DIAKO Schmerztherapie und Pallativmedizin MVZ GmbH
Selbe AdresseStationäre Einrichtungen zur palliativen Pflege
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Zirnstein seit 23.6.2009 | Geschäftsführer |
Esther Selle seit 1.12.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Ev.-Luth. Diakonissenanstalt Dresden e.V. | 90.20% |
Diakonissenschwesternschaft Dresden e.V. | 9.80% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DIAKO Seniorenhilfe GmbHDresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231 Darstellung des Geschäftsverlaufes 1.1 Entwicklung der Rahmenbedingungen in der stationären Altenhilfe und ihre Auswirkungen auf die DIAKO Seniorenhilfe GmbH 1.2 Entwicklung der Umsätze 1.3 Entwicklung im Personalbereich 1.4 Entwicklung der Investitionstätigkeit 1.5 Entwicklung des internen Kontrollsystems 1.6 Wichtige Vorgänge im Geschäftsjahr 2 Beurteilung der wirtschaftlichen Lage 3 Hinweise auf Chancen und wesentliche Risiken der künftigen Entwicklung 4 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag VorbemerkungDie DIAKO Seniorenhilfe GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Ev.-Luth. Diakonissenanstalt Dresden e.V. und der Diakonissenschwesternschaft Dresden e.V. Zweck der Gesellschaft ist insbesondere die stationäre Pflege und Betreuung von alten und kranken Menschen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Religion, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Fortführung, Erweiterung des Altbestandes durch Neubau, die Unterhaltung und der Betrieb der bereits bestehenden Altenzentren "Hedwig-Fröhlich-Haus" in Radebeul und "Altenzentrum Schwanenhaus" in Dresden sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte.
Die Gesellschaft ist Mitglied im Diakonischen Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens e.V. und gehört dadurch dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. als anerkannten Spitzenverband der Wohlfahrtspflege an. 1. Darstellung des Geschäftsverlaufes1.1 Entwicklung der Rahmenbedingungen in der stationären Altenhilfe und ihre Auswirkungen auf die DIAKO Seniorenhilfe GmbHLaut dem Statistischen Bundesamt sind in Deutschland derzeit ca. 4,96 Millionen Menschen pflegebedürftig (Stand Dezember 2021). Aufgrund des demographischen Wandels wird diese Zahl weiter steigen. Der Pflegebranche, die laufend ausgebildete Kräfte benötigt, kommt daher eine immer zentralere Rolle zu. Ausbildung und Gewinnung guter Pflegekräfte wird in Zukunft noch mehr an Bedeutung gewinnen. Im Jahre 2023 absolvierten in der DIAKO Seniorenhilfe GmbH durchschnittlich acht junge Menschen eine Ausbildung zur Pflegefachkraft. Darüber hinaus sind zahlreiche Auszubildende in den Bereichen Krankenpflegehilfe und Sozialassistenz in unseren Einrichtungen zu Praktika tätig. Das sozialrechtliche Umfeld in der Altenhilfe wurde ab 01.01.2022 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung geändert. Die zwingende Vergütung des Pflegepersonals nach einem Tarifvertrag oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen sorgt dafür, dass auch unsere Mitbewerber Entgelte über dem Pflegemindestlohn zahlen. Um Pflegebedürftige vor Überforderung durch gestiegene Pflegekosten zu schützen, zahlt die Pflegeversicherung bei der Versorgung im Pflegeheim ab dem 1. Januar 2022 neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Zuschlag. Er steigt mit der Dauer der Pflege: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse 5 % des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 %, im dritten Jahr 45 % und danach 70 %. Ab 01.01.2024 steigen diese Sätze auf 15 % im Jahr 1, 30 % im Jahr 2, 50 % im Jahr 3 und 75 % ab Jahr 4. Die Pflegeversicherung ermöglichte weiterhin die Erstattung der Aufwendungen für Covid-19 Schnelltests bis zum 28.02.2023. Die gesetzlichen Verbesserungen durch den § 8 Abs. 6 SGB XI ermöglichten es der GmbH für beide Häuser je eine Pflegefachkraft zusätzlich SGB V-finanziert zu beschäftigen. Aufgrund des § 84 Abs. 9 SGB XI konnten wir zusätzliche Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung beschäftigen, was die Versorgungssituation unserer Bewohner stabilisiert. Im Zuge der Einführung der neuen Personalbemessung nach §113c SGB XI musste dieses Zusatzpersonal aber bei der Entgeltverhandlung zum 01.07.2023 ins Stammpersonal überführt werden, was zu einer beträchtlichen Kostensteigerung für die Bewohnerinnen und Bewohner unserer Häuser führte. Im Umfeld des Hedwig-Fröhlich-Hauses ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Pflegeplätze in der stationären Altenhilfe im Vergleich zum Vorjahr gleichgeblieben. Das Angebot an ca. 500 vollstationären Pflegeplätzen in der Stadt Radebeul verteilt auf fünf Pflegeeinrichtungen ist ausreichend. Bisher hatte die Konkurrenzsituation in Radebeul keine negativen Auswirkungen auf die Belegung im Hedwig-Fröhlich-Haus. In bis zu 5 km Entfernung zum Altenzentrum Schwanenhaus werden ungefähr weitere 350 vollstationäre