Pankower Früchtchen gGmbH

Berliner Straße 120, 13187 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 101410
Eingetragen
10.4.2006
Branche
Außerunterrichtliche Betreuung für Schulkinder (ohne Jugendarbeit)Heime und Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, stationäre Hilfen zur ErziehungAllgemeinbildende Schulen des Sekundarbereichs I
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe gem. Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) Kinderund Jugendhilfe. Insbesondere unterstützt die Gesellschaft die Kinder der 13. Grundschule Pankow und der Kindertagesstätten in Wilhelmsruh im Alter von 0 - 12 Jahren. Die ausschließliche und unmittelbare Tätigkeit der Gesellschaft umfasst folgende Arbeitsbereiche: a) die Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII, b) die Jugendsozialarbeit gem. § 13 SGB VIII, c) die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen gem. § 22 SGB VIII, d) die schulbezogene Kinder- und Jugendarbeit. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung der Kinderund Jugendhilfe, die in Form von zeitlich begrenzten und/oder dauerhaften Projekten erbracht werden. Zu diesen Projekten zählen insbesondere: a) der Betrieb von Horteinrichtungen an Schulen, b) der Betrieb von Kindergärten, c) der Betrieb von Privatschulen, sofern die Privatschule bei 25 % der Schüler keine Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern im Sinne von Art. 7 Abs. 4 Satz 3 Grundgesetz und der Privatschulgesetze der Länder vornimmt, d) der Betrieb einer Ferienanlage für Kinder und Jugendliche zur Naherholung, e) die Elternarbeit.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Carmen Urrutia
seit 10.4.2006
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Pankower Früchtchen gGmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

I. Überblick

Geschäftstätigkeit und Organisation

Die Gesellschaft wurde 2006 als Pankower Früchtchen gGmbH gegründet. Wichtigstes Ziel war und ist die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu fördern.

Gegenstand des Unternehmens ist die Führung von Zweckbetrieben, d.h. von Kindergärten (KitaEins), Kinderhorten (HortEins), einer staatlich anerkannten Schule (SchuleEins) sowie eines Freizeitobjektes (Villa Frida) und eines Mehrgenerationenhauses (MGH).

Die Pankower Früchtchen gGmbH betreibt an den Standorten Berlin-Pankow, Berlin-Französisch-Buchholz, Berlin-Wilhelmsruh und Wandlitz eine Schule, einen Kindergarten, mehrere Kinderhorte und ein Freizeitobjekt. Die SchuleEins ist eine staatlich anerkannte Gemeinschaftsschule in freier Trägerschaft, welche die Kinder von der 1. Klasse aufbauend bis zum Abitur begleitet.

Ersatzschulen in freier Trägerschaft haben gemäß des Berliner Schulgesetzes nach einer bestimmten Wartefrist einen Anspruch auf staatlichen Zuschuss. Die SchuleEins erhält diesen Zuschuss seit dem 01.08.2012.

Geschäftsmodell

Der Tätigkeitsschwerpunkt der Pankower Früchtchen gGmbH liegt im Bereich der Bildung, Erziehung und Förderung von Kindern.

Die Gesellschaft generiert ihre Umsätze vorwiegend aus Elternbeiträgen und staatlichen Zuschüssen. Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach dem Familieneinkommen, um den Zugang von Kindern aus einkommensschwächeren Familien nicht unangemessen zu erschweren und eine soziale Vielfalt zu fördern. Es findet keine Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern statt.

Die Pankower Früchtchen gGmbH arbeitet nach den Richtlinien des Berliner Bildungsprogramms.

Die Unterrichtsinhalte der SchuleEins basieren auf dem Rahmenlehrplan des Landes Berlin und werden um das individuelle Schulkonzept erweitert.

II. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen

Allgemeine Wirtschaftsentwicklung in Deutschland

Die deutsche Wirtschaft konnte sich laut Statistischem Bundesamt DESTATIS in 2023 nach der COVID-19-Pandemie nicht weiter erholen, wie es im Jahr zuvor der Fall war. Nach wie vor dämpft die hohe Inflation die Wirtschaft. Zusätzlich erschwerten steigenden Zinsen die Finanzierungsbedingen bei Investitionen. Gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019 stieg das BIP um 0,7%, gegenüber 2022 sank es um 0,3 %.

Die Wirtschaftslage ist wie in Vorjahren in den einzelnen Wirtschaftszweigen unterschiedlich. Vor allem stützen die meisten Dienstleistungsbereiche die Wirtschaft, wohingegen das Produzierende Gewerbe einen deutlichen Rückschritt macht. Das Baugewerbe ist weiterhin aufgrund von hohen Materialkosten sowie steigenden Finanzierungskosten im Wachstum gebremst. Zusätzlich gehen private wie auch staatliche Konsumausgaben zurück. Für den Rückgang der privaten Konsumausgaben sind vor allem die hohen Verbraucherpreise verantwortlich. Der Rückgang bei den staatlichen Ausgaben ist mit dem Wegfall der staatlich finanzierten Corona-Ausgaben zu erklären.

Branchenspezifische Entwicklung - Die Berliner Schullandschaft

Grundlage für nachfolgende Beurteilungen sind unter anderem die Veröffentlichungen der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft mit Stichtag 22.09.2023.

In Berlin sind im Schuljahr 2023/2024 insgesamt 785 Schulen bzw. 846 Einrichtungen zu verzeichnen (ausgenommen Berufsschulen). Davon befinden sich 155 Einrichtungen in freier Trägerschaft (Vj.: 154), wovon 23 im Stadtbezirk Pankow situiert sind. Insgesamt besuchten im Schuljahr 2022/2023 187.420 (VJ: 180.641) Schüler*innen die Grundschulen, 104.990 (VJ: 101.428) Schüler*innen eine integrierte Sekundarschule und 82.534 (VJ: 80.944) Schüler*innen strebten das Abitur auf einem Gymnasium an.

Der Bezirk Pankow verzeichnete im Schuljahr 2022/2023 eine Schülerzahl an allgemeinbildenden Schulen (privat -und öffentlich) von 44.252 Schülern (VJ: 42.851). Im Schuljahr 2023/2024 werden es 44.608 Schüler*innen sein. Dies ist im Bezirk Pankow ein Anstieg von 356 Schülern innerhalb eines Schuljahres. Dieser Trend setzt sich bereits seit dem Schuljahr 2014/2015 fort, auch wenn der Anstieg geringer ausfällt als im Vorjahreszeitraum.

397.307 Schülerinnen und Schüler lernen im Schuljahr 2023/24 an den öffentlichen allgemeinbildenden sowie an Schulen in freier Trägerschaft (2022/2023: 388.627), davon 41.600 Schüler und Schülerinnen (2022/2023: 41.068) an allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft, was einem Anteil von 10,5% entspricht. Dieser Anteil ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum konstant geblieben.

