GATHER
INDUSTRIE GmbH.
Wülfrath
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.357.050,65 |
4.367.341,65 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
149.578,00 |
178.910,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.207.472,65 |
4.188.431,65 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.286.720,25 |
5.048.362,61 |
| I.
Vorräte |
2.195.448,17 |
1.984.791,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.820.754,34 |
1.776.770,34 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.270.517,74 |
1.286.801,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
88.141,37 |
84.015,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
9.731.912,27 |
9.499.719,65 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
7.227.502,76 |
6.512.793,81 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
494.000,00 |
494.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.218.793,81 |
4.572.222,17 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.514.708,95 |
1.446.571,64 |
| B.
Rückstellungen |
510.772,30 |
858.582,98 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.992.937,63 |
2.127.993,16 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
699,58 |
349,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
9.731.912,27 |
9.499.719,65 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gather Industrie GmbH hat ihren Sitz in
Wülfrath und wird beim Amtsgericht Wuppertal unter der
Register-Nr. HRB 12642 geführt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie wendet
jedoch zum Teil freiwillig die Vorschriften für
große Kapitalgesellschaften gemäß §
267 Abs. 3 HGB an.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft umfasst den
Zeitraum vom 1. Januar bis 31.Dezember 2023.
Die Wertansätze aus der Bilanz vom 31. Dezember
2022 wurden unverändert übernommen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
bewertet. Bei der Bemessung der Abschreibungen wurde von
einer Nutzungsdauer zwischen 3 und 6 Jahren ausgegangen.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
abzüglich der bisher aufgelaufenen und im
Geschäftsjahr 2023 planmäßig
fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungen werden wie folgt bemessen:
Die Anschaffungskosten der Geschäftsgebäude
werden linear mit 3% p.a. abgeschrieben.
Die unter "technische Anlagen und Maschinen"
ausgewiesenen Vermögensgegenstände werden linear
unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 1 bis 10
Jahren abgeschrieben.
Die unter "andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung" ausgewiesenen
Vermögensgegenstände werden linear unter
Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 2 bis 10 Jahren
abgeschrieben. Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Jahr
der Anschaffung gem. § 6 (2) EStG in voller Höhe
abgeschrieben.
Die
Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet, wobei notwendige Abwertungen
und Abschreibungen aufgrund des strengen
Niederstwertprinzips gem. § 253 (4) HGB vorgenommen
wurden.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert
bewertet. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde
im Berichtsjahr durch eine Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen.
Die
Pensionsrückstellung ist nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Als
Rechnungszins wurde ein 10-Jahres-Durchschnittszinssatz in
Höhe von 1,82% verwendet. Hinsichtlich der
Versorgungsverpflichtung wurde eine pauschale Restlaufzeit
von 15 Jahren angesetzt (vgl. § 253 (2) S.2 HGB). Der
Rückstellungsbetrag entspricht dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag gem. § 253 (1) S. 2
HGB.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 (1) S.2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 (2) S.1 HGB).
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen
Erfüllungsbeträgen passiviert.
Fremdwährungspositionen wurden mit dem
jeweiligen Devisenkassamittelkurs in Euro umgerechnet.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Gather Industrie GmbH hat zur Abdeckung ihrer
Versorgungsverpflichtung bei der Lebensversicherung
"Alte Leipziger" eine Rückdeckungsversicherung
abgeschlossen.
Nach den Bestimmungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ist
gemäß § 246 (2) S. 2 HGB zum Bilanzstichtag
der Aktivwert dieser Rückdeckungsversicherung (Euro
29.709,00) mit dem Erfüllungsbetrag der
Versorgungsverpflichtung (Euro 78.144,00) zu saldieren. Der
Saldo in Höhe von Euro 48.435,00 ist unter dem
Bilanzposten "Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen" auszuweisen.
Zum Bilanzstichtag betrugen die
Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von über 5 Jahren TEuro 821.
Die durch
Grundpfandrechte gesicherten Verbindlichkeiten
betrugen zum 31.12.2023 TEuro 1.625.
Der Gesamtbetrag der
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
gemäß § 285 Nr. 3a HGB beträgt zum
Bilanzstichtag bzgl. der nachfolgenden 5
Geschäftsjahre insgesamt TEuro 126.
IV. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
V. Sonstige Angaben
Während des Geschäftsjahres 2023 wurden
durchschnittlich 48 Arbeitnehmer beschäftigt.
Zu Geschäftsführern waren im
Geschäftsjahr 2023 folgende Personen bestellt:
Frau Hildegard Gather, Düsseldorf
Herr Dipl.-Designer Ulrich Stammel, Düsseldorf
Herr Dr. Thomas Brendecke, Rheinbach
Frau Gather und Herr Stammel sind
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten, Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Herr Dr. Brendecke ist berechtigt, die Gesellschaft
in Gemeinschaft mit einem anderen Geschäftsführer
oder einem Prokuristen zu vertreten.
Wülfrath, den 27. März 2024
Gather Industrie GmbH
(Geschäftsführung)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.06.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
Wir haben den Jahresabschluss der Gather Industrie
GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und
der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung
zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses
geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung
der gesetzlichen Vertreter
für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter
- falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese
Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
ist bei Verstößen höher als bei
Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen
beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von
dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem, um
Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen
Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,
ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der
Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der
von den gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss
aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen
sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum
Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir die Gesamtdarstellung,
den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Köln, den 23. Mai 2024
Data-Tax
Consulting GmbH
Buchprüfungsgesellschaft
(Hupertz)
vereidigter Buchprüfer
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