Pflegeplätze in vier Pflegeeinrichtungen angeboten. Die Vorteile als Haus an der Elbe, die Nachbarschaft zum Diakonissenkrankenhaus, großzügige Wohn- und Aufenthaltsflächen und vor allem die Nähe der betreuten Wohnanlage Schmetterlingshaus kompensieren die Nachteile der Baustelle im und um das Haus. Belegungsprobleme im Altenzentrum Schwanenhaus waren auch 2023 nicht zu verzeichnen. Dem Bau von weiteren vollstationären Pflegeeinrichtungen im Umkreis unserer Häuser dürfte der Mangel an geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pflege entgegenstehen. Dringlichste Aufgabe bleibt es trotzdem weiterhin für beide Häuser, das Pflege- und Betreuungsangebot auf qualitativ hohem Niveau auf Grundlage des christlichen Menschenbildes anzubieten und damit zu überzeugen. 1.2. Entwicklung der UmsätzeDie Pflegesätze entwickelten sich für das Hedwig-Fröhlich-Haus im Geschäftsjahr wie folgt:
Entgelt für investitionsbedingte Aufwendungen von 7,65 EUR (Vorjahr 7,62 EUR). Insgesamt konnten im Berichtszeitraum 01.01. bis 31.12.2023 im Vergleich zum Vorjahr im Hedwig-Fröhlich-Haus folgende Erlöse erzielt werden:
Im Altenzentrum Schwanenhaus entwickelten sich die Pflegesätze im Geschäftsjahr wie folgt:
Entgelt für investitionsbedingte Aufwendungen 16,50 EUR im Einzelzimmer und 14,50 EUR im Doppelzimmer (bis 30.11.2023 14,51 EUR in allen Zimmern) Folgende Erlöse wurden im Berichtszeitraum 01.01. bis 31.12.2023 im Vergleich zum Vorjahr im Altenzentrum Schwanenhaus erzielt:
Die Pflegetage nach Pflegegraden und Abwesenheitstage gemäß der für Sachsen geltenden Regelungen waren im Geschäftsjahr wie folgt:
1.3. Entwicklung im PersonalbereichIm Hedwig-Fröhlich-Haus stiegen die Personalaufwendungen im Berichtszeitraum von 2.042.415,52 EUR (Vorjahr)auf 2.289.479,45 EUR. Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die GmbH dort 41,13 Vollkräfte (Vorjahr 37,40). Im Altenzentrum Schwanenhaus stiegen die Personalaufwendungen im Berichtszeitraum von 2.044.434,98 EUR (Vorjahr) auf 2.281.631,40 EUR. Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die GmbH dort 38,70 Vollkräfte (Vorjahr 36,22). Davon entfallen 0,80 Vollkräfte auf den Bereich des altersgerechten Wohnens. Mit Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werkes der Evangelischen Landeskirche Sachsens wird bis 30.04.2025 eine Planungssicherheit im Bereich der Personalaufwendungen gewährleistet. Laut Beschluss dieser Kommission vom 26.08.2022 erhöhten sich zum 01.05.2023 die Tabellenentgelte der Anlage 2, 5 und 9 sowie der Ausbildungsentgelte der Anlage 10a und dem Anhang zu § 7 Anlage 10/III um 4 % und zum 01.10.2023 um weitere 3,5 %. Des Weiteren erfolgte die Absenkung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für Vollbeschäftigte ab 01.01.2023 auf 39 Wochenstunden. Für Auszubildende nach der Anlage 10 ff. der AVR sind gleichlautende Arbeitszeitabsenkungen vorgenommen worden. Damit geht die Schere zwischen realen Refinanzierungsmöglichkeiten und der Beschlussfassung der Arbeitsrechtlichen Kommissionen auch künftig weiter auseinander. 1.4. Entwicklung der InvestitionstätigkeitFolgende Investitionsvorhaben wurden 2023 verwirklicht: Hedwig-Fröhlich-Haus
Altenzentrum Schwanenhaus
1.5. Entwicklung des internen KontrollsystemsEntsprechend dem Dienstleistungsvertrag der DIAKO Seniorenhilfe GmbH mit der DIAKO Verwaltungsgesellschaft mbH (DVG) erbringt diese für die DIAKO Seniorenhilfe GmbH Verwaltungsleistungen in den Bereichen Rechnungswesen, Lohnbuchhaltung, Beschaffung und EDV. Damit verbunden ist ein monatliches Berichtswesen (betriebswirtschaftliche Auswertung mit Vergleich zum Planansatz bzw. zum Vorjahr, Gewinn- und Verlustrechnung mit entsprechenden Erläuterungen). Weiterhin wird durch die DVG die Anlage finanzieller Mittel überwacht. Daneben sorgt ein Personalcontrolling für einen monatlichen Abgleich Personalbestand Ist - Personalbestand Soll anhand Belegung und Pflegegradverteilung. 1.6. Wichtige Vorgänge im GeschäftsjahrDie Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen verliefen im Geschäftsjahr für beide Einrichtungen ohne Beanstandungen. Die mit der DIAKO Versorgungs- und Service GmbH (DVS) geschlossenen Dienstleistungsverträge blieben vom Umfang her unverändert. 