Das Land Berlin verzeichnet somit weiterhin steigende Schülerzahlen, deren Betreuung in den Schulen problematisch ist, da es an Platz- und Personalkapazitäten nach wie vor fehlt. Gleichzeitig steigt auch der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die zum Besuch der Sekundarschulen in andere Stadtbezirke pendeln müssen.

III. Darstellung der Geschäftslage

Darstellung des Geschäftsverlaufs

Das Geschäftsjahr verlief erwartungsgemäß verhalten, da im Wesentlichen die erhöhten Abschreibungen des Neubaus das Ergebnis verringern.

Im Geschäftsjahr 2023 kann die Gesellschaft einen Umsatzanstieg von 3,0 % auf T€ 12.296 gegenüber dem Vorjahr T€ 11.933 verzeichnen. Dieser Anstieg basiert auf gestiegenen Schulgeldzahlungen und Einnahmen aus dem Förderprogramm ERASMUS+. Die leicht gesunkenen Schülerzahlen an der SchuleEins werden durch die höheren Schulgeldzahlungen kompensiert. Die Entwicklung der Kinder-/ Schülerzahlen zum Stichtag zeigt sich in der Übersicht der Einrichtungen wie folgt:

Kinder/ Schüler Anzahl am Stichtag 31.12. 2021 2022 2023
Französisch Buchholz 201 204 192
KitaEins 123 125 122
SchuleEins 638 692 662
SchuleEins Hortkinder 266 268 233
Summe 1.228 1.289 1.209

Ertragslage

Generelles zur Finanzierung von Schulen und Horten in freier Trägerschaft im Bundesland Berlin:

Die Bedingungen für die staatlichen Zuschüsse sind entsprechend der Einrichtungen unterschiedlich. Wir unterscheiden hierbei

Horte

Die Horte brauchen eine Betriebserlaubnis für die Räume in denen die Pankower Früchtchen gGmbH ihre Kinder betreuen. Diese wird vom Senat nach aktuellen Sicherheitsbestimmungen vergeben. Nach den Rahmenvereinbarungen des Senates mit den freien Trägern, wird ein Trägervertrag des Bezirkes (Pankow) mit dem freien Träger (Pankower Früchtchen gGmbH) geschlossen. Dieser beinhaltet den Einsatz der Erzieher des freien Trägers im Unterricht (VHG- verlässliche Halbtagsgrundschulbetreuung) und der Nachmittagsbetreuung durch den gesamten Hort. Das setzt voraus, dass eine Grundschule mit dem Hort der Pankower Früchtchen gGmbH einen Kooperationsvertrag schließt. Ohne diesen Kooperationsvertrag kommt der Trägervertrag nicht zustande. Nur im Hort der SchuleEins wird dieser Vertrag direkt mit dem Senat geschlossen.

Hortbeiträge werden entsprechend des in Berlin gültigen TKB-Gesetzes gezahlt. Der Beitrag ergibt sich aus dem vom Jugendamt genehmigten Betreuungsmodul und wird einkommensabhängig anteilig von den Eltern getragen. Für die Kinder der Klassen 1-2 ist die Betreuung kostenbeteiligungsfrei seit August 2019, für die Kinder der Klassenstufe 3 besteht Beitragsfreiheit seit August 2023.

SchuleEins

Die SchuleEins ist eine Gemeinschaftsschule. Das Spezifische einer Gemeinschaftsschule ist, dass nur dort die Kinder von der 1. bis zur 13. Klasse lernen und sowohl ihren Abschluss der Mittleren Schulreife, als auch das Abitur ablegen können. Schulen in Freier Trägerschaft finanzieren sich über Senatszuschüsse und die Erhebung von Schulgeld.

Das Schulgeld ist einkommensabhängig. Die Schule gibt sich selbst eine Schulgeldtabelle vor, welche vom Senat abgenommen und vorher nach Sozialverträglichkeit streng geprüft wird. Sie unterliegt dem Sonderungsverbot. Eltern, die unter 30.000 Euro jährlich verdienen, müssen einen festgesetzten Mindestbetrag als monatliches Schulgeld zahlen.

Kita

Für das Betreiben der Kita wird ebenfalls eine Betriebserlaubnis benötigt, die von einer Außenstelle des Senates erteilt wird. Finanziert wird sie vom ersten Tag an nach Anzahl der Kinder, entsprechend der Altersgruppe und der vom Jugendamt genehmigten Betreuungszeit. Die Eltern tragen nur noch die monatlichen Verpflegungskosten und eventuelle freiwillige Zusatzbeiträge, deren Höhe der Staat begrenzt.

Villa Frida Naherholung

Die Villa Frida erhält keine Förderung. Sie finanziert sich durch Kinder- und Jugendfahrten sowie durch naturpädagogische Angebote vor Ort. Sie wird aktiv von den Schülern der SchuleEins sowie der Horte genutzt und ist ein wichtiger konzeptioneller Baustein der Pankower Früchtchen. Das Personal unterliegt der Kontrolle der Pankower Früchtchen gGmbH.

Die Umsatzerlöse bestehen im Wesentlichen aus Elternbeiträgen sowie aus staatlichen Refinanzierungsleistungen in Höhe von T€ 8.921 (Vj.: T€ 8.867). Die Refinanzierung für die SchuleEins verschlechterte sich aufgrund der Berechnungsparameter, die die Beschulung an öffentlichen Schulen abbilden. Im Bereich HortEins und KitaEins stiegen die Refinanzierungsparameter aufgrund von inflationsbedingter Kostensteigerungen an.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sinken auf T€ 61 (Vj.: T€ 127), da die Erstattungen aus der U2-Umlage niedriger ausfallen und das Vorjahr von Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen beinhaltete.

Der Materialaufwand erhöht sich um 20,7 % von T€ 148 auf T€ 179. Der Anstieg ergibt sich aus Kostensteigerungen sowie der Erweiterung der Schule.

Der Personalaufwand ist im Berichtsjahr von T€ 7.494 auf T€ 7.736 bzw. um T€ 242 oder ca. 3,2 % gestiegen. Der Anstieg basiert vor allem auf höheren Gehaltszahlungen im Vergleich zum Vorjahr. Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 167 (Vj.: 170) Mitarbeiter*innen.

Die Abschreibungen stiegen auf T€ 1.001 (Vj.: T€ 676). Im Geschäftsjahr wurden mit T€ 15 weniger geringwertige Wirtschaftsgüter angeschafft als im Vorjahr mit T€ 31.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen leicht auf T€ 2.489 (Vj.: T€ 2.433). Kostensteigerungen im Bereich der Betriebskosten des Neubaus (erstmalig 1 volles Kalenderjahr) gleichen sich mit deutlich gesunkenen Reparatur- und Wartungskosten aus.

