Haustechnik
Rieth GmbH
Ahaus
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
54.831,00 |
92.463,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
522,00 |
1.309,00 |
| II.
Sachanlagen |
54.309,00 |
91.154,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.213.181,16 |
1.017.627,91 |
| I.
Vorräte |
857.135,88 |
725.868,85 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
284.841,15 |
247.710,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
71.204,13 |
44.048,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
21.634,49 |
9.019,47 |
| Aktiva |
1.289.646,65 |
1.119.110,38 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
268.670,48 |
288.953,11 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
243.670,48 |
263.953,11 |
| davon
Gewinnvortrag |
155.295,05 |
194.647,51 |
| B.
Rückstellungen |
51.507,12 |
30.470,46 |
| C.
Verbindlichkeiten |
969.469,05 |
799.686,81 |
| Passiva |
1.289.646,65 |
1.119.110,38 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und unter
Berücksichtigung der Bilanzsumme, der Umsatzerlöse
und der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitnehmer
handelt es sich bei der Berichtsfirma um eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der
Vorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die Erstellung des Anhangs erfolgte unter
Berücksichtigung der größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (§
288 Abs. 1 HGB).
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Berichtsfirma wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen
grundsätzlich denen der Vorjahre.
2. Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände
Das
Sachanlagevermögen und die immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs-
und Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden entsprechend
den steuerlichen Vorschriften abgeschrieben und in die
Handelsbilanz übernommen.
Eventuell zu bildende Sammelposten für
geringwertige Wirtschaftsgüter sind in die Handelsbilanz
übernommen worden (Bilanzposition von geringer
Bedeutung).
3. Vorräte, Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die
Vorräte wurden zu den Anschaffungs- und
Herstellungskosten unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Die
Forderungen sowie die sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag
unter Abzug gebotener Wertberichtigungen ausgewiesen.
4. Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken
gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag.
Die
Verbindlichkeiten wurden ebenfalls mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Sonstige Pflichtangaben
§ 268 Abs. 5 HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 969.469,05 €
(VJ EUR 799.686,81).
§ 285 Satz 1 Nr. 3a HGB
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Mietverhältnissen i.H.v. jährlich EUR 18.360,00.
§ 285 Satz 1 Nr. 7 HGB
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 12.
§ 42 Abs. 3 GmbHG
Die Gesellschaft hat dem Gesellschafter Darlehen in
Höhe von EUR 135.343,85 (VJ EUR 159.600,59)
gewährt.
Sonstiges
| Registergericht: |
Coesfeld |
|
Handelsregisternummer: |
HRB 13856 |
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Christoph Rieth
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.11.2024
festgestellt. |