2. Beurteilung der wirtschaftlichen LageDas Anlagevermögen der Gesellschaft hat sich im Vergleich zum Vorjahr durch umfangreiche Baumaßnahmen zur Modernisierung und Erweiterung des Gebäudekomplexes Altenzentrum Schwanenhaus um TEUR 4.103 erhöht. Die Verbindlichkeiten haben sich durch die damit verbundenen Fremdkapitalaufnahmen um TEUR 3.017 erhöht. Das Eigenkapital der Gesellschaft ist gegenüber dem Vorjahr um den Jahresüberschuss von TEUR 113 angestiegen. Die Ertragskraft der Gesellschaft ist gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen (Jahresergebnis TEUR 117, Vj. TEUR 499). Das Planergebnis von TEUR 202 wurde nicht erreicht. Ein Grund sind bauseitige Verzögerungen, die einen Bezug des Abschnittes B1 im Altenzentrum erst kurz vor Weihnachten möglich machen und nicht bereits im Oktober/November, wo aber schon Zuwächse beim Personal erfolgten. Die Liquiditätssituation ist durch die umfangreichen Erweiterungsinvestitionen geprägt. Der vereinfachte Cashflow ermöglichte die Finanzierung der Ersatzinvestitionen und die Tilgung der langfristigen Darlehen aus dem Jahresergebnis. Für die umfangreichen Erweiterungsinvestitionen ist die Gesellschaft aber auf Fremdkapitalaufnahme angewiesen. Die Geschäftsführung arbeitet daran, dass der Cashflow der Gesellschaft sich in den Folgejahren mit der Erweiterung des Geschäftsbetriebes erhöhen wird. 3. Hinweise auf Chancen und wesentliche Risiken der künftigen EntwicklungCovid-19 Pandemie Die Gesellschaft hat die dreijährige Pandemiezeit hinter sich bringen können. Die Aufhebung der Testpflicht zum 01.03.2023 brachte den Häusern endlich wieder Normalität zurück. Wirtschaftlicher Schaden ist der Gesellschaft infolge der staatlichen Entschädigungen durch die Pandemie nicht entstanden. Angriffskrieg Russland auf die Ukraine Die Preiserhöhungen, welche durch diesen Krieg entstanden, waren für die Gesellschaft im Geschäftsjahr tragbar. Das Hedwig-Fröhlich-Haus hatte vor diesem Krieg seinen Strom- und Erdgasbezug bis zum 31.12.2024 vertraglich gesichert. Im Altenzentrum Schwanenhaus werden die Preissteigerungen bei Strom und Fernwärme zum Teil durch Ergänzungsbeihilfen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen ausgeglichen. Darüber hinaus gibt es einen gedeckelten Fernwärme-Entlastungsbetrag. Belegung der Einrichtungen Das bereits erwähnte Angebot an vollstationären Pflegeplätzen in Dresden und Radebeul führt zu einem Wettbewerb der Anbieter in der Region um Mitarbeitende und erst in zweiter Linie um Bewohner. Die weitere Profilierung der beiden Häuser als Altenpflegeeinrichtungen in diakonischer Trägerschaft ist weiterhin von besonderer Bedeutung. Schwerpunkte sind ebenso die Fortbildung von Mitarbeitenden sowie die Intensivierung der Betreuungsangebote für Bewohner mit Demenz. Die Bereiche soziale Betreuung und Alltagsbegleitung leisten hier wertvolle Arbeit. Als Basis unabdingbar ist in jedem Fall die Aufrechterhaltung einer hohen Pflegequalität. Entwicklung der Entgelte Die Entgeltverhandlungen 2023 verliefen erfolgreich. Die hohen AVR-Tarifsteigerungen, die notwendige Einbeziehung der zusätzlichen Pflegefach- und Pflegehilfskräfte ins pflegesatzfinanzierte Stammpersonal, die Mindestlohnerhöhungen und Sachkostensteigerungen führten zu einem kräftigen Anstieg der Eigenanteile der Bewohner. Tarifentwicklung Die Eingruppierung aller Mitarbeitenden erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) des Diakonischen Werkes der evangelischen Kirche in Deutschland, Fassung Sachsen. Die durchschnittlichen Personalkosten je Vollkraft lagen damit i.d.R. höher als in nicht tarifgebundenen Einrichtungen. Da nunmehr Versorgungsverträge an die Anwendung von Tarifverträgen geknüpft sind, bleibt abzuwarten, wie sich die Vergütung in unseren Häusern im Vergleich zu den Mitbewerbern in der Nachbarschaft darstellt und damit verbunden der Eigenanteil für die Bewohnerinnen und Bewohner. Wir gehen davon aus, dass sich die Vergütung nach der AVR Diakonie Sachsen weiterhin oberhalb des Branchendurchschnittes bewegen wird. Die beschlossenen Erhöhungen 2022 bis 2024 von insgesamt 14,5 % bestätigen diese Vermutung. Generalistische Pflegeausbildung Die meisten Pflegefachkräfte in unseren beiden Häusern sind Altenpfleger/Altenpflegerinnen. Dieser Beruf wird nun weitestgehend durch den Pflegefachmann/die Pflegefachfrau ersetzt. Pflegefachleute können auch in der Kranken- und Kinderkrankenpflege arbeiten. Ein Risiko sehen wir durch vermeintlich höhere Attraktivität des Krankenhausbereiches in geringeren Bewerberzahlen für die Ausbildung in der vollstationären Altenpflege und damit bei unserer zukünftigen Pflegefachkraftausstattung. Durch die zu unserem Unternehmensverbund gehörige Berufsfachschule für Pflegeberufe am Diakonissenkrankenhaus Dresden, die Anwendung derselben Arbeitsvertragsrichtlinien wie im Diakonissenkrankenhaus Dresden und einem längeren Praktikum in der Langzeitpflege für alle Auszubildenden können wir dieses Risiko abmildern und die Vorzüge der Arbeit in der vollstationären Dauerpflege bei den Auszubildenden herausstreichen. Ein Rückgang der Ausbildungszahlen trat im Geschäftsjahr nicht ein. Jedoch erwarten wir einen höheren Bürokratieaufwand, den die generalistische Ausbildung mit sich bringt und bringen wird. Neue Personalbemessung Zum 01.07.2023 trat im Ergebnis der Studie von Prof. Heinz Rothgang die neue Personalbemessung in Kraft. Verbunden mit dieser soll eine weitere Qualifikationsebene im Pflegepersonal eingezogen werden - Mitarbeitende mit einer mindestens einjährigen Pflegeausbildung. Die Ausbildung und Gewinnung solcher Mitarbeitenden wird eine Herausforderung sein, so plausibel die Erkenntnisse der