Optik
Wessels GmbH
Weyhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
887,00 |
12.014,00 |
| I.
Sachanlagen |
887,00 |
12.014,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
42.121,47 |
41.901,47 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.872,87 |
2.052,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
711,03 |
832,14 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
32.248,60 |
39.848,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
320,40 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
24.820,13 |
5.855,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
67.828,60 |
60.091,74 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
31.420,46 |
10.658,98 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
18.964,26 |
20.761,48 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
24.820,13 |
5.855,87 |
| B.
Rückstellungen |
66.754,67 |
59.972,74 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.073,93 |
119,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.073,93 |
119,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
67.828,60 |
60.091,74 |
Anhang
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Größenklassenbestimmung
Am Abschlussstichtag und dem vorausgegangenen
Geschäftsjahresschluss sind folgende
Größenmerkmale festzustellen:
Merkmal 31.12.2011
Bilanzsumme: € 67.828,60
Umsatzerlöse: bis 9,68 Mio €
Arbeitnehmer: bis 50
Merkmal 31.12.2010
Bilanzsumme: € 60.091,74
Umsatzerlöse: bis 9,68 Mio €
Arbeitnehmer: bis 50
Die Gesellschaft blieb eine kleine
Kapitalgesellschaft, weil an den Bilanzstichtagen der
Geschäftsjahre 2010 und 2011 nicht mindestens zwei der
in § 267(1) HGB bestimmten Merkmale überschritten
wurden.
Größenklassenabhängige
Erleichterungen
Auf den Anhang zum 31.12.2011 findet hinsichtlich der
in § 267 (1) HGB bestimmten Schwellenwerte das BilMoG
Anwendung.
Bei der Aufstellung der zur Offenlegung bestimmten
Bilanz wurde von der Erleichterungsvorschrift des §
266 Abs. 1 S.3 HGB Gebrauch gemacht. Ein Anlagengitter wird
der zur Offenlegung bestimmten Fassung nicht beigefügt
(§ 274a HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Im Anhang zum Jahresabschluss unterbleiben
gemäß § 288 HGB folgende Angaben:
- Aufgliederung der Verbindlichkeiten
- sonstige finanzielle Verpflichtungen
- Aufgliederung der Umsatzerlöse
- Zahl der Beschäftigten
- Gesamtbezüge des
Geschäftsführungsorganes
- Erläuterungen der sonstigen
Rückstellungen.
Ein Lagebericht wird nicht aufgestellt.
Allgemeine Angaben
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des deutschen
Handelsrechts.
Darstellungsstetigkeit und Vergleichbarkeit mit dem
Vorjahr ist gewahrt.
Vermögensgegenstände und Schulden werden
zum Abschlusstag unter Beachtung des Niederstwertprinzips
einzeln bewertet.
Beim Anlagevermögen sind nur die
Gegenstände angesetzt, die bestimmt sind, dauernd dem
Geschäftsbetrieb zu dienen.
Alle bis zur Bilanzaufstellung bekannten Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig von den Zeitpunkten der Bezahlung im
Jahresabschluss berücksichtigt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerlicher Maßnahmen
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens sind mit den um
planmäßige Abschreibungen verminderten
Anschaffungskosten angesetzt. Die Abschreibungen erfolgten
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer mit
gleichbleibenden Jahresbeträgen.
Geringwertige Gegenstände des
Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen
€ 410,00 und € 1.000,00 werden in einen
Sammelposten eingestellt, der über die Dauer von
fünf Jahren abgeschrieben wird.
Außerplanmäßige Abschreibungen
wurden nicht vorgenommen.
Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie der
Betrag der für das Geschäftsjahr vorgenommenen
Abschreibungen sind aus dem Anlagengitter zur Bilanz
ersichtlich.
Werthaltige sonstige Vermögensgegenstände
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden stets mit
den Nennbeträgen bewertet. Beträge mit
längeren Laufzeiten sind mit den Barwerten angesetzt.
In den sonstigen Vermögensgegenständen ist
per 31.12.2011 das Körperschaftsteuerguthaben
gemäß § 37(5) KStG im verbliebenen Nennwert
von € 1.213,80 mit dem Barwert von € 877,60
enthalten. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt seit 2008
in zehn gleichen Jahresbeträgen von jeweils €
173,40.
