ULLI-Bau
GmbH
Lichtenau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
Lagebericht
A. Geschäftsverlauf und
Geschäftsergebnis
Wir sind ein familiengeführtes
mittelständisches, regional tätiges
Bauunternehmen und führen Aufträge aller
Größenordnungen im Hoch-, Tief-, Straßen-
und Schlüsselfertigbau aus, sowie Aufträge
für die Wasserversorgung und im Bereich der
Arbeitnehmerüberlassung mit Zulassung durch die
Arbeitsagentur.
Dabei umfasst der Hochbau den Wohnungsbau,
Einfamilienhäuser und Wohnanlagen, Industriebau und
Altbausanierungen.
Bei der Wasserversorgung sind wir seit über 20
Jahren für die Versorgung im fränkischen Raum
tätig. Dies umfasst sowohl Neubauten und
Einzelbaumaßnahmen als auch Jahresaufträge
für Wartung und Sanierung.
Der Tief- und Straßenbau umfasst Kanalbau,
Wegebau sowie ganz Erschließungen von Baugebieten und
Sanierungen und Neubauten im öffentlichen Bereich.
Hier werden auch vereinzelt kleiner
Brückenbaumaßnamen abgewickelt.
Im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung sind wir
als Brachenspezialist für Arbeitnehmerüberlassung
im Bauhauptgewerbe mit Zulassung durch die Arbeitsagentur
im Süddeutschen Raum tätig.
B. Lage der Gesellschaft
Die Lage der Gesellschaft ist gut. Dabei ist das
Unternehmen durch die familiären Verbindungen im
Rahmen ihrer Geschäftsführung sehr gefestigt.
Dies ist auch aus den einzelnen Zahlen der Gesellschaft
ersichtlich.
Der Umsatz und die Bestandsveränderungen der
unfertigen Bauten und somit die Gesamtleistung reduzierte
sich im Geschäftsjahr 2022/2023 um 5.634.131,71 Euro.
Diese Entwicklung lag vor allem am abrupten Einbruch im
Bereich Wohnungsbau, Geschoßwohnungsbau und
Einfamilienhäusern. Analog reduzierte sich somit auch
die Bauträgertätigkeit, für den die
Gesellschaft als Generalunternehmer tätig war. Somit
reduzierten sich im Wirtschaftsjahr entsprechend die
Materialkosten, Personalkosten, sowie die Kosten für
die Nachunternehmer deutlich.
Im Zuge dessen konnte das Stammpersonal komplett
gehalten werden, da die Personalspitzen durch die Abteilung
ULLI-Service abgedeckt waren. Dieses Personal konnte im
Zuge der Reduktion der Bauaufträge teilweise anderen
Unternehmen zur Verfügung gestellt und dort vermarktet
werden.
Trotz dieser Reduktion der Aufträge und
Umsätze konnte hierdurch aber ein positiver
Jahresüberschuss in Höhe von 56.047,54 Euro im
abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/2023 erwirtschaftet
werden. Im Geschäftsjahr fand eine
Gewinnausschüttung für Gewinne vorheriger Jahre
statt. Somit hat sich das Eigenkapital zwar wiederum um
diesen Betrag erhöht. Die stattgefundene
Gewinnausschüttung reduzierte das Eigenkapital aber
entsprechend, so dass das Eigenkapital etwas niedriger
ausgewiesen werden konnte, als im Vorjahr.
Langfristige Anlagen sind durch Eigenkapital und
langfristige Kredite gedeckt. Kurzfristige Forderungen und
liquide Mittel decken die kurzfristigen Verbindlichkeiten.
Insgesamt betrachten wir wegen der
gesamtwirtschaftlichen Situation und unserer guten
Auftragslage unsere wirtschaftliche Lage weiterhin trotzdem
noch optimistisch.
C. Chancen- und Risikobericht
Große und langfristige Projekte sind für
unser Unternehmen bei Ausfall des Auftraggebers ein
bedeutendes Risiko. Durch die sorgfältige Auswahl der
Auftraggeber und Projekte, sowie durch die zeitnahe
Stellung von Abschlagrechnungen, versuchen wir, diese
Risiken zu vermeiden bzw. zumindest deutlich zu reduzieren.
Ebenso werden sämtliche Neukunden intensiv
geprüft und über eine Ausfallversicherung
zusätzlich abgesichert!
