Stammdaten

Register
Amtsgericht Stralsund HRB 4337
Vorher
BAUMA-VERTRIEB GmbHBAUMA-VERWALTUNG GmbH
Eingetragen
31.8.1998
Branche
Vermietung von Baumaschinen und -gerätenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a. n. g.
Gegenstand
Handel, Vertrieb, Ausleihe/Vermietung, Reparatur und Service von Baumaschinen und Zubehör, Verkauf von Ersatzteilen, Durchführung von gewerblichem Güterkraftverkehr, Halten und Verwalten von Anlagevermögen und Beteiligungen

Historie

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Management

NameRolle
Simone Lange
seit 5.1.2009
Prokura
Gordon Michaelis
seit 20.7.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

BAUMA-RENT GmbH

Stralsund

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 4.541.539,77 5.049.346,77
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.808,00 27,00
II. Sachanlagen 4.539.731,77 4.920.504,77
III. Finanzanlagen 0,00 128.815,00
B. Umlaufvermögen 3.199.868,97 3.608.259,86
I. Vorräte 208.930,84 549.974,62
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.981.943,71 2.959.059,78
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.384.542,27 1.388.540,26
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.994,42 99.225,46
C. Rechnungsabgrenzungsposten 61.952,00 132.487,90
Bilanzsumme, Summe Aktiva 7.803.360,74 8.790.094,53

Passiva

   
  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 205.059,91 375.604,48
I. gezeichnetes Kapital 102.300,00 102.300,00
II. Gewinnvortrag 170.183,38 261.635,87
III. Jahresfehlbetrag 67.423,47 -11.668,61
B. Rückstellungen 127.253,95 85.095,75
C. Verbindlichkeiten 7.471.046,88 8.329.394,30
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.623.453,47 4.673.566,27
Bilanzsumme, Summe Passiva 7.803.360,74 8.790.094,53

Anhang

BAUMA-RENT GmbH

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.

2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Im Einzelnen wurden wie folgt bewertet:

ANLAGEVERMÖGEN

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen.

Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.

Die Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen erfolgten sowohl degressiv als auch linear. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 € wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

UMLAUFVERMÖGEN

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile der Kosten der allgemeinen Verwaltung und für soziale Einrichtungen des Betriebs.

Für Risiken im Vorratsvermögen werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren sowie passive latente Steuern.

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

I. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres werden in einem separaten Anlageverzeichnis geführt.

2. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden in Höhe von 1.196.536,33 € (Vorjahr 136.899,87 €).

3. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren bestehen zum 31.12.2013 über 424.580,25 €.

II. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB.

III. Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung erfolgte während des abgelaufenen Geschäftsjahres unverändert durch Herrn Gordon Michaelis, Kaufmann.

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB.

 

Stralsund, 07.05.2015

Gordon Michaelis, Geschäftsführer

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2013 - 31.12.2013

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 96.536,33 EUR.

1.1.2012 - 31.12.2012

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 96.536,33 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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