Das Zinsergebnis bleibt aufgrund von Zinserträgen auf Vorjahresniveau mit T€ -274 (Vj.: T€ -277). Die Zinserträge kompensieren den Anstiegt der Finanzierungskosten für den Neubau der SchuleEins.

Das Ergebnis nach Steuern liegt mit T€ 677 (Vj.: T€ 1.031) erwartungsgemäß niedriger als im Vorjahr.

Die Entwicklung entspricht der Prognose des Vorjahres.

Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 beläuft sich auf T€ 40.462 (Vj.: T€ 35.905) und erhöhte sich um 12,7 % bzw. T€ 4.557.

Das Anlagevermögen ist im Vergleich zum Vorjahr von T€ € 32.155 auf T€ 33.388 gestiegen. Das Sachanlagevermögen steigt um T€ 1.358 von T€ 31.755 auf T€ 33.113. Der Anstieg resultiert überwiegend aus dem Neubau der SchuleEins. Die Finanzanlagen verringern sich aufgrund nicht mehr vorzuhaltender Sicherheiten (T€ 125).

Das Umlaufvermögen ist im Vergleich zum Vorjahr von T€ 3.750 auf T€ 7.051 gestiegen. Zum Bilanzstichtag verfügt die Pankower Früchtchen gGmbH über liquide Mittel in Höhe von T€ 6.756, wovon der überwiegende Teil für Verpflichtungen aus dem Bauvorhaben benötigt wird.

Das buchmäßige Eigenkapital der Gesellschaft beträgt T€ 15.405 (Vj.: T€ 14.728). Durch den erzielten Jahresüberschuss von T€ 677 konnte eine weitere Erhöhung erreicht werden. Die Eigenkapitalquote sinkt aufgrund des Anstiegs des Anlagevermögens sowie der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten und damit der Bilanzsumme von 41,0 % auf 38,1 %.

Die Rückstellungen steigen auf T€ 1.807 (Vj.: T€ 1.264) an. Dies resultiert im Wesentlichen aus Rückzahlungsverpflichtungen der Schul-Zuschüsse.

Die Verbindlichkeiten (T€ 23.250; Vj.: T€ 19.913) stiegen hauptsächlich aufgrund der Fremdfinanzierung des Bauvorhabens an.

Bilanzstruktur in % der Bilanzsumme 31.12.2023 31.12.2022
Anlagevermögen 82,5 89,6
Umlaufvermögen 17,5 10,4
Aktiva 100,0 100,0
Eigenkapital 38,1 41,0
Rückstellungen 4,5 3,5
Verbindlichkeiten 57,5 55,5
Zinspflichtige Verbindlichkeiten (54,4) (51,8)
Passiva 100,0 100,0
Bilanzsumme in T€ 40.462 35.905

Zum Bilanzstichtag bestehen nicht genutzte Kreditlinien von T€ 120.

IV. Mitarbeiter

Im Kalenderjahr 2023 hat die Gesellschaft durchschnittlich 167 (Vj.: 170) Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt.

V. Strategie

Unternehmensstrategie

Bildung ist die Grundlage einer freiheitlichen Gesellschaft und ermöglicht Lebenschancen. Sie ist wichtige Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe des Einzelnen und zugleich Motor kulturellen und ökonomischen Fortschritts.

Unsere Kinder werden in der Welt von Morgen leben. Um sie darauf vorzubereiten, sind pädagogische Konzepte von Vorgestern nicht immer hilfreich. Sicher haben Elemente der namhaften Gründer auch nach über 100 Jahren noch ihre Gültigkeit; dann fließen sie auch in unsere Arbeit ein. Aber wir verschreiben uns nicht dogmatisch einer "ewig gültigen Lehre", sondern: wir übernehmen die alte Tradition der Universitäten einer ganzheitlichen Ausbildung. Das Ziel der Pankower Früchtchen gGmbH ist eine lebensnahe Bildung, die "über den Tellerrand hinaus blickt". Deshalb integriert die Gesellschaft durch externe, lebens- und berufserfahrene Menschen zusätzliches Wissen und neue Impulse in den Bildungsalltag.

Im speziellen Konzept der Pankower Früchtchen gGmbH und damit auch im Konzept der SchuleEins besteht Schule aus Unterricht sowie ergänzenden Förderung und Betreuung (Nachmittagsbetreuung im Hort), so dass für ein lebensnahes Lernen die Schule geöffnet wird, um neben dem traditionellen Bild des Personals - Lehrer und Erzieher - auch externe Fachleute in die Schule zu holen. Inhalte von Unterricht und Freizeiterfahrungen werden bewusst verknüpft. Durch die Einbeziehung aller den Alltag des Kindes korrespondierenden Kräften in die Ganztagsbetreuung gelingt es, individuelle Lernwege für die Schüler*innen zu finden. So können die Fähigkeiten und Stärken jedes Kindes gefördert und gestärkt werden. Wissen, Toleranz und Selbstbewusstsein werden aufgebaut. Es ist nicht ausreichend die Kompetenzen zu erwerben, man muss sie auch im anthroposophischen Sinne der Welt anwenden können.

Unternehmensziele

Kundenzufriedenheit und Kundenbindung

Dem Leitbild der Pankower Früchtchen gGmbH entsprechend werden Lebensabschnitte der Kinder, unabhängig von:

 

1. der Zeit

 

2. dem Interesse und

 

3. dem Geld der Eltern gefördert.

Alle Kinder haben die gleiche Ausgangsbasis, da keine zusätzlichen Gelder für Kurse und Werkstätten aufgebracht werden müssen. Durch die Einbindung der externen Fachleute, für die fachliche Bildung und Betreuung unserer Kinder, müssen die Eltern nicht noch zusätzliche Wege und Zeit aufbringen. Die offenen gemischten Gruppen erlauben den Kindern sich am Nachmittag nach Neigungen und Interessen in ihrer Freizeit zu organisieren. Hochmotiviertes Personal, welches unter Berücksichtigung der maximalen Ausnutzung seiner eigenen Fähigkeiten eingesetzt werden kann, gibt dem Alltag in den Projekten einen lebensbejahenden positiven Charakter. Kinder, die gerne in eine Einrichtung gehen, ob Kita, Schule oder Hort, machen es den Eltern leichter, den eigenen Arbeitsalltag zu gestalten.

Nach wie vor ist dies ein wesentlicher Teil des Konzeptes der Pankower Früchtchen gGmbH.

