Straßen- und Tiefbau Calvörde Horst Herrmann GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Arne Wildgrube seit 15.12.2025 | Geschäftsführer |
Frank Bigall seit 26.7.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
K******* | 0.00% |
F**** B***** | 0.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Horst Herrmann GmbHCalvördeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021LageberichtZur allgemeinen Entwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2021 geben wir nachstehenden Bericht: Geschäftsverlauf Die Gesellschaft konnte im laufenden Geschäftsjahr die Stellung als Erzeuger und Transporteur von Baustoffen sowie als Entsorger von Bauabfällen in Sachsen-Anhalt festigen. Neben diesem Produktionszweig erfolgt auch die Vermietung einzelner Baumaschinen. Die Kundschaft konnte im Geschäftsjahr, wie gewohnt, zuverlässig beliefert werden. Die Auftragslage war gut. Die Umsätze sind im Wirtschaftsjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 19,28 % gesunken. Die Ertragslage war im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Die regionale Wirtschaftslage auf den Geschäftsfeldern der Gesellschaft bleibt im Wirtschaftsjahr stabil. Dabei steigen jedoch die Einkaufspreise für fremde Erzeugnisse. Dies hat Auswirkungen auf die Marge für einkaufte Produkte. Die Mitarbeiterzahl im Unternehmen hat sich auf durchschnittlich 79 Mitarbeiter verringert. Die Auftragssituation des Geschäftsjahres 2021 führte zu einer stabilen Gesamtauslastung der Fahrzeuge und Maschinen. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Zum 31. Dezember 2021 schließt die Bilanz mit einer Bilanzsumme von 9.648 TEURO. Die Gesamtleistung in Höhe von 11.366 TEURO ist im Vergleich zum Vorjahr (12.658 TEURO) um 10,21 % gesunken. Der Jahresüberschuss in Höhe von 920 TEURO wird auf neue Rechnung vorgetragen. Somit soll das Gesamtkapital der Gesellschaft weiterhin gestärkt werden. Das Anlagevermögen mit 66,26 % bestimmt weiter unverändert die Aktivseite. Sein Anteil hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,09 % verringert. Im Wirtschaftsjahr 2021 wurden planungsgemäß Investitionen in einer Gesamthöhe von 781 TEURO (Vorjahr 1.380 TEURO) in bewegliches und unbewegliches Anlagevermögen getätigt. Der Eigenkapitalanteil beträgt 57,61 % der Bilanzsumme (Vorjahr 49,52%). Bei der Beurteilung der Vermögenslage ist zu berücksichtigen, dass unverändert umfangreiche Teile des Anlagevermögens als Sicherheit für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten dienen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen 17,70 % der Bilanzsumme. Der Anteil der gesamten Verbindlichkeiten an der Bilanzsumme mit 32,72 % hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,91 % verringert. Die Liquiditätslage der Gesellschaft war im Verlauf des Geschäftsjahres 2021 nach wie vor stabil. Liquide Mittel waren zum Bilanzstichtag in Höhe von 1.779 TEURO vorhanden. Laufende Verbindlichkeiten werden innerhalb der gestellten Zahlungsziele beglichen. Die zum Bilanzstichtag bestehenden sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind vollständig durch Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände gedeckt. Insgesamt wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Horst Herrmann GmbH als gut eingeschätzt. Nachtragsbericht Wesentliche Geschäftsvorfälle vom Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichtes waren nicht zu verzeichnen. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den Bilanzstichtag. Risikoberichterstattung und Chancen für die künftige Entwicklung Die strategische Ausrichtung des Unternehmens neben dem Vertreiben von selbst erzeugten sowie eingekauften Baustoffen auch als Entsorger von Bauabfällen zu fungieren hat im Wirtschaftsjahr 2021 dazu geführt, dass die Auftragslage stabil geblieben ist. Das Hauptgeschäftsfeld als Zulieferer im Straßenbaugewerbe steht in Abhängigkeit zur Entwicklung dessen. Aufgrund der weiterhin positiven Investitionsbereitschaft der öffentlichen Hand in Straßeninstandsetzungsmaßnahmen und Straßenneubaumaßnahmen bleibt die Auftragslage gesichert. Die Geschäftsbeziehungen zu den Firmen Matthäi Bauunternehmen GmbH & Co. KG in Stendal und