Schmidt-Bau Beteiligungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Schmidt seit 6.6.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Schmidt Verwaltungs-GmbHBad Homburg v. d. HöheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Einordnung in die handelsrechtlichen Vorschriften Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Sie nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften kodifizierten Erleichterungen bei - der Bilanzierung (§ 266 HGB) - der Aufstellung des Anhangs (§ 288 HGB) - der Offenlegung (§ 326 HGB) in Anspruch. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Unter Beachtung dieser Vorschriften kam es zu keinen Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen gegenüber dem Vorjahr. Bilanzierungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Die Bilanz wird in der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Form des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB erstellt. Die Bilanz wird unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses gemäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB aufgestellt; dabei wird vom Vorschlag der Geschäftsführung über die Verwendung des Ergebnisses ausgegangen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die gesetzliche Verpflichtung nach § 265 Abs. 6 HGB, die Bezeichnung der Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu ändern, wenn dies zu einer klaren und übersichtlichen Darstellung des Jahresabschlusses erforderlich ist, wird beachtet. Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Die Bewertung erfolgt nach den für alle Kaufleute geltenden Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 279 bis 283 HGB. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital werden mit dem Nennwert angesetzt Finanzanlagen Die Beteiligung wird mit einem Merkposten von 1,00 € ausgewiesen. Die Ausleihungen werden mit dem Nennwert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Das Körperschaftsteuerguthaben wird mit dem Barwert aktiviert. Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Verbindlichkeiten werden mit der Rückzahlungsleistung angesetzt. SONSTIGE ANGABEN Generalnorm § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft erschöpfte sich im Geschäftsjahr 2010 in der Komplementärstellung für die Firma H. Schmidt II. GmbH & Co. Hausverwaltung KG, an deren Kapital wir nicht beteiligt sind. Für die Komplementärstellung erhalten wir eine angemessene Vergütung. NAMEN DER ORGANMITGLIEDER § 285 Nr. 10 HGB Geschäftsführung: Christian Schmidt Bad Homburg v. d. H., 24. Februar 2011 Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den gesamten Bilanzgewinn in Höhe von 3.265,76 € auf neue Rechnung vorzutragen.
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