Josef Mayer GmbHLiquidiert

87742 Apfeltrach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Memmingen HRB 5560
Eingetragen
7.2.1979
Branche
Zimmerei und IngenieurholzbauGroßhandel mit Roh- und SchnittholzHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Betrieb einer Zimmerei, Ausführung von Bedachungsarbeiten und Handel mit Baustoffen aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Josef Mayer
seit 20.4.2010
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

55000
91.67%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Josef Mayer GmbH i. L.

Apfeltrach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 13.04.2010 bis zum 31.03.2011

Bilanz

Aktiva

31.3.2011
EUR
A. Anlagevermögen 1.468,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00
II. Sachanlagen 1.118,00
III. Finanzanlagen 350,00
B. Umlaufvermögen 35.379,79
I. Vorräte 1.591,34
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.328,05
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 8.500,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.460,40
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 97.302,12
D. sonstige Aktiva 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 134.149,91

Passiva

31.3.2011
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. gezeichnetes Kapital 30.677,51
II. Verlustvortrag 95.066,42
III. Jahresfehlbetrag 32.913,21
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 97.302,12
B. Rückstellungen 128.185,00
C. Verbindlichkeiten 5.964,91
Bilanzsumme, Summe Passiva 134.149,91

Anhang

I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Firma Josef Mayer GmbH i. L. ist nach der Klassifizierung des § 267(1) HGB eine sogenannte "kleine Kapitalgesellschaft". Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB für die Pflichtangaben des Anhangs sind für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen worden.

Der Jahresabschluss wurde nach den Regelungen des § 242 HGB aufgestellt. Die Gliederung wurde entsprechend den §§ 266 und 275 des HGB vorgenommen. Die Vorgaben des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden berücksichtigt.

Abweichungen in der Form der Darstellung und Gliederung der Bilanz oder GuV im Vergleich zum Vorjahr nach § 264 (1) S. 2 HGB, § 265 (2) S. 2 HGB, § 264 (2) S. 3 HGB sind grds. nicht gegeben.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden
§ 284 (2) Nr. 1 HGB

Der Jahresabschluss der Josef Mayer GmbH i. L. wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände erfolgte die Abschreibungen nach linearer Methode.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet und auf 5 Jahre abgeschrieben.

Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt.

Der Inventurwert zum 31.03.2011 wurde von der Berichtsfirma übermittelt und ohne materielle, rechnerische und zahlenmäßige Überprüfung in den Bilanzbericht aufgenommen. Bei der Bewertung und körperlichen Aufnahme habe ich nicht mitgewirkt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Angabe der Grundlagen der Währungsumrechnung in Euro
§ 284 (2) Nr. 2 HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Währungsumrechnungen vorzunehmen waren.

Angabe und Begründung von Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden und gesonderte Darstellung und deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
§ 284 (2) Nr. 3 HGB

Da keine Abweichungen gegeben sind, entfällt eine Erläuterung.

Zusätzliche Angaben, falls der Jahresabschluß wegen besonderer Umstände trotz Anwendung der GoB kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt
§ 264 (2) S. 2 HGB

Angaben hierzu entfallen, da keine besonderen Umstände im Geschäftsjahr vorlagen.

Gesonderte Darstellung von größeren Posten, die erst nach dem Abschlußstichtag rechtlich entstehen
§ 268 (4) S. 2 HGB, § 268 (5) S. 3 HGB

Es sind keine Vorgänge bekannt die zu erläutern sind.

Angaben über die Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten
§ 284 (2) Nr. 5 HGB

Angaben hierzu entfallen, da keine diesbezüglichen Bewertungen vorgenommen worden sind.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen:

Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagever-mögens, ausschüttungsgesperrte Beträge nach § 268 (8) HGB

Im Wirtschaftsjahr waren keine selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenstände zu aktivieren.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:

Forderungen gegenüber Gesellschaftern

Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag in Form eines Verrechnungskontos in Höhe von EUR 1,15.

Eigenkapital:

Angabe des gezeichneten Kapitals in DM, sofern es noch nicht auf Euro umgestellt wurde (Art. 42 (3) EGHGB

Das gezeichnete Kapital beträgt in DM 60.000,00. In EUR 30.677,51.

Verbindlichkeiten:

Gesamtbetrag der Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
§ 285 S. 1 Nr. 1 a HGB

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden.

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten die mit Pfand- oder ähnlichen Rechten gesichert sind
§ 285 S. 1 Nr. 1b HGB

Im Berichtsjahr waren keine Verbindlichkeiten vorhanden, die zu sichern waren.

An Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gewährte Vorschüsse und Kredite unter Angabe der Zinssätze, der wesentlichen Bedingungen und der ggf. im Geschäftsjahr zurückgezahlten Beträge, sowie die zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse
§ 285 S. 1 Nr. 9 c HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Vorschüsse oder Kredite gewährt wurden.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
§ 42 (3) GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern sind zum Bilanzstichtag keine erhaltenen Gesellschafter-Darlehen passiviert.

Haftungsverhältnisse:
§ 251 i.V.m. § 268 (7) HGB

Haftungsverhältnisse aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen nicht.

IV. Erläuterungen zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung:

Erläuterungen von Aufwendungen und Erträgen, soweit nicht von untergeordneter Bedeutung
§ 277 (2) S. 2 HGB, § 277 (4) S. 2 HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen.

Gründe für die planmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts bei Anwen-dung des § 255 (4) S. 3 HGB
§ 285 S. 1 Nr. 13 HGB

Hierzu sind keine Angaben zu machen, da keine Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen wurden.

Gesonderter Ausweis der außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 253 (3) S. 3 u. 4 HGB wegen dauernder Wertminderungen im Anlagevermögen und nicht dauernder Wertminderungen im Finanzanlagevermögen
§ 277 (3) S. 1 HGB

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen.

V. Sonstige Angaben:

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
§ 285 S. 1 Nr. 10 HGB

Zum einzigen Geschäftsführer und somit zum alleinigen rechtlichen Vertreter der Gesellschaft ist Herr Josef Mayer bestellt.

Die Gesellschaft wurde mit Eintrag in das Handelsregister vom 20.04.2010 aufgelöst. Zum alleinvertretungsberechtigten und von § 181 BGB befreiten Liquidator wurde Herr Josef Mayer bestellt.

Weitere Angaben:

Weitere Angaben sind nicht zu machen

Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2012 von der Gesellschafterversammlung festgestellt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.2.2012.

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