Den hohen Qualitätsanforderungen unserer Kunden
werden wir durch unser Projektmanagement gerecht. Die
Geschäftsführung überwacht mittels einer
Kostenrechnung laufend die einzelnen Baustellen und wirkt
eventuellen Fehlentwicklungen zeitnah entgegen.
Im Beschaffungsbereich besteht das Risiko von
Preissteigerungen, dem wir durch vorzeitige
Auftragserweiterung bei laufenden Baustellen im
Baustoffbezug und Festschreibung der bestehenden Preise bei
der Nachunternehmer-Vergabe entgegenzuwirken versuchen.
Durch eine entsprechend größere
Lagerhaltung und Vereinbarung von Vorkasse mit
Auftraggebern und Baustofflieferanten wirken wir den
teilweise in Teilbereichen vorhandenen längeren
Lieferzeiten entgegen.
Im Personalbereich haben wir derzeit keine Probleme
geeignete Kräfte zu finden. Um dies auch für die
Zukunft sicher zu stellen, bieten wir eine ausreichende
Zahl an Ausbildungsplätzen an. Daneben betreiben wir
einen Service für Arbeitnehmerüberlassung,
über den wir jederzeit auch Spitzen für den
eigenen Bedarf bei Wiederbelebung der Baukonjunktur, vor
allem Wohnungsbau, abdecken können.
D. Voraussichtliche Entwicklung
Die Baubranche insgesamt geht weiterhin für das
Jahr 2024 von einem markanten Umsatzeinbruch aus, stark
hervorgerufen durch einen extremen Einbruch des
Wohnungsbaus. Grund dafür sind hohe Materialkosten,
höhere Löhne und deutlich höhere Zinsen,
sowie öffentliche Zuschüsse. Die Auftragslage
unseres Unternehmens ist gegen den allgemeinen Trend als
durchaus noch gut zu bezeichnen. Die Auftragsbestände
belaufen sich aktuell auf ca. 10,9 Mio. Euro.
Für das Geschäftsjahr 01.07.2023 bis
30.06.2024 rechnen wir trotz der anhaltenden allgemeinen
schwierigen wirtschaftlichen Lage der Branche, wieder mit
einem positiven Ergebnis. Der Aufwand im Bereich
Bauleitung, Betreuung und Disposition ist minimiert, ebenso
die Fahrtkosten für Gerät und Mannschaft, der
Einsatz der eigenen Geräte wirkt sich kostenmindernd
aus. Die gestiegenen Energiekosten sowie die Unsicherheit
der Preisentwicklung am Baustoffmarkt werden mit
langfristigen Verträgen bestmöglich abgefangen.
Die nun feststehenden Entwicklungen bei den Personalkosten
sind für uns nun sicher kalkulierbar. Diese werden
aktuell bei entsprechenden Angeboten und
Vertragsabschlüssen bereits berücksichtigt.
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.328.342,00 |
1.453.017,50 |
| I.
Sachanlagen |
1.328.342,00 |
1.453.017,50 |
| 1.
technische Anlagen und Maschinen |
365.219,00 |
439.540,00 |
| 2.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
963.123,00 |
1.013.477,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.873.718,76 |
5.419.120,03 |
| I.
Vorräte |
1.810.141,83 |
1.991.650,64 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
6.859.104,81 |
7.179.158,54 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.706.823,02 |
2.962.164,44 |
| 1.
Forderungen gegen Gesellschafter |
120.595,89 |
0,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
117.523,13 |
0,00 |
| 2.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
525.020,20 |
627.412,14 |
| 3.
sonstige Vermögensgegenstände |
2.061.206,93 |
2.334.752,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
110.000,00 |
213.094,97 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
356.753,91 |
465.304,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
51.397,09 |
46.741,82 |
| Aktiva |
6.253.457,85 |
6.918.879,35 |
Passiva
|
|
30.6.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.738.873,75 |
1.762.826,21 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.657.261,62 |
945.286,62 |
| III.
Jahresüberschuss |
56.047,54 |
791.975,00 |
| B.
