Optik Wessels GmbHLiquidiert

Freidorf 19, 27211 Bassum, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Walsrode HRB 202199
Eingetragen
4.9.1985
Branche
Einzelhandel mit Brillen und KontaktlinsenGroßhandel mit Foto- und optischen ErzeugnissenGroßhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren
Gegenstand
der Handel mit Brillen, Kontaktlinsen und sonstigen branchenüblichen Waren und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Optik Wessels GmbH

Weyhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 887,00 12.014,00
I. Sachanlagen 887,00 12.014,00
B. Umlaufvermögen 42.121,47 41.901,47
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.872,87 2.052,48
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 711,03 832,14
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 32.248,60 39.848,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 320,40
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 24.820,13 5.855,87
Bilanzsumme, Summe Aktiva 67.828,60 60.091,74

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 31.420,46 10.658,98
III. Jahresfehlbetrag 18.964,26 20.761,48
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 24.820,13 5.855,87
B. Rückstellungen 66.754,67 59.972,74
C. Verbindlichkeiten 1.073,93 119,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.073,93 119,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 67.828,60 60.091,74

Anhang


Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Größenklassenbestimmung

Am Abschlussstichtag und dem vorausgegangenen Geschäftsjahresschluss sind folgende Größenmerkmale festzustellen:

Merkmal 31.12.2011
Bilanzsumme: € 67.828,60
Umsatzerlöse: bis 9,68 Mio €
Arbeitnehmer: bis 50
Merkmal 31.12.2010
Bilanzsumme: € 60.091,74
Umsatzerlöse: bis 9,68 Mio €
Arbeitnehmer: bis 50

Die Gesellschaft blieb eine kleine Kapitalgesellschaft, weil an den Bilanzstichtagen der Geschäftsjahre 2010 und 2011 nicht mindestens zwei der in § 267(1) HGB bestimmten Merkmale überschritten wurden.

Größenklassenabhängige Erleichterungen

Auf den Anhang zum 31.12.2011 findet hinsichtlich der in § 267 (1) HGB bestimmten Schwellenwerte das BilMoG Anwendung.

Bei der Aufstellung der zur Offenlegung bestimmten Bilanz wurde von der Erleichterungsvorschrift des § 266 Abs. 1 S.3 HGB Gebrauch gemacht. Ein Anlagengitter wird der zur Offenlegung bestimmten Fassung nicht beigefügt (§ 274a HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Im Anhang zum Jahresabschluss unterbleiben gemäß § 288 HGB folgende Angaben:

- Aufgliederung der Verbindlichkeiten
- sonstige finanzielle Verpflichtungen
- Aufgliederung der Umsatzerlöse
- Zahl der Beschäftigten
- Gesamtbezüge des Geschäftsführungsorganes
- Erläuterungen der sonstigen Rückstellungen.

Ein Lagebericht wird nicht aufgestellt.

Allgemeine Angaben

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des deutschen Handelsrechts.

Darstellungsstetigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr ist gewahrt.

Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlusstag unter Beachtung des Niederstwertprinzips einzeln bewertet.

Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände angesetzt, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.

Alle bis zur Bilanzaufstellung bekannten Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der Bezahlung im Jahresabschluss berücksichtigt.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich
der Vornahme steuerlicher Maßnahmen

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind mit den um planmäßige Abschreibungen verminderten Anschaffungskosten angesetzt. Die Abschreibungen erfolgten entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer mit gleichbleibenden Jahresbeträgen.

Geringwertige Gegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen € 410,00 und € 1.000,00 werden in einen Sammelposten eingestellt, der über die Dauer von fünf Jahren abgeschrieben wird.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie der Betrag der für das Geschäftsjahr vorgenommenen Abschreibungen sind aus dem Anlagengitter zur Bilanz ersichtlich.

Werthaltige sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden stets mit den Nennbeträgen bewertet. Beträge mit längeren Laufzeiten sind mit den Barwerten angesetzt.