Flüssige Mittel und Guthaben bei
Kreditinstituten sind mit den nachgewiesenen Nennwerten
angesetzt. Alle Geldbestände lauten auf Euro.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlusstag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen. Am Abschlussstichtag ist dieser Posten
nicht saldoführend.
Dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag
stehen im Rang zurückgetretene Verbindlichkeiten aus
künftigen Versorgungsleistungen gegenüber.
Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt ohne
Berücksichtigung der Ergebnisverwendung.
Das gezeichnete Kapital in Höhe von DM 50.000,00
ist zum umgerechneten Nennwert in Euro angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Versorgungsanwartschaften ist eine
Pensionsrückstellung gebildet, die nach dem Ergebnis
eines versicherungsmathematischen Gutachtens angesetzt ist.
Die Bewertung erfolgte unter Anwendung der biometrischen
Grundlagen aus den Richttafeln 2005 G nach Prof. Klaus
Heubeck nach der PUC-Methode mit einem Zinssatz von 5,14%.
Die Fluktuation ist durch das
Mindest-Finanzierungsbeginnalter von 20 pauschal
berücksichtigt.
Rückdeckungsansprüche im Sinne des §
249(2) S. 2 HGB werden seit 2011 unter Verrechnung mit dem
Barwert der Pensionsrückstellung gezeigt.
Der sich aus der Umbewertung der
Pensionsrückstellung nach dem BilMoG ergebene
Unterschiedsbetrag wird gemäß Art. 67(1) EGHBG
verteilt. Am Abschlussstichtag macht der nach Art. 67(2)
EGHBG anzugebende Betrag € 7.956,00 (€ 8.559,00)
aus.
Sonstige Rückstellungen sind für alle bis
zur Bilanzaufstellung erkennbaren ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Drohverlustrückstellungen
und abzuzinsende Einzelrückstellungen sind nicht
enthalten.
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte in
Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge.
Auflösungen werden nur vorgenommen, wenn der Grund der
Rückstellung entfallen oder eine niedrigere Bewertung
geboten ist.
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Diese stimmen mit
den Rückzahlungsbeträgen überein.
Fremdwährungsverbindlichkeiten sind nicht enthalten.
Der außerordentliche Ertrag und das
außerordentliche Ergebnis sind durch die Anwendung
der Übergangsvorschriften nach dem BilMoG verursacht.
Von den im Vorjahr an das BilMoG angeglichenen
Bewertungs- und Bilanzierungsgewohnheiten ist nicht
abgewichen worden.
Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein
steuerrechtlichen Vorschriften
Im Geschäftsjahr wurden keine
Sonderabschreibungen nach allein steuerrechtlichen
Vorschriften vorgenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren sind am Abschlussstichtag nicht
verzeichnet. Gleiches gilt für Verbindlichkeiten, die
durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte an
Gegenständen des Gesellschaftsvermögens gesichert
sind.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten im Sinne des § 251 HGB aus
- der Begebung und Übertragung von Wechseln
- Bürgschaften
- Gewährleistungsverträgen
haben am Abschlussstichtag nicht bestanden.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Das Jahresergebnis stammt ausschließlich aus
dem Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit. Eine Aufteilung des
Steueraufwandes auf Teilergebnisse erübrigt sich somit
dem Grunde nach.
Angaben über die Mitglieder des
Geschäftsführungsorganes
Im Geschäftsjahr 2011 wurde die Gesellschaft von
dem Geschäftsführer
- Richard Vennen
gesetzlich vertreten.
Ein Beirat oder eine ähnliche Einrichtung hat
nicht bestanden.
Organkredite
Mitgliedern des Geschäftsführungsorganes
wurden keine Vorschüsse auf Bezüge oder Kredite
gewährt.
Angaben über Unternehmensbeziehungen
Die Gesellschaft verfügt über keinen
Beteiligungsbesitz.
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde ohne Berücksichtigung
der Verwendung aufgestellt.
Der Alleingesellschafter beabsichtigt, das
Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 8.441,29 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 441,29 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2012 festgestellt.
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