Rothgangstudie auch sind. Eine Verordnung zur Einstufung der aktuellen Pflegehilfskräfte durch den Freistaat Sachsen in die neuen Qualifikationsniveaus lässt zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch auf sich warten. Glücklicherweise bietet die Berufsfachschule des Diakonissenkrankenhauses Dresden den zweijährigen Ausbildungsgang zum Krankenpflegehelfer an. Infolgedessen ist der Anteil der Krankenpflegehelfer im Altenzentrum Schwanenhaus sehr hoch, im Hedwig-Fröhlich-Haus jedoch wesentlich geringer. Entwicklung Altenzentrum Schwanenhaus Im Jahr 2020 erfolgte der Baustart zu einer Erweiterung und Modernisierung des Bettenhauses auf dann 98 Plätze mit einem Gästehaus im aufzustockenden Staffelgeschoss über dem Wohnbereich 3. Das Gästehaus wird zukünftig durch die Evangelische Behindertenhilfe Dresden und Umland gGmbH (EBD) als Hotel garni betrieben. Die gesamte Maßnahme hat einen Umfang von ca. 16 Millionen EUR. Der Bau bei laufendem Betrieb und in drei Bauabschnitten bis Ende 2023 stellte eine sehr große Herausforderung für die GmbH dar, finanziell und logistisch. Damit entstand aber auch eine sehr attraktive Pflegeeinrichtung und ein Hotel garni in Dresdens bester Lage. Die Finanzierung erfolgt über das Programm 151 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Darlehensmitteln von bis zu 10,56 Millionen EUR. Im Dezember wurde der Bauteil B1 mit 24 Pflegeplätzen überwiegend in Einzelzimmern mit separater Nasszelle in Betrieb genommen. Damit stehen seither 90 vollstationäre Pflegeplätze zur Verfügung. Weitere 8 Plätze in Zimmern mit überwiegender Nordausrichtung sollen ab 01.07.2024 als Kurzzeitpflege betrieben werden. Die Verhandlungen um einen Versorgungsvertrag hierfür stehen kurz vor dem Abschluss. Steigerungen der Baupreise während des letzten Bauabschnittes mussten mit einem höheren Eigenmitteleinsatz finanziert werden, was durch die gute Entwicklung der letzten Jahre aber möglich ist. Entwicklungen Grundstück Hedwig-Fröhlich-Haus Mit dem Bau der behindertengerechten Wohnanlage, dem Wohnheim für Menschen mit Behinderung "Haus Salem" und dem Förder- und Betreuungsbereiches im selben Haus durch die EBD ist der Standort in Radebeul in seiner Entwicklung abgeschlossen. Die Außenanlagen zwischen dem Hedwig-Fröhlich-Haus und der behindertengerechten Wohnanlage Heinrich-Zille-Straße 15b bieten allen Bewohnern dieses Standortes eine attraktive Aufenthaltsfläche im Freien. Die Fördermittelbindungsfrist des Hedwig-Fröhlich-Hauses endet nach jetzigem Stand im Jahre 2042. Damit sind nunmehr umfangreicher werdende Instandhaltungs- und Erhaltungsaufwendungen verbunden, welche nach § 82 Abs.3 an die Bewohner weiterberechnet werden. Die beiden Darlehen der Evangelischen Bank zur Erweiterung und Sanierung des Hedwig-Fröhlich-Hauses wurden im Geschäftsjahr vollständig getilgt. Sonstige Risiken Risiken, die über das branchenübliche Maß hinausgehen, bestehen nicht. Preisänderungsrisiken werden, wenn möglich, durch langfristige Verträge begrenzt. Kurzfristige Preiserhöhungsverlangen aufgrund der aktuellen politischen Situation müssen wir mit unseren Vertragspartnern besprechen und in den Entgeltverhandlungen zeitnah berücksichtigen. Ausfallrisiken beim Forderungsbestand bestehen nur in geringem Maße, da zu einem Großteil gegenüber Pflegekassen abgerechnet wird und durch die Vorausberechnung gegenüber den Bewohnern am Monatsanfang ein Frühwarnsystem besteht. Die Gesellschaft hat keine Sicherungsgeschäfte getätigt. 4. Ereignisse nach dem BilanzstichtagDie Bettenauslastung des Hedwig-Fröhlich-Hauses im ersten Quartal 2024 entsprach dem Vorjahreszeitraum. Die Belegung und gleichzeitige Personalgewinnung im Altenzentrum Schwanenhaus verlief erfolgreich, sodass Ende März bereits 85 Bewohner versorgt werden konnten. Im ersten Halbjahr 2024 sind für beide Häuser wiederum Entgeltverhandlungen geplant und in Vorbereitung. Für 2024 wird mit einem voraussichtlichen Jahresergebnis von TEUR 214 gerechnet, bei Umsatzerlösen von TEUR 8.455 sowie Personalaufwendungen von TEUR 5.507. Anfang April 2024 wurde uns von unserem Kreditinstitut mitgeteilt, dass der Tilgungszuschuss für das Programm 151 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von 3.696.000,00 EUR für die energetische Sanierung des Altenzentrums Schwanenhaus zum 30.04.2024 gutgeschrieben wird. Wir sind sehr dankbar für diese staatliche Förderung, die unsere Kreditbelastung deutlich reduzieren wird. Damit ist es realistisch, die Darlehensverbindlichkeiten vom 31.12.2023 bis zum 31.12.2030 zu halbieren. Denn im Jahre 2030 läuft die Zinsbindungsfrist der beiden Bankdarlehen zum Kauf und zur Erweiterung/Sanierung des Altenzentrums Schwanenhaus aus. Das Hotel im Staffelgeschoss sowie die vermieteten Räumlichkeiten an eine Ergotherapie, Logopädie und Fußpflege im Untergeschoss können erst im März bzw. April 2024 in Betrieb genommen werden, weil sich hier die Bauarbeiten bis ins Frühjahr hinzogen.