Personalentwicklung und Mitarbeiterbindung

Eine langfristige MitarbeiterInnenbindung von qualifiziertem Personal genießt nach wie vor bei den Pankower Früchtchen gGmbH eine hohe Priorität zur Sicherstellung personeller Kontinuität und hoher Qualitätsstandards. Aus diesem Grunde bietet die Pankower Früchtchen gGmbH attraktive Vergütungsmodelle sowie gezielte Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten an. Das Unternehmen setzt ebenso auf gute bis sehr gute digitale Ausstattung und Infrastruktur, wovon alle MitarbeiterInnen profitieren. Durch ein internes freiwillig vom Unternehmen integriertes System der Mitarbeitervertretung über Ombudsleute, die von den Teams gewählt werden und sich in einem ständigen Austausch mit der Leitung des Unternehmens befinden, ist eine Mitspracheoption bei der Lösung der inhaltlichen Aufgaben und dem persönlichen Wohlbefinden der MitarbeiterInnen gewährleistet. Ein weiterer hoher Stellenwert nimmt das Arbeitsumfeld ein. Die Pankower Früchtchen gGmbH kann mit der Eröffnung des Neubaus der SchuleEins neue Maßstäbe in den Teambüros, Vorbereitungsräumen und Freizeitflächen für die MitarbeiterInnen setzen.

Nachhaltiges Wachstum und stabile Auslastung

Eine stabile Nachfrage und langfristige Kundenbeziehungen sind wesentliche Voraussetzungen für den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Nur so kann eine anhaltend hohe Auslastung in unseren Einrichtungen sichergestellt werden, die angesichts der für Kindergarten/ Kinderhorten/ Schulen typischen Kostenstruktur (Fixkosten für Gebäude und Personal) von großer Bedeutung ist.

VI. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Chancen der künftigen Entwicklung

Laut den Veröffentlichungen des Berliner Senats vom 13.Dezember 2022 zur Bevölkerungsprognose 2021-2040 wird Berlin auch weiterhin ein starkes Wachstum prognostiziert (5%). Der Bevölkerungsanstieg bzw. der Zuzug in den einzelnen Bezirken wird wie bisher auch stark unterschiedlich ausgeprägt sein, was sowohl die Landesstatistik des Berliner Senats in Bezug auf den Bevölkerungszuwachs zeigt wie auch die Berliner Schulstatistik. Die aktualisierten Prognosezahlen weisen einen Anstieg der Kinder unter 6 Jahre über den gesamten Prognosezeitraum um knapp 1,5 Prozent (+ 3.400) auf rund 226.000 Personen zu. Die Zahl der unter 6-Jährigen steigt dabei im Jahr 2022 stark an (Zuwanderung Ukraine) auf etwa 230.000 Personen, hält dieses Niveau bis 2028 und sinkt anschließend bis zum Ende des Prognosezeitraums.

Die Altersgruppe der 6- bis unter 18-Jährigen wächst bis 2040 um rund 9 Prozent (+35.000) auf 427.600 Personen. Das ist auf die positive Geburtenentwicklung, auch in Folge der Zuwanderung gebärfähiger Frauen im letzten Jahrzehnt, zurückzuführen.

Die Bezirke Pankow und Treptow-Köpenick weisen das höchste relative Wachstum (+ 9 Prozent) in Berlin auf, der Bezirk mit dem geringsten Wachstum (+ 0,6 Prozent) ist Steglitz-Zehlendorf (Quelle: https://www.berlin.de/sen/sbw/stadtdaten/stadtwissen/bevoelkerungsprognose-2021-2040/).

Der Bezirk Pankow, in welchem sich vier der fünf von den Pankower Früchtchen gGmbH betriebenen Betriebsstätten befinden, erfreut sich seit Jahren einem stetigen Zuwachs an Schülerzahlen. Von diesem starken Schüler bzw. Kinderanstieg, bedingt durch Zuzug und die seit 1991 kontinuierlich ansteigende Geburtenrate, profitieren auch die Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft unmittelbar.

Trotz der vom Senat Berlin ins Leben gerufenen Schulbauoffensive für staatliche Schulen, wird die Stadt Berlin absehbar keine ausreichenden Schulplätze für alle zu beschulenden Kinder aufbringen können. Im Primarbereich werden dem Bezirk 3.049 fehlende Schulplätze bis zum SJ 2026/27 prognostiziert, so dass sich diese Entwicklung sukzessiv in den Sekundarbereich fortsetzen wird.

Für die Pankower Früchtchen gGmbH bedeutet dies weiterhin die Möglichkeit zur kontinuierlichen Steigerung ihrer Schülerzahlen in der SchuleEins. Die SchuleEins führt im fünften Jahr ins Abitur und ist in Pankow als Gemeinschaftsschule etabliert. Der Campus hat sich bereits schnell etabliert und findet guten Anklang bei Schuler*innen und Eltern.

Das Gebäude in Wilhelmsruh ist seit August 2022 als Mehrgenerationenhaus und zusätzlich als ergänzender Schulstandort der SchuleEins etabliert und soll zukünftig gemeinsam mit Kooperationspartnern genutzt werden. Dabei wird der Fokus vermehrt auf Internationalität gesetzt. Bedingt durch den Erfolg des Erasmusprojekte und ergänzend zur Konzeption der Pankower Früchtchen, sieht die Gesellschaft Potential in der Roten Schule zur Durchführung von Lern- und Lebensorten für internationale Schüler, die die SchuleEins besuchen.

Der HortEins Französisch Buchholz wies mit durchschnittlich 197 Kindern eine konstante Auslastung auf. Die Auslastung ist von der Zuweisung der Einschüler in die Kooperationsschule abhängig. Der Nutzungsvertrag des Containers verlängert sich periodisch. Der staatliche Erweiterungsbau für eine der beiden Schulfilialen wurde 2016 beschlossen. Durch den geplanten staatlichen Schulerweiterungsbau ist zwar Entlastung in Bezug auf die Schulplätze voraussichtlich gesichert, was dies allerdings für den Hortbereich bedeutet, ist noch offen. Die Pankower Früchtchen gGmbH hat mit ihrem Konzept Hort in eigenen Räumen qualitativ Maßstäbe gesetzt. Für die Bauphase sowie nach Fertigstellung unterstützt die Kooperationsschule die Pankower Früchtchen, damit weiterhin separate Horträume finanziert werden. Wann die Bauphase beginnen wird, ist noch offen.

Für den Bereich ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) kommt es aufgrund der neuen Beitragsregelung für Eltern wahrscheinlich zu einer Erleichterung. Die Eltern müssen demnach nur noch 2 Betreuungsgutscheine im Verlauf der 6 Grundschuljahre beantragen, nicht wie bisher für 3 Zeiträume. Für die Betreuung bis 16 Uhr ist über dies kein Bedarf nachzuweisen. Dies erleichtert den Zugang zur Nachmittagsbetreuung.

Die Villa Frida sieht sich einer steigenden Nachfrage nach Möglichkeiten der Naherholung und konzeptioneller Umsetzung umweltpädagogischer Schwerpunkte des Unterrichts nicht nur bei den Klassen der SchuleEins gegenüber. Die Konzeptentwicklung im Bereich Natur- und Erlebnispädagogik insbesondere für die SchuleEins wird weiter fokussiert und kann ebenfalls für externe Fahrten genutzt werden. Weiterhin werden Schwimm- und Kennenlernfahrten für die SchuleEins angeboten.

