Stammdaten

Register
Amtsgericht Ansbach HRB 1345
Vorher
Ulsenheimer Baugesellschaft mbH
Eingetragen
20.10.1988
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und AnstrichmittelnHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenGroßhandel mit sonstigen Baustoffen und Bauelementen
Gegenstand
Der Betrieb eines Bauunternehmens, der Handel mit Baustoffen sowie die entgeltlliche Überlassung von Arbeitnehmern.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Rainer Muser
seit 6.7.2016
Geschäftsführer
Bernd Muser
seit 6.7.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
50.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ULLI-Bau GmbH

Lichtenau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023

Lagebericht

A. Geschäftsverlauf und Geschäftsergebnis

Wir sind ein familiengeführtes mittelständisches, regional tätiges Bauunternehmen und führen Aufträge aller Größenordnungen im Hoch-, Tief-, Straßen- und Schlüsselfertigbau aus, sowie Aufträge für die Wasserversorgung und im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung mit Zulassung durch die Arbeitsagentur.

Dabei umfasst der Hochbau den Wohnungsbau, Einfamilienhäuser und Wohnanlagen, Industriebau und Altbausanierungen.

Bei der Wasserversorgung sind wir seit über 20 Jahren für die Versorgung im fränkischen Raum tätig. Dies umfasst sowohl Neubauten und Einzelbaumaßnahmen als auch Jahresaufträge für Wartung und Sanierung.

Der Tief- und Straßenbau umfasst Kanalbau, Wegebau sowie ganz Erschließungen von Baugebieten und Sanierungen und Neubauten im öffentlichen Bereich. Hier werden auch vereinzelt kleiner Brückenbaumaßnamen abgewickelt.

Im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung sind wir als Brachenspezialist für Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe mit Zulassung durch die Arbeitsagentur im Süddeutschen Raum tätig.

B. Lage der Gesellschaft

Die Lage der Gesellschaft ist gut. Dabei ist das Unternehmen durch die familiären Verbindungen im Rahmen ihrer Geschäftsführung sehr gefestigt. Dies ist auch aus den einzelnen Zahlen der Gesellschaft ersichtlich.

Der Umsatz und die Bestandsveränderungen der unfertigen Bauten und somit die Gesamtleistung reduzierte sich im Geschäftsjahr 2022/2023 um 5.634.131,71 Euro. Diese Entwicklung lag vor allem am abrupten Einbruch im Bereich Wohnungsbau, Geschoßwohnungsbau und Einfamilienhäusern. Analog reduzierte sich somit auch die Bauträgertätigkeit, für den die Gesellschaft als Generalunternehmer tätig war. Somit reduzierten sich im Wirtschaftsjahr entsprechend die Materialkosten, Personalkosten, sowie die Kosten für die Nachunternehmer deutlich.

Im Zuge dessen konnte das Stammpersonal komplett gehalten werden, da die Personalspitzen durch die Abteilung ULLI-Service abgedeckt waren. Dieses Personal konnte im Zuge der Reduktion der Bauaufträge teilweise anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt und dort vermarktet werden.

Trotz dieser Reduktion der Aufträge und Umsätze konnte hierdurch aber ein positiver Jahresüberschuss in Höhe von 56.047,54 Euro im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022/2023 erwirtschaftet werden. Im Geschäftsjahr fand eine Gewinnausschüttung für Gewinne vorheriger Jahre statt. Somit hat sich das Eigenkapital zwar wiederum um diesen Betrag erhöht. Die stattgefundene Gewinnausschüttung reduzierte das Eigenkapital aber entsprechend, so dass das Eigenkapital etwas niedriger ausgewiesen werden konnte, als im Vorjahr.

Langfristige Anlagen sind durch Eigenkapital und langfristige Kredite gedeckt. Kurzfristige Forderungen und liquide Mittel decken die kurzfristigen Verbindlichkeiten.

Insgesamt betrachten wir wegen der gesamtwirtschaftlichen Situation und unserer guten Auftragslage unsere wirtschaftliche Lage weiterhin trotzdem noch optimistisch.

C. Chancen- und Risikobericht

Große und langfristige Projekte sind für unser Unternehmen bei Ausfall des Auftraggebers ein bedeutendes Risiko. Durch die sorgfältige Auswahl der Auftraggeber und Projekte, sowie durch die zeitnahe Stellung von Abschlagrechnungen, versuchen wir, diese Risiken zu vermeiden bzw. zumindest deutlich zu reduzieren. Ebenso werden sämtliche Neukunden intensiv geprüft und über eine Ausfallversicherung zusätzlich abgesichert!

Den hohen Qualitätsanforderungen unserer Kunden werden wir durch unser Projektmanagement gerecht. Die Geschäftsführung überwacht mittels einer Kostenrechnung laufend die einzelnen Baustellen und wirkt eventuellen Fehlentwicklungen zeitnah entgegen.

