Gerüstbau Friske GmbH
Dießen am Ammersee
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.514,00 |
10.617,00 |
| I.
Sachanlagen |
12.514,00 |
10.617,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
547.200,26 |
432.824,24 |
| I.
Vorräte |
70.526,12 |
43.092,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
186.419,42 |
148.725,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
290.254,72 |
241.006,42 |
| Aktiva |
559.714,26 |
443.441,24 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
178.929,29 |
91.391,99 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
|
66.391,99 |
| III.
Bilanzgewinn |
153.929,29 |
|
| davon
Gewinnvortrag |
66.391,99 |
|
| B.
Rückstellungen |
104.258,17 |
85.778,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
276.526,80 |
266.271,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
276.526,80 |
266.271,05 |
| Passiva |
559.714,26 |
443.441,24 |
Anhang
(Offenlegung)
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Firma: Gerüstbau Friske GmbH
Sitz/Anschrift: Landsberger Straße 1
86911 Dießen a. Ammersee
Registergericht Augsburg
Eintragung ins
Handelsregister: HRB 37037
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 i.V.m. §
264 a Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses für kleine Kapitalgesellschaften
§ 267 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.
Vorliegender Jahresabschluss der Gerüstbau
Friske GmbH zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage
der Regelungen des Handelsgesetzbuchs i.d.F. des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Zugänge zu den Sachanlagen sind mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Soweit
Herstellungskosten vorliegen, wurden die Material- und
Fertigungseinzelkosten sowie angemessene
Gemeinkostenanteile einschließlich des Werteverzehrs
des Anlagevermögens einbezogen.
Bei der Bewertung nach handelsrechtlichen
Grundsätzen wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Die Abschreibung wurde hierbei im
Jahr der Anschaffung zeitanteilig (prt) berechnet. Bei der
Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der
tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet.
Selbsterstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
nach § 248 (2) S.1 HGB lagen nicht vor bzw. wurde von
dem Wahlrecht zu deren Aktivierung kein Gebrauch gemacht.
Immaterielle Vermögensgegenstände, soweit
entgeltlich erworben, sind zu Anschaffungskosten bewertet,
die ggfs. um planmäßige Abschreibungen
vermindert wurden. Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 800 EUR i.S. § 6 Abs. 2 EStG
(steuerlich: Geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im
Jahr des Zugangs auch handelsrechtlich in voller Höhe
abgeschrieben, da der Posten für das Unternehmen von
untergeordneter Bedeutung ist.
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten angesetzt.
Für das gesamte Anlagevermögen wurde,
soweit erforderlich, eine Bewertung zum niedrigeren
beizulegenden Wert vorgenommen.
Rechnungsabgrenzungsposten bis 800 EUR wurden wegen
untergeordneter Bedeutung nicht gebildet.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zu
den Anschaffungs-/Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt. In die Herstellungskosten wurden
die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene
Gemeinkostenanteile einschließlich des Werteverzehrs
des Anlagevermögens einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Wertberichtigungen
werden geltend gemacht durch Einzelwertberichtigungen,
soweit Einzelrisiken erkennbar sind, und zur Abgeltung
eines allgemeinen Kreditrisikos durch
Pauschalwertberichtigungen, soweit bis zum Tag der
Bilanzaufstellung Forderungen, die einem solchen Risiko
unterliegen, noch nicht beglichen sind.
Soweit Forderungen in Fremdwährung vorliegen,
erfolgt die Bewertung grundsätzlich zu dem am
Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs. Soweit die
Wechselkurse zum Zeitpunkt des Bilanzstichtages niedriger
als der Kurs am Entstehungstag sind, werden diese der
Bewertung zu Grunde gelegt. Bei Restlaufzeiten bis zu einem
Jahr erfolgt die Bewertung zum Devisenkassamittelkurs zum
Abschlussstichtag gem. § 256 a HGB.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinsituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB
angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Soweit Verbindlichkeiten in Fremdwährung
vorliegen, erfolgt die Bewertung grundsätzlich zu dem
am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs. Soweit
die Wechselkurse zum Zeitpunkt des Bilanzstichtages
höher als der Kurs am Entstehungstag sind, werden
diese der Bewertung zu Grunde gelegt. Bei Restlaufzeiten
bis zu einem Jahr erfolgt die Bewertung zum
Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag gem. §
256 a HGB.
IV. Angaben zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind bis auf
einbehaltene Bausicherheitsleistungen sämtlich
innerhalb eines Jahres fällig.
Forderungen gegen Gesellschafter oder verbundene
Unternehmen bestehen i.H.v. 295,45 EUR.
2. Eigenkapital
Der Gewinnvortrag beträgt 66.391,99 EUR
(Vorjahr: 0,00 EUR).
3. Verbindlichkeiten
Laufzeit der Verbindlichkeiten:
- bis zu einem Jahr in Höhe von 276.526,80 EUR
(Vorjahr: 266.271,05 EUR)
- mehr als ein Jahr in Höhe von 0,00 EUR
(Vorjahr 0,00 EUR)
-- mehr als ein Jahr bis zu fünf Jahre in
Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR)
-- mehr als fünf Jahre in Höhe von 0,00
EUR.(Vorjahr: 0,00 EUR)
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
belaufen sich auf 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
V. Sonstige Angaben
1. Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer ohne
Geschäftsführer und Auszubildende ( § 285
Nr. 7 HGB)
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beläuft sich auf 11 Arbeitnehmer.
2. Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und
nicht nach § 251 HGB anzugeben sind (§ 285 Nr. 3a
HGB)
(Angaben in EUR)
Pachtverpflichtung
305.000,00
305.000,00
3. Haftungsverhältnisse
Die Gesellschaft bürgt für fremde
Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr:
0,00 EUR) .
sonstige Berichtsbestandteile
Dießen, 29.11.2024
Florian Friske
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2024
festgestellt.
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