In den sonstigen Vermögensgegenständen ist per 31.12.2011 das Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37(5) KStG im verbliebenen Nennwert von € 1.213,80 mit dem Barwert von € 877,60 enthalten. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt seit 2008 in zehn gleichen Jahresbeträgen von jeweils € 173,40.

Flüssige Mittel und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den nachgewiesenen Nennwerten angesetzt. Alle Geldbestände lauten auf Euro.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlusstag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Am Abschlussstichtag ist dieser Posten nicht saldoführend.

Dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag stehen im Rang zurückgetretene Verbindlichkeiten aus künftigen Versorgungsleistungen gegenüber.

Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt ohne Berücksichtigung der Ergebnisverwendung.

Das gezeichnete Kapital in Höhe von DM 50.000,00 ist zum umgerechneten Nennwert in Euro angesetzt.

Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Versorgungsanwartschaften ist eine Pensionsrückstellung gebildet, die nach dem Ergebnis eines versicherungsmathematischen Gutachtens angesetzt ist. Die Bewertung erfolgte unter Anwendung der biometrischen Grundlagen aus den Richttafeln 2005 G nach Prof. Klaus Heubeck nach der PUC-Methode mit einem Zinssatz von 5,14%. Die Fluktuation ist durch das Mindest-Finanzierungsbeginnalter von 20 pauschal berücksichtigt.

Rückdeckungsansprüche im Sinne des § 249(2) S. 2 HGB werden seit 2011 unter Verrechnung mit dem Barwert der Pensionsrückstellung gezeigt.

Der sich aus der Umbewertung der Pensionsrückstellung nach dem BilMoG ergebene Unterschiedsbetrag wird gemäß Art. 67(1) EGHBG verteilt. Am Abschlussstichtag macht der nach Art. 67(2) EGHBG anzugebende Betrag € 7.956,00 (€ 8.559,00) aus.

Sonstige Rückstellungen sind für alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Drohverlustrückstellungen und abzuzinsende Einzelrückstellungen sind nicht enthalten.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge. Auflösungen werden nur vorgenommen, wenn der Grund der Rückstellung entfallen oder eine niedrigere Bewertung geboten ist.

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Diese stimmen mit den Rückzahlungsbeträgen überein. Fremdwährungsverbindlichkeiten sind nicht enthalten.

Der außerordentliche Ertrag und das außerordentliche Ergebnis sind durch die Anwendung der Übergangsvorschriften nach dem BilMoG verursacht.

Von den im Vorjahr an das BilMoG angeglichenen Bewertungs- und Bilanzierungsgewohnheiten ist nicht abgewichen worden.

Abschreibungen des Geschäftsjahres nach allein
steuerrechtlichen Vorschriften

Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach allein steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Sonstige Pflichtangaben

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind am Abschlussstichtag nicht verzeichnet. Gleiches gilt für Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte an Gegenständen des Gesellschaftsvermögens gesichert sind.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten im Sinne des § 251 HGB aus
- der Begebung und Übertragung von Wechseln
- Bürgschaften
- Gewährleistungsverträgen
haben am Abschlussstichtag nicht bestanden.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Das Jahresergebnis stammt ausschließlich aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Eine Aufteilung des Steueraufwandes auf Teilergebnisse erübrigt sich somit dem Grunde nach.

Angaben über die Mitglieder des Geschäftsführungsorganes

Im Geschäftsjahr 2011 wurde die Gesellschaft von dem Geschäftsführer
- Richard Vennen
gesetzlich vertreten.
Ein Beirat oder eine ähnliche Einrichtung hat nicht bestanden.

Organkredite

Mitgliedern des Geschäftsführungsorganes wurden keine Vorschüsse auf Bezüge oder Kredite gewährt.

Angaben über Unternehmensbeziehungen

Die Gesellschaft verfügt über keinen Beteiligungsbesitz.

Ergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde ohne Berücksichtigung der Verwendung aufgestellt.

Der Alleingesellschafter beabsichtigt, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2011 - 31.12.2011

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 8.441,29 EUR.

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 441,29 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2012 festgestellt.

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