Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 12642
Eingetragen
6.11.2003
Branche
Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und GießmaschinenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Gegenstand
Konstruktion,- Herstellung und Vertrieb von industriell genutzten Armaturen und Hilfseinrichtungen, Apparate und Maschinen. Übernahme von einschlägigen Vertretungen im In- und Ausland sowie Beteiligungen an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Dr. Brendecke
seit 27.8.2018
Geschäftsführer
Hildegard Gather
seit 5.10.2017
Geschäftsführer
Prokura
Ulrich Stammel
seit 27.4.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Linda Karina Gather
42781 Haan
208.000 €
40.00%
Gather Equity GmbH
Germany
182.000 €
35.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

GATHER INDUSTRIE GmbH.

Wülfrath

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 4.357.050,65 4.367.341,65
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 149.578,00 178.910,00
II. Sachanlagen 4.207.472,65 4.188.431,65
B. Umlaufvermögen 5.286.720,25 5.048.362,61
I. Vorräte 2.195.448,17 1.984.791,10
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.820.754,34 1.776.770,34
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.270.517,74 1.286.801,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 88.141,37 84.015,39
Bilanzsumme, Summe Aktiva 9.731.912,27 9.499.719,65

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 7.227.502,76 6.512.793,81
I. gezeichnetes Kapital 494.000,00 494.000,00
II. Gewinnvortrag 5.218.793,81 4.572.222,17
III. Jahresüberschuss 1.514.708,95 1.446.571,64
B. Rückstellungen 510.772,30 858.582,98
C. Verbindlichkeiten 1.992.937,63 2.127.993,16
D. Rechnungsabgrenzungsposten 699,58 349,70
Bilanzsumme, Summe Passiva 9.731.912,27 9.499.719,65

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gather Industrie GmbH hat ihren Sitz in Wülfrath und wird beim Amtsgericht Wuppertal unter der Register-Nr. HRB 12642 geführt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie wendet jedoch zum Teil freiwillig die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB an.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis 31.Dezember 2023.
Die Wertansätze aus der Bilanz vom 31. Dezember 2022 wurden unverändert übernommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der Abschreibungen wurde von einer Nutzungsdauer zwischen 3 und 6 Jahren ausgegangen.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr 2023 planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden wie folgt bemessen:
Die Anschaffungskosten der Geschäftsgebäude werden linear mit 3% p.a. abgeschrieben.
Die unter "technische Anlagen und Maschinen" ausgewiesenen Vermögensgegenstände werden linear unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 1 bis 10 Jahren abgeschrieben.
Die unter "andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" ausgewiesenen Vermögensgegenstände werden linear unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von 2 bis 10 Jahren abgeschrieben. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung gem. § 6 (2) EStG in voller Höhe abgeschrieben.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, wobei notwendige Abwertungen und Abschreibungen aufgrund des strengen Niederstwertprinzips gem. § 253 (4) HGB vorgenommen wurden.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde im Berichtsjahr durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die Pensionsrückstellung ist nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Als Rechnungszins wurde ein 10-Jahres-Durchschnittszinssatz in Höhe von 1,82% verwendet. Hinsichtlich der Versorgungsverpflichtung wurde eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren angesetzt (vgl. § 253 (2) S.2 HGB). Der Rückstellungsbetrag entspricht dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gem. § 253 (1) S. 2 HGB.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 (1) S.2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 (2) S.1 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert.
Fremdwährungspositionen wurden mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs in Euro umgerechnet.

III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Gather Industrie GmbH hat zur Abdeckung ihrer Versorgungsverpflichtung bei der Lebensversicherung  "Alte Leipziger" eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen.
Nach den Bestimmungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ist gemäß § 246 (2) S. 2 HGB zum Bilanzstichtag der Aktivwert dieser Rückdeckungsversicherung (Euro 29.709,00) mit dem Erfüllungsbetrag der Versorgungsverpflichtung (Euro 78.144,00) zu saldieren. Der Saldo in Höhe von Euro 48.435,00 ist unter dem Bilanzposten "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" auszuweisen.
Zum Bilanzstichtag betrugen die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren TEuro 821.
Die durch Grundpfandrechte gesicherten Verbindlichkeiten betrugen zum 31.12.2023 TEuro 1.625.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB beträgt zum Bilanzstichtag bzgl. der nachfolgenden 5 Geschäftsjahre insgesamt TEuro 126.

IV. Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

V. Sonstige Angaben
Während des Geschäftsjahres 2023 wurden durchschnittlich 48 Arbeitnehmer beschäftigt.
Zu Geschäftsführern waren im Geschäftsjahr 2023 folgende Personen bestellt:
Frau Hildegard Gather, Düsseldorf
Herr Dipl.-Designer Ulrich Stammel, Düsseldorf
Herr Dr. Thomas Brendecke, Rheinbach
Frau Gather und Herr Stammel sind einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten, Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Herr Dr. Brendecke ist berechtigt, die Gesellschaft in Gemeinschaft mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen zu vertreten.

Wülfrath, den 27. März 2024

Gather Industrie GmbH
(Geschäftsführung)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.06.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk


Wir haben den Jahresabschluss der Gather Industrie GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs­legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
· beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Köln, den 23. Mai 2024

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(Hupertz)
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