ZBW Handel und Vertrieb GmbH
Ipfstraße 33, 73441 Bopfingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Klaus Singer seit 22.6.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ZBW Handel und Vertrieb GmbHBopfingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
PASSIVA
ANHANG zum 31.12.2010Allgemeine Angaben Für die Aufstellung des Jahresabschlusses finden hinsichtlich der Bilanzierung und Bewertung die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) Anwendung. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Soweit die Inanspruchnahme steuerlicher Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte einen entsprechenden Ansatz im Jahresabschluss vorsieht, folgt die Gesellschaft den steuerlichen Bestimmungen. In der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich keine Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Bilanz Anlagevermögen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen werden, soweit steuerlich zulässig, entweder nach der degressiven oder nach der linearen Methode vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt stets, sobald dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wird auf die betrieblichen Erfahrungen abgestellt, die sich weitgehend mit den jeweiligen Mindestsätzen in den steuerlichen AfA-Tabellen decken. Wird die lineare Abschreibungsmethode gewählt erfolgt die Abschreibung anteilig (pro rata temporis). Für die geringwertigen Wirtschaftsgüter wird die Bewertungsfreiheit gemäß § 6 EStG in Anspruch genommen. Die Herstellungskosten sind zum steuerlichen Mindestansatz unter Einbeziehung aller aktivierungspflichtigen Beträge ermittelt worden. Fremdkapitalzinsen wurden nicht eingerechnet. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten bewertet. Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. In den Bewertungsansatz wurden nur die direkten Kosten und die steuerlich aktivierungspflichtigen Gemeinkosten einbezogen. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Rechnungsabgrenzungsposten Aktivische Abgrenzungen wurden vorgenommen. Rückstellungen Die Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken abzudecken. Pensionsrückstellungen wurden keine gebildet. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren bestehen zum Abschlusszeitpunkt nicht. Sonstige Angaben Geschäftsführung Zum Geschäftsführer war während des gesamten Geschäftsjahres Herr Klaus Singer, Ebersbach, bestellt. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Angabepflichtige Haftungsverhältnisse lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Gegenüber dem Gesellschafter bestanden am Bilanzstichtag Verbindlichkeiten in Höhe von 30.000,-- Euro. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Die Bilanz weist zum 31. Dezember 2010 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 14.608,16 EUR aus. Eine Überschuldung ist nicht gegeben, da nach Auskunft des Geschäftsführers das Vermögen der Gesellschaft bei Ansatz von Liquidationswerten unter Einbeziehung der stillen Reserven die bestehenden Verbindlichkeiten deckt. Bopfingen, den 20. Dezember 2011 Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.12.2011 |
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