Auto-Maier
GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.004,00 |
9.004,00 |
| I.
Sachanlagen |
4,00 |
4,00 |
| II.
Finanzanlagen |
6.000,00 |
9.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
34.183,49 |
32.992,25 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.325,76 |
25.971,40 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.857,73 |
7.020,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
40.187,49 |
41.996,25 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.853,57 |
33.101,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
9.288,98 |
7.537,13 |
| B.
Rückstellungen |
1.800,00 |
3.237,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.533,92 |
5.657,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
40.187,49 |
41.996,25 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Bei der Firma
'Auto-Maier GmbH' handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft, für die die neuen Vorschriften
des Bilanzrichtliniengesetzes anzuwenden sind.
Die Gliederung von Bilanz mit Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen
Gliederungsschema unter Inanspruchnahme der für kleine
Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen.
Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für
kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und nicht
an anderer Stelle gemacht werden.
B.
Erläuterungen zu den Bilanzierungsund
Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 HGB)
1. Aufstellung des Jahresabschlusses
1.1 Der Jahresabschluß zum 31. Dezember 2008
wurde nach den Vorschriften der §§ 264 ff HGB in
der Fassung des Bilanzrichtliniengesetzes vom 19.12.1985
mit den Änderungen des DM-Bilanzgesetzes vom
25.07.1994 erstellt.
1.2 Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich der
Bilanzansätze als Einheitsbilanz nach dem Grundsatz
'Handelsbilanz = Steuerbilanz'. Besondere steuerrechtliche
Vorschriften wurden nicht angewendet.
2. Bilanzierungsvorschriften (§§ 246
- 251 HGB)
2.1 Im Jahresabschluß sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
2.2 Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite; Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
2.3 Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital und die Schuldposten sind in der
Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
2.4 Das Anlagevermögen weist
nur Gegenstände aus, die
bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
2.5 Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet worden. Eine Auflösung erfolgte nur
soweit, als hierfür der Grund der Rückstellung
entfallen war.
3. Bewertungsvorschriften (§§ 252 - 256
HGB)
3.1 Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres
stimmen mit denen der Schlußbilanz des
vorhergehenden Geschäftsjahres überein (§
252 Abs. 1 Nr. 1 HGB).
3.2 Bei der Bewertung der einzelnen
Vermögensgegenstände wird von der
Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
3.3 Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Abschlußstichtag einzeln bewertet worden
(§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
3.4 Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der vorraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
3.5 Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die flüssigen
Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennwert
angesetzt.
3.6 Rückstellungen wurden für alle
bekannten ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei sind
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden.
3.7 Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten der
Gesellschaft sind mit dem Rückzahlungsbetrag
ausgewiesen.
3.8 Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß
berücksichtigt worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).
C.
Sonstige Angaben
1. Nach Angaben der Geschäftsführung
bestanden besondere Haftungsverhältnisse nach den
Vorschriften des § 251 bzw. § 268 Abs. 7 HGB
nicht.
2. Geschäftsführer der Gesellschaft
waren zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung die Gesellschafter
2.1 Frau Inge Wulff
2.2 Herr Jürgen Wulff
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und vom Verbot des § 181
BGB (Selbstkontrahierung) befreit.
3. Vorschüsse und Kredite an die
Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden
im Geschäftsjahr 2007 nicht gewährt.
4. In der Position Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag
in Höhe von € 2.537,13 enthalten.
5. Die gesonderte Aufstellung eines Anlagengitters
unterbleibt nach § 274 a HGB in der Fassung des
DM-Bilanzgesetzes vom 25.07.1994.
6. Angaben über die Ergebnisverwendung brauchen
nicht mehr gemacht werden, wenn sich an Hand dieser Angaben
die Gewinnanteile von natürlichen Personen feststellen
lassen, die Gesellschafter der Gesellschaft sind (§
325 Abs. 1 S 1 HGB).
Stuttgart, den 28.07.2009
Auto Maier GmbH
- vertreten durch die
Geschäftsführerhrer -
gez Inge Wulff
gez Jürgen Wulff
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