Ambiente
Life Peter Alt GmbH
Linnich
Jahresabschluss zum 31.12.2006
BILANZ
AKTIVA
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Gesamtjahr/Stand
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Vorjahr
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Euro
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Euro
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Euro
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Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Sachanlagen
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3.610,00
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3.610,00
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4.379,00
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4.379,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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46.373,45
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36.306,38
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II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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982,15
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47.355,60
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7.777,69
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44.084,07
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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6.006,36
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4.198,67
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Summe Aktiva
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56.971,96
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52.661,74
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PASSIVA
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Gesamtjahr/Stand
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Vorjahr
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Euro
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Euro
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Euro
|
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.564,59
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25.564,59
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II. Gewinnrücklagen
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23.649,73
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19.234,25
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III.
Gewinnausschüttung
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-10.000,00
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IV. Jahresüberschuss
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2.862,91
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42.077,23
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4.415,48
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49.214,32
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B. Rückstellungen
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2.085,00
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1.000,00
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C. Verbindlichkeiten
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12.809,73
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2.447,42
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Summe Passiva
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56.971,96
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52.661,74
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ANHANG
I. Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Größenmerkmale des § 267 (1) HGB
werden durch den vorstehenden Jahresabschluss nicht
überschritten, so dass die Gesellschaft in die
Größenklasse einer kleine Kapitalgesellschaft
einzuordnen ist.
Der Jahresabschluss enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge.
Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
In der Bilanz sind das Anlage- und das
Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie
die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert ausgewiesen und
hinreichend aufgegliedert.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung ist von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne wurden nur ausgewiesen, sofern diese
am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres wurden unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Beim Anlagevermögen sind nur die
Gegenstände ausgewiesen, die bestimmt sind, dauernd
dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden nach § 253 (1) HGB höchstens mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Sinne von §
255 HGB, vermindert um Abschreibungen angesetzt. Auf die
Zugänge wurden die zeitanteiligen
Abschreibungssätze nach § 7 (1) Satz 4 EStG
verrechnet. Für Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter € 410,00 liegen wurde die
steuerliche Bewertungsvereinfachung nach § 6 (2) Satz
2 EStG in Anspruch genommen.
Die Bewertung der Forderungen erfolgte zum
Nominalwert.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nomianlwert aktiviert worden
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet. Die Bewertung dieser Rückstellungen
erfolgte in Höhe einer vernünftigen
kaufmännischen Beurteilung.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag bewertet.
II. Sonstige Pflichtangaben
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden nicht. Sie sind auch nicht durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
Geschäftsführer des Berichtsjahres war Herr
Hans-Peter Alt, Linnich.
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