Rückstellungen |
910.430,00 |
1.063.817,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.604.154,10 |
4.092.236,14 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
1.033.529,32 |
1.060.179,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
290.964,35 |
210.606,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
719.600,43 |
812.748,25 |
| 2.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen |
180.280,12 |
60.557,83 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
180.280,12 |
60.557,83 |
| 3.
sonstige Verbindlichkeiten |
2.390.344,66 |
2.971.498,49 |
| davon
mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.316.647,59 |
2.860.354,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
73.697,07 |
111.144,35 |
| Passiva |
6.253.457,85 |
6.918.879,35 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.7.2022 - 30.6.2023
EUR |
1.7.2021 - 30.6.2022
EUR |
| 1.
Rohergebnis |
12.960.902,06 |
14.751.706,03 |
| 2.
Personalaufwand |
9.850.340,56 |
10.600.568,80 |
| a)
Löhne und Gehälter |
6.697.347,90 |
7.252.072,18 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
3.152.992,66 |
3.348.496,62 |
| davon
für Altersversorgung |
213.990,38 |
231.173,09 |
| 3.
Abschreibungen |
466.297,19 |
441.710,93 |
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
466.297,19 |
441.710,93 |
| 4.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
2.616.583,51 |
2.996.726,08 |
| 5.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
34.167,60 |
69.662,69 |
| 6.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
52.893,27 |
31.418,85 |
| 7.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
-32.922,07 |
313.612,14 |
| 8.
Ergebnis nach Steuern |
41.877,20 |
437.331,92 |
| 9.
sonstige Steuern |
-14.170,34 |
-354.643,08 |
| 10.
Jahresüberschuss |
56.047,54 |
791.975,00 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der ULLI-Bau GmbH, Sitz in 91586
Lichtenau, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht
Ansbach, HRB-Nummer: 1345, zum 30. Juni 2023 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften (§ 264 ff
HGB) und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes
betretreffend die Gesellschaften mit beschränkter
Haftung aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des §
267 Abs. 2 HGB.
Für die Entwicklung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Die Restlaufzeiten der Forderungen und
Verbindlichkeiten sowie Bilanzvermerke werden im Interesse
einer besseren Darstellung der Finanzlage im Anhang
angegeben.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um
planmäßige Abschreibungen bilanziert.
Die
planmäßigen Abschreibungen richten sich
nach den jeweils aktuellen von der Finanzverwaltung
veröffentlichten allgemeinen AfA-Tabellen. Die
vorgegebenen Nutzungsdauern werden als die jeweils
zulässigen Höchstwerte angewendet. Im Zugangsjahr
erfolgt die Abschreibung pro rata temporis.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungs- und Herstellungskosten von mehr als EUR 250
und nicht mehr als EUR 800 werden im Geschäftsjahr
2022/2023 zum Zeitpunkt des Zugangs sofort vollständig
abgeschrieben.
Die
Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe werden zu
Anschaffungskosten bewertet.
Unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen sind
mit den Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten
enthalten, neben Fertigungsmaterial- und
Fertigungslohnkosten, auch die steuerlich
aktivierungspflichtigen Material- und
Fertigungsgemeinkosten, sowie die Verwaltungsgemeinkosten.
Durchgängig werden die Herstellungskosten nach dem
Grundsatz der Einzelbewertung ermittelt. Die
Grundsätze der verlustfreien Bewertung wurden
beachtet.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellung werden bis zur
Höhe der unfertigen Erzeugnisse und unfertigen
Leistungen offen von den Vorräten abgesetzt.
Geleistete Anzahlungen sind in Höhe des
geleisteten Betrages angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
grundsätzlich mit dem Nennwert unter Abzug gebotener
Wertberichtigungen bilanziert. Die allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiken wurde durch die Bildung einer
Pauschalwertberechtigung auf die Netto-Forderungen Rechnung
getragen.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden
grundsätzlich mit dem Nennwert bzw. Zahlbeträgen
angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit dem Nennwert bzw.
Zahlungsbeträgen angesetzt.
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert
ausgewiesen.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem
Nennwert ausgewiesen.
Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sind
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, mit
diesen Schulden zu verrechnen; übersteigt der
beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände
den Betrag der Schulden, ist dieser Betrag unter einem
gesonderten Posten
(Aktiver Unterschiedsbetrag aus
Vermögensverrechnung) zu aktivieren.
Die Vermögensgegenstände, die dem Zugriff
aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich
der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristigen Verpflichtungen ist bei den Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden von Rückstellungen dargestellt.