Risiken der künftigen Entwicklung

Allgemeines Marktrisiko

Nach wie vor ist darauf hinzuweisen, dass die Nachfrage nach den durch die Pankower Früchtchen gGmbH angebotenen Bildungsangeboten und Dienstleistungen gesamtwirtschaftlich bedingten Schwankungen unterliegt. Daneben können sich Faktoren wie eine ungünstige demographische Entwicklung, eine niedrige Einkommensentwicklung oder eine überdurchschnittliche Qualitätsverbesserung der Wettbewerbsangebote oder grundlegende Reformen im Bildungssektor auf den wirtschaftlichen Erfolg auswirken. Als ein hoch einzustufendes Risiko gilt nach wie vor die Unberechenbarkeit staatlicher Eingriffe, insbesondere in den Sektoren des Arbeitsrechts, Haushaltssperren und damit verbundene Einsparungen auf Landesebene. Verbeamtung und ein damit einhergehendes Stillen des Sicherheitsbedürfnisses in Krisenzeiten ist als Arbeitsanreiz nicht zu unterschätzen. Aber auch mögliche, bereits als Gesetzentwurf fixierte, steuerrechtliche Veränderungen auf Bundesebene bergen für gemeinnützige Gesellschaften ein Risiko.

Das Risiko, dass der Berliner Senat die Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft kürzt, besteht zwar nach wie vor. Falls sich aber ein Regierungswechsel, einstellen sollte, besteht durchaus eine reelle Chance, dass eine konservativ geführte Regierung eine positivere Einstellung in Bezug auf freie Trägerschulen hat.

Betriebsrisiko

Nach wie vor ist die Situation auf dem Berliner und Brandenburger Bildungsmarkt sehr angespannt - wie bei Lehrer*innen auch bei Erziehe*innen. Der Berliner Senat hat 2022 die Verbeamtung in Berlin beschlossen. Die Verbeamtung können die Schulen in freier Trägerschaft natürlich nicht anbieten und müssen sich Kompensationslösungen einfallen lassen. Verbeamtung und die Veränderung der LehrerSchüler-Relation an staatlichen Schulen hat unmittelbare Auswirkung auf die Refinanzierung Freier Schulen. Diese Veränderung der Gehaltsstruktur, auch bei staatlich angestellten Lehrern, wird sich auch negativ auf die Berechnungsgrundlage der Zuschüsse auswirken. Zusätzlich wird eine hohe Anzahl Lehrerkräfte im öffentlichen Schulbetrieb in Ruhestand gehen, so dass die Gehaltsstruktur bei Einsatz von jungen Lehrkräften und Quereinsteigern die Zuschussberechnung für freie Träger negativ beeinflussen.

Auch ist die Lehrkräfteausbildung eine staatshoheitliche Aufgabe, so dass die freien Schulen mit der unseres Erachtens eklatanten Fehlplanung und Missmanagement des Staates in Sachen Lehrkräftemangel faktisch existentiell bedroht werden. In Brandenburg wurden 300 neue Studienplätze für Lehramtsausbildung geschaffen, diese decken bei weitem nicht den tatsächlichen Bedarf von Lehrerkräften. Somit bleibt auch in 2023 der Staat der größte Konkurrent.

Die KitaEins ist im Jahr 2023 weiterhin nicht voll ausgelastet, da Erzieherpersonal schwer zu akquirieren ist. Trotz staatlich fixiertem Anspruch auf einen Kitaplatz deuten die Bevölkerungsstatistiken für Pankow darauf hin, dass ausreichend Kita-Plätze bestehen. Zugleich flacht die Bevölkerungsprognose 2021-2024 in dieser Altersklasse ab. Trotz des allgemeinen Trends, ist die Nachfrage der Elternschaft nach der KitaEins ungebrochen. Der Personalmangel führt allerdings zu einer geringeren Aufnahmekapazität. Mit der konzeptionell bedingten hohen Qualität der KitaEins wird davon ausgegangen, dass die derzeitige Auslastung gehalten werden kann.

Weiterhin können Risiken aufgrund der zunehmenden Digitalisierung bestehen. Im Bereich Bildung sowie der Verwaltung müssen personenbezogene Daten vor Cyberkriminalität geschützt werden.

Aufsichtsbehördliches Risiko

Für alle Betriebsstätten gilt es, die Bedingungen, welche zur Erteilung der aufsichtsbehördlichen Genehmigungen führten, zwingend beizubehalten.

Gesetzesänderungen

Die staatliche Refinanzierung ist in diversen Rechtsquellen fixiert. In erster Linie ist die Förderung der Schulen in freier Trägerschaft aus Artikel 7, Abs. 4 Grundgesetz abzuleiten. Die freien Schulen unterstehen der Schulaufsicht der jeweiligen Bundesländer. Somit sind die Verordnungen zur Refinanzierungen der Bundesländer maßgeblich dort verankert, z.B. im Schulgesetz des Landes Berlin oder im Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege. Durch etwaige Gesetzesänderungen kann es zu einer Reduzierung der Förderbeträge kommen. Da die wirtschaftliche Stabilität der Standorte in hohem Maße von den Refinanzierungen abhängig ist, kann dies negative Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage haben.

Der Berliner Senat hat federführend durch Frau Scheeres am Anfang des Jahres 2016 eine Verordnung erlassen, in welcher mit Gültigkeit ab dem 01.08.2016 alle zusätzlichen Angebote in Kindertagesstätten, welche für die Eltern indirekt Kosten verursachen, nur noch unter der Voraussetzung der Freiwilligkeit gezahlt werden müssen und jederzeit kündbar sind. Dies stellt alle freien Träger vor große Herausforderungen, da die zusätzlichen Beiträge genutzt werden, um eine besondere konzeptionelle Förderung überhaupt erst zu ermöglichen. Dieses Verfahren Seiten des Senats stellt nach unserer Auffassung einen unrechtmäßigen Eingriff in die Freiheit unserer Konzeptionsgestaltung dar. Eine wirtschaftliche Einbuße würde damit für die Pankower Früchtchen gGmbH nicht einhergehen, wohl aber eine Reduzierung des Honorarangebotes, da eine Planbarkeit der Honorarkosten in dem Bereich nicht mehr möglich ist. Es gilt dann ggf. die Qualität durch andere Instrumente zu sichern. Inzwischen ist durch einen großen Kitaträger, der dieses Vorgehen des Senates für verfassungswidrig hält, Klage eingereicht worden.

