OPASA
Elektrotechnik GmbH
Büttelborn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
41.431,00 |
37.747,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1.062,00 |
| II.
Sachanlagen |
41.430,00 |
36.685,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
718.558,37 |
926.987,21 |
| I.
Vorräte |
232.592,89 |
165.577,64 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
180.882,03 |
352.374,10 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
305.083,45 |
409.035,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.098,32 |
|
| Summe
Aktiva |
773.087,69 |
964.734,21 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
658.196,87 |
755.972,99 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
71.606,00 |
71.606,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
659.366,99 |
381.793,28 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
97.776,12 |
-277.573,71 |
| B.
Rückstellungen |
52.139,96 |
92.480,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
62.750,86 |
116.281,13 |
| Summe
Passiva |
773.087,69 |
964.734,21 |
Anhang
für
das
Wirtschaftsjahr
2023
I. Allgemeine Angaben zumJahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023
wurde nach den aktuellen Vorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie ggf. nach den ergänzenden
Bestimmungen des GmbH-Gesetzes erstellt.
Für die Gewinn-und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Wirtschaftsjahr
ist das Kalenderjahr.
Die Gesellschaft ist nach den in §§ 267 HGB
ff. angegebenen Größenklassen eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Grundsätze der Bilanzierung und
Bewertung
1.
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind - soweit gesetzlich nicht
anders bestimmt- sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten.
Eine Vollständigkeitserklärung der Firma
liegt vor.
Saldierungen zwischenPosten der Aktivseite und
Passivseite sowie Aufwendungen und Erträgen sind nicht
vorgenommen worden.
Das Anlage-und Umlaufvermögen, das Eigenkapital
und die Schuldensind in der Bilanz gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert.
2.
Bewertungsvorschriften
Der Bewertung lag die Unternehmensfortführung
zugrunde.
Gegenteilige tatsächliche oder rechtliche
Gegebenheiten stehen dem nichtentgegen.
Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln
bewertet worden.
Das Vorsichtsprinzip wurde beachtet.
InsbesonderesindRisikenundVerluste,diezumBilanzstichtagentstandenundbiszumTagder
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt waren,
berücksichtigt worden.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden,wenn sie
zum Abschlussstichtag realisiert waren. Erläuterungen
zu ausgewählten Posten der Bilanz:
Immaterielle und materielle Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Planmäßige Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und
degressiv vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu 800,--EUR
wurden sofortabgesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert,
soweit erforderlich, vermindert um zulässige pauschale
oder individuelle Wertberichtigungen, angesetzt.
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, zum niedrigeren Tageswert angesetzt.
Wertausweis wurde nach Auskunft der Geschäftsleitung
berücksichtigt.
Rückstellungen sind im Rahmen des § 249 HGB
entsprechend üblicher kaufmännischer Beurteilung
unter Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften gebildet
worden.
Alle erkennbaren Risiken wurden berücksichtigt.
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Wirtschaftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern und basieren ggf. auf dem Verwendungsvorschlag
für das Jahresergebnis.
Verbindlichkeiten wurdenzum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
III. Erläuterungen zum Jahresabschluss
1.
Ergebnisverwendung
Auf das Protokoll der Gesellschafterversammlung zur
Ergebnisverwendung wird verwiesen.
IV. Sonstige Pflichtangaben
1. Namen
der Geschäftsführer
Geschäftsführer sind: Johannes
Sand, Einzelvertretungsberechtigt, befreitvon § 181
BGB Peter Geisler, Einzelvertretungsberechtigt, befreit von
§181 BGB
2. Angaben
nach § 42 III GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern
bestehenaußerhalb der laufenden Lohn- und
Gehaltsabrechnungen die folgenden Rechte und Pflichten:
Grundlage
Forderungen ggü. P. Geisler |
EUR |
12.088,57 € |
Forderungen ggü. J. Sand |
|
91,25 € |
Firma
OPASA Elektrotechnik GmbH Robert-Bosch-Str. 5
64572 Büttelborn, den 17. März
2025 |
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Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 17.3.2025.
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