisierung des Nachhaltigkeitsmanagements (z.B. neue strategische Nachhaltigkeitsfunktion) optimal aufgestellt und ist zuversichtlich von diesen Entwicklungen profitieren zu können. 5.2.2 Branchenspezifische Chancen 5.2.2.1 Outsourcing Die allgemeinen Markttrends insbesondere zum Outsourcing in unseren Märkten Facility Management, Real Estate Management und Gewerkebau sehen wir weiterhin positiv. Der Personalmangel bei unseren Kunden verstärkt die Bereitschaft bisher intern erbrachten Sekundärdienstleistungen externen Dienstleistern zu übertragen. Unser Fokus liegt hier auf dem Bereich DACH. Aktuelle Projektgewinne in Deutschland bestätigen diese Entwicklung und belegen die Positionierung der Apleona als zuverlässiger Integrator von Facility Management Dienstleistungen am Markt. Doch auch in den süd- und osteuropäischen Ländern hat der Outsourcing-Anteil noch Steigerungspotenzial, wovon wir überproportional profitieren möchten. 5.2.2.2 Marktkonsolidierung Integrierte Services bzw. Dienstleistungen zusammen mit Service-Management und Systemdienstleistungen werden nach Meinung der FM-Dienstleister zunehmend nachgefragt. 87% der befragten FM-Unternehmen in Deutschland gaben an, integrierte Services anzubieten, bei den Top 25 waren es sogar 96%. Integrierte Services sind ein wesentlich/-er Treiber der Marktkonsolidierung, da vor allem große Dienstleister diese Nachfrage besser bedienen können. Mit der Akquisition mehrerer kleinerer Facility Management Dienstleister in Österreich, Großbritannien, Irland sowie Polen hat Apleona ihre Fähigkeit, attraktive Targets identifizieren und akquirieren zu können, unter Beweis gestellt. Wir sind zuversichtlich, diesen Kurs auch in Zukunft erfolgreich fortzusetzen. 5.2.2.3 Dekarbonisierung der Immobilienwirtschaft Die Immobilienwirtschaft hat in den vergangenen Jahren wiederholt die Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland verfehlt. In Europa verursachen Immobilien 36% der CO 2 Emissionen, benötigen 40% der erzeugten Energie und sind zu 75% energieineffizient. In naher Zukunft wird der Druck des Gesetzgebers als auch von Investoren auf Eigentümer und Nutzer von Immobilien weiterhin steigen. Die Notwendigkeit den Gebäudebetrieb zu optimieren oder die Gebäudetechnik zu erneuern bietet Dienstleistern zusätzliches Umsatzpotenzial. Schon seit mehr als zehn Jahren hilft Apleona täglich ihren Kunden durch Beratung, Analyse, Optimierung, Automatisierung, Digitalisierung sowie Modernisierung der technischen Gebäudeausrüstung die CO 2 -Emissionen zu senken und den sich ändernden gesetzlichen Parametern Rechnung zu tragen. Apleona sieht sich mit seinem industrieführenden Angebot heute schon optimal positioniert, um die steigende Nachfrage zu bedienen. Zusätzlich erwarten wir eine Marktverschiebung in Richtung leistungsstarker Spieler, da Kunden das Angebot an nachhaltigen Dienstleistungen künftig in der Angebotsvergabe berücksichtigen werden. 5.2.3 Leistungswirtschaftliche Chancen 5.2.3.1 Integration von Services Mit unseren Business Units sind wir in der Lage, unseren Kunden integrierte Dienstleistungen entlang des gesamten Lebenszyklus von Immobilien anzubieten. Wir erachten dies als ein Unterscheidungsmerkmal von anderen Marktteilnehmern. Dies ist insbesondere für große Unternehmen mit internationalen Immobilienportfolien von Vorteil, die eine "One-Stop"-Lösung suchen. Ferner ist bei der Erbringung von Dienstleistungen zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden ein holistischer Ansatz von Vorteil, der eine umfassende Kompetenz sowohl beim Betrieb als auch bei Neuinstallation und Austausch von Anlagen voraussetzt. Chancen bietet ein stärker als von uns angenommener Trend zu integrierten Dienstleistungen, mit besonderem Fokus auf Energiedienstleistungen. 