Erneut gibt es im Bereich des Finanzierungsmodells der Freien Schulen eine Initiative, das Refinanzierungsmodell anzupassen. Ziel ist es dabei, ein ähnliches System wir im Bereich Kita und Hort (Kostenblattmodell) zu schaffen. Der Verband VDP sowie die AGFS Berlin haben hierzu Entwürfe erstellt, über die im Herbst 2024 eine Verhandlung mit dem Senat erfolgen soll. Die Pankower Früchtchen gGmbH ist weiterhin auf der Verbandsebene aktiv und kann somit ihre Interessen unmittelbar vertreten und die politische Lage besser beurteilen.

Gemeinnützigkeit

Die Refinanzierung von Ersatzschulen hängt u.a. von der Gemeinnützigkeit der jeweiligen Schulträgergesellschaft ab. Eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit, etwa infolge eines Verstoßes gegen gemeinnützigkeitsrechtliche Anforderungen, würde gravierende Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft haben. Vereinnahmte öffentliche Zuschüsse müssten unter Umständen zurückgeführt und etwaige Gewinne nachträglich versteuert werden. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die Ertragslage. Für das Jahr 2021 wurde die Gemeinnützigkeit zuletzt vom Finanzamt bestätigt.

Personal

Weiterhin bleibt das pädagogische Personal ein herausforderndes Thema und es gibt auf dem Arbeitsmarkt keine Entspannung, da Fachpersonal fehlt. Die Pankower Früchtchen gGmbH ist in der Bezahlung von der Refinanzierung und den Vorgaben des Senats abhängig, so dass es schwer ist, mit dem Öffentlichen Dienst zu konkurrieren.

Das pädagogische Personal in allen Einrichtungen der Pankower Früchtchen gGmbH, wie Schule, Hort und Kita unterliegt der Kontrolle des Berliner Senates. Alle Mitarbeiter in den pädagogischen Einrichtungen bedürfen eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses.

Bewertung der derzeitigen Risikoposition

Neben dem Risiko-Schwerpunkt Personal, ist die Nachfrage für 2024 das größte Risiko ausgehend von der gestiegenen Inflation. Als Ergebnis unserer Analyse von Risiken, Gegenmaßnahmen, Absicherungen und Vorsorgen sind auf Basis der gegenwärtigen Risikobewertung keine bestandsgefährdenden Risiken vorhanden.

VII. Prognosebericht

Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024

Hauptaugenmerk liegt auf dem Betrieb der drei Schulobjekte im Schulcampus Berliner Straße/Hadlichstraße. Auf den internationalen Austausch als Chance und unter dem Aspekt der kosmopolitischen Bildung wird, bedingt durch das erfolgreiche Erasmusprojekt, vermehrt Wert gelegt.

Dringend bedarf es einer Korrektur der Finanzierung von freien Trägern in der Schullandschaft Berlins. Der immens hohe Bedarf an finanziellen Mitteln, welche eine moderne Schule braucht, um Hardware, Software, Systemlösungen und vor allen IT-Administratoren für den Schritt in die digitale Welt braucht, wird mit der momentanen Lösung von prozentualen Durchschnittsgehältern vom Personal an einer "normalen" staatlichen Schule, nicht gerecht. Zudem ist der Refinanzierungssatz der Schulfinanzierung weiterhin von 97% auf 93% seit 2003 gesenkt. Um diesen Prozess eines anderen, wirtschaftlicheren Finanzierungsmodell zu begleiten und den freien Trägern per se mehr gesellschaftliche Aufmerksamkeit zu geben, fernab des gängigen Klischees, was freie Trägerschulen angeht, engagiert sich die Gesellschaft vermehrt in der Verbandsarbeit. So ist die Geschäftsführung Mitglied im VDP Vorstand Berlin -Brandenburg.

Der Container in Französisch Buchholz wurde durch die Pankower Früchtchen gGmbH instand gehalten. Die Sanierung der Fenster steht bevor. Da der Baubeginn des staatlichen Erweiterungsbaus ungewiss ist, kann dies nicht abgewartet werden.

Die Villa Frida wird sich im kommenden Jahr weiterhin auf die Projekte und Fahrten der SchuleEins konzentrieren.

Für das Jahr 2024 haben wir ein Ergebnis auf Vorjahresniveau prognostiziert, wobei inflationsbedingte Kostensteigerungen teilweise bestehen bleiben und wie im Jahr 2023 die Parameter der Schulzuschüsse negativ für die Schulen in freier Trägerschaft wirken werden. Ab August 2024 steigt die Zahl der Schüler*innen an der SchuleEins.

Die in diesem Ausblick getroffenen, zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf der gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzung der Gesellschaft. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren auf Annahmen und unterliegen Risiken und Ungewissheiten, deren Ausbleiben bzw. Eintritt dazu führen kann, dass die tatsächlichen Ergebnisse einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von der Gesellschaft wesentlich von denjenigen abweichen oder negativer ausfallen als diejenigen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden.

 

Berlin, 21. Juni 2024

Pankower Früchtchen gGmbH

Carmen Urrutia, Geschäftsführerin

Assol Urrutia-Grothe, Geschäftsführerin

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023
31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 31.637,00 5,00
31.637,00 5,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 32.686.630,83 31.301.211,18
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 290.161,31 349.078,56
3. Anlagen im Bau 104.510,62 104.510,62
33.081.302,76 31.754.800,36
33.112.939,76 31.754.805,36
III. Finanzanlagen
1. sonstige Ausleihungen 0,00 125.000,00
2. Genosenschaftsanteile 275.520,00 275.520,00
275.520,00 400.520,00
33.388.459,76 32.155.325,36
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 174.960,52 224.023,87
2. Sonstige Vermögensgegenstände 120.194,47 53.171,29
295.154,99 277.195,16
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 6.756.217,32 3.472.434,95
7.051.372,31 3.749.630,11
C. Rechnungsabgrenzungsposten 21.773,61 135,83
40.461.605,68 35.905.091,30

Passiva

31.12.2023
31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Gewinnvortrag 14.697.924,31 13.667.157,48
III. Jahresüberschuss 677.322,57 1.030.766,83
15.405.246,88 14.727.924,31
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 1.806.643,65 1.264.252,46
1.806.643,65 1.264.252,46
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 22.020.365,65 18.614.947,60
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 125.591,87 136.208,65
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 364.943,13 363.592,61
4. Sonstige Verbindlichkeiten 738.814,50 798.165,67
(davon aus Steuern: € 69.322,18; Vorjahr: € 73.905,01)
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: € 0,00; Vorjahr: € 0,00)
23.249.715,15 19.912.914,53
40.461.605,68 35.905.091,30

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023
2022
1. Umsatzerlöse 12.295.689,72 11.932.509,24
2. Sonstige betriebliche Erträge 60.844,34 126.887,63
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 173.622,08 143.980,49
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 5.457,70 4.337,55
179.079,78 148.318,04
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 6.425.281,85 6.216.925,21
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.310.698,83 1.277.192,13
(davon für Altersversorgung € 360,00; Vorjahr € 4.320,00)
7.735.980,68 7.494.117,34
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.000.794,22 675.786,74
6. sonstige betriebliche Aufwendungen 2.488.810,68 2.433.329,46
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 127.037,52 5.225,69
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 401.079,65 281.800,15
9. Ergebnis nach Steuern 677.826,57 1.031.270,83
10. sonstige Steuern 504,00 504,00
11. Jahresüberschuss 677.322,57 1.030.766,83

Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

I. Grundsätzliches zum Jahresabschluss

Die Pankower Früchtchen gGmbH hat ihren Sitz in Berlin und ist eingetragen in das Handelsregister Abteilung B beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (HR B Reg.Nr. 101410 B).