Dresden, den 30. April 2024 Schwester
Esther Selle, (Geschäftsführerin)
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|
31.12.2023 |
Vorjahr |
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|
EUR |
EUR |
||
|
A. |
Anlagevermögen |
||
|
I. |
Immaterielle Vermögensgegenstände |
148,00 |
2.254,00 |
|
II. |
Sachanlagen |
19.196.551,28 |
15.092.058,81 |
|
19.196.699,28 |
15.094.312,81 |
||
|
B. |
Umlaufvermögen |
||
|
I. |
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
324.751,80 |
313.123,05 |
|
davon Forderungen gegen
verbundene Unternehmen:
|
|||
|
II. |
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
1.742.233,21 |
2.816.912,80 |
|
2.066.985,01 |
3.130.035,85 |
||
|
C. |
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.194,02 |
7.428,92 |
|
21.265.878,31 |
18.231.777,58 |
|
31.12.2023 |
Vorjahr |
||
|
EUR |
EUR |
||
|
A. |
Eigenkapital |
||
|
I. |
Gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
|
II. |
Kapitalrücklagen |
542.000,00 |
542.000,00 |
|
III. |
Ergebnisrücklagen |
2.901.287,61 |
2.784.529,39 |
|
3.468.787,61 |
3.352.029,39 |
||
|
B. |
Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen |
1.772.891,00 |
1.870.410,20 |
|
zur Finanzierung des Anlagevermögens |
|||
|
C. |
Rückstellungen |
421.151,00 |
422.906,63 |
|
D. |
Verbindlichkeiten |
15.603.048,70 |
12.586.431,36 |
|
21.265.878,31 |
18.231.777,58 |
|
2023 |
Vorjahr |
||
|
EUR |
EUR |
||
|
1. |
Rohergebnis |
5.676.610,11 |
5.424.320,42 |
|
2. |
Personalaufwand |
||
|
a) |
Löhne und Gehälter |
-3.651.038,58 |
-3.252.198,48 |
|
b) |
Sozialabgaben und sonstige Aufwendungen |
-920.072,27 |
-834.652,02 |
|
3. |
Steuern, Abgaben, Versicherungen |
-216.267,05 |
-186.552,24 |
|
4. |
Mieten, Pacht, Leasing |
-33.420,60 |
-35.656,60 |
|
-4.820.798,50 |
-4.309.059,34 |
||
|
Zwischenergebnis |
855.811,61 |
1.115.261,08 |
|
|
5. |
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten |
97.519,20 |
97.396,00 |
|
6. |
Abschreibungen |
||
|
a) |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen |
-508.414,96 |
-355.178,36 |
|
b) |
Abschreibungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
-3.530,75 |
0,00 |
|
7. |
Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung |
-191.315,73 |
-119.236,32 |
|
8. |
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
-27.156,74 |
-93.749,16 |
|
-632.898,98 |
-470.767,84 |
||
|
Zwischenergebnis |
222.912,63 |
644.493,24 |
|
|
9. |
Zinsen und ähnliche Erträge |
6.947,47 |
621,03 |
|
davon Erträge aus der
Abzinsung:
|
|||
|
10. |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
-113.101,88 |
-145.897,76 |
|
davon Aufwendungen aus der
Aufzinsung:
|
|||
|
-106.154,41 |
-145.276,73 |
||
|
11. |
Jahresüberschuss |
116.758,22 |
499.216,51 |
|
2023 |
Vorjahr |
||
|
EUR |
EUR |
||
|
1. |
Jahresüberschuss |
116.758,22 |
499.216,51 |
|
2. |
Zuführung zur Rücklage für Investitionen aus Eigenmitteln im laufenden Geschäftsjahr |
-1.589.781,87 |
-146.492,64 |
|
3. |
Auflösung der Rücklage für Investitionen aus Eigenmitteln |
410.895,76 |
257.782,36 |
|
4. |
Verwendung der zweckgebundenen Rücklage |
1.075.238,13 |
514.753,79 |
|
5. |
Verwendbare Mittel |
13.110,24 |
1.125.260,02 |
|
6. |
Zuführung zu den Rücklagen gemäß § 62 AO |
-13.110,24 |
-1.125.260,02 |
|
7. |
Bilanzergebnis |
0,00 |
0,00 |
Die DIAKO Seniorenhilfe GmbH hat ihren Sitz in Dresden und ist beim Amtsgericht Dresden unter der Nummer HRB 18502 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der Pflege-Buchführungsverordnung, des HGB und des GmbH-Gesetzes, aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den Vorgaben der Pflege-Buchführungsverordnung (Anlagen 1 und 2).
Aufgrund des gemeinnützigen Charakters der Gesellschaft (keine Gewinnerzielungsabsicht) wurde die Position "Gewinnrücklagen" in "Ergebnisrücklagen" umbenannt und in Anlehnung an steuerliche Vorschriften wie folgt gegliedert:
| • |
freie Rücklage gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO |
| • |
Rücklage für Investitionen aus Eigenmitteln |
| • |
zweckgebundene Rücklage gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO |
Der Mehrheitsgesellschafter (Ev.-Luth. Diakonissenanstalt Dresden e. V.) ist aufgrund seiner Rechtsform als eingetragener Verein kein Mutterunternehmen gemäß § 290 Abs. 1 HGB, die Gesellschaft kann daher kein "verbundenes Unternehmen" im Sinne des § 271 Abs. 2 Satz 1 HGB sein, obwohl bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die in § 290 Abs. 1 HGB beschriebenen Verhältnisse gegeben sind. Daher werden die Finanzbeziehungen zwischen diesem Gesellschafter und den anderen Tochtergesellschaften dieses Gesellschafters zur sachgerechten Abbildung in den Bilanzpositionen "Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" erfasst.
Die Gegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert und, soweit abnutzbar, planmäßig linear abgeschrieben.
Die Nutzungsdauer des Gebäudes beträgt beim Altenzentrum Schwanenhaus 40 Jahre und in Anlehnung an die gesonderte Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen 40,8 Jahre (2,45 %) beim Hedwig-Fröhlich-Haus.
