Helmut Sieben GmbHLiquidiert

Neustraße 24, 50189 Elsdorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 40252
Eingetragen
21.2.1990
Branche
Großhandel mit elektrischen HaushaltsgerätenHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialEinzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Betrieb eines Elektroinstallationsgeschäftes und der Handel mit Haushaltswaren aller Art

Historie

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Management

NameRolle
Helmut Sieben
seit 26.10.2012
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Helmut Sieben GmbH

Elsdorf-Niederembt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 4.070,00 15.885,00
I. Sachanlagen 4.070,00 15.885,00
B. Umlaufvermögen 167.020,56 181.800,98
I. Vorräte 8.234,37 27.770,82
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 66.686,55 70.596,25
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 92.099,64 83.433,91
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 10.929,57
Bilanzsumme, Summe Aktiva 171.090,56 208.615,55

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 113.533,35 111.360,78
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 85.796,19 82.163,39
III. Jahresüberschuss 2.172,57 3.632,80
B. Rückstellungen 3.465,96 4.440,00
C. Verbindlichkeiten 54.091,25 83.630,26
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 9.184,51
Bilanzsumme, Summe Passiva 171.090,56 208.615,55

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.


Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.


Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.


Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.


Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.


Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung


Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.


Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.


Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.


Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.


Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.


Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.


Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.



Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.


Sonstige Angaben



Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Helmut Sieben.


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.


Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.


Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.10.2012.

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