5.2.3.2 Digitalisierung Zukünftig wird Technologie eine zunehmend starke Rolle im Facility Management spielen, wobei wir den größten Wandel in der Digitalisierung von Prozessen und Lösungen sehen. Dieser Digitalisierungstrend bedarf erheblicher Investitionen in Ressourcen, Projekte und Lösungen, die in einem Markt mit niedrigen Margen ausschließlich von finanzstarken Marktteilnehmern geleistet werden können. Wir erwarten, dass sich die Polarisierung der Anbieterstruktur im Facility Management-Markt in große, technologiestarke Anbieter und kleine Follower-Anbieter verstärkt, insbesondere auch, da kleinere Anbieter stärker durch COVID-induzierte Effekte gelitten haben. Weiterhin gehen wir davon aus, dass wir bei Big Data-Lösungen mit unserem in der DACH-Region hervorragenden Zugang zu Immobilienobjekten einen Vorteil vor unserem Wettbewerb besitzen. Zusätzlich zu den erwarteten Effekten aus unseren Digitalisierungsinitiativen bietet eine Beschleunigung und Verstärkung des Trends Chancen für unser Facility Management-Geschäft. 5.2.4 Finanzwirtschaftliche Chancen Unserer Planung liegen Annahmen hinsichtlich der Wechselkurse für unser Auslandsgeschäft zugrunde. Eine günstigere Wechselkursentwicklung wäre somit mit zusätzlichen positiven Effekten verbunden. 5.3 Gesamtbeurteilung der Risiko- und Chancensituation Durch eine Fokussierung auf zukunftsfähige Dienstleistungen in Kombination mit der Fachkompetenz unserer Mitarbeiter und durch unsere Positionierung bei den Trends auf unseren Märkten sehen wir erhebliche Chancen für eine erfolgreiche Entwicklung der Apleona Gruppe. Die voranschreitende Marktkonsolidierung, verstärkte Entwicklung in Richtung Outsourcing und Integration von Facility Management Services sowie die aktuellen ESG- und Digitalisierungsentwicklungen stellen wesentliche Chancen für das Unternehmen dar. Die relevantesten Risiken wurden in den Punkten "Markt- und Geschäftsrisiken", "Risiken aus der Leistungserbringung", "Informationssicherheit", "Personalrisiken", "Risiken aus Rechtsstreitigkeiten", "Compliance" sowie "Arbeitsschutz und Qualität" erläutert. Darüber hinaus bestehen finanzwirtschaftliche Risiken aufgrund der Verschuldung des Unternehmens, die durch ein enges Monitoring der finanzwirtschaftlichen Kennzahlen sowie der Cash-Flow Entwicklung begrenzt werden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir keine Einzelrisiken festgestellt, die allein oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand der Apleona-Gruppe oder eines wesentlichen Tochterunternehmens gefährdet hätten. Durch ein regelmäßiges und ausgereiftes Reporting und laufende Beobachtung der Geschäftsentwicklung sowie durch zahlreiche risikovorbeugende Maßnahmen behält die Apleona-Gruppe stets einen aktuellen Überblick über die Geschäftslage. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich keine wesentliche Änderung in der Gesamtbeurteilung der Risikolage ergeben. 6 Prognosebericht 6.