Konrad Fischer GmbHLiquidiert

Buchholzweg 10, 83416 Saaldorf-Surheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 2626
Eingetragen
30.9.1980
Branche
Großhandel mit TextilienHerstellung von TeppichenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
Vertrieb von Heimtextilien auf fremde Rechnung gegen Provision und die Herstellung von Handwebeteppichen

Historie

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Management

NameRolle
Christiane Fischer
seit 2.9.2013
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Konrad Fischer GmbH

Saaldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.933,50 9.699,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 0,50
II. Sachanlagen 2.933,00 9.699,00
B. Umlaufvermögen 209.229,17 199.446,54
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 192.341,07 178.666,89
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 377,34 521,70
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 16.888,10 20.779,65
Bilanzsumme, Summe Aktiva 212.162,67 209.146,04

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 136.533,70 129.749,84
I. gezeichnetes Kapital 25.564,60 25.564,60
II. Gewinnvortrag 104.185,24 94.214,57
III. Jahresüberschuss 6.783,86 9.970,67
B. Rückstellungen 72.511,36 73.681,40
C. Verbindlichkeiten 3.117,61 5.714,80
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.117,61 5.714,80
Bilanzsumme, Summe Passiva 212.162,67 209.146,04

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Firma Konrad Fischer GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um die planmäßige Abschreibung vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.

Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet.

Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die handelsrechtlichen Pensionsrückstellungen betragen 66.159,00 €.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten des Bilanz und Gewinn-

und Verlustrechnung

Angaben zu Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 3.261,97 (Vorjahr: 5.714,80)

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit> 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: 0,00).

Pensionsrückstellungen

Die Berechnung der Versorgungsverpflichtung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des § 249 HGB i. V. m. 3 252 bis 255 HGB.

Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist die Versorgungsverpflichtung in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen. Die Bewertung beruht auf der "projected unit credit method" (Methode der laufenden Einmalprämien).

Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.

Der Berechnung für den Erfüllungsbetrag liegen das vertragliche Pensionierungsalter sowie folgende Bewertungsannahmen zugrunde:

- ein Rechnungszins von 5,15 % p. a. gemäß § 253 Abs. 2 HGB und Rückstellungsabzinsungsverordnung für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren;

- ein Rententrend in Höhe von 1,75 % p. a., sofern keine anderweitige vertragliche Vereinbarung getroffen wurde;

- Fluktuationswahrscheinlichkeiten in Höhe von 0,00 % p. a.;

- die "Richttafeln 2005 G" von Dr. Klaus Heubeck.

Unterlassene Rückstellungsbildung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Erleichterungsmöglichkeit gemäß Artikel 28 Abs. 1 EGHGB wurde nicht in Anspruch genommen. Der Betrag der nicht gebildeten Rückstellungen beträgt 0,00 €.

Die Pensionsrückstellungen decken die erteilten Versorgungszusagen im vollen Umfang.

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG/§ 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Forderungen:

Forderung gg. Gesellschafter Konrad Fischer 377,34 €

Gewinnvortrag

Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. In den Gewinnvortrag zum 01.01.2010 in Höhe von Euro 104.185,24 wird der Jahresüberschuss 2010 in Höhe von Euro 6.783,86 einbezogen

Ausschüttungssperre

Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 0,00.

Sonstige Pflichtangaben

Name der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer: Konrad Fischer

 

gez. Konrad Fischer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 20.10.2011 festgestellt.

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