Pensionsrückstellung:
verwendete Berechnungsmethode Projected Unit
Credit Method
Bewertungsparameter:
Biometrische
Rechnungsgrundlagen Heubeck-Richttafeln 2018 G von
Klaus Heubeck
Rechnungszins (10-Jahres-Durchschnitt 1,80 %
p.a.
Gehaltsdynamik 0,00 % p.a.
Rentendynamik 0,00 % p.a. (Fest zugesagte
Rentensteigerungen werden der Rentendynamik angerechnet)
Durchschnittliche Fluktuation der zugehörigen
Personen 0,00 % p.a. (Die Fluktuation wirkt sich nur
bei aktiven Versorgungsberechtigen aus)
Ergebnis ohne Saldierung
Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen zum
30.06.2023 347.402 EUR
Unterschiedsbetrag zum Umstellungstermin
Rückstellung in der Handelsbilanz zum
30.06.2010 218.031 EUR
Erfüllungsbetrag d. Verpflichtung n. 253 HGB z.
01.07.2010 345.360 EUR
Unterschiedsbetrag d. Bewertungsumstellung z.
01.07.2010 127.329 EUR
Verteilung des Unterschiedsbetrages
Verbleibender noch nicht zugeführter
Unterschiedsbetrag zum 30.06.2022 25.461 EUR
Zuführung zur Rückstellung aus dem
Unterschiedsbetrag zum 30.06.2023 8.489 EUR
verbleibender noch nicht zugeführter
Unterschiedsbetrag zum 30.06.2023 16.972 EUR
Die Darstellung basiert auf einer
gleichmäßigen Verteilung des
Unterschiedsbetrages über 15. Jahre.
Höhe der Ausschüttungssperre
Gemäß § 253 Abs. 6 HGB ist im Falle
von Rückstellungen für
Altersvorsorgeverpflichtungen der Unterschiedsbetrag
zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach
Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellung
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben
Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr zu
ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet
werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden
frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines
Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrages
mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen. Der
Unterschiedsbetrag ist in jedem Geschäftsjahr im
Anhang oder unter der Bilanz darzustellen.
Rechnungszins 1,57 % p.a.
(7-Jahres-Durchschnitt)
Erfüllungsbetrag zum 30.06.2023 354.602 EUR
(7-Jahres-Durchschnitt)
Rückstellung zum 30.06.2023 337.630 EUR
(7-Jahres-Durchschnitt)
Ausschüttungssperre aus Unterschiedsbetrag zum
30.06.2023 7.200 EUR
Gewinn- und Verlustrechnung:
Zinsaufwand
Nach § 277 Abs. 5 HGB ist in der Handelsbilanz
der Zinsanteil in der Zuführung zur Rückstellung
für Pensionsverpflichtungen gesondert im
Finanzergebnis auszuweisen.
Leistungen aus Pensionsverpflichtungen der Firma an
Leistungsempfänger 24.540 EUR
Zinsaufwand in der Veränderung des
Erfüllungsbetrages 6.682 EUR
Außerordentlicher Aufwand
Der außerordentliche Aufwand entspricht der
Zuführung zur Pensionsrückstellung aus dem
Unterschiedsbetrag, der aus der Bewertungsumstellung zum
01.07.2010 resultiert.
Außerordentlicher Aufwand 8.489 EUR
Personalaufwand
Der Personalaufwand ergibt sich aus der Änderung
des Erfüllungsbetrages im Bilanzjahr abzüglich
des Zinsanteils in der Änderung des
Erfüllungsbetrages zuzüglich der im Bilanzjahr
geleisteten Zahlungen.
In den
sonstigen Rückstellungen sind in angemessenem
und ausreichendem Umfang individuelle Versorgen für
alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verpflichtungen
unter Berücksichtigung erwarteter künftiger
Preis- und Kostensteigerungen gebildet. Wesentliche
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank
ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.
C. Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn-
und Verlustrechnung
1. Bilanz
Zur Entwicklung des
Anlagevermögens gem. § 268 Abs. 2. HGB
wird auf den nachstehenden Anlagespiegel auf der folgenden
Seite verwiesen.
Auf die Entwicklung des Anlagevermögens für
das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2022 bis 30. Juni 2023
wird auf die nachstehende Anlage verwiesen.
Sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden.