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Prognosen Europa In der Winterprognose 2023 der Europäischen Kommission wird davon ausgegangen, dass fast ein Jahr nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine die EU-Wirtschaft besser ins Jahr 2023 gestartet ist als noch im Herbst 2022 erwartet. Der Wachstumsausblick 2023 für die EU wird auf 0,8% und für den Euroraum auf 0,9% angehoben. Die um die Jahreswende 2022/2023 erwartete technische Rezession dürfte also in beiden Fällen knapp vermieden werden. Auch die Inflationserwartungen für 2023 und 2024 werden in der Winterprognose 2023 etwas zurückgenommen. Die Wachstumserwartung für 2024 bleibt mit 1,6% für die EU und 1,5% für den Euroraum unverändert. Insgesamt dürfte die Inflation in der EU von 9,2% im Jahr 2022 auf 6,4% im Jahr 2023 und 2,8% im Jahr 2024 zurückgehen. Im Euroraum dürfte sie sich von 8,4% im Jahr 2022 auf 5,6% im Jahr 2023 und 2,5% im Jahr 2024 abschwächen. Inflationsrisiken bleiben vor allem im Zusammenhang mit der Energiemarktentwicklung, worin sich zum Teil die genannten Wachstumsrisiken spiegeln. Insbesondere 2024 überwiegen bei der Inflation die Aufwärtsrisiken, da der Preisdruck umfassender und hartnäckiger sein könnte als erwartet, falls sich das Lohnwachstum längere Zeit auf überdurchschnittliche Raten einpendeln sollte. Quelle: Winterprognose 2023 der Europäischen Kommission vom 13.02.2023 https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_707 Deutschland Der Sachverständigenrat geht in seiner Prognose für 2023 davon aus, dass die deutsche Wirtschaftsleistung in den Jahren 2023 und 2024 mit 0,2% und 1,3% moderat wachsen wird. Für Deutschland erwartet der Sachverständigenrat einen Anstieg der Verbraucherpreise in den Jahren 2023 und 2024 um 6,6% und 3,0%. Quelle: Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Aktualisierte Konjunkturprognose für die Jahre 2023 und 2024 vom 22.03.2023, Seite 1 Entwicklung des Immobilienmarktes Im Wirtschaftsbau machen sich die im Zuge der Inflationsgefahren und des Kriegs in der Ukraine gestiegenen Unsicherheiten der Unternehmen negativ bemerkbar. Die Ausweitung des realen Bauvolumens im Wirtschaftsbau dürfte in 2023 nur unwesentlich über den knapp 2% des Jahrs 2022 liegen. Das DIW Berlin erwartet für das Jahr 2023 eine Ausweitung des gesamten Bauvolumens in realer Rechnung von ebenfalls 2%. In jeweiligen Preisen nimmt das gesamte Bauvolumen dagegen stark zu und dürfte bei 2023 bei knapp 6% liegen. Demzufolge steigt das Volumen der nominalen Bauleistungen insgesamt auf voraussichtlich rund EUR 536 Mrd. im Jahr 2022 und etwa EUR 568 Mrd. im Jahr 2023. Bei der Büroflächennachfrage 2022 ging das gesamte Umsatzvolumen in den kontinuierlich untersuchten 127 Büromärkten (nur reine Stadtgebiete) um rund 5% gegenüber 2021 (5,9 Mio. m 2 ) zurück und lag bei knapp 5,6 Mio. m 2 Mietfläche für gewerblichen Raum (MFG). (Seite 89-90) Die meisten Unternehmen haben Remote Work ausgebaut und müssen sich auch künftig den veränderten Anforderungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anpassen, wenn sie im hart umkämpften Fachkräftemarkt eine gute Wettbewerbsposition einnehmen wollen. Darüber hinaus sehen Unternehmen in der Umsetzung hybrider Arbeitsweisen Optimierungspotenziale. Zusammenfassend lassen sich einige Argumente für eine geringere Flächennachfrage in der Zukunft finden. Gleichwohl wird das prognostizierte Bürobeschäftigtenwachstum auch perspektivisch für eine rege Nachfrage sorgen. Hinzu kommt der Ersatzbedarf durch nicht mehr marktfähige Büroflächen, die aufgrund ihres Baujahres und ungünstiger Grundrisse nicht mehr den Anforderungen der Mieter entsprechen. Insgesamt ist ein Szenario mit künftig etwas geringerer Nachfrage nicht unrealistisch. Aus den Umsatzzahlen lässt sich derzeit aber noch kein eindeutiger Trend