Auto-Maier GmbHLiquidiert

70619 Stuttgart, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 8446
Eingetragen
2.8.1979
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerGroßhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
Gegenstand
Handel mit Kraftfahrzeugen und Zubehör sowie Betrieb einer Kraftfahrzeug-Servicestation.

Historie

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Management

NameRolle
Inge Wulff
seit 12.1.2011
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Auto-Maier GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Anlagevermögen 6.004,00 9.004,00
I. Sachanlagen 4,00 4,00
II. Finanzanlagen 6.000,00 9.000,00
B. Umlaufvermögen 34.183,49 32.992,25
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 30.325,76 25.971,40
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.857,73 7.020,85
Bilanzsumme, Summe Aktiva 40.187,49 41.996,25

Passiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Eigenkapital 34.853,57 33.101,72
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 9.288,98 7.537,13
B. Rückstellungen 1.800,00 3.237,00
C. Verbindlichkeiten 3.533,92 5.657,53
Bilanzsumme, Summe Passiva 40.187,49 41.996,25

Anhang


A. Allgemeine Angaben

Bei der Firma 'Auto-Maier GmbH' handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft, für die die neuen Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes anzuwenden sind.

Die Gliederung von Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen Gliederungsschema unter Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen. Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungsund Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 HGB)

1. Aufstellung des Jahresabschlusses
 
1.1 Der Jahresabschluß zum 31. Dezember 2008 wurde nach den Vorschriften der §§ 264 ff HGB in der Fassung des Bilanzrichtliniengesetzes vom 19.12.1985 mit den Änderungen des DM-Bilanzgesetzes vom 25.07.1994 erstellt.

1.2 Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich der Bilanzansätze als Einheitsbilanz nach dem Grundsatz 'Handelsbilanz = Steuerbilanz'. Besondere steuerrechtliche Vorschriften wurden nicht angewendet.

2.  Bilanzierungsvorschriften (§§ 246 - 251 HGB)

2.1 Im Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2.2 Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite;  Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

2.3 Das  Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die  Schuldposten  sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

2.4 Das  Anlagevermögen  weist  nur  Gegenstände  aus,  die bestimmt  sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd  zu dienen.

2.5 Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Eine Auflösung erfolgte nur soweit, als hierfür der Grund der Rückstellung entfallen war.

3. Bewertungsvorschriften (§§ 252 - 256 HGB)

3.1 Die  Wertansätze  der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen  mit denen der Schlußbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB).

3.2 Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände wird von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

3.3 Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlußstichtag einzeln bewertet worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).

3.4 Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der vorraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

3.5  Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die flüssigen Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

3.6 Rückstellungen wurden für alle bekannten ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden.
 
3.7 Die ausgewiesenen  Verbindlichkeiten der Gesellschaft sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

3.8 Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß berücksichtigt worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).
 
C. Sonstige Angaben

1. Nach Angaben der Geschäftsführung bestanden besondere Haftungsverhältnisse nach den Vorschriften des § 251 bzw. § 268 Abs. 7 HGB nicht.

2.  Geschäftsführer der Gesellschaft waren zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung die Gesellschafter
            
2.1 Frau Inge Wulff
2.2 Herr Jürgen Wulff

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und vom Verbot des § 181 BGB (Selbstkontrahierung) befreit.

3. Vorschüsse und Kredite an  die Geschäftsführer bestanden nicht  bzw. wurden im Geschäftsjahr 2007 nicht gewährt.

4. In der Position Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von € 2.537,13 enthalten.

5. Die gesonderte Aufstellung eines Anlagengitters unterbleibt nach § 274 a HGB in der Fassung des DM-Bilanzgesetzes vom 25.07.1994.

6. Angaben über die Ergebnisverwendung brauchen nicht mehr gemacht werden, wenn sich an Hand dieser Angaben die Gewinnanteile von natürlichen Personen feststellen lassen, die Gesellschafter der Gesellschaft sind (§ 325 Abs. 1 S 1 HGB).

Stuttgart, den 28.07.2009

                 Auto Maier GmbH
- vertreten durch die Geschäftsführerhrer  -

gez Inge Wulff   

gez  Jürgen Wulff

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