Der Jahresabschluss der Pankower Früchtchen gGmbH ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) für mittelgroße Kapitalgesellschaften und den Regelungen des GmbH-Gesetzes in der aktuell gültigen Fassung aufgestellt.

Die Pankower Früchtchen gGmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB auf.

Die Gesellschaft nimmt teilweise die größenabhängigen Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften für den Jahresabschluss in Anspruch.

Die Gliederung der Bilanz entspricht dem Gliederungsschema gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 HGB.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft umfasst das Kalenderjahr.

II. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Im Berichtsjahr wurden keine Abweichungen von in Vorperioden angewandten Darstellungs-, Bilanzierungs- und/oder Bewertungsmethoden vorgenommen.

Zur Bewertung der einzelnen Vermögens- und Schuldpositionen bemerken wir Folgendes:

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden für immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen nach der linearen Methode vorgenommen.

Die wesentlichen Abschreibungsdauern für das Anlagevermögen sind:

entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 5 Jahre
Grundstücke und Bauten 29-50 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-10 Jahre

Geringwertige Anlagegegenstände mit bis zu € 800 Anschaffungskosten werden sofort aufwandswirksam erfasst.

Anlagen im Bau sind zu Anschaffungskosten angesetzt.

Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten, gegebenenfalls - bei voraussichtlich dauerhafter oder vorübergehender Wertminderung - unter Vornahme außerplanmäßiger Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Einzelwertberichtigungen werden in erforderlichem Umfang vorgenommen.

Geleistete Anzahlungen sind mit ihrem Nennbetrag und erhaltene Anzahlungen auf Bestellung mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Kassenbestände und Bankguthaben sind zu Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht in Einzelfällen ein niedrigerer Wertansatz geboten ist.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das gezeichnete Kapital ist in Übereinstimmung mit dem Ausweis im Handelsregister zum Nennbetrag der Stammeinlagen ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet worden und berücksichtigen die am Bilanzstichtag erkennbaren passivierungspflichtigen Risiken in angemessener Höhe. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Ermittlung der Rückstellungen berücksichtigt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem fristenkongruenten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Aufwendungen und Erträge aus Änderungen des Abzinsungssatzes und Zinseffekte geänderter Schätzungen der Restlaufzeit werden im Zinsergebnis ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Aufgrund der bestehenden Ertragssteuerbefreiung wegen der gemeinnützigen Tätigkeit der Gesellschaft ergibt sich keine Steuerbelastung bzw. latente Steuern.

Die Umsatzerlöse setzen sich vor allem zusammen aus den Zuschüssen der öffentlichen Hand, Elternbeiträgen, Essensgeldern sowie sonstigen Kita- bzw. schulspezifischen Beiträgen.

III. Angaben zur Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung und zur Vermögens-, Finanz und Ertragslage

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (siehe Anlage zum Anhang) dargestellt.

Finanzanlagen

Die Finanzanlagen von T€ 276 (Vj.: T€ 401) umfassen Genossenschaftsanteile, die gesondert innerhalb der Finanzanlagen ausgewiesen werden. Die bisherige Festgeldanlage in Höhe von T€ 125 konnte im Laufe des Jahres den liquiden Mittel zugeführt werden, da sie nicht mehr als Kreditsicherheit dienen muss.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte sind in Höhe von T€ 175 (Vj.: T€ 224) ausgewiesen. Innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände von T€ 120 (Vj.: T€ 53) sind Kautionen, geleistete Anzahlungen für Fahrten sowie Forderungen im Rahmen der sozialen Sicherheit enthalten. Die Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände beinhalten wie im Vorjahr keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr.

Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel betragen T€ 6.756 (Vj.: T€ 3.472) und setzen sich aus Guthaben bei Kreditinstituten sowie Kassenbeständen zusammen.

Eigenkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt T€ 30 (Vj.: T€ 30). Die Stammeinlagen sind in voller Höhe in bar erbracht worden. Der Jahresüberschuss des Vorjahres wurde zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen insbesondere Rückstellungen für vertraglich vereinbarte Rückstellungsverpflichtungen aus Mietverträgen zur Instandhaltung der Mietobjekte (T€ 310; Vj.: T€ 288), Rückstellungen ausstehende Rechnungen (T€ 209; Vj.: T€ 143), eine Rückstellung für finanzielle Verpflichtungen (T€ 157; Vj.: T€ 125) sowie Kosten der Jahresabschlusserstellung und - prüfung (T€ 60; Vj.: T€ 45). Des Weiteren wird eine Personalrückstellung (T€ 29; Vj.: T€ 25) gebildet. Im Bereich der Personalkostenzuschüsse der SchuleEins erhöht sich die Rückstellung für erwartete Rückzahlungen auf T€ 1.041 (Vj.: T€ 637).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten T€ 22.020 (Vj.: T€ 18.615) beinhalten Darlehen von drei Kreditinstituten.

Die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen in Höhe von T€ 126 (Vj.: T€ 136) resultieren aus Schulgeldvorauszahlungen für das folgende Geschäftsjahr 2023 sowie aus Elternbeiträgen zu Klassen- und Hortfahrten.

Des Weiteren sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 365 (Vj.: T€ 364) ausgewiesen, die aus dem laufenden Betrieb resultieren.

Innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten bestehen u.a. zinslose Elterndarlehen von T€ 353 (Vj.: T€ 360), Zuschusszahlungen aus Förderprogrammen T€ 217 (Vj.: T€ 277) sowie Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuern in Höhe von T€ 69 (Vj.: T€ 74). Die zinslosen Elterndarlehen sind mit dem Besuch der SchuleEins verbunden und werden insoweit mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr ausgewiesen.

