Valco
Armaturen GmbH
Magdeburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
66.922,00 |
100.998,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
795.251,04 |
404.222,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
105,95 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
39.109,25 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
901.282,29 |
505.326,14 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
59.879,29 |
| B.
Rückstellungen |
45.099,80 |
46.775,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
856.182,49 |
398.671,05 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
30.000,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
572.769,14 |
97.163,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
283.413,35 |
301.507,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
901.282,29 |
505.326,14 |
Anhang
ZUM JAHRESABSCHLUSS 2016
1. Allgemeine Angaben
Die Valco Armaturen GmbH mit Sitz in Magdeburg wurde
am 16.09.2009 gegründet. Sie ist im Handelsregister in
Stendal unter der Nummer HRB 9655 eingetragen.
Der Jahresabschluss ist nach den deutschen
handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
vom 17. Juli 2015 aufgestellt worden. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten. Die Anwendung der geänderten Vorschriften
erfolgte erstmals für das Geschäftsjahr 2016.
Ausweisänderungen ergaben sich hieraus nicht.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB, da sie nicht mindestens
zwei der drei dort genannten Größenkriterien an
zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren
überschreitet.
Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den
Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs.
1 Satz 3 und 276 HGB keinen Gebrauch gemacht. Hinsichtlich
der Angaben im Anhang werden die Erleichterungsvorschriften
nach § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.
Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines Lageberichts
befreit (§ 264 Abs. 1 Satz 4).
Zum Zweck der Offenlegung des Jahresabschlusses
werden die Aufstellungserleichterungen nachgeholt und die
Offenlegungserleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.
Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben
zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf
die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31.12.2016
mit € 39.109,25 bilanziell überschuldet.
Gleichwohl geht der Geschäftsführer von einer
positiven Unternehmensführung aus, da durch die
laufende Geschäftstätigkeit der "Nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" bereits per 31.05.2017
wieder ausgeglichen wurde.
2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten
Entgeltlich von Dritten erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden auf der Grundlage der Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Umfang der
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten entspricht dem
niedrigsten steuerlich zulässigen Ansatz.
Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
werden entsprechend ihrer voraussichtlichen
wirtschaftlichen Nutzungsdauer, im Zugangsjahr
zeitanteilig, planmäßig unter Ansatz der
steuerrechtlich zulässigen Höchstsätze
abgeschrieben. Es wird ausschließlich die lineare
Abschreibungsmethode angewendet. Soweit die beizulegenden
Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren
Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu Euro 410,00 ("GWG") wurden im
Zugangsjahr sofort abgeschrieben.
Die
Waren sind zu Anschaffungskosten, die
unfertigen Erzeugnisse mit ihren Herstellungskosten
aktiviert, wie zum Anlagevermögen erläutert. Das
Niederstwertprinzip wird beachtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Berücksichtigung gebotener Wertberichtigungen
angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist in Form
pauschaler Abschläge berücksichtigt.
Der
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
werden mit den Nominalbeträgen angesetzt.
3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung.
Die
Rückstellung für Gewährleistung
beinhaltet das allgemeine Gewährleistungsrisiko.
Hierfür wird eine pauschale Rückstellung von 0,5
% des bereinigten Umsatzes gebildet, in dem der mit
Rückgriffmöglichkeiten auf Subunternehmer
behaftete Umsatz bei der Berechnung der Rückstellung
nicht berücksichtigt wird.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
4. Erläuterungen zu Bilanzposten
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr
innerhalb eines Jahres fällig.
Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 HGB und § 285
Nr. 1a HGB)
Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Erreichung
besserer Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243
Abs. 1 i.V.m. § 264 HGB) werden die Angaben der
Restlaufzeit und zur Besicherung (§§ 268 Abs. 5
und 285 Nr. 1 HGB) der Verbindlichkeiten wie folgt
zusammengefasst.
|
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Restlaufzeit
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Restlaufzeit
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Restlaufzeit
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|
bis zu 1 Jahr
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von mehr als
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von mehr als
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1 Jahr
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5 Jahren
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€
|
€
|
€
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1.
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erhaltene
Anzahlungen auf
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Bestellungen
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|
68.378,00
|
0,00
|
0,00
|
|
Vorjahr
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0,00
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0,00
|
0,00
|
2.
|
Verbindlichkeiten aus
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Lieferungen
und Leistungen
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501.079,24
|
0,00
|
0,00
|
|
Vorjahr
|
|
|
62.818,57
|
0,00
|
0,00
|
3.
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
|
3.311,90
|
283.413,35
|
0,00
|
|
Vorjahr
|
|
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34.345,12
|
301.507,36
|
0,00
|
|
Insgesamt
|
|
|
572.769,14
|
283.413,35
|
0,00
|
|
Vorjahr
|
|
|
97.163,69
|
301.507,36
|
0,00
|
5. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB oder
sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß
§ 285 Nr. 3a HGB bestanden am
Abschlussstichtag nicht.
Während des Geschäftsjahres hat die
Gesellschaft durchschnittlich 6 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Sergej Fadeev war im Berichtsjahr zum alleinigen
Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Der
Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft
von den Verpflichtungen zur Abgabe des Jahresergebnisses
und seiner Verwendung befreit.
Magdeburg, den 30.06.2017
(Sergej Fadeev)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2017 festgestellt.
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