Im Beschaffungsbereich besteht das Risiko von Preissteigerungen, dem wir durch vorzeitige Auftragserweiterung bei laufenden Baustellen im Baustoffbezug und Festschreibung der bestehenden Preise bei der Nachunternehmer-Vergabe entgegenzuwirken versuchen.

Durch eine entsprechend größere Lagerhaltung und Vereinbarung von Vorkasse mit Auftraggebern und Baustofflieferanten wirken wir den teilweise in Teilbereichen vorhandenen längeren Lieferzeiten entgegen.

Im Personalbereich haben wir derzeit keine Probleme geeignete Kräfte zu finden. Um dies auch für die Zukunft sicher zu stellen, bieten wir eine ausreichende Zahl an Ausbildungsplätzen an. Daneben betreiben wir einen Service für Arbeitnehmerüberlassung, über den wir jederzeit auch Spitzen für den eigenen Bedarf bei Wiederbelebung der Baukonjunktur, vor allem Wohnungsbau, abdecken können.

D. Voraussichtliche Entwicklung

Die Baubranche insgesamt geht weiterhin für das Jahr 2024 von einem markanten Umsatzeinbruch aus, stark hervorgerufen durch einen extremen Einbruch des Wohnungsbaus. Grund dafür sind hohe Materialkosten, höhere Löhne und deutlich höhere Zinsen, sowie öffentliche Zuschüsse. Die Auftragslage unseres Unternehmens ist gegen den allgemeinen Trend als durchaus noch gut zu bezeichnen. Die Auftragsbestände belaufen sich aktuell auf ca. 10,9 Mio. Euro.

Für das Geschäftsjahr 01.07.2023 bis 30.06.2024 rechnen wir trotz der anhaltenden allgemeinen schwierigen wirtschaftlichen Lage der Branche, wieder mit einem positiven Ergebnis. Der Aufwand im Bereich Bauleitung, Betreuung und Disposition ist minimiert, ebenso die Fahrtkosten für Gerät und Mannschaft, der Einsatz der eigenen Geräte wirkt sich kostenmindernd aus. Die gestiegenen Energiekosten sowie die Unsicherheit der Preisentwicklung am Baustoffmarkt werden mit langfristigen Verträgen bestmöglich abgefangen. Die nun feststehenden Entwicklungen bei den Personalkosten sind für uns nun sicher kalkulierbar. Diese werden aktuell bei entsprechenden Angeboten und Vertragsabschlüssen bereits berücksichtigt.

Bilanz

Aktiva

30.6.2023
EUR
30.6.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.328.342,00 1.453.017,50
I. Sachanlagen 1.328.342,00 1.453.017,50
1. technische Anlagen und Maschinen 365.219,00 439.540,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 963.123,00 1.013.477,50
B. Umlaufvermögen 4.873.718,76 5.419.120,03
I. Vorräte 1.810.141,83 1.991.650,64
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 6.859.104,81 7.179.158,54
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.706.823,02 2.962.164,44
1. Forderungen gegen Gesellschafter 120.595,89 0,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 117.523,13 0,00
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 525.020,20 627.412,14
3. sonstige Vermögensgegenstände 2.061.206,93 2.334.752,30
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 110.000,00 213.094,97
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 356.753,91 465.304,95
C. Rechnungsabgrenzungsposten 51.397,09 46.741,82
Aktiva 6.253.457,85 6.918.879,35

Passiva

30.6.2023
EUR
30.6.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.738.873,75 1.762.826,21
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 1.657.261,62 945.286,62
III. Jahresüberschuss 56.047,54 791.975,00
B. Rückstellungen 910.430,00 1.063.817,00
C. Verbindlichkeiten 3.604.154,10 4.092.236,14
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.033.529,32 1.060.179,82
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 290.964,35 210.606,64
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 719.600,43 812.748,25
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 180.280,12 60.557,83
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 180.280,12 60.557,83
3. sonstige Verbindlichkeiten 2.390.344,66 2.971.498,49
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.316.647,59 2.860.354,14
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 73.697,07 111.144,35
Passiva 6.253.457,85 6.918.879,35

Gewinn- und Verlustrechnung

1.7.2022 - 30.6.2023
EUR
1.7.2021 - 30.6.2022
EUR
1. Rohergebnis 12.960.902,06 14.751.706,03
2. Personalaufwand 9.850.340,56 10.600.568,80
a) Löhne und Gehälter 6.697.347,90 7.252.072,18
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 3.152.992,66 3.348.496,62
davon für Altersversorgung 213.990,38 231.173,09
3. Abschreibungen 466.297,19 441.710,93
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 466.297,19 441.710,93
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 2.616.583,51 2.996.726,08
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 34.167,60 69.662,69
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 52.893,27 31.418,85
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -32.922,07 313.612,14
8. Ergebnis nach Steuern 41.877,20 437.331,92
9. sonstige Steuern -14.170,34 -354.643,08
10. Jahresüberschuss 56.047,54 791.975,00

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der ULLI-Bau GmbH, Sitz in 91586 Lichtenau, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Ansbach, HRB-Nummer: 1345, zum 30. Juni 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften (§ 264 ff HGB) und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betretreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB.