Die lineare Abschreibung der übrigen Anlagen wird wie folgt vorgenommen:
|
Entgeltlich erworbene Software |
3 Jahre, |
|
Technische Anlagen |
10 bis 25 Jahre, |
|
Sonstige Einrichtungen und Ausstattungen |
3 bis 12 Jahre. |
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden bis zu einem Wert von EUR 952,00 (Anschaffungskosten einschließlich nicht abziehbarer Vorsteuer) im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen angesetzt.
Liquide Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten werden in Höhe der geleisteten Zahlungen angesetzt.
Das Stammkapital beträgt EUR 25.500. Die Bildung der Ergebnisrücklagen erfolgte auf der Grundlage der Abgabenordnung.
Die Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Anlagevermögens enthalten Investitionszuschüsse und werden, entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Anlagegegenstände ertragswirksam aufgelöst.
Die Rückstellungen werden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Die Bewertung erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Die Verpflichtungen aus zugesagten Jubiläumsleistungen sowie Archivierungsverpflichtungen wurden entsprechend § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst.
Für Jubiläumsverpflichtungen beträgt der Abzinsungsanteil TEUR 5,0. Der Erfüllungsbetrag vor Abzinsung dieser Rückstellung valutiert infolgedessen zum 31. Dezember 2023 mit TEUR 39,0.
Für die Verpflichtung zur Aufbewahrung von Bewohnerunterlagen beträgt der Abzinsungsanteil in der Rückstellung TEUR 5. Der Erfüllungsbetrag vor Abzinsung der Rückstellung beträgt somit zum Bilanzstichtag TEUR 32,2. Dabei ist ein Kostensteigerungsfaktor von 1,5 % p.a. berücksichtigt.
Für die Bewertung der Jubiläumsrückstellung und der Archivierungsrückstellungen gilt ergänzend: Das Erstjahr wurde abgezinst. Auswirkungen aus der Änderung des Zinssatzes sind im Finanzergebnis enthalten.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Anlagevermögen
Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem beigefügten Anlagennachweis entsprechend Pflege-Buchführungsverordnung ersichtlich (Anlage 1 zum Anhang).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen haben Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 4 (Vj. TEUR 13) solche aus Lieferungen und Leistungen. Sie enthalten mit TEUR 146 (Vj. TEUR 112) Forderungen an den Gesellschafter aus Umsatzsteuer (TEUR 144) und Leistungen (TEUR 2).
Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Anlagevermögens
Die Gliederung und Entwicklung des Sonderpostens ist aus dem beigefügten Fördermittelnachweis entsprechend Pflege-Buchführungsverordnung (Anlage 2 zum Anhang) ersichtlich.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben folgende Laufzeiten:
|
Gesamt |
Fälligkeiten |
|||
|
innerhalb
|
größer
|
davon größer
|
||
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
|
|
Gesamt |
15.603.048,70 |
1.238.450,40 |
14.364.598,30 |
10.063.338,57 |
|
(Vorjahr) |
(12.586.431,36) |
(921.931,34) |
(11.664.500,02) |
(8.322.868,16) |
|
davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: |
12.137.423,58 |
435.770,76 |
11.701.652,82 |
10.063.338,57 |
|
(Vorjahr) |
(9.710.864,04) |
(296.364,02) |
(9.414.500,02) |
(8.322.868,16) |
|
davon Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen: |
2.671.889,68 |
171.889,68 |
2.500.000,00 |
0,00 |
|
(Vorjahr) |
(2.441.872,45) |
(191.872,45) |
(2.250.000,00) |
(0,00) |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind vollständig mit Grundschulden auf das Erbbaurecht und für die Grundstücke Holzhofgasse besichert.
Für die Absicherung der im Geschäftsjahr aufgenommenen Bankdarlehen wurde vom Ev.-Luth. Diakonissenanstalt Dresden e. V., Dresden, eine harte Patronatserklärung bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme gegenüber der Bank abgegeben.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 171 (Vj. TEUR 192) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie ein Darlehen in Höhe von TEUR 2.500 (Vj. TEUR 2.250). Von diesen Verbindlichkeiten bestehen TEUR 58 (Vj. TEUR 52) gegenüber Gesellschafter.
Aufgegliedert nach Gruppen ergibt sich im Jahresdurchschnitt inklusive Geschäftsführer folgendes Bild:
|
Anzahl |
|
|
Pflegedienst |
87 |
|
Betreuungsdienst |
18 |
|
Verwaltungsdienst |
3 |
|
108 |
Haftungsverhältnisse bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Erbbaurechtsverpflichtungen (TEUR 18 p.a. bis 2050) und aus laufenden Mietverträgen (einschließlich Betriebskosten) mit dem Hauptgesellschafter (TEUR 10 p.a.).
Der Ev.-Luth. Diakonissenanstalt Dresden e. V. als Verkäufer behält sich für einen abgegrenzten Grundstücksteil am Grundstück Holzhofgasse für 30 Jahre ab Eintragung im Grundbuch ein Nießbrauchsrecht vor.
Zur Finanzierung des Pflegeheimneubaus Hedwig-Fröhlich-Haus wurden der Gesellschaft Fördermittel bewilligt. Zur Sicherung des Verwendungszwecks wurde das Erbbaurecht mit Buchgrundschulden zugunsten der Zuwendungsgeber belastet (TEUR 4.166).
Im Rahmen des Bauvorhabens waren zum Bilanzstichtag Bestellungen in Höhe von TEUR 603 ausgelöst.
Schwester Esther Selle, Vorstand der Ev.-Luth. Diakonissenanstalt Dresden e. V.,
Herr Dipl. Kfm. Markus Zirnstein.
Aufgrund einer Ermächtigung der Gesellschafterversammlung wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses Rücklagen gemäß § 62 Abgabenordnung (AO) gebildet.
