Konrad Fischer GmbHLiquidiert
Buchholzweg 10, 83416 Saaldorf-Surheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christiane Fischer seit 2.9.2013 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Konrad Fischer GmbHSaaldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Firma Konrad Fischer GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um die planmäßige Abschreibung vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die handelsrechtlichen Pensionsrückstellungen betragen 66.159,00 €. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten des Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Angaben zu Verbindlichkeiten Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 3.261,97 (Vorjahr: 5.714,80) Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit> 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: 0,00). Pensionsrückstellungen Die Berechnung der Versorgungsverpflichtung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des § 249 HGB i. V. m. 3 252 bis 255 HGB. Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB ist die Versorgungsverpflichtung in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen. Die Bewertung beruht auf der "projected unit credit method" (Methode der laufenden Einmalprämien). Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Der Berechnung für den Erfüllungsbetrag liegen das vertragliche Pensionierungsalter sowie folgende Bewertungsannahmen zugrunde: - ein Rechnungszins von 5,15 % p. a. gemäß § 253 Abs. 2 HGB und Rückstellungsabzinsungsverordnung für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren; - ein Rententrend in Höhe von 1,75 % p. a., sofern keine anderweitige vertragliche Vereinbarung getroffen wurde; - Fluktuationswahrscheinlichkeiten in Höhe von 0,00 % p. a.; - die "Richttafeln 2005 G" von Dr. Klaus Heubeck. Unterlassene Rückstellungsbildung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Erleichterungsmöglichkeit gemäß Artikel 28 Abs. 1 EGHGB wurde nicht in Anspruch genommen. Der Betrag der nicht gebildeten Rückstellungen beträgt 0,00 €. Die Pensionsrückstellungen decken die erteilten Versorgungszusagen im vollen Umfang. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG/§ 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten: Forderungen: Forderung gg. Gesellschafter Konrad Fischer 377,34 € Gewinnvortrag Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. In den Gewinnvortrag zum 01.01.2010 in Höhe von Euro 104.185,24 wird der Jahresüberschuss 2010 in Höhe von Euro 6.783,86 einbezogen Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 0,00. Sonstige Pflichtangaben Name der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Geschäftsführer: Konrad Fischer
gez. Konrad Fischer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.10.2011 festgestellt. |
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