Für die Entwicklung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Die Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Bilanzvermerke werden im Interesse einer besseren Darstellung der Finanzlage im Anhang angegeben.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen bilanziert.

Die planmäßigen Abschreibungen richten sich nach den jeweils aktuellen von der Finanzverwaltung veröffentlichten allgemeinen AfA-Tabellen. Die vorgegebenen Nutzungsdauern werden als die jeweils zulässigen Höchstwerte angewendet. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- und Herstellungskosten von mehr als EUR 250 und nicht mehr als EUR 800 werden im Geschäftsjahr 2022/2023 zum Zeitpunkt des Zugangs sofort vollständig abgeschrieben.

Die Roh-, Hilf- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen sind mit den Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten, neben Fertigungsmaterial- und Fertigungslohnkosten, auch die steuerlich aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten, sowie die Verwaltungsgemeinkosten. Durchgängig werden die Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung ermittelt. Die Grundsätze der verlustfreien Bewertung wurden beachtet.

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellung werden bis zur Höhe der unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen offen von den Vorräten abgesetzt.
Geleistete Anzahlungen sind in Höhe des geleisteten Betrages angesetzt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind grundsätzlich mit dem Nennwert unter Abzug gebotener Wertberichtigungen bilanziert. Die allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiken wurde durch die Bildung einer Pauschalwertberechtigung auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden grundsätzlich mit dem Nennwert bzw. Zahlbeträgen angesetzt.

Sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert bzw. Zahlungsbeträgen angesetzt.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert ausgewiesen.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem Nennwert ausgewiesen.

Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sind Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, mit diesen Schulden zu verrechnen; übersteigt der beizulegende Zeitwert der Vermögensgegenstände den Betrag der Schulden, ist dieser Betrag unter einem gesonderten Posten (Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung) zu aktivieren.

Die Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen ist bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Rückstellungen dargestellt.

Pensionsrückstellung:

verwendete Berechnungsmethode Projected Unit Credit Method

Bewertungsparameter:

Biometrische Rechnungsgrundlagen Heubeck-Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck

Rechnungszins (10-Jahres-Durchschnitt 1,80 % p.a.

Gehaltsdynamik 0,00 % p.a.

Rentendynamik 0,00 % p.a. (Fest zugesagte Rentensteigerungen werden der Rentendynamik angerechnet)

Durchschnittliche Fluktuation der zugehörigen Personen 0,00 % p.a. (Die Fluktuation wirkt sich nur bei aktiven Versorgungsberechtigen aus)

Ergebnis ohne Saldierung

Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen zum 30.06.2023 347.402 EUR

Unterschiedsbetrag zum Umstellungstermin

Rückstellung in der Handelsbilanz zum 30.06.2010 218.031 EUR

Erfüllungsbetrag d. Verpflichtung n. 253 HGB z. 01.07.2010 345.360 EUR

Unterschiedsbetrag d. Bewertungsumstellung z. 01.07.2010 127.329 EUR

Verteilung des Unterschiedsbetrages

Verbleibender noch nicht zugeführter Unterschiedsbetrag zum 30.06.2022 25.461 EUR

Zuführung zur Rückstellung aus dem Unterschiedsbetrag zum 30.06.2023 8.489 EUR

verbleibender noch nicht zugeführter Unterschiedsbetrag zum 30.06.2023 16.972 EUR

Die Darstellung basiert auf einer gleichmäßigen Verteilung des Unterschiedsbetrages über 15. Jahre.

Höhe der Ausschüttungssperre

Gemäß § 253 Abs. 6 HGB ist im Falle von Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrages und abzüglich eines Verlustvortrages mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen. Der Unterschiedsbetrag ist in jedem Geschäftsjahr im Anhang oder unter der Bilanz darzustellen.

Rechnungszins 1,57 % p.a. (7-Jahres-Durchschnitt)

Erfüllungsbetrag zum 30.06.2023 354.602 EUR (7-Jahres-Durchschnitt)
Rückstellung zum 30.06.2023 337.630 EUR (7-Jahres-Durchschnitt)
Ausschüttungssperre aus Unterschiedsbetrag zum 30.06.2023 7.200 EUR

Gewinn- und Verlustrechnung:

Zinsaufwand
Nach § 277 Abs. 5 HGB ist in der Handelsbilanz der Zinsanteil in der Zuführung zur Rückstellung für Pensionsverpflichtungen gesondert im Finanzergebnis auszuweisen.