Dresden, den 30. April 2024
|
Entwicklung der Anschaffungswerte |
||||||
|
Anfangs- |
Zugang |
Umbu- |
Abgang |
Endstand |
||
|
bestand |
chungen |
31.12.2023 |
||||
|
01.01.2023 |
||||||
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
||
|
I. |
Immaterielle Vermögensgegenstände |
|||||
|
Entgeltlich erworbene Software |
46.742,91 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
46.742,91 |
|
|
II. |
Sachanlagen |
|||||
|
1.1 |
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten |
14.006.735,76 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
14.006.735,76 |
|
1.2 |
darunter: Betriebsbauten und Außenanlagen |
12.717.324,23 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
12.717.324,23 |
|
2.1 |
Technische Anlagen |
1.444.618,26 |
22.056,10 |
9.840,21 |
2.487,70 |
1.474.026,87 |
|
2.2 |
darunter: in Betriebsbauten und in Außenanlagen |
1.444.618,26 |
22.056,10 |
9.840,21 |
2.487,70 |
1.474.026,87 |
|
3.1 |
Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge |
1.494.826,31 |
112.747,65 |
0,00 |
67.760,47 |
1.539.813,49 |
|
3.2 |
darunter: in Betriebsbauten, in Außenanlagen, GWG's in Betriebsbauten |
1.494.826,31 |
112.747,65 |
0,00 |
67.760,47 |
1.539.813,49 |
|
4. |
Fahrzeuge |
23.599,60 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
23.599,60 |
|
5.1 |
Anlagen im Bau |
1.787.059,79 |
4.475.997,68 |
-9.840,21 |
0,00 |
6.253.217,26 |
|
5.2 |
darunter: für Betriebsbauten |
1.787.059,79 |
4.475.997,68 |
-9.840,21 |
0,00 |
6.253.217,26 |
|
Summe Sachanlagen |
18.756.839,72 |
4.610.801,43 |
0,00 |
70.248,17 |
23.297.392,98 |
|
|
darunter: Summe der Positionen 1.2, 2.2, 3.2, 4. und 5.2 |
17.467.428,19 |
4.610.801,43 |
0,00 |
70.248,17 |
22.007.981,45 |
|
|
Anlagevermögen gesamt |
18.803.582,63 |
4.610.801,43 |
0,00 |
70.248,17 |
23.344.135,89 |
|
|
Entwicklung der Abschreibungen |
Restbuchwert |
|||||
|
Anfangs- |
Abschrei- |
Entnahme |
Endstand |
31.12.2023 |
||
|
bestand |
bungen des |
für |
31.12.2023 |
|||
|
01.01.2023 |
Geschäfts- |
Abgänge |
||||
|
jahres 2023 |
||||||
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
||
|
I. |
Immaterielle Vermögensgegenstände |
|||||
|
Entgeltlich erworbene Software |
44.488,91 |
2.106,00 |
0,00 |
46.594,91 |
148,00 |
|
|
II. |
Sachanlagen |
|||||
|
1.1 |
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten |
2.037.970,74 |
365.015,00 |
0,00 |
2.402.985,74 |
11.603.750,02 |
|
1.2 |
darunter: Betriebsbauten und Außenanlagen |
2.019.976,23 |
364.197,00 |
0,00 |
2.384.173,23 |
10.333.151,00 |
|
2.1 |
Technische Anlagen |
684.525,26 |
45.330,31 |
2.487,70 |
727.367,87 |
746.659,00 |
|
2.2 |
darunter: in Betriebsbauten und in Außenanlagen |
684.525,26 |
45.330,31 |
2.487,70 |
727.367,87 |
746.659,00 |
|
3.1 |
Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge |
940.974,31 |
92.030,65 |
67.760,47 |
965.244,49 |
574.569,00 |
|
3.2 |
darunter: in Betriebsbauten, in Außenanlagen, GWG's in Betriebsbauten |
940.974,31 |
92.030,65 |
67.760,47 |
965.244,49 |
574.569,00 |
|
4. |
Fahrzeuge |
1.310,60 |
3.933,00 |
0,00 |
5.243,60 |
18.356,00 |
|
5.1 |
Anlagen im Bau |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
6.253.217,26 |
|
5.2 |
darunter: für Betriebsbauten |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
6.253.217,26 |
|
Summe Sachanlagen |
3.664.780,91 |
506.308,96 |
70.248,17 |
4.100.841,70 |
19.196.551,28 |
|
|
darunter: Summe der Positionen 1.2, 2.2, 3.2, 4. und 5.2 |
3.646.786,40 |
505.490,96 |
70.248,17 |
4.082.029,19 |
17.925.952,26 |
|
|
Anlagevermögen gesamt |
3.709.269,82 |
508.414,96 |
70.248,17 |
4.147.436,61 |
19.196.699,28 |
|
|
Entwicklung der geförderten Anschaffungswerte |
|||||
|
Anfangs- |
Umbu- |
Abgänge |
Endstand |
||
|
bestand |
chung |
31.12.2023 |
|||
|
01.01.2023 |
|||||
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
||
|
I. |
Immaterielle Vermögensgegenstände |
||||
|
Entgeltlich erworbene Software |
2.387,66 |
0,00 |
0,00 |
2.387,66 |
|
|
II. |
Sachanlagen |
||||
|
1.1 |
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten |
2.623.860,32 |
0,00 |
0,00 |
2.623.860,32 |
|
1.2 |
darunter: Betriebsbauten und Außenanlagen |
2.623.860,32 |
0,00 |
0,00 |
2.623.860,32 |
|
2.1 |
Technische Anlagen |
1.045.687,59 |
2.475,20 |
0,00 |
1.048.162,79 |
|
2.2 |
darunter: in Betriebsbauten und in Außenanlagen |
1.045.687,59 |
2.475,20 |
0,00 |
1.048.162,79 |
|
3.1 |
Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge |
414.700,53 |
0,00 |
14.310,00 |
400.390,53 |
|
3.2 |
darunter: in Betriebsbauten, in Außenanlagen, GWG's in Betriebsbauten |
414.700,53 |
0,00 |
14.310,00 |
400.390,53 |
|
5.1 |
Anlagen im Bau |
2.475,20 |
-2.475,20 |
0,00 |
0,00 |
|
5.2 |
darunter: für Betriebsbauten |