Osterburger Straßen-, Tief- und Hochbau GmbH in Osterburg wurden ausgebaut und gefestigt. Die im Unternehmen angesiedelte eigene Werkstatt gewährleistet kostenschonende und verkürzte Ausfallzeiten der Fahrzeuge und Maschinen. Dass selbst durchgeführte Forderungsmanagement führte dazu, dass die von der Gesellschaft vorgegebenen Zahlungsziele regelmäßig eingehalten werden und größere Forderungsverluste bisher vermieden werden konnten. Die Bonität der Auftraggeber wird regelmäßig während der Zeit der Geschäftsbeziehungen von einer Wirtschaftsauskunftei überwacht. Wegen der unvermindert hohen Nachfrage im gesamten Bauhauptgewerbe erwarten wir bei den Einkaufspreisen für die vertriebenen Produkte einen weiteren Preisanstieg. Darüber hinaus ist, u.a. zur Sicherung des Personalbedarfs, mit einem Anstieg der Personalkosten zu rechnen. Diesem Kostendruck wird unsere Gesellschaft durch Optimierung der Produktionsabläufe bei der Erzeugung eigener Produkte und Auslastung der Fahrzeuge entgegenwirken. Die Horst Herrmann GmbH ist personell, finanziell und technisch solide aufgestellt. (Bezüglich der Gewährleistung bestehen für die Gesellschaft unverändert keine erhöhten Risiken.) Prognosebericht Die Umsatz- und Geschäftszahlen des Jahres 2022 liegen bereits vor. Absatzseitig liegt das Hauptaugenmerk weiterhin auf den bestehenden Geschäftsfeldern. Im Geschäftsjahr 2022 konnte der Umsatz, im Vergleich mit dem Geschäftsjahr 2021, um ca. 20 % gesteigert werden. Das Betriebsergebnis weist eine Steigerung von ca. 30 % aus. Für das Jahr 2023 erwarten wir: (bitte Prognose abgeben) steigende / sinkende - Energie-, Materialkosten - Personalkosten - Ergebnis - Investitionskosten
Calvörde, den 10.05.2023 Die Geschäftsführung gez. Frank Bigall BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangA. Allgemeine Angaben I. Grundlagen zur Aufstellung Der Jahresabschluss der Horst Herrmann GmbH wurde nach den Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches für mittlere Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Er besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen KapG gemäß § 267 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen für mittlere Kapitalgesellschaften bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 276, 288, 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Anlagevermögen: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. 2. Umlaufvermögen: Die Bewertung der Vorräte erfolgt mit den durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten am Bilanzstichtag. Die Herstellungskosten enthalten neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen die Gemeinkosten einschließlich bilanzieller Abschreibungen soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum jeweiligen Nennwert angesetzt. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet. 3. Rückstellungen: Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. 4. Verbindlichkeiten: Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. 5. Latente Steuern: Die sich in Folgejahren ergebenen steuerlichen Mehrbelastungen, aus Unterschieden in der Bewertung des Sachanlagevermögens zwischen Handels- und Steuerbilanz infolge von steuerrechtlichen Wahlrechten, werden als passive latente Steuern ausgewiesen. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung III. Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung der Immateriellen Vermögensgegenstände, der Sachanlagen sowie der Finanzanlagen ist dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen. IV. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Der Gesamtbetrag der Forderungen gegenüber Gesellschafter beträgt 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR). Der Gesamtbetrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer 1 Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR). V. