Giro
Automobile GmbH
Rostock
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
144.471,00 |
121.859,88 |
| I.
Sachanlagen |
144.471,00 |
121.859,88 |
| B.
Umlaufvermögen |
923.236,84 |
767.032,14 |
| I.
Vorräte |
833.388,30 |
668.667,47 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
83.601,46 |
74.456,79 |
| davon
gegen Gesellschafter |
13.041,74 |
18.053,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.247,08 |
23.907,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.291,98 |
6.175,46 |
| Aktiva |
1.069.999,82 |
895.067,48 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
79.163,83 |
128.744,73 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
33.000,00 |
33.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
70.744,73 |
81.176,52 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
49.580,90 |
10.431,79 |
| B.
Rückstellungen |
13.549,00 |
4.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
977.286,99 |
762.122,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
542.272,17 |
528.721,79 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
435.014,82 |
233.400,96 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
82.362,44 |
0,00 |
| Summe
Passiva |
1.069.999,82 |
895.067,48 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Die GIRO Automobile GmbH, Rostock, wird beim
Handelsregister B des Amtsgerichts Rostock unter der Nummer
HRB 12855 geführt. Die Gesellschaft zählt zu den
kleinen Kapitalgesellschaften gemäß § 267
(1) HGB.
B. Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung der Bilanz erfolgte in Anwendung der
Vorschriften des § 266 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde entsprechend § 275 Abs. 2 HGB in
Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
C. Angaben zu angewandten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden (gem.
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen. Auf Neuzugänge wurden die Abschreibungen
nach der linearen Methode und pro rata temporis
vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungswert EUR 800,00 nicht übersteigt, wurden
im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellkosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert
zum Bilanzstichtag angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit den Nennwerten
bzw. mit den am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Werten angesetzt.
Liquide Mittel wurden zum Nominalwert bewertet.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, um alle am Bilanzstichtag drohenden Verluste und
ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungen wurden - wenn vorhanden -
gemäß § 256a HGB mit dem
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
D. Angaben zur Bilanz
Forderungen gegenüber Gesellschaftern
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten Forderungen gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von EUR 18.053,59 (Vorjahr:
EUR 21.160,96).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind in voller Höhe durch Sicherungsübereignung
der finanzierten Wirtschaftsgüter gesichert.
E. Sonstige Angaben
Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer gem. §
285 Nr. 7 HGB: 7 (Vorjahr: 10).
Haftungsverhältnisse und Sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Die übrigen sonstigen finanziellen
Verpflichtungen liegen im Rahmen des üblichen
Geschäftsverkehrs.
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
gemäß § 285 Nr. 10 HGB
Der Geschäftsführer der GIRO Automobile
GmbH, Rostock, ist:
Herr Zhirayr Avakimyan,
Rostock
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Herr Zhirayr Avakimyan ist alleinvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Die Angabe der Bezüge des
Geschäftsführers ist gemäß § 286
Abs. 4 HGB unterblieben.
Rostock, den 10. April
2025
gez.
Zhirayr Avakimyan
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.04.2025
festgestellt.
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