ablesen. Für das Jahr 2023 ist insgesamt eine geringere Büroflächennachfrage wahrscheinlich. Entwicklung des FM Marktes Die effektive Inlandsumsatzentwicklung aller FM-Unternehmen in Deutschland wird für das Jahr 2022 mit +5,9%, 2023 mit +7,0% und für die Jahre 2024-2026 mit jeweils +6,7% prognostiziert. (Seite 14). Dieses Wachstum wird insbesondere durch Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz von Gebäuden im Rahmen der Klimaschutzstrategien der EU, die Übernahme von länderübergreifenden FM-Mandaten für internationale Industrieunternehmen sowie den anhaltenden Trend zum Outsourcing durch Industrieunternehmen gestützt. Für die kommenden Jahre rechnen die Top 10 der deutschen FM-Branche mit Wachstumsraten von 6,5% (2023) und 6,0% (2024-2026). Die Prognosen für die kommenden Jahre fallen mit erwarteten Wachstumsraten von 5,9 bis 7,0% pro Jahr optimistisch und oberhalb der effektiven Entwicklung der letzten zehn Jahre aus. Ein wesentlicher Treiber sind die ESG-Reporting-Anforderungen der Immobilienwirtschaft und großer Corporates sowie die Identifikation und Umsetzung von Handlungsmaßnahmen zur Reduzierung des CO 2 -Fußabdrucks. Dies wirkt auch als Treiber für die Digitalisierung. Durch die Einführung und sukzessive Konkretisierung einer EU-weiten Nachhaltigkeitstaxonomie ist das Thema "Sustainability" endgültig im Fokus der Immobilienwirtschaft angekommen. Die steigenden ESG-Anforderungen betreffen auch und gerade das Betreiben von Gebäuden. Für die Auftraggeber ist die Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien wichtiger denn je. Zum einen bestimmen die ESG-Kennzahlen künftig entscheidend den Wert von Immobilien. Gerade für Investoren gilt es, sogenannte Stranded Assets zu vermeiden, die aufgrund fehlender ESG-Nachweise oder der Nichterreichung von Nachhaltigkeitszielen am Immobilienmarkt unverkäuflich oder stark wertreduziert wären. Ab 2024 müssen auch Corporates den Stand ihrer ESG-Konformität umfassend nachweisen. Die vorgenannten Entwicklungen haben alle das Potenzial, die Beziehungen zwischen Auftraggebern und Dienstleistern nachhaltig zu verändern. und das Management größerer Immobilienportfolios wird komplexer. Das Facility Management übernimmt zunehmend Aufgaben, die es in der Vergangenheit nicht gab oder die von separaten Funktionen in der Organisation übernommen wurden. Um das Facility Management steuerbar zu halten, reagieren größere und große Unternehmen mit einer weiteren Bündelung von Services bei wenigen Dienstleistern. Quelle: DIW Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung: Strukturdaten zur Produktion und Beschäftigung im Baugewerbe - Berechnungen für das Jahr 2021, Oktober 2022, Seite 19-20
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/zb/Auftragsforschung/1Wertschoepfung/2008/StrukturdatenBaugewerbe/
Quelle: Frühjahrsgutachten Immobilienwirtschaft 2022 des Rates der Immobilienweisen im Auftrag des ZIA Zentraler Immobilienausschuss e.V., Langfassung, 14.02.2023, Seite 93-94 und 103 Langfassung: https://zia-deutschland.de/wp-content/uploads/2023/02/Fruehjahrsgutachten-2023.pdf Quelle: Lünendonk®-Studie 2022: Facility-Service-Unternehmen in Deutschland, Eine Analyse des Facility-Management-Marktes für infrastrukturelles und technisches Gebäudemanagement, August 2022, Seiten 4, 11-13, 15, 21, 27, 39, 42, 50, 64,76 sowie Anlage Seite 14, 35 6.2 Voraussichtliche Entwicklung der Apleona Gruppe Unter Berücksichtigung der zuvor beschriebenen Entwicklung des FM Marktes steht für die Aktivitäten der