Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Homburg HRB 3307
Eingetragen
4.4.1986
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenSonstige Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
Gegenstand
Verwaltung und Geschäftsführung anderer Unternehmen, insbesondere der Kommanditgesellschaft in Firma H. Schmidt II. GmbH & Co. Hausverwaltung KG mit Sitz in Bad Homburg v.d.Höhe, und zwar auch unter Übernahme der unbeschränkten Haftung als Komplementärin.

Historie

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Management

NameRolle
Christian Schmidt
seit 6.6.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Markus Schmidt
Friedrichsdorf
26.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schmidt Verwaltungs-GmbH

Bad Homburg v. d. Höhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 9.638,65 9.638,65
B. Anlagevermögen 15.339,76 15.339,76
I. Finanzanlagen 15.339,76 15.339,76
C. Umlaufvermögen 7.065,91 15.453,98
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.721,98 15.239,48
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.343,93 214,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 32.044,32 40.432,39

Passiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 29.265,76 28.782,72
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 2.782,72 1.877,70
III. Jahresüberschuss 483,04 905,02
B. Rückstellungen 1.689,67 1.569,85
C. Verbindlichkeiten 1.088,89 10.079,82
Bilanzsumme, Summe Passiva 32.044,32 40.432,39

Anhang

ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Einordnung in die handelsrechtlichen Vorschriften

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Sie nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften kodifizierten Erleichterungen bei

- der Bilanzierung (§ 266 HGB)

- der Aufstellung des Anhangs (§ 288 HGB)

- der Offenlegung (§ 326 HGB)

in Anspruch.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Unter Beachtung dieser Vorschriften kam es zu keinen Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen gegenüber dem Vorjahr.

Bilanzierungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Die Bilanz wird in der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Form des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB erstellt.

Die Bilanz wird unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses ge­mäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB aufgestellt; dabei wird vom Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung des Ergebnisses ausgegangen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.

Die gesetzliche Verpflichtung nach § 265 Abs. 6 HGB, die Bezeichnung der Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu ändern, wenn dies zu einer klaren und übersichtlichen Darstellung des Jahresabschlusses erforderlich ist, wird beachtet.

Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)

Die Bewertung erfolgt nach den für alle Kaufleute geltenden Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 279 bis 283 HGB.

Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

werden mit dem Nennwert angesetzt

Finanzanlagen

Die Beteiligung wird mit einem Merkposten von 1,00 € ausgewiesen.

Die Ausleihungen werden mit dem Nennwert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

werden zum Nennwert angesetzt. Das Körperschaftsteuerguthaben wird mit dem Barwert aktiviert.

Guthaben bei Kreditinstituten

werden zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen

für ungewisse Verbindlichkeiten werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt.

Verbindlichkeiten

werden mit der Rückzahlungsleistung angesetzt.

SONSTIGE ANGABEN

Generalnorm § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB

Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erschöpfte sich im Geschäftsjahr 2010 in der Komplementärstellung für die Firma H. Schmidt II. GmbH & Co. Hausverwaltung KG, an deren Kapital wir nicht beteiligt sind.

Für die Komplementärstellung erhalten wir eine angemessene Vergütung.

NAMEN DER ORGANMITGLIEDER § 285 Nr. 10 HGB

Geschäftsführung:

Christian Schmidt

Bad Homburg v. d. H., 24. Februar 2011

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den gesamten Bilanzgewinn in Höhe von 3.265,76 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten 2010 2009
 
Verbindlichkeiten 1.088,89 10.079,82
Davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) 0,00 0,00
R e s t l a u f z e i t e n    
Verbindlichkeiten bis 1 Jahr 1.088,89 10.079,82
1 bis 5 Jahre 0,00 0,00
über 5 Jahre 0,00 0,00

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