Im Posten sonstige Rückstellungen in Höhe
von 580.000,00 Euro (Vorjahr: 653.000,00 Euro) sind im
Wesentlichen Rückstellungen für
Urlaubsgewährung 301.300,00 Euro (Vorjahr: 303.700,00
Euro), Rückstellungen für Abschluss und
Prüfung in Höhe von 58.000,00 Euro (Vorjahr:
63.000,00 Euro) und Gewährleistungen in Höhe von
220.700,00 Euro (Vorjahr: 286.300,00 Euro) enthalten.
Verbindlichkeiten
Die Fälligkeiten der Verbindlichkeiten ergeben
sich aus dem nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel:
Verbindlichkeitenspiegel
Bilanzposition
|
Stand 30.06.2023
|
Fälligkeit <= 1J
|
Fälligkeit >1-5J
|
Fälligkeit >5J
|
1. Verb. gegenüber Kreditinstituten
|
1.033.529,32
|
407.693,80
|
425.835,52
|
200.000,00
|
2. Verb. aus Lieferungen und Leistungen
|
684.048,53
|
673.339,61
|
10.708,92
|
0,00
|
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen
|
180.280,12
|
180.280,12
|
0,00
|
0,00
|
4. sonstige Verbindlichkeiten
|
1.706.296,13
|
1.706.296,13
|
0,00
|
0,00
|
|
3.604.154,10
|
2.967.609,66
|
436.544,44
|
200.000,00
|
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
unterliegen branchenüblichen Eigentumsvorbehalten.
2. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufwendungen aus der Anwendung des Artikels 67
Abs. 1 und 2 EGHGB belaufen sich im Geschäftsjahr auf
8.489,00 Euro.
D. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB bestanden nicht.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß
§ 285 Nr. 3 HGB aus befristeten Miet-, Leasing- und
Lizenzverträgen bestehen, soweit diese nicht
bilanziert sind, in Höhe von 456.262,85 Euro.
3. Personal
Im Geschäftsjahr 2022/2023 waren in der
Gesellschaft durchschnittlich 190 (Vorjahr: 198)
Mitarbeiter beschäftigt, davon 35 (Vorjahr 37)
Angestellte und 155 (Vorjahr 161) gewerbliche Arbeitnehmer.
4. Geschäftsführung und Vertretung
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft waren
im Geschäftsjahr 2022/2023 Herr Bernd Muser
(Bauleiter), Herr Rainer Muser (Bauleiter) und Herr Ernst
Muser jun. (Bauleiter) bestellt.
Angaben zu Vergütungen an Mitglieder der
Geschäftsführung entfallen für das
Geschäftsjahr 2022/2023 gemäß § 286
Abs. 4 i. V. mit § 285 Nr. 9a HGB. Angaben zu
Vergütungen der früheren Mitglieder der
Geschäftsführung entfallen ebenfalls
gemäß § 286 Abs. 4 HGB i. V. mit § 285
Nr. 9 b HGB.
5. Gewinnverwendung
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
Bilanzgewinn in Höhe von 1.713.309,16 Euro auf die
neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Lichtenau, den 25. August
2024
Bernd
Muser
Geschäftsführer
Ernst
Muser jun.
Geschäftsführer
Rainer
Muser
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.10.2024 festgestellt.
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN
ABSCHLUSSPRÜFERS
An die ULLI-Bau GmbH
Prüfungsurteile
Ich habe den Jahresabschluss der ULLI-Bau GmbH -
bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2023 und der Gewinn-
und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.
Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe
ich den Lagebericht der ULLI-Bau GmbH für das
Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023
geprüft.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in
allen wesentlichen Belangen den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 30. Juni 2023 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum
30. Juni 2023 und vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht
dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung
zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Meine
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend
beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen
deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit
diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung,
dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung übe ich
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifiziere und beurteile ich die Risiken
wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -
falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im
Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen
als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind,
um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu
dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen
nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen
höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße
betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
gewinne ich ein Verständnis von dem für die
Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen,
um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit
dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser
Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteile ich die Angemessenheit der von den
gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehe ich Schlussfolgerungen über die
Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich
zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
meines Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und
den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der
Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem
Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm
vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führe ich Prüfungshandlungen zu den von den
gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten
Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei
insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den
gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen
Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
Ich erörtere mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung
feststelle.
Moosburg a. d. Isar,
28.09.2024
Sebastian
Maier
Wirtschaftsprüfer
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