Verbindlichkeitenspiegel:

Bezeichnung Stand 31.12.2023
T€
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
T€
Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
T€
Restlaufzeit davon mehr als 5 Jahre
T€
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 22.020 1.362 20.658 15.345
(Vorjahr) (18.615) (708) (17.907) (12.942)
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 126 126 0 0
(Vorjahr) (136) (136) (0) (0)
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 365 365 0 0
(Vorjahr) (364) (364) (0) (0)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 739 739 0 0
(Vorjahr) (798) (798) (0) (0)
23.250 2.006 17.907 12.942
(19.913) (2.006) (17.907) (12.942)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind wie folgt mit eigenen Sicherheiten besichert:

T€ 20.992: mit Grundschulden (T€ 15.193), Abtretung von Miet-/Pachtforderungen aus einem finanziertem Objekt

T€ 1.028: mit Grundschulden (T€ 1.028), Globalabtretung gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Abtretung der Rechte und Ansprüche aus sämtlichen abgeschlossenen bzw. noch abzuschließenden Werk- und Dienstleistungsverträgen im Zusammenhang mit den finanzierten Baulichkeiten

Daneben wurden Sicherheiten von Dritten gestellt.

Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Im Geschäftsjahr beliefen sich die im Inland erzielten Umsatzerlöse auf T€ 12.296 (Vj.: T€ 11.933). Der Umsatzanstieg resultiert aus gestiegenen Schulgeldzahlungen im Bereich SchuleEins sowie aus Erlösen aus dem Fahrtenprogramm ERASMUS+.

Innerhalb der Umsatzerlöse sind öffentliche Zuschüsse in Höhe von T€ 8.921 (Vj.: T€ 8.867) ausgewiesen. Erstmalig sinken die darin enthaltenen Zuschüsse der SchuleEins, da sich die Berechnungsparameter zu Ungunsten der Freien Träger veränderten.

Sonstige betriebliche Erträge

Im Geschäftsjahr sind sonstige betriebliche Erträge in Höhe von T€ 61 (Vj.: T€ 127) ausgewiesen. Ab dem Jahr 2019 werden hier die Erstattungen im Rahmen des Umlageverfahrens (U2) abgebildet. Diese sind im Jahr 2023 geringer ausgefallen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 6 (VJ: T€ 44) enthalten.

Materialaufwand

Die Materialaufwendungen sind von T€ 148 auf T€ 179 gestiegen. Neben Kostensteigerungseffekten entstanden noch weitere Ausgaben für die Beschulung im Neubau der SchuleEins.

Personalaufwand

Die Personalaufwendungen umfassen neben Löhnen und Gehältern T€ 6.425 (Vj.: T€ 6.127) die sozialen Abgaben T€ 1.311 (Vj.: T€ 1.277). Die bisher darin enthaltenen Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von T€ 0,4 entfallen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen leicht auf T€ 2.489 (Vj.: T€ 2.433) und liegen damit über dem Vorjahresniveau.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betragen T€ 127 (Vj.: T€ 5).

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Innerhalb der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von T€ 401 (Vj. T€ 282) werden Zinsaufwendungen für die betrieblichen Darlehen ausgewiesen. In den Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind Zinsen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von T€ 2 (Vj.: T€ 2) enthalten.

Jahresüberschuss

Der Jahresüberschuss im Geschäftsjahr lag bei € 677 (Vj.: € 1.031) und liegt damit erwartungsgemäß deutlich unter dem Vorjahr.

IV. Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine weiteren Ereignisse eingetreten, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind.

V. Sonstige Angaben

Angaben zum Personal

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren gemäß § 267 Abs. 5 HGB durchschnittlich 167 (Vj.: 170) ArbeitnehmerInnen (ohne Geschäftsführerinnen) beschäftigt.

Organe der Gesellschaft

Organe der Gesellschaft sind:

die Gesellschafterversammlung

die Geschäftsführung

Hauptgeschäftsführerin und alleinige Gesellschafterin war im Geschäftsjahr Frau Carmen Urrutia, zweite Geschäftsführerin der Gesellschaft war Frau Assol Urrutia-Grothe.

Die Angabe der Geschäftsführerbezüge unterbleibt mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 2.699 und resultieren im Wesentlichen aus Miet‐ und Pachtverträgen.

Gewinnverwendungsvorschlag

Der erzielte Jahresüberschuss sowie der Gewinnvortrag des Vorjahres sollen auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Berlin, 21. Juni 2024

Pankower Früchtchen gGmbH

Carmen Urrutia, Geschäftsführerin

Assol Urrutia-Grothe, Geschäftsführerin

Entwicklung des Anlagevermögens 2023

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
01.01.2023
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 8.426,45 2.603,77 0,00 0,00 11.030,22
8.426,45 2.603,77 0,00 0,00 11.030,22
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 35.336.018,10 2.267.518,62 1,00 0,00 37.603.535,72
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.110.630,35 94.291,91 5.484,68 0,00 1.199.437,58
davon geringwertige Vermögensgegenstände 0,00 15.424,35 0,00 0,00 15.424,35
3. Anlagen in Bau 104.510,62 0,00 0,00 0,00 104.510,62
36.551.159,07 2.361.810,53 5.485,68 0,00 38.907.483,92
III. Finanzanlagen
1. sonstige Ausleihungen 125.000,00 0,00 125.000,00 0,00 0,00
2. Genossenschaftsanteile 275.520,00 0,00 0,00 0,00 275.520,00
400.520,00 0,00 125.000,00 0,00 275.520,00
36.960.105,52 2.364.414,30 130.485,68 0,00 39.194.034,14
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2023
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 8.421,45 650,77 0,00 0,00 9.072,22
8.421,45 650,77 0,00 0,00 9.072,22
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.034.806,92 882.097,97 0,00 0,00 4.916.904,89
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 761.551,79 118.045,48 0,00 0,00 879.597,27
davon geringwertige Vermögensgegenstände 0,00 15.408,35 0,00 0,00 15.408,35
3. Anlagen in Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.796.358,71 1.000.143,45 0,00 0,00 5.796.502,16
III. Finanzanlagen
1. sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Genossenschaftsanteile 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
4.804.780,16 1.000.794,22 0,00 0,00 5.805.574,38
Restbuchwerte
31.12.2023
31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 1.958,00 5,00
1.958,00 5,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 32.686.630,83 31.301.211,18
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 319.840,31 349.078,56
davon geringwertige Vermögensgegenstände 16,00 37,00
3. Anlagen in Bau 104.510,62 104.510,62
33.110.981,76 31.754.800,36
III. Finanzanlagen
1. sonstige Ausleihungen 0,00 125.000,00
2. Genossenschaftsanteile 275.520,00 275.520,00
275.520,00 400.520,00
33.388.459,76 32.155.325,36

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Pankower Früchtchen gGmbH, Berlin

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Pankower Früchtchen gGmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Pankower Früchtchen gGmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Berlin, den 25. September 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Stefanie Bartel, Wirtschaftsprüferin

ppa. Andra Grußien, Wirtschaftsprüferin

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 31. Oktober 2024 festgestellt.

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