Leistungen aus Pensionsverpflichtungen der Firma an Leistungsempfänger 24.540 EUR

Zinsaufwand in der Veränderung des Erfüllungsbetrages 6.682 EUR

Außerordentlicher Aufwand
Der außerordentliche Aufwand entspricht der Zuführung zur Pensionsrückstellung aus dem Unterschiedsbetrag, der aus der Bewertungsumstellung zum 01.07.2010 resultiert.

Außerordentlicher Aufwand  8.489 EUR

Personalaufwand
Der Personalaufwand ergibt sich aus der Änderung des Erfüllungsbetrages im Bilanzjahr abzüglich des Zinsanteils in der Änderung des Erfüllungsbetrages zuzüglich der im Bilanzjahr geleisteten Zahlungen.

In den sonstigen Rückstellungen sind in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Versorgen für alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verpflichtungen unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen gebildet. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.

C. Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Bilanz

Zur Entwicklung des Anlagevermögens gem. § 268 Abs. 2. HGB wird auf den nachstehenden Anlagespiegel auf der folgenden Seite verwiesen.

Auf die Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 wird auf die nachstehende Anlage verwiesen.

Sonstige Vermögensgegenstände

Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden.

Im Posten sonstige Rückstellungen in Höhe von 580.000,00 Euro (Vorjahr: 653.000,00 Euro) sind im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaubsgewährung 301.300,00 Euro (Vorjahr: 303.700,00 Euro), Rückstellungen für Abschluss und Prüfung in Höhe von 58.000,00 Euro (Vorjahr: 63.000,00 Euro) und Gewährleistungen in Höhe von 220.700,00 Euro (Vorjahr: 286.300,00 Euro) enthalten.

Verbindlichkeiten

Die Fälligkeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem nachstehenden Verbindlichkeitenspiegel:

Verbindlichkeitenspiegel

Bilanzposition
Stand 30.06.2023
Fälligkeit <= 1J
Fälligkeit >1-5J
Fälligkeit >5J
1. Verb. gegenüber Kreditinstituten
1.033.529,32
407.693,80
425.835,52
200.000,00
2. Verb. aus Lieferungen und Leistungen
684.048,53
673.339,61
10.708,92
0,00
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
180.280,12
180.280,12
0,00
0,00
4. sonstige Verbindlichkeiten
1.706.296,13
1.706.296,13
0,00
0,00
 
3.604.154,10
2.967.609,66
436.544,44
200.000,00


Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen unterliegen branchenüblichen Eigentumsvorbehalten.

2. Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufwendungen aus der Anwendung des Artikels 67 Abs. 1 und 2 EGHGB belaufen sich im Geschäftsjahr auf 8.489,00 Euro.

D. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden nicht.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB aus befristeten Miet-, Leasing- und Lizenzverträgen bestehen, soweit diese nicht bilanziert sind, in Höhe von 456.262,85 Euro.

3. Personal

Im Geschäftsjahr 2022/2023 waren in der Gesellschaft durchschnittlich 190 (Vorjahr: 198) Mitarbeiter beschäftigt, davon 35 (Vorjahr 37) Angestellte und 155 (Vorjahr 161) gewerbliche Arbeitnehmer.

4. Geschäftsführung und Vertretung

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr 2022/2023 Herr Bernd Muser (Bauleiter), Herr Rainer Muser (Bauleiter) und Herr Ernst Muser jun. (Bauleiter) bestellt.

Angaben zu Vergütungen an Mitglieder der Geschäftsführung entfallen für das Geschäftsjahr 2022/2023 gemäß § 286 Abs. 4 i. V. mit § 285 Nr. 9a HGB. Angaben zu Vergütungen der früheren Mitglieder der Geschäftsführung entfallen ebenfalls gemäß § 286 Abs. 4 HGB i. V. mit § 285 Nr. 9 b HGB.

5. Gewinnverwendung

Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn in Höhe von 1.713.309,16 Euro auf die neue Rechnung vorzutragen.

sonstige Berichtsbestandteile


 

Lichtenau, den 25. August 2024

Bernd Muser
Geschäftsführer

Ernst Muser jun.
Geschäftsführer

Rainer Muser
Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.10.2024 festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN


ABSCHLUSSPRÜFERS

An die ULLI-Bau GmbH

Prüfungsurteile

Ich habe den Jahresabschluss der ULLI-Bau GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der ULLI-Bau GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 geprüft.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs­legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.

 

Moosburg a. d. Isar, 28.09.2024

Sebastian Maier
Wirtschaftsprüfer


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