2.475,20 |
-2.475,20 |
0,00 |
0,00 |
|
Summe Sachanlagen |
4.086.723,64 |
0,00 |
14.310,00 |
4.072.413,64 |
|
|
darunter: Summe der Positionen 1.2, 2.2, 3.2 und 5.2 |
4.086.723,64 |
0,00 |
14.310,00 |
4.072.413,64 |
|
|
Anlagevermögen gesamt |
4.089.111,30 |
0,00 |
14.310,00 |
4.074.801,30 |
|
|
Entwicklung der geförderten Abschreibungen |
Restbuchwerte |
|||||
|
Anfangs- |
Abschrei- |
Abgänge |
Endstand |
31.12.2023 |
||
|
bestand |
bungen |
31.12.2023 |
||||
|
01.01.2023 |
des Ge- |
|||||
|
jahres |
||||||
|
2023 |
||||||
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
||
|
I. |
Immaterielle Vermögensgegenstände |
|||||
|
Entgeltlich erworbene Software |
1.631,66 |
697,00 |
0,00 |
2.328,66 |
59,00 |
|
|
II. |
Sachanlagen |
|||||
|
1.1 |
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten |
1.311.024,32 |
65.588,00 |
0,00 |
1.376.612,32 |
1.247.248,00 |
|
1.2 |
darunter: Betriebsbauten und Außenanlagen |
1.311.024,32 |
65.588,00 |
0,00 |
1.376.612,32 |
1.247.248,00 |
|
2.1 |
Technische Anlagen |
521.561,59 |
26.225,20 |
0,00 |
547.786,79 |
500.376,00 |
|
2.2 |
darunter: in Betriebsbauten und in Außenanlagen |
521.561,59 |
26.225,20 |
0,00 |
547.786,79 |
500.376,00 |
|
3.1 |
Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge |
398.230,53 |
3.875,00 |
14.310,00 |
387.795,53 |
12.595,00 |
|
3.2 |
darunter: in Betriebsbauten, in Außenanlagen, GWG's in Betriebsbauten |
398.230,53 |
3.875,00 |
14.310,00 |
387.795,53 |
12.595,00 |
|
5.1 |
Anlagen im Bau |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
5.2 |
darunter: für Betriebsbauten |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
Summe Sachanlagen |
2.230.816,44 |
95.688,20 |
14.310,00 |
2.312.194,64 |
1.760.219,00 |
|
|
darunter: Summe der Positionen 1.2, 2.2, 3.2 und 5.2 |
2.230.816,44 |
95.688,20 |
14.310,00 |
2.312.194,64 |
1.760.219,00 |
|
|
Anlagevermögen gesamt |
2.232.448,10 |
96.385,20 |
14.310,00 |
2.314.523,30 |
1.760.278,00 |
|
|
Entwicklung der geförderten
|
|||
|
Anfangs- |
Endstand |
||
|
bestand |
31.12.2023 |
||
|
01.01.2023 |
|||
|
EUR |
EUR |
||
|
II. |
Sachanlagen |
||
|
1.1 |
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten |
15.055,59 |
15.055,59 |
|
1.2 |
darunter: Betriebsbauten und Außenanlagen |
15.055,59 |
15.055,59 |
|
3.1 |
Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge |
8.267,32 |
8.267,32 |
|
3.2 |
darunter: in Betriebsbauten, in Außenanlagen, GWG's in Betriebsbauten |
8.267,32 |
8.267,32 |
|
Summe |
23.322,91 |
23.322,91 |
|
|
darunter: Position 1.2 und 3.2 |
23.322,91 |
23.322,91 |
|
|
Entwicklung der geförderten
|
Restbuch-
|
||||
|
Anfangs- |
Abschrei- |
Endstand |
31.12.2023 |
||
|
bestand |
bungen des |
31.12.2023 |
|||
|
01.01.2023 |
Geschäfts- |
||||
|
jahres 2023 |
|||||
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
||
|
II. |
Sachanlagen |
||||
|
1.1 |
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Betriebsbauten |
3.563,59 |
792,00 |
4.355,59 |
10.700,00 |
|
1.2 |
darunter: Betriebsbauten und Außenanlagen |
3.563,59 |
792,00 |
4.355,59 |
10.700,00 |
|
3.1 |
Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge |
6.012,32 |
342,00 |
6.354,32 |
1.913,00 |
|
3.2 |
darunter: in Betriebsbauten, in Außenanlagen, GWG's in Betriebsbauten |
6.012,32 |
342,00 |
6.354,32 |
1.913,00 |
|
Summe |
9.575,91 |
1.134,00 |
10.709,91 |
12.613,00 |
|
|
darunter: Position 1.2 und 3.2 |
9.575,91 |
1.134,00 |
10.709,91 |
12.613,00 |
|
In dem beigefügten, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss ‒ bestehend aus verkürzter Bilanz, verkürzter Gewinn- und Verlustrechnung sowie verkürztem Anhang - für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach den §§ 276 Satz 1, 288 Abs. 2, 327 HGB in Anspruch genommen.
Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht hat die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dresden, unter dem 30. April 2024 den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
An die DIAKO Seniorenhilfe GmbH, Dresden
Wir haben den Jahresabschluss der DIAKO Seniorenhilfe GmbH, Dresden, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, der Mittelverwendungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DIAKO Seniorenhilfe GmbH, Dresden, für Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und |
| • |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der PBV in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dresden, den 30. April 2024
Dresden, den 30. April 2024
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 der DIAKO Seniorenhilfe GmbH, Dresden, wurde mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17. Juni 2024 festgestellt.
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