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital entspricht der Handelsregistereintragung. Das Stammkapital in Höhe von 26.000,00 EUR ist voll eingezahlt. VI. Rückstellungen Unter den sonstigen Rückstellungen werden im Wesentlichen eine langfristige Rückstellungen für Rekultivierung, der zum Abbau von mineralischen Rohstoffen bewirtschafteten Sandgruben, in Höhe von 456.611,97 EUR (Vorjahr 643.189,98 EUR), eine Rückstellung für Abraum-/Abfallbeseitigung in Höhe von 42.875,00 EUR (Vorjahr 15.750,00 EUR), eine Rückstellung für offene Urlaubstage / Überstunden der Arbeitnehmer in Höhe von 81.460,25 EUR (Vorjahr 36.966,25 EUR) sowie eine Rückstellung für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von 52.800,00 EUR (Vorjahr 47.500,00 EUR) ausgewiesen. Zur Absicherung der Auflagen zur Durchführung der Rekultivierungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zur Sicherstellung der Anforderungen nach § 5 Abs. 5 BImSchG aus der Anlage zur Lagerung von Abfällen wurden Sicherheiten gegenüber dem Landkreis Börde wie folgt hinterlegt: - 40.903,00 EUR durch Bankbürgschaft der Ohrekreissparkasse Haldensleben - 344.900,00 EUR durch Ausfallbürgschaft der R+V Versicherungs AG VII. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr beträgt 2.458.756,23 EUR (Vorjahr 2.299.826,57 EUR). Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer 5 Jahre beträgt 0,00 EUR (Vorjahr 0,00 EUR). Von den Verbindlichkeiten ist ein Betrag in Höhe von 1.708.124,90 EUR (Vorjahr 2.819.867,96 EUR) durch Sicherungsübereignung der finanzierten Vermögensgegenstände gesichert. Daneben bestehen für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen die üblichen Eigentumsvorbehalte. VIII. Latente Steuern Der Gesamtbetrag der in der Handelsbilanz höheren Bewertung des Sachanlagevermögens beträgt 31.043,00 EUR (Vorjahr 81.296,00 EUR). Die sich in Folgejahren voraussichtlich ergebene steuerliche Mehrbelastung beträgt 8.696,80 EUR (Vorjahr 22.774,90 EUR). IX. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Als Posten von außergewöhnlicher Bedeutung ergibt sich ein Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 221.154,55 EUR aus der teilweisen Auflösung der langfristigen Rückstellung für Rekultivierung. Die Auflösung erfolgte aufgrund geänderter Verpflichtungen. X. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verplichtungen Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Folgende finanzielle Verpflichtungen bestanden am Abschlussstichtag: Mietverträge Christine Bigall mit einer monatlichen Verpflichtung i.H.v. 650,00 EUR. Pachtverträge Christine Bigall mit einer monatlichen Verpflichtung i.H.v. 5.850,00 EUR. Mietvertrag F. & C. Bigall Grundstücks GbR mit einer monatlichen Verpflichtung i.H.v. 7.735,00 EUR. Mietvertrag Charlene Bigall mit einer monatlichen Verpflichtung i.H.v. 1.500,00 EUR. Pachtverträge Charlene Bigall mit einer monatlichen Verpflichtung i.H.v. 1.300,00 EUR. XI. Sonstige Angaben Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 78,00 (Vorjahr 95,00) Arbeitnehmer. Als Vergütung für die geleisteten Tätigkeiten wurden der Geschäftsführung im Berichtsjahr 233.726,88 EUR gewährt. XII. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss für das Jahr 2021 beträgt 920.191,30 EUR. Der Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. C. Ergänzende Angaben I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane (1) Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 10.05.2023 festgestellt. Unterschrift der Geschäftsführung:
10.05.2023 sonstige Berichtsbestandteile
gez. Frank Bigall Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 10.05.2023 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Geschäftsführung der Horst Herrmann GmbH Das Neue Land 26 39359 Calvörde Ich habe den Jahresabschluss der Horst Herrmann GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Horst Herrmann GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021, • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können, • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Planung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben, • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben, • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann, • beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft, • führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Ich erörtere mit den Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Braunschweig, den 17. Mai 2023 Hans-O. Rühmkorb, Wirtschaftsprüfer |
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