Apleona Gruppe in den kommenden Jahren sowohl ein profitables organisches als auch weiterhin akquisitorisches Wachstum im Vordergrund. Hierzu tragen die in der Vergangenheit aufgesetzten Effizienzverbesserungsmaßnahmen mit dem Programm "Apleona Go" als auch weitere Fortschritte in der Digitalisierung der Arbeitsprozesse entscheidend bei. Die in der Berichtsperiode umgesetzte Verschmelzung von Regionalgesellschaften hat zu weiteren Kostenvorteilen und auch einer besseren Vernetzung geführt, die sich in den kommenden Jahren positiv auf die Geschäftskosten auswirken sollen. Insbesondere im Kernmarkt Facility Management in der DACH Region, auf den wir auch weiterhin den stärksten Fokus legen wollen, wird durch die obigen Maßnahmen eine weitere Verbesserung der schon über viele Jahre starken operativen Performance erwartet. Gleichzeitig bilden die internationalen Großkunden die treibende Kraft hinter unserem Geschäft außerhalb des DACH Raumes. Der Auftragsbestand per Ende Dezember 2022 mit EUR 3,2 Mrd. stellt eine hervorragende Ausgangsbasis für das Geschäftsjahr 2023 dar. Zusätzlich erwarten wir auch für 2023 den Auftragseingang weiterer mehrjähriger Großaufträge. Ausgehend von diesem guten Auftragsbestand wird für das Geschäftsjahr 2023 mit einem Umsatzanstieg deutlich oberhalb des mit rund 7% prognostizierten Marktwachstums in der Apleona Gruppe gerechnet. Für das um Einmaleffekte bereinigte EBITA gehen wir für das Jahr 2023 von einer fortgesetzten deutlichen Steigerung im Vergleich zum Vorjahr aus, die im Wesentlichen auf den Wachstumseffekten sowie den umgesetzten Effizienzmaßnahmen beruht. Durch die von uns eingeleiteten Maßnahmen haben wir im FM Geschäft ein ganzes Bündel an Prozessverbesserungen erarbeitet, die es den operativen Einheiten ermöglichen werden, ihre Leistungen noch effektiver und besser zu erbringen und somit die Ergebnisqualität weiter zu heben. Aufgrund der erwarteten positiven Entwicklung des bereinigten EBITA gehen wir auch von einem entsprechenden positiven deutlich über dem Vorjahr liegenden Cashflow aus dem operativen Geschäft zur Bedienung des Zinsdienstes auf die Finanzverschuldung aus. Diese Entwicklung kann durch die für 2023 und 2024 erwarteten anhaltend hohen Inflationsraten beeinträchtigt werden, insbesondere für den Fall, dass sich diese auf Personalkosten auswirken. Dem begegnet Apleona durch das im Jahr 2022 eingeführte Management von Inflationseffekten. Bei den oben gemachten Aussagen handelt es sich um Planungen. Trotz der tiefgehenden Planungen unserer Fachabteilungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in der Zukunft Ereignisse ergeben, die dazu führen, dass sich die Geschäftsentwicklung konträr zu den obenstehenden Annahmen entwickelt. Insbesondere die aktuell nicht absehbare Dauer und die Folgen des Russland/Ukraine Konflikts auf die weitere Preis- und Ressourcenentwicklung erschwert eine verlässliche Prognose. Die Planungen der Apleona Gruppe beinhalten keinerlei Effekte aus dem im Konzernanhang unter Punkt 7.9 erwähnten noch unter Kartellvorbehalt stehenden Zusammengehen mit der Gegenbauer Gruppe, die zu einer weiteren Stärkung der gemeinsamen Marktposition in Deutschland führen würde. Genauere Prognosen zu den Auswirkungen des Zusammenschlusses auf das Geschäftsjahr 2023 sind aufgrund der Unsicherheit des Zeitpunkts der Wirksamkeit nicht möglich.
Neu-Isenburg, 05. April 2023 Dr. Jochen Keysberg, Geschäftsführer Dr. Georg Fronja, Geschäftsführer |
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