Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 117665
Vorher
Sabine Febel GmbHbpV Handels-GmbH
Eingetragen
18.12.1995
Branche
ReiseveranstalterVorsorge- und RehabilitationsklinikenAmbulante Pflegedienste
Gegenstand
Planung, Veranstaltung und Durchführung von Pauschalund Gesundheitsreisen.

Historie

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Management

NameRolle
Sabine Wildner
seit 29.1.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Annette Maria Hofmann
Barbing/Ilkofen
13.000 €
50.00%
Sabine Wildner
Berlin
9.100 €
35.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

bpV Handels-GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3.834,50 5.344,50
I. Sachanlagen 3.834,50 5.344,50
B. Umlaufvermögen 38.381,62 38.253,07
I. Vorräte 0,00 587,86
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 37.156,42 22.876,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.225,20 14.788,71
C. Rechnungsabgrenzungsposten 101,24 36,25
Bilanzsumme, Summe Aktiva 42.317,36 43.633,82

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 18.275,67 18.659,77
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 6.904,82 19.356,39
III. Jahresfehlbetrag 384,10 -12.451,57
B. Rückstellungen 750,00 750,00
C. Verbindlichkeiten 23.291,69 24.224,05
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.573,40 1.653,67
Bilanzsumme, Summe Passiva 42.317,36 43.633,82

Anhang


I.  Allgemeine Angaben und Erläuterungen


Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine kleine Kapitalge­sellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den han­delsrechtlichen Vorschriften.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.   


 II. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz
     sowie der Gewinn- und Verlustrechnung


Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u. a. Software) werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen über die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,- (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben.

Vorräte werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet. Beim Ansatz der Herstellungskosten werden anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen. Nicht mehr marktgängige Waren werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit Wertabschlägen bilanziert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Forderungen gegenüber Gesellschafter bestehen in Höhe von Euro 23.727,24  (Vorjahr: Euro 22.434,89).
 
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). 

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Wechselkurs im Zeitpunkt Ihrer Entstehung bzw. mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

Passive latente Steuern werden am Schluss der Bilanz ausgewiesen  (§ 266 HGB).

Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresergebnisses.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
   

III. Ergänzende Angaben

Geschäftsführerin der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2010 Frau Sabine Febel (Kauffrau),  Velten. Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen der §§ 274 a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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