Paul Nutzfahrzeuge GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Nutzkraftwagen und Nutzkraftwagenmotoren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernhard Wasner seit 13.6.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Paul Group GmbHVilshofen an der Donau (vormals: Passau)Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Paul Group GmbH, ehemals Insisto GmbH, hat ihren Sitz in Vilshofen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Passau unter HRB 2616 eingetragen. Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2022 hat die Erhöhung des gezeichneten Kapitals, welche 2023 vorgenommen worden ist, und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert die Firmierung, der Gegenstand des Unternehmens und das gezeichnete Kapital. Weiterhin wurde im ersten Quartal 2023 der Firmensitz von Passau nach Vilshofen verlegt. Das gezeichnete Kapital wurde um EUR 335,41 auf EUR 25.900,00 gegen Bareinlage erhöht. Die Erhöhung erfolgte dabei durch Aufstockung bestehender Anteile in Höhe von EUR 35,41 sowie der Ausgabe von neuen Anteilen in Höhe von EUR 300,00. Für die neu ausgegebenen Anteile in Höhe von EUR 300,00 wurde ein korporatives Aufgeld (Sachagio) vereinbart, welches von Herrn Josef Paul durch die Einbringung seiner Geschäftsanteile, jeweils im Nennbetrag von EUR 25.000,00, an der Paul Nutzfahrzeuge GmbH, Vilshofen, der Evade GmbH, Vilshofen, sowie der Paul Gastro GmbH, Passau, erbracht wurde. Die Einbringung der genannten Anteile erfolgte mit Wirkung zum 01.01.2023 gegen Kapitalrücklage nach § 272 (2) Nr. 1 HGB. Durch die Einbringung sind Mutter-Tochter-Verhältnisse im Sinne des § 290 HGB entstanden, für das Geschäftsjahr 2023 entsteht damit erstmalig eine Konzernrechnungslegungspflicht für die Paul Group GmbH. Zur Stärkung des Eigenkapitals der Gesellschaft sowie der Tochterunternehmen hat Herr Josef Paul darüber hinaus im Geschäftsjahr 2023 zwei freiwillige Zuzahlungen in die Kapitalrücklage nach § 272 (2) Nr. 4 HGB in Höhe von insgesamt EUR 900.000,00 geleistet. Die erhaltenen Finanzmittel wurden an die Tochterunternehmen weitergereicht und dort ebenfalls in die Kapitalrücklage nach § 272 (2) Nr. 4 HGB eingestellt. Dies stellt nachträgliche Anschaffungskosten auf die Anteile an verbundenen Unternehmen dar. II. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG unter der positiven Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die Gewinn und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Anhang der Gesellschaft wird nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 (1) HGB erstellt, die Erleichterungsvorschrift für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 264 (1) S. 5 HGB wird nicht in Anspruch genommen. Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren grundsätzlich die Bilanzierungs und Bewertungsmethoden aus dem Vorjahr maßgebend. Gegenüber dem Vorjahr wurden folgende Anpassungen im Ausweis für den Bilanzansatz zum 31.12.2022 von Vermögensgegenständen und Schulden vorgenommen:
Aufgrund der erstmaligen Konzernrechnungslegungspflicht wurde die Bezeichnung "nahestehende Unternehmen" in "verbundene und nahestehende Unternehmen" insbesondere bei Forderungen und Verbindlichkeiten, auch für die Vorjahresvergleichsbeträge, geändert. Weiterhin wurde es unterlassen, im Abschluss 2022 unfertige Leistungen und eine entsprechende Bestandsveränderung auszuweisen. Da die entsprechenden Leistungen in 2023 abgeschlossen worden sind, erfolgte eine Korrektur in Laufender Rechnung, die Vorjahresvergleichsangaben wurden entsprechend nicht angepasst. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Liquide Mittel, Rechnungsabgrenzungsposten sowie das Eigenkapital wurden zum Nennwert bilanziert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten entspricht den zeitanteilig vorgeleisteten Zahlungen, sofern der Aufwand dem Geschäftsjahr nach dem Bilanzstichtag zuzurechnen ist. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt, der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Umlaufvermögen Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (TEUR 199; Vorjahr: TEUR 219) haben analog zum Vorjahr jeweils eine Restlaufzeit kleiner einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene und nahestehende Unternehmen bestehen wie im Vorjahr ausschließlich aus interner Leistungsverrechnung, die Forderungen gegen nahestehende Unternehmen betragen TEUR 172 (Vorjahr: TEUR 210). Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten (TEUR 318; Vorjahr: TEUR 260) haben analog zum Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen und nahestehenden Unternehmen bestehen wie im Vorjahr ausschließlich aus interner Leistungsverrechnung, die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen betragen TEUR 58 (Vorjahr: TEUR 86). Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind verrechnete Sachbezüge (TEUR 51; Vorjahr: TEUR 11) und Erträge aus Weiterberechnungen (TEUR 64; Vorjahr: TEUR 0) enthalten. Personalaufwand Im Rahmen einer Umstrukturierung wurde beschlossen die Abteilungen Finanzbuchhaltung, IT und Personal aus verbundenen und nahestehenden Unternehmen in die Paul Group GmbH auszulagern. Die Mitarbeiter aus diesen Abteilungen sind daher ab Oktober 2023 bei der Paul Group GmbH beschäftigt, was den Anstieg des Personalaufwandes auf TEUR 1.238 (Vorjahr: TEUR 500) erklärt. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen für Rechtsberatungen in Höhe von TEUR 403 (Vorjahr: TEUR 51) enthalten, welche als außergewöhnlich zu klassifizieren sind. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Hierin sind Zinsaufwendungen an nahestehende Unternehmen in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 0) enthalten. III. Ergänzende Angaben Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse bestehen keine. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat finanzielle Verpflichtungen aus einem Mietverhältnis in Höhe von TEUR 60 (Vorjahr: TEUR 16). Sonstige Angaben Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 13 (Vorjahr: 8). Angaben zu den Geschäftsführungsorganen Zum Geschäftsführer der Gesellschaft sind bestellt: Herr Bernhard Wasner, Kfz Meister Herr Andreas Bartels, Dipl. Ing., MBA (seit 03.03.2023) Konzernzugehörigkeit Die Paul Group GmbH, Vilshofen, erstellt erstmalig für das Geschäftsjahr 2023 einen Konzernabschluss und wird in diesen als oberstes Mutterunternehmen einbezogen. Sowohl der Einzel- wie auch der Konzernabschluss werden dem Unternehmensregister zur Veröffentlichung übermittelt. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag lagen nicht vor.
Vilshofen, 29.05.2024 Paul Group GmbH Die Geschäftsführung Bernhard Wasner Andreas Bartels Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Paul Group GmbH, Vilshofen Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Paul Group GmbH, Vilshofen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 10. Juni 2024 KPMG
Bayerische Treuhandgesellschaft
Duschl, Wirtschaftsprüfer Eder, Wirtschaftsprüfer |
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