Jansen Beton- u. Granitwerke GmbH
Selbe AdresseBe- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerrit Jan Bernardus Drs. Harberink seit 30.12.2004 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Worktop Steingrube GmbHMeißenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Bilanzierung und Bewertung erfolgten nicht unter der Going-Concern-Prämisse. Das Anlagevermögen wurde mit den Buchwerten fortgeführt. Nach Aussage der Geschäftsleitung entspricht der Buchwert dem Zeitwert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear bzw. degressiv vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Wertberichtigung zu Forderungen ist mit einem pauschalen Prozentsatz ermittelt worden. Zusätzlich hierzu wurden falls erforderlich Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert bilanziert. Aufgrund einer vorliegenden Rangrücktrittsvereinbarung in Höhe von 2.010.304,32 € liegt nach Ansicht der Geschäftsführung ungeachtet der bilanziellen Überschuldung kein Tatbestand des § 19 InsO vor. Die Geschäftsführung wurde darüber informiert, dass eine insolvenzrechtliche Beratung von dritter Seite erforderlich ist. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellung wurde in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt und bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB vorgenommen. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sonstige Pflichtangaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 0. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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