Grünwald GmbH
Grabenstätt-Erlstätt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
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31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
206.406,19 |
165.451,69 |
| I.
Sachanlagen |
206.406,19 |
165.451,69 |
| B.
Umlaufvermögen |
288.300,17 |
392.344,83 |
| I.
Vorräte |
32.400,00 |
136.400,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
130.264,26 |
114.633,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
125.635,91 |
141.311,27 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.346,00 |
847,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
496.052,36 |
558.643,52 |
Passiva
|
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31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
284.203,77 |
281.635,66 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
258.203,77 |
255.635,66 |
| B.
Rückstellungen |
11.599,23 |
19.950,08 |
| C.
Verbindlichkeiten |
200.249,36 |
257.057,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
496.052,36 |
558.643,52 |
Anhang
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
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Betrag
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Euro
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Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
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95.865,49
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser
Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von Euro 245.635,66
einbezogen.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 139.367,22 (Vorjahr: Euro 90.096,74).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 139.367,22.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 95.365,76
(Vorjahr: Euro 103.970,06).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 60.882,14
(Vorjahr: Euro 166.961,04).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer:
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Christoph Grünwald,
Grabenstätt
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Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt Euro
12.568,11.
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Gewinnvortrag ergibt sich ein Betrag von Euro 258.203,77,
der zu verwenden ist.
Auf neue Rechnung werden Euro 258.203,77 vorgetragen.
Unterschrift der Geschäftsführung nach §
245 HGB
Grabenstätt den
24.09.2015
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gez. Christoph
